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AHK Zugmaul

Themenstarteram 23. März 2023 um 17:40

Habe meinen Anhänger Tüff prüfen lassen HP 300.Alles OK

.Mein Garten Nachbar ebenfalls einen HP 300 wurde der Tüff bei Rheinland verweigert.

Begründung; Ist nicht mehr zulässig.

Ich hatte einmal gelesen,alles was in der DDR fest verbaut ist,behält die Gültigkeit.

Die Klaue hat diese Bezeichnung.

Bauj 03/82

Typ:KK71

Größe TGL 1000 / 21642

Ist es Rechtens oder ist es eine Laune des Ingenieurs

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15 Antworten

Wenn die verschleißbedingt nicht mehr maßhaltig ist (Spiel beim Sitz auf der Kugel), dann muss eben ein neues Zugmaul dran. Ist eine Sache von ein paar Minuten inkl. Kaffeepause.

Falls Verschleiß der Grund für die Verweigerung ist: mir ist aus diesem Grund mal ein Hänger abgesprungen, das ist nicht lustig!

Ääääh….

die Begründung war „ist nicht mehr zulässig“ im Sinne von „Gültigkeit“, nicht von „Verschleiß“.

Das jedwede verschlissene Kupplung keine Zulassung mehr bekommt dürfte außer Frage stehen.

Das alte Zugmaul ist nicht mehr zulässig, wenn die Verschleißgrenze überschritten ist. Er könnte ein nicht verschlissenes Original verbauen, wenn er denn noch eins zu liegen hat. Ein neues Standardzugmaul passt aber auch und kostet irgendwas um die 50,- €. Es bietet sich dabei an, die Adapterbleche zwischen Deichsel und Zugmaul zu montieren (Ausgleich Standardkugelkopfhöhe nach TGL zu DIN ... sind ungefähr 10 cm) damit der kleine Anhänger auch an heutigen Autos waagerecht hintendran hängt und nicht "bergauf" fährt, was er zwar darf, aber beim fahren mit Ladung gerne mit dem Aufsetzen der hinteren Stützbügel für das platzsparende senkrechte Abstellen des Anhängers in der Garage führt. Die sind je nach Baujahr der Ausführung beim HP300/350 fest am Rahmen dran oder als mobiles Stecksystem ausgeführt.

Moin Moin !

Wenn die Kupplung nicht verschlissen ist , (tatsächlich sieht die Kupplung unglaublich primitiv aus und ist es auch , aber sie hält deutlich länger als westdeutsche Pendants ! ) , ist sie nicht zu bemängeln. Zwar erfüllt sie nicht die Forderung der StVZO , nach der eine Kupplung selbsttätig verriegeln muss , aber da gilt der Bestandsschutz nach dem Einigungsvertrag , wonach die KTA Bauartgenehmigungen gültig bleiben. Ist sie in Ordnung , ist sie also nicht zu bemängeln.

Diese Kupplung kann man immer noch neu kaufen ! Ein passender Ersatz in neuer Bauform ist sehr schwierig zu finden und montieren.

Mfg Volker

Von Rockinger gibts die derzeit für ca. 80,- €. Bei Gockel mal "Zugmaul DDR Anhänger" eingeben. Ich finds etwas überteuert, aber die HP300/350 sind robust und haben einen durchgeschweissten Rahmen. Ist deutlich besser als die geschraubten Baumakrtanhänger dieser Klasse mit ähnlicher Bezeichnung. Insofern lohnt es die alten Anhänger am "Leben" zu lassen.

Wenn das Zugmaul nicht verschlissen ist darf es nicht bemängelt werden!

 

Stell doch mal bitte den Mangel im genauen Wortlaut ein danke

 

@berlin-paul

 

Warum findest du das überteuert? Die hat nunmal 2 Nachteile sehr robust hält lange und es laufen nur noch wenige Anhänger die diese Kupplung noch haben/ und haben dürfen. Oft sinkt der Preis bei großer Stückzahl

Themenstarteram 24. März 2023 um 14:17

also Paul hat hier Recht

Ich bedanke mich bei allen Forum Mitgliedern.

Nun benötige ich keine Antworten mehr.

