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AHK Westfalia nachrüsten und freischalten

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 17. Mai 2016 um 18:07

Hallo..

Möchte am Golf 7 GTD eine AHK nachrüsten.Ich wollte dazu eine Westfalen mit dem fahrzeugspezifischen Kabelsatz 13 polig von Westfalia nutzen. Jetzt ist meine Frage hat dies schon mal jemand gemacht und wie sieht es mit der freischaltung beim freundlichen aus? Codiert er das Fahrzeug auch wenn es keine originale Nachrüstlösung aus dem VAG Katalog ist.

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16 Antworten
am 17. Mai 2016 um 18:53

Hallo..

Gemacht habe ich das schon mal. Es gibt fahrzeuge die haben eine Vorbereitung, da brachst du kein Kabel nach vorne zum Sicherungskasten legen. Mein freundlicher schaltet einen die Zubehör AHK frei. Machen denke ich mal alle VW Partner.

MFG

Wie finde ich heraus ob ich eine AHK Vorbereitung habe? Gibt es dafür einen PR Code oder kann man das wo nachsehen?

am 18. Mai 2016 um 17:39

Das kannst du bei deinem VW Partner erfragen.

Ich meine wenn eine ahk Vorberitung da ist müsste hinten im Kofferaum links ein Ahk Steuergerät verbaut sein,sieht man daran wenn kein Fach in der linken Kofferaumverkleidung verbaut ist.Dahinter ist das Steuergerät..Kannst lieber die Original Schwenkbare Vw Kupplung verbauen,arbeit ist die selbe und 100mal besser..

Im Kofferraum hinten links habe ich ein Fach mit Bordwerkzeug (Wagenheber, Radsicherungsadapter, ...) dann hat er wohl keine AHK Vorbereitung.

Themenstarteram 19. Mai 2016 um 7:38

Bei der iriginalen bekommst aber kein Kabelsatz bis vorne zu kaufen!! Dann habe ich noch gelesen das es eine andere Seitenwand gibt. Weiss jemand was daran anders sein soll?

Doch Kabelsatz für originale gibst zu kaufen,bei eBay . Hier mal lesen http://search.motortalk.net/click.html?...

Habe mich mal etwas mit Achslasten ect. beschäftigt.

In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) stehen bei mir folgende werte:

O.1: 1400 (Anhängelast gebremst)

O.2: 660 (Anhängelast ungebremst)

G: 1329 (Leergewicht)

F1: 1860 (zulässige Gesamtmasse)

Bemerkungen: B.ANHÄNGEBETRIEB*O.1:1700 BIS 8% STEIG.*TECHN.ZUL.GES-MASSE D.ZUGKOMBINATION:3285KG*BIS 8% STEIG.:3585*BEI WERKSEITIG MONTIERTER AHK: ESP M.SPEZ.FAHRDYN.STABI.SYST.F.ANH.BETR.F.TEMP.100KM/H

- Der erste Passus gibt eine höhere gebremste Anhängelast vor. Wieso?

- Im zweiten steht das ich in der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) maximal 3285kg haben darf, richtig? Somit ist es weniger als ich mit dem "B" Führerschein überhaupt fahren dürfte. richtig?

- Im dritten steht nur die ESP-Schlingerfunktion mit der freigabe bis 100km/h. Verstanden!

Habe nur den B Führerschein, 2013 wurden aber die Bestimmungen zum führen eines Anhängers mit B Führerschein vereinfacht. Grundsätzlich gilt: zGM (zulässige Gesamtmasse) von Zugfahrzeug und Anhänger darf 3500kg nicht überschreiten.

Was mir noch nicht klar ist:

Wieso gibt es zwei verschiedene gebremste Anhängelasten?

Die 3285 kg in Kombination darf ich nicht überschreiten (s. Bemerkungen)?

Haben die Nachrüstlösungen die gleichen Anhängelasten? Wird hier eine ABE mitgeliefert?

Was mich stutzig macht sind die 660kg ungebremst, die meisten Anhänger haben 750kg ungebremst. Oder ist das bei entsprechenden Nachrüstlösungen vll. mehr?

Niemand eine Ahnung?

In deiner Zulassung sind 2 zul.Anhängelasten für 2 unterschiedliche Steigungen angegeben.

1700kg bis maximal 8% und

1400kg bis maximal 12%(Standardsteigung).

Bis 8% erhöht sich das zul. Gespanngewicht ebenfalls um 300kg, so dass die maximale Zuladung des Autos auch dann erhalten bleibt.

Bei Nachrüstung einer AHK bleiben diese Werte in der Regel erhalten, da bei Nachrüst-AHK's die zul. maximale Anhänge- und Stützlast identisch, bzw. oftmals auch größer, als die in der Zulassung genannten Werte sind.

Viel mehr gibt es zu dem Thema eigentlich nicht zu sagen.

Zitat:

- Im zweiten steht das ich in der Kombination (Zugfahrzeug + Anhänger) maximal 3285kg haben darf, richtig? Somit ist es weniger als ich mit dem "B" Führerschein überhaupt fahren dürfte. richtig?

Die Angabe im Fahrzeugschein hat mit deinem Führerschein eher wenig zu tun, denn es könnte auch jemand dieses Auto fahren, der den Führerschein BE hat und der dürfte z.B., im Gegensatz zu einem Führerschein B Inhaber, mit deinem Auto auch einen Anhänger ziehen, der 3,5T zul. Gesamtgewicht hat, real aber nur bis zu 1700kg wiegt.

Mit Führerschein B darfst du nur einen Anhänger ziehen, der ein zul. Gesamtgewicht bis 1640kg hat (3500 - 1860) und damit kannst du die 1700kg reales Zuggewicht, die für das Fahrzeug bis 8% zulässig sind, mit Führerschein B ohnehin nicht ganz ausnutzen.

kleiner Zusatz zur zulässigen ungebremsten Anhängelast:

Die kann maximal 750kg betragen und deswegen gibt es auch viele ungebremste Anhänger mit genau 750kg zulGG.

Die individuell zulässige, ungebremste Anhängelast ist vom Leergewicht des ZugFz abhängig und beträgt ca die Hälfte des Leergewichts, sofern dieser Wert <= 750kg ist.

Jede AHK, auch die Nachrüstlösung, ist immer für eine maximal zulässige (gebremste) Anhängelast ausgelegt. In deinem Fall sollte die mindestens 1700kg betragen und in 1700kg sind die maximal möglichen 750kg für ungebremste Anhänger dann zwangsläufig enthalten.

@navec: Vielen Dank! Jetzt hab ich es verstanden.

Noch eine Frage zu ungebremsten Anhängern.

Darf ich nur einen mit 660kg zGM anhängen oder auch einen mit 750kg zGM aber nicht voll (bis 660kg gesamt) beladen?

zweite Aussage..

Leider werde ich daraus nicht schlau, zumindest bezogen auf meine Frage.

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