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Airbag Steuergerät

Audi A6 C5/4B
Themenstarteram 4. Januar 2013 um 7:32

Hi zusammen!

Habe die Tage leider mein Airbagsteuergerät geschoßen-->vermutlich wie ich Standheizung u.Zündung gleichzeitig betätigt habe

Beim Auslesen kommt> Steuergerät defekt FFFF 65535>lässt sich natürlich nicht resetten>bzw bei den Frontsitzen Wiederstand zu groß(Steckverbindung lösen und reinigen bzw kontaktspray!)!

So nun zu meiner eigentlichen frage:

Habe das Steuergerät 4B0959655E verbaut.(RB Nr.0285001268 ???)

Kann ich wenn ich ein Steuergerät mit der gleichen Artikelnummer finde das 1:1 tauschen?Laut VAG-Mitarbeiter muß nicht nur die nummer passen sondern sprach von einem index der sich am strggerät befindet und passen muß!

Was hat es mit dem Index auf sich?(welche nummer ist das am bild?)

Hoffe mal mir kann hier jemand was dazu sagen!

Greetz Markus

 

Beste Antwort im Thema

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun...

die AGB's sind für Deutschland ausgestellt und gut ist.

jeder hat sie beim registrieren bestätigt.

 

Aber darum gehts auch gar nicht.

Vom Forenpate kam ne Ansage dazu und gut ist...

 

11 weitere Antworten
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11 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Awdriver

Kann ich wenn ich ein Steuergerät mit der gleichen Artikelnummer finde das 1:1 tauschen?Laut VAG-Mitarbeiter muß nicht nur die nummer passen sondern sprach von einem index der sich am strggerät befindet und passen muß!

Nein, diese Arbeit darf nur von einer (freien) Fachwerkstatt durchgeführt werden. Das hat folgenden Hintergrund:

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.

Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.

Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.

Es scheint als hat "Drahkke" die Funktion von "Hurz" übernommen.

Leider vergisst er (wie auch seinerzeits Hurz) zu erwähnen, dass es nur in Deutschland und der Schweiz so ist. Die übrigen Europäer sind da etwas gelassener!

Aber trotzdem hat er Recht.

Wir befinden uns in Deutschland. Das Auto is in Deutschand zu gelassen.

 

Wenn nachher was passiert dann fragt keiner wo das so is und wo das nicht so ist..

 

ich fand es ne wichtige und gute Info..

Jetzt ist der TS zwar schlauer was er darf und was nicht, weis damit aber immer noch nicht ob er sich günstig ein anderes Steuergerät kaufen kann um es wechseln zu lassen oder eben nicht. :rolleyes:

Immer das ganze Geschwafel sobald auch nur das Wort Airbag beiläufig fällt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.

 

Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

 

Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.

Er darf als Privatperson ein Airbagsteuergerät weder kaufen noch verkaufen.

 

Und da es sich bei Motor-Talk um ein deutsches Forum handelt, unterliegt es der deutschen Gesetzgebung! PUNKT!

Ich würde das so interpetieren, das nur der Handel verboten ist, für den Teil der Sprengstoff enthält, ansonsten darfste auch keine Sitze verkaufen oder ein neues Lenkrad ohne Airbag (das ja auch ein Teil des Systems).

Zitat:

Original geschrieben von Additiv86

Ich würde das so interpetieren, das nur der Handel verboten ist, für den Teil der Sprengstoff enthält, ansonsten darfste auch keine Sitze verkaufen oder ein neues Lenkrad ohne Airbag (das ja auch ein Teil des Systems).

Ich würde es so sagen:

Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt sind auch Tipps und Anweisungen sowie Verlinkungen und An/Ein/Umbauanleitungen bei MotorTalk nicht erwünscht

Die Rechtsprechung UND die Nutzungsbedingungen sind hier EINDEUTIG ! doppelPUNKT

mfg derSentinel

MT-Team Forenpate

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Zitat:

Original geschrieben von Additiv86

Ich würde das so interpetieren, das nur der Handel verboten ist, für den Teil der Sprengstoff enthält, ansonsten darfste auch keine Sitze verkaufen oder ein neues Lenkrad ohne Airbag (das ja auch ein Teil des Systems).

Ich würde es so sagen:

Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt sind auch Tipps und Anweisungen sowie Verlinkungen und An/Ein/Umbauanleitungen bei MotorTalk nicht erwünscht

Die Rechtsprechung UND die Nutzungsbedingungen sind hier EINDEUTIG ! doppelPUNKT

mfg derSentinel

MT-Team Forenpate

Nicht desto trotz handelt es sich hier um "EUROPAS-größte Auto-und Motor-Community" und Europa ist wohl immer noch etwas mehr als nur "Deutschland" - oder habe ich gerade etwas verpasst??

Zitat:

Original geschrieben von V8Freund

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

 

Ich würde es so sagen:

Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt sind auch Tipps und Anweisungen sowie Verlinkungen und An/Ein/Umbauanleitungen bei MotorTalk nicht erwünscht

Die Rechtsprechung UND die Nutzungsbedingungen sind hier EINDEUTIG ! doppelPUNKT

mfg derSentinel

MT-Team Forenpate

Nicht desto trotz handelt es sich hier um "EUROPAS-größte Auto-und Motor-Community" und Europa ist wohl immer noch etwas mehr als nur "Deutschland" - oder habe ich gerade etwas verpasst??

Ja... der Firmensitz ist Deutschland, die Gerichtsbarkeit ist Deutschland damit unterliegt diese "MotorTalk.de" Seite Deutschen Recht und -Rechtsprechung !

Jeder darf sich hier anmelden... und akzeptiert die Nutzungsbedingungen ! ;)

Einfach mal durchlesen.....

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun...

die AGB's sind für Deutschland ausgestellt und gut ist.

jeder hat sie beim registrieren bestätigt.

 

Aber darum gehts auch gar nicht.

Vom Forenpate kam ne Ansage dazu und gut ist...

 

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel

Ich würde es so sagen:

Da es sich hier um ein öffentliches Forum handelt sind auch Tipps und Anweisungen sowie Verlinkungen und An/Ein/Umbauanleitungen bei MotorTalk nicht erwünscht

Die Rechtsprechung UND die Nutzungsbedingungen sind hier EINDEUTIG ! doppelPUNKT

Dem ist nichts hinzuzufügen und daher wird hier geschlossen.

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