1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A4
  6. A4 B5
  7. Airbag Warnleuchte

Airbag Warnleuchte

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 14. November 2006 um 11:51

Hallo.

Ich fahre einen A4 BJ99. Die Airbag Warnleuchte war vor Jahren schonmal an. Damals hatte man in einer Audi Vertragswerkstatt irgendeinen Wackelkontakt festgestellt der durch lösen und neuaufstecken eines Steckers (leider weiß ich nicht welchen) in ein paar Minuten behoben wurde. Zu der Zeit hatte ich noch Garantie auf dem Auto.

Nun ist die Kontrollleuchte nach dem Durchfahren einer Waschanlage wieder angegangen. In der Vertragswerkstatt diagnostizierte man einen Defekt des Kabels unter dem Fahrersitz. Warscheinlich sei durch ein verstellen des Fahrersitz etwas "kaputt" gegangen. Nur habe ich den Sitz garnicht verstellt. Ich habe nicht reparieren lassen weil die Aktion mit mehreren hundert € zu Buche schlagen soll.

Ist jemand unter euch der mir so aus dem Stand sagen könnte wo ich mal welche Stecker auf Feuchtigkeit bzw richtigen Sitz selber überprüfen könnte?

Edit: Ich lese gerade das es in den meisten Fällen "nur" zurückgesetzt werden muß. