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Airbag Lampe leuchtet!

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 25. Juli 2011 um 5:31

Hallo zusammen,

wieder einmal leuchtet meine Airbag Lampe im Cockpit !

Der Fehler trat schonmal auf und wurde damals in der Werkstatt repariert, bzw. man sagte mir, dass ein Stecker am Fahrersitz locker gewesen sei und dadurch die Airbag Lampe an ging.

Kann mir jemand sagen wo dieser Stecker ist und mir helfen?

Ich denke es wird der gleiche Fehler sein!

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema
am 29. Juli 2011 um 6:43

He muss das denn jedesmal hier wieder 100 mal geschrieben werden das es verboten ist???

Klar ist es verboten...zu schnell fahren ist auch verboten (was fast noch gefährlicher sein kann).

Wenn das einer schreibt das es verboten ist dann reicht das!!

Geh mal fehler auslesen!

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16 Antworten

Hi,

arbeiten an der Airbaganlage sind privatpersonen verboten.

Daher muß dich dein nächster weg eigentlich in die Werkstatt führen. Selbst wenn es nur der Stecker unter den Vordersitzen ist der zu Wackelkontakten neigt.

Gruß Tobias

Themenstarteram 25. Juli 2011 um 7:14

Na das ist mir schon klar !

Es ging mir um Kosten zu sparen bzgl. der Fehlersuche ! Wenn der Wackler sich dann zurücksetzen läßt bei Audi umso besser !

Wegen einem lockeren Stecker macht man doch kein Aufsehen !!!

 

Kann mir nun vielleicht jemand sagen wo der Stecker sich befindet, oder muss ich den Fahrersitz ausbauen??

Gruss

Den genauen Fehler kann man Dir leider erst sagen, wenn der Fehlerspeicher ausgelesen wurde.

Dementsprechend brauchen wir hier jetzt auch nicht mit wilden Spekulationen anfangen.

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

arbeiten an der Airbaganlage sind privatpersonen verboten.

Daher muß dich dein nächster weg eigentlich in die Werkstatt führen. Selbst wenn es nur der Stecker unter den Vordersitzen ist der zu Wackelkontakten neigt.

Gruß Tobias

Außer du bist in Österreich - da ist es erlaubt ;)

Zitat:

Original geschrieben von onkelnick

Wegen einem lockeren Stecker macht man doch kein Aufsehen !!!

Mal zur Info, falls es noch nicht bekannt sein sollte:

Jede Arbeit an einem Airbag oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Darunter fallen auch schon das Abziehen von Steckern, Arbeiten am Diagnosesystem etc.!

am 28. Juli 2011 um 21:00

Zitat:

Original geschrieben von sniffthetears

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Hi,

arbeiten an der Airbaganlage sind privatpersonen verboten.

Daher muß dich dein nächster weg eigentlich in die Werkstatt führen. Selbst wenn es nur der Stecker unter den Vordersitzen ist der zu Wackelkontakten neigt.

Gruß Tobias

Außer du bist in Österreich - da ist es erlaubt ;)

Ist das so? Das würde meinen Eindruck bestätigen, das wir deutschen mal wieder etwas übertreiben ;)

am 29. Juli 2011 um 6:43

He muss das denn jedesmal hier wieder 100 mal geschrieben werden das es verboten ist???

Klar ist es verboten...zu schnell fahren ist auch verboten (was fast noch gefährlicher sein kann).

Wenn das einer schreibt das es verboten ist dann reicht das!!

Geh mal fehler auslesen!

Zitat:

Original geschrieben von LB-Cartec

He muss das denn jedesmal hier wieder 100 mal geschrieben werden das es verboten ist???

....

ich habe mal den Danke- Button gedrückt- sehe ich ganz genauso...

Ähm..., habe ich eigentlich schon erwähnt, daß es verboten ist??, den Fehlerspeicher zu löschen und an den Steckern des Airbagsystems rumzufummeln!

Mal eben den Spaß bei Seite, die Deutsche Regierung gehört übrigens auch verboten!

Auslesen darf jeder Mann das Airbagsystem übrigens, das Verbot fängt erst beim löschen des Fehlerspeichers an.

Aber der Grund warum das ganze auch verboten ist, ist, denek ich mal, zum Schutz der der schraubenden Person. Stricke ich als Laie ein Airbagsystem wieder zusammen, mein Nachbar fährt mit dem Wagen gegen einen Baum und kommt in den Rollstuhl, kann er imense Schadensersatzansprüche gegen mich stellen. Auf deutsch, ich müßte ihn durchfüttern! Bei einer Werkstatt ist das ganze durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt!

Zitat:

Original geschrieben von KKrHB

Auslesen darf jeder Mann das Airbagsystem übrigens, das Verbot fängt erst beim löschen des Fehlerspeichers an.

Von einer geschlechtsspezifischen Regelung ist mir da allerdings nichts bekannt.

Zitat:

Original geschrieben von tuxic

Zitat:

Original geschrieben von sniffthetears

 

Außer du bist in Österreich - da ist es erlaubt ;)

Ist das so? Das würde meinen Eindruck bestätigen, das wir deutschen mal wieder etwas übertreiben ;)

Ja, das ist so! Airbags unterliegen in Österreich nicht dem Pyrotechnikgesetz. In Deutschland und in der Schweiz ist es anders. Airbags können innerhalb Österreichs auch ganz normal per Post verschickt werden.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von KKrHB

Auslesen darf jeder Mann das Airbagsystem übrigens, das Verbot fängt erst beim löschen des Fehlerspeichers an.

Von einer geschlechtsspezifischen Regelung ist mir da allerdings nichts bekannt.

Dann ist es Dir jetzt bekannt, hab ich ja extra dazugeschrieben:D:p:D

 

Nein, hab mich einfach vertippt:rolleyes:

am 29. Juli 2011 um 19:56

Zitat:

Original geschrieben von LB-Cartec

He muss das denn jedesmal hier wieder 100 mal geschrieben werden das es verboten ist???

Klar ist es verboten...zu schnell fahren ist auch verboten (was fast noch gefährlicher sein kann).

Wenn das einer schreibt das es verboten ist dann reicht das!!

Geh mal fehler auslesen!

Naja, sieh es mal so: Es ist ein Ausdruck dafür, das hier offensichtlich Diskussionsbedarf besteht. Bei denen die die Regelung als übertrieben betrachten sowie bei denen die es nervt das es so locker gesehen wird. Insofern finde ich das gar nicht so schlimm.

Allerdings hast du natürlich recht, das es nicht hier her gehört.

Gruß

Daniel

Zitat:

Original geschrieben von tuxic

Es ist ein Ausdruck dafür, das hier offensichtlich Diskussionsbedarf besteht.

Allerdings hast du natürlich recht, das es nicht hier her gehört.

Wohin sonst, wenn nicht in ein (Diskussions-)Forum?

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