1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. E-Klasse
  6. W211
  7. Airbag Steuergerät

Airbag Steuergerät

Mercedes
Themenstarteram 27. Februar 2012 um 14:05

Hallo,

also laut MB-Star-Diagnose ist mein Airbagsteuergerät defekt.

Kosten Incl. Einbau ca, 700,00 Euronen.

Diese Steuergeräte werden im Web auch gebraucht angeboten.

Lassen sich die Teile, die ja auf eine andere Fahrgestellnummer codiert sind auch einwandfrei auf meine Fahrgestellnummer umcodieren ?

Um dann den SRS Fehler zu löschen.

Wer kennt sich damit aus ???

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 1. März 2012 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser

Du kannst auch ein Gebrauchtes einbauen.

Hier stellt sich eher die Frage, ob er es darf.

Zur Erinnerung:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Thema verfehlt, Note 6, setzen !

9 weitere Antworten
Ähnliche Themen
9 Antworten

Du kannst auch ein Gebrauchtes einbauen.

Muss halt ggf codiert werden.

Da würde ich nur auf Steuergeräte von Händlern zurückgreifen.

am 27. Februar 2012 um 16:28

Schau mal hier oder hier ;)

Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser

Du kannst auch ein Gebrauchtes einbauen.

Hier stellt sich eher die Frage, ob er es darf.

Zur Erinnerung:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

am 28. Februar 2012 um 16:16

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser

Du kannst auch ein Gebrauchtes einbauen.

Hier stellt sich eher die Frage, ob er es darf.

Zur Erinnerung:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Docendo discimus

Faber est suae quisque fortunae (wegen der Signatur :) )

am 28. Februar 2012 um 21:29

Die codieren dir kein gebrauchtes Steuergerät. Bau deins aus und lass es reparieren. Z.b. Bei tachopix.de

Themenstarteram 1. März 2012 um 9:01

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von spaetbremser

Du kannst auch ein Gebrauchtes einbauen.

Hier stellt sich eher die Frage, ob er es darf.

Zur Erinnerung:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Thema verfehlt, Note 6, setzen !

Themenstarteram 1. März 2012 um 9:14

Zitat:

Original geschrieben von AggyBS

Die codieren dir kein gebrauchtes Steuergerät. Bau deins aus und lass es reparieren. Z.b. Bei tachopix.de

blödsinn,

 

Aussage eines KFZ Meisters (früher MB jetzt selbstständig)

wenn das gebr. Steuergerät in Ordnung ist kann es problemlos

(wie Spätbremser schon schrieb) mit entsprechendem Diagnosegerät umcodiert werden.

Sowie ich das Teil habe macht er mir das.

Ich habe mir eins bestellt (gebraucht, angeblich einwandfrei) bei einem Händler mit Rückgaberecht.

Mal sehen ob es klappt. Es geht mir dabei auch ums Prinzip nicht unbedingt um Kohle zu sparen. Das wäre nur einschöner Nebeneffekt.

am 1. März 2012 um 20:29

Wirst Du schon sehen das die Dir das nicht umcodieren. Erstmal wegen Sicherheitsrelevantes Bauteil, zweitens wegen Teilediebstahl. Zumindest in der Niederlassung Braunschweig.

Themenstarteram 3. März 2012 um 15:44

Hallo nochmal,

Erfolgsmeldung: Heute Samstag (10 Uhr) Termin beim Meister, (11 Uhr)

alles gelaufen.

Das Auslesen ergab, wie schon bekannt Steuergerät Rückhaltesystem defekt!

Dann ins Detail gegangen und Ergebnis: Selbsttest fehlerhaft. Daraufhin

hat mit der auf seinem Laptop vorhandenen Software als erstes versucht der Elektronic vorzugaukeln, das das defekte Teil ausgebaut und durch ein neues ersetzt wurde. Incl. manuelles einlesen aller Daten.

Das hat leider nicht geklappt wegen fehlerhafter Kommunikation zwischen den Geräten.

Wenn es funktioniert hätte wäre ein Austausch evtl. überflüssig gewesen.

Also gebrauchtes Ersatzteil eingebaut und wieder manuelles Einlesen aller Daten incl, meiner FIN. Das Steuergerät wurde anerkannt und es wurden alle Rückhaltesysteme einwandfrei identifiziert.

Der Fehler ließ sich sofort löschen.

Auch hat er mir noch diverse andere Fehlermeldungen gelöscht.

Alle vorhandenen 33 Steuergeräte zeigen Ordnungsstellung.

Das ist mal einer der sein Handwerk und den Umgang mit der Software versteht. Und kein bla-bla wie bei MB.

Der Mann hat für die Zukunft mein vollstes Vertrauen und einen neuen Kunden mehr.

Deine Antwort
Ähnliche Themen