Ich habe folgendes unternommen

Da die Meinungen in den Foren wirklich sehr unterschiedlich sind,habe ich das Zugmaul abgeschraubt fur zu TÜV Dekra und fragte ob ich mit dieser Klaue zum TÜV kommen kann.ER prüfte die Kugeschale und schaute auf das Fabrikat Zeichen

KK71 ist erlaubt.Da gibt es keinen Zweifel. Danach fuhr ich zum ersten Prüfer bei Rheinland TüV

Leider war ich hier etwas unhöflich und sagte was habt ihr denn für unqualifiziertes Personal

Als ich dann sagte,ich komme eben von Dekra und Zugmaul ist ohne Beanstandung.Im Moment war er ja etwas erschrocken Seine Worte ich bitte um Entschuldigung.Kommen sie vorbei Sie bekommen die Plakette.

Und damit war alles erledigt.Also nicht immer klein beigeben

Die kleine Mühe hat sich doch gelohnt

Netten Gruß

Cari

Ich meine, ich hätte mal gelesen, dass ältere DDR Kupplungen wirklich nicht mehr zugelassen sind.

Ich glaube sogar, dass war auch schon in den letzen Jahren der DDR für einige Modelle so.

Der Grund war (soweit ich mich erinnere) der eingeschränkte Kipp- und Knickwinkel nach einer Vergrößerung des Kugelhalses (DIN/TGL-Änderung) unterhalb der Kugel.

Die KK umschließt unten die Kugel zu weit und könnte bei großer Verschränkung zwischen PKW und Anhänger am Kugelhals anecken.

Horizontal sicher nicht. Vertikal schleift dea Rahmenende vorher auf der Straße.

Zitat:

@weimarer schrieb am 24. März 2023 um 22:07:00 Uhr:

Ich meine, ich hätte mal gelesen, dass ältere DDR Kupplungen wirklich nicht mehr zugelassen sind.

Ich glaube sogar, dass war auch schon in den letzen Jahren der DDR für einige Modelle so.

Der Grund war (soweit ich mich erinnere) der eingeschränkte Kipp- und Knickwinkel nach einer Vergrößerung des Kugelhalses (DIN/TGL-Änderung) unterhalb der Kugel.

Die KK umschließt unten die Kugel zu weit und könnte bei großer Verschränkung zwischen PKW und Anhänger am Kugelhals anecken.

Das stimmt, betraf aber die KK70. Sie durfte nur an alten Anhängerkupplungen (AHZV) verwendet werden, die einen dünneren Kugelhals hatten. Verboten wurde sie damals nicht, man durfte solche Anhänger nur nicht an den neueren AHZV verwenden.

Siehe auch hier:

https://www.motor-talk.de/.../Attachment.html?attachmentId=689304

Zitat: »Mit Einführung des Standards TGL 39445 wurde auch der Kugelhalsdurchmesser von vorher Dmr 25 mm auf nunmehr 29 mm geändert ... Eine Paarung der Kugelkupplung KK 70 ... mit nach dem Standard TGL 39445 gefertigten AHZV, d.h. mit allen AHZV, deren Kugelhalsdurchmesser 29 mm beträgt, ist nun nicht mehr gefahrlos möglich, so daß das Verbinden von so ausgerüsteten Fahrzeugen nicht gestattet ist. Bei eingeschränktem Schwenkwinkel durch eine unzulässige Kugelkupplung kann eine Überbeanspruchung des freitragenden Teiles an der AHZV entstehen, was zum Bruch und damit zum Lösen des Anhängers vom Zugfahrzeug während der Fahrt führen kann.«

Für die KK71 gab es aber so eine Einschränkung nicht (siehe Tafel 5 im verlinkten KFT-Artikel), von daher kann sie auch weiterhin verwendet werden, wenn sie in Ordnung ist.

Grüße

Themenstarteram 25. März 2023 um 14:37

Zitat:

Ääääh….

die Begründung war „ist nicht mehr zulässig“ im Sinne von „Gültigkeit“, nicht von „Verschleiß“.

 

Das jedwede verschlissene Kupplung keine Zulassung mehr bekommt dürfte außer Frage stehen.

ich hatte nie etwas von Verschleiss geschrieben

Hier war die Unerfahrenheit und die Unkenntnis des Prüfers die Entscheidung

AHK Klaue wurde zugelassen

Stimmt du hast aber auch nie den genauen Mangel gepostet worum man dich gebeten hat daraufhin kam die Erklärung das sofern verschlissen die Plakette verweigert werden darf ansonsten nicht!

am 12. Mai 2023 um 7:38

Die KK71 wird noch hergestellt. Ich habe vor 3 Jahren eine neue im Kfz Teile Handel gekauft.

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