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Airbag Lampe an

Opel Vectra B
Themenstarteram 31. Oktober 2010 um 19:18

Hallo,

bei meinem Vectra B Bj1996 ging vorhin die Airbag Lampe an.

Habe gegoogelt und viele Beiträge zielten auf das Kabel unter den Sitzen für den Gurtstraffer, Kabelbruch.

Seht ihr das auch so?

Erlöscht die Anzeige von alleine, wenn der Fehler beseitigt ist?

Oder muß dieser vom FOH zurück gesetzt werden?

Ausblinken kann man den nicht oder?

Beste Antwort im Thema

HI,

das eigentliche Problem ist ja nicht, dass sie es nicht können.

Das Problem ist, dass sie bei telefonischer Nachfrage (ich hab mehrfach gefragt "Sind Sie wirklich sicher...??) meinerseits stock und steif behauptet haben, es zu können, ich warte über 1 Stunde beim Termin und nach 2 Minuten heisst es dann "Wir kommen nicht ins Steuergerät".

Als ob man das nicht vorher gewusst haben könnte... nicht mal eine Entschuldigung gabs...

Wenn die Typen da ihr eigenes Equipement nicht kennen oder nicht mal oberflächlich geschult werden, ist der ganze Laden mau...

Hätte man mir gleich ehrlich gesagt "Wie sind uns nicht ganz sicher..." , hätt ich drauf geschissen, wär nicht sauer gewesen und wär gleich zum fOH gefahren. Was ich danach auch gemacht hab...

Aber mich so zu verarschen, ist unverschämt. Und dann noch die doofe Bemerkung "Ihr TÜV ist abgelaufen und Ihre Airbaglampe brennt dauerhaft"

Ja, verdammt nochmal, genau deshalb war ich doch dort, weil ich zum TÜV musste und mit brennender Lampe keinen TÜV krieg. Also sind die wohl auch zu blöd, ihre eigenen Auftragszettel zu lesen...

Der Meister meiner freien Stammwerkstatt sagte gleich "Können wir nicht, wir haben nicht das Diagnosegerät dazu" Fertig, basta. Ist ok. Hab ich kein Problem.

Gruß cocker

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zu 1) sehr wahrscheinlich

zu 2) nein

zu 3) ja

zu 4) nein

Themenstarteram 31. Oktober 2010 um 20:03

Ich habe mir in der Bucht mal einen Adpater gekauft,

mit Opel-Tech Software.

Nach Fahrzeugauswahl kann ich den Punkt Airbag oder Airbag SAB6 anklicken, dann erhalte ich die Meldung:

Steuergerät auf OBDII: Pin 12

Was bedeutet das?

Zitat:

Original geschrieben von wilber

Ich habe mir in der Bucht mal einen Adpater gekauft,

mit Opel-Tech Software.

Nach Fahrzeugauswahl kann ich den Punkt Airbag oder Airbag SAB6 anklicken, dann erhalte ich die Meldung:

Steuergerät auf OBDII: Pin 12

Was bedeutet das?

klickst du auf okay und weiter gehts

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor. Siehe hierzu § 4 Abs.3 und 4.

Daran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Themenstarteram 1. November 2010 um 20:15

Tja gut,

was beudeutet Unterklasse T1???

Weißt Du das auch?

Mein FOH hat übrigens erst nächsten Montag Zeit, sich dem Auslesen des Fehlerspeichers anzunehmen, hab heut angerufen.

Zitat:

Original geschrieben von wilber

Tja gut,

was beudeutet Unterklasse T1???

Das kann man z.B. hier nachlesen: http://www.pyro-partner.de/Feuerwerk/Feuerwerk-Gesetze.html

Zitat:

Pyrotechnische Gegenstände der Unterklasse T1 dürfen von Personen über 18 Jahren ohne zeitliche Begrenzung gekauft und von diesen verwendet werden. Gegenstände für Lehr- und Sportzwecke dürfen von Jugendlichen ab 14 Jahren unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeitet und verwendet werden.

Eigentor...

ist es nicht egal,da er nur an der software vom airbagsteuergerät rumspielt,bzw versucht fehler auszulesen und ggf zu löschen?am airbag hat er doch gar nichts gemacht...

mfg

André

Themenstarteram 1. November 2010 um 20:52

Tut mir Leid, der Meister hat die Pfanne heiß.

Zitat:

Original geschrieben von hades86

Zitat:

Pyrotechnische Gegenstände der Unterklasse T1 dürfen von Personen über 18 Jahren ohne zeitliche Begrenzung gekauft und von diesen verwendet werden. Gegenstände für Lehr- und Sportzwecke dürfen von Jugendlichen ab 14 Jahren unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeitet und verwendet werden.

Eigentor...

Naja, ist ja schon mal ein erster Schritt, daß du selbst zugibst, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Gesetzen noch nicht wirklich verstanden zu haben....

Bei Airbag- und Gurtstraffersystemen kommt nämlich § 4 Abs. 3 1. SprengV zur Anwendung.

Zitat:

ist es nicht egal,da er nur an der software vom airbagsteuergerät rumspielt,bzw versucht fehler auszulesen und ggf zu löschen?am airbag hat er doch gar nichts gemacht...

Selbst wenn, es gibt eben Leute, die ständig meinen, irgendwo den Moralapostel oder den unheimlich gesetzestreuen Bürger raushängen zu lassen. Das sind dann die, die ständig irgendwo fegen wollen, aber vergessen, vor der eigenen Tür zu kehren. Einfach ignorieren ;)

Dass man das theoretisch nicht darf, wird wohl viele nicht interessieren, daher hilft es eher wenig, mitzuteilen, dass man das nicht darf - vielmehr fände ich es sinnvoll, da etwas Aufklärungsarbeit zu leisten. Viele bauen Lenkräder aus und die Sitze und so weiter. Da kann auch eigentlich nichts passieren, denn Airbagsysteme haben Kurzschlussstecker. Ein Airbag löst nur aus, wenn +12 und Masse anliegen. Da der Kurzschlussstecker die beiden Pins beim Abziehen verbindet, kann da so gesehen nichts passieren, da nicht beides gleichzeitig anliegen kann.

Themenstarteram 1. November 2010 um 21:07

Es ist schon wirklich grauselig, deswegen stelle ich ab jetzt auf absichtliches ignorieren vom grünen Daumen...

Ich bin gewiss keiner, der am Airbag rumbastelt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Naja, ist ja schon mal ein erster Schritt, daß du selbst zugibst, die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Gesetzen noch nicht wirklich verstanden zu haben....

Bei Airbag- und Gurtstraffersystemen kommt nämlich § 4 Abs. 3 1. SprengV zur Anwendung.

Da gibt es keine T1. Was willst du hier machen? Klugscheißen oder was zum Thema beitragen?

Zitat:

Original geschrieben von hades86

Da gibt es keine T1.

Eine Behauptung, die du sicherlich belegen kannst....

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