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Air Stop Reifen plötzlich nicht lieferbar
Hi zusammen,
mein Vater hat sich im Mai einen Tiguan bestellt. Nun plötzlich vor 3 Wochen kam ein Schrieb die die bestellten Air Stop Reifen seien evt. nicht lieferbar und er solle unterschreiben, dass er das Fahrzeug auch abnimmt ohne diese Ausstattung. Auf Nachfrage nach einem Preisnachlass reagierte der Händler mit der Option vom Vertrag zurückzutreten, wenn nicht bekäme er ja schließlich statt den Airstop das Notfall Kit (also Kompressor und Dichtmittel) dazu, einen Preisnachlass gäbe es nicht.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder weiß was bzgl. Lieferbarkeit dieser Reifen?
Ich finde es schon sehr dreist was VW da macht friss oder stirb - noch dazu bei Reifen sollte es doch unproblematisch sein z. B. anzubieten die im Nachhinein zu tauschen und die Teilabnutzung der Erstreifen eben als Kundenservice abzuschreiben.
Was denkt Ihr ist der beste Weg?, mein Vater möchte die Air Stop auf jeden Fall (sowohl Sommer als auch Winterpneus sind mit diesem System mitbestellt).
Und ganz wichtig was passiert wenn mein Vater weder die Einverständniserklärung für die Lieferung ohne Air Stop noch den Vertragsrücktritt unterschreibt? Kündigt VW dann die Bestellung oder wie geht es dann weiter?
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59 Antworten
Bestellung bleibt wie gehabt im System mit Lieferung zum St. Nimmerleinstag.
Zitat:
@chrisl007 schrieb am 10. August 2024 um 13:06:13 Uhr:
Bestellung bleibt wie gehabt im System mit Lieferung zum St. Nimmerleinstag.
Tatsächlich nicht, jedenfalls bei mir. Hätte ich der Änderung nicht zugestimmt, wäre der Vertrag durch VW storniert worden. Nach Auskunft des Verkäufers, inzwischen gängige Praxis.
Wenn alle Menschen so wären, würden wir heute noch in Höhlen wohnen und uns von großen Löwen jagen lassen.
Was willst du von uns wissen? Hier ist das Motortalk Forum und kein Rechtsanwalt.
https://www.anwalt.de/anwaelte?was=Allgemeines+Vertragsrecht&wo=
Bitte schön.
Zitat:
@chrisl007 schrieb am 10. August 2024 um 13:06:13 Uhr:
Bestellung bleibt wie gehabt im System mit Lieferung zum St. Nimmerleinstag.
Ja das wäre genau das was wir auch möchten denn irgendwann werden die Dinger ja wieder lieferbar sein
@Franz992: das ist eben genau das was wir befürchten (und nicht verstehen denn was spricht für VW dagegen mit der Produktion zu warten vis die Reifen wieder lieferbar sind)
Zitat:
@somedays schrieb am 10. August 2024 um 13:12:40 Uhr:
Was willst du von uns wissen?
Von Menschen wie Dir gar nichts.
Wenn VW den Vertrag einseitig auflöst, sind natürlich zivilrechtliche Maßnahmen zu prüfen. Im Vertragsrecht gilt der Grundsatz "pacta sunt servanda (Verträge sind einzuhalten)".
Genauso wenig wie du ungestraft einseitig den Rücktritt erklären kannst, kann es auch VW nicht.
Die Änderung, die du unterschreiben sollst, stellt einfach ein neues Angebot seitens VW an dich dar.
Zitat:
@Franz992: das ist eben genau das was wir befürchten (und nicht verstehen denn was spricht für VW dagegen mit der Produktion zu warten vis die Reifen wieder lieferbar sind)
Das kann dir nur VW sagen. Am besten ist mit dem Händler zu sprechen. Ich wollte z.B den Entfall von Car2X und der Dachantennen-Anbindung nicht akzeptieren, hätte auch länger gewartet. Rückmeldung vom Händler war, Zusatzvereinbarung unterschreiben oder VW storniert die Bestellung.
Vielen Dank für die Info das wäre ja schon mal gar nicht schlecht. Ist natürlich die Feage ob irgendwo in dem AGBs steht dass VW ein einseitiges Rücktrittsrecht hat.
@Franz992: hast Du derartiges versucht?
Zitat:
@Franz992 schrieb am 10. August 2024 um 13:32:33 Uhr:
Zitat:
@Franz992: das ist eben genau das was wir befürchten (und nicht verstehen denn was spricht für VW dagegen mit der Produktion zu warten vis die Reifen wieder lieferbar sind)
Das kann dir nur VW sagen. Am besten ist mit dem Händler zu sprechen. Ich wollte z.B den Entfall von Car2X und der Dachantennen-Anbindung nicht akzeptieren, hätte auch länger gewartet. Rückmeldung vom Händler war, Zusatzvereinbarung unterschreiben oder VW storniert die Bestellung.
Das mit Car2X musste mein Vater schon bei der Bestellung unterschreiben wurde einfach so nebenbei als Zusatzblatt mit hingeschoben. Von der Dachantennenanbindung weiß ich nix was ist da nicht lieferbar?
Zitat:
@Franz992 schrieb am 10. August 2024 um 13:32:33 Uhr:
Rückmeldung vom Händler war, Zusatzvereinbarung unterschreiben oder VW storniert die Bestellung.
Da wird's dann spannend. Das ist im Grunde eine verschuldete Nichterfüllung des Vertrags, die zu einem Deckungskauf berechtigt. Du kannst dir ein gleichwertiges Auto kaufen und eine etwaige Preisdifferenz muss VW tragen.
Rechtsschutzversicherung dringend empfohlen
Im Einzelfall muss man sich das natürlich ganz genau anschauen. Aber das sind so die Grundsätze des bürgerlichen Rechts.
Zitat:
@chrisl007 schrieb am 10. August 2024 um 13:39:14 Uhr:
Zitat:
@Franz992 schrieb am 10. August 2024 um 13:32:33 Uhr:
Rückmeldung vom Händler war, Zusatzvereinbarung unterschreiben oder VW storniert die Bestellung.
Da wird's dann spannend. Das ist im Grunde eine verschuldete Nichterfüllung des Vertrags, die zu einem Deckungskauf berechtigt. Du kannst dir ein gleichwertiges Auto kaufen und eine etwaige Preisdifferenz muss VW tragen.
Rechtsschutzversicherung dringend empfohlen
Im Einzelfall muss man sich das natürlich ganz genau anschauen. Aber das sind so die Grundsätze des bürgerlichen Rechts.
In meinem Vertrag steht:
Im Übrigen kann jede Vertragspartei den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aus wichtigem Grund kündigen.
Ob das und was ein wichtiger Kündigungsgrund ist, darüber lässt sich streiten, das wird im Zweifel durch die Rechtsprechung zu klären sein.
Im Zweifel wäre das mit einem Rechtsbeistand abzuklären, ich denke aber nicht, dass VW hier so dumm wäre, sich nicht in irgend einer Form einen Vorbehalt einzubauen.
Ab wann entfällt denn car2x? Meiner soll Oktober geliefert werden, hab aber noch keine Zusatzvereinbarung vom Händler bekommen
Niemand braucht "Airstop" Reifen, lasst Euch doch nicht verrückt machen...
Ergänzung: Selbst wenn VW hier einseitig ohne Grund kündigt, müsste ich den dadurch entstanden Schaden erstmal ermitteln (wenn es einen gibt) und vermutlich aufwendig einklagen.