Airbag Warnleuchte geht nicht mehr aus
Hallo,
ich habe da ein Problem.An dem Wagen meiner Schwiegermutter geht die Warnleuchte des Airbags nicht mehr aus.
Habe mal den Fehlerspeicher ausgelesen.
Folgendes stand im Fehlerspeicher.
Adresse 15: Airbag Labeldatei: RKS\8D0-959-655-AI7.lbl
Steuergerät-Teilenummer: 8D0 959 655 C
Bauteil und/oder Version: Airbag 7 Audi 0301
Codierung: 00102
Betriebsnummer: WSC 06325
VCID: 36675C11125C5D9
10 Fehler gefunden:
01222 - Crashsensor Seitenairbag Beifahrerseite (G180)
44-10 - Kurzschluss - Sporadisch
01222 - Crashsensor Seitenairbag Beifahrerseite (G180)
36-10 - Unterbrechung - Sporadisch
01222 - Crashsensor Seitenairbag Beifahrerseite (G180)
37-10 - defekt - Sporadisch
01220 - Zünder Seitenairbag hinten; Beifahrerseite (N202)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch
00589 - Zünder 1 für Airbag (Beifahrerseite) (N131)
28-10 - Kurzschluss nach Plus - Sporadisch
00655 - Zünder Gurtstraffer (Beifahrerseite) (N154)
28-10 - Kurzschluss nach Plus - Sporadisch
01218 - Zünder Seitenairbag Beifahrerseite (N200)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch
01219 - Zünder Seitenairbag hinten; Fahrerseite (N201)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch
00654 - Zünder Gurtstraffer (Fahrerseite) (N153)
28-10 - Kurzschluss nach Plus - Sporadisch
01217 - Zünder Seitenairbag Fahrerseite (N199)
29-10 - Kurzschluss nach Masse - Sporadisch
Kann mir jemand eine Tip geben,wo ich da anfangen soll zu suchen.
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Vorraus.
Liebe Grüße
superhack0
Beste Antwort im Thema
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Das bedeutet für Dich leider, das Du in die Werke fahren mußt!
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20 Antworten
Tach auch,
hatte ich auch mal ne Zeitlang. Ging immer 1x die Woche an. Bei mir waren es die Steckerverbindungen unter den vorderen Sitzen (Fahrersitz). Weil, Sitz nach vorn dann nach hinten, daß mögen die wohl nicht. Würde da mal anfangen. Bei Audi wollten die mir schon ein neuen Airbag einbauen. Hab dann den Fehler immer wieder gelöscht und ist irgendwann nicht mehr aufgetaucht. Hab auch gehört, daß man die Steckerverbindungen auch löten kann (Bitte nur in Fachwerkstatt)....
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Das bedeutet für Dich leider, das Du in die Werke fahren mußt!
Das beschreibt die Situation in D. Aber wie sieht's eigentlich in A, CH oder F aus?
Wie die Rechtslage im "Ausland" ist, kann ich Dir nicht sagen, allerdings da MT ein in Deutschland ansässiges Forum ist, gilt die Rechtslage, wie sie in D gegeben ist.
Oftmals wissen einige User die Fehler, dürfen sie aber nicht im Öffentlichen Bereich Preis geben.
Zitat:
Original geschrieben von KKrHB
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffernsystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstrafferneinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hierzu auch § 4 Abs.3 und 4.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Das bedeutet für Dich leider, das Du in die Werke fahren mußt!
bin ich jetz ein straftäter weil ich mal einen airbag bei nem bekannten getauscht habe und dann den fehlerspeicher gelöscht habe?!
pyrotechnisches material (wie es in der ELSA am anfang bevor man sie öffnet da steht) hin oder her. silvesterknaller ist nix anderes. und in DE sind viel zu viele gesetze nur süssholzraspelei und wurden von irgendwelchen sesselfurzern beschlossen die noch nie was mit der praxis zu tun hatten...
das ist meine meinung dazu.
wenns danach ginge, dann dürfte kein hobbyschrauber mehr was an seinem auto machen!
Zitat:
Original geschrieben von derschwere
bin ich jetz ein straftäter weil ich mal einen airbag bei nem bekannten getauscht habe und dann den fehlerspeicher gelöscht habe?!
Jup! Beim nächsten Hubschrauber würde ich Deckung unter einem Baum suchen. Könnte das GSG Team sein, das dich sucht!!!!!!
Ich bin ja auch kein Freund von dem Thema, aber muss man immer gleich so mit der Tür ins Haus fallen?
Nunja, wollen wir das hier gleich beenden (lassen)?
Zitat:
Original geschrieben von derschwere
bin ich jetz ein straftäter weil ich mal einen airbag bei nem bekannten getauscht habe und dann den fehlerspeicher gelöscht habe?!
pyrotechnisches material (wie es in der ELSA am anfang bevor man sie öffnet da steht) hin oder her. silvesterknaller ist nix anderes. und in DE sind viel zu viele gesetze nur süssholzraspelei und wurden von irgendwelchen sesselfurzern beschlossen die noch nie was mit der praxis zu tun hatten...
das ist meine meinung dazu.
wenns danach ginge, dann dürfte kein hobbyschrauber mehr was an seinem auto machen!
Streng genommen ja!
Das Problem ist, das solche Beiträge nicht gerne in Deutschen Foren gesehen weerden, das der Forenbetreiber auf ordnung zu achten hat, im Schleimmsten Fall kann der Gesetzgeber den Betreiber zur Verantwortung ziehen.
Was man letzendlich selbst unter der Hand macht ist, sofern nix passiert, absolut irrelevant!
Solche Sachen, wie solche Fehler zu beheben sind sollten per PN erörtert werden, da hier das Briefgeheimniss gilt
Ich verstehe ja, das man nicht selber reparieren darf, aber die Erörterung des eigentlichen Problems an sich, sollte doch nicht verboten sein.
Was is z.B. wenn ich jetzt sage, das ich anhand der oben genannten Fehlerliste auf ein defektes Steuergerät tippe?? Die Fehlerbehebung des eventuell defekten Steuergeräts ist in einer Fachwerkstatt durchzuführen.
Was soll daran verwerflich und strafbar sein, es herrscht immer noch Meinungs- und Diskussionsfreiheit. Solange ich keine Arbeitsanweisung gebe, wie das SG zu wechseln is, ists doch i.O., oder?? Belehrt mich und erklärts mir bitte, wenn ich falsch liege ...
Zitat:
Original geschrieben von Kartomatic
Ich verstehe ja, das man nicht selber reparieren darf, aber die Erörterung des eigentlichen Problems an sich, sollte doch nicht verboten sein.
Was is z.B. wenn ich jetzt sage, das ich anhand der oben genannten Fehlerliste auf ein defektes Steuergerät tippe?? Die Fehlerbehebung des eventuell defekten Steuergeräts ist in einer Fachwerkstatt durchzuführen.
Was soll daran verwerflich und strafbar sein, es herrscht immer noch Meinungs- und Diskussionsfreiheit. Solange ich keine Arbeitsanweisung gebe, wie das SG zu wechseln is, ists doch i.O., oder?? Belehrt mich und erklärts mir bitte, wenn ich falsch liege ...
Dummerweise hat hier mehr als einer geschrieben was er gemacht hat um das vermeindliche Problem zu beheben. Ansonsten gebe ich dir recht. Ich denke auf theoretischer Basis kann man sich dazu unterhalten
Gruß
Daniel
... armes deutschland. es gibt genug leute die hungern und die politik (und was sonst noch für gesindel dazugehört) macht sich um so ein scheiss gedanken.
sorry, aber das musste raus
Zitat:
Original geschrieben von derschwere
bin ich jetz ein straftäter weil ich mal einen airbag bei nem bekannten getauscht habe und dann den fehlerspeicher gelöscht habe?!
Nicht nur das. Wenn du dabei einen Fehler gemacht hast, der zu einem Schaden führt und dir das Ganze anschließend auch noch nachgewiesen werden kann, steckst du voll in der Haftung drin.
Hallo,
vielen Dank für eure Hilfe.
Werde dann mal selbstverständlich in die Fachwerkstatt fahren und denen mal meine Vermutung anvertrauen.
Das mit der Steckerverbindung unter den Sitzen ist mir auch schon in den Sinn gekommen, wollte aber noch andere Meinungen reinholen.
Liebe Grüße
Superhack0
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Zitat:
Original geschrieben von derschwere
bin ich jetz ein straftäter weil ich mal einen airbag bei nem bekannten getauscht habe und dann den fehlerspeicher gelöscht habe?!
Nicht nur das. Wenn du dabei einen Fehler gemacht hast, der zu einem Schaden führt und dir das Ganze anschließend auch noch nachgewiesen werden kann, steckst du voll in der Haftung drin.
meinst wirklich nach 5 jahren passiert da jetz noch was?
Zitat:
Original geschrieben von derschwere
meinst wirklich nach 5 jahren passiert da jetz noch was?
Kannst du das denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen?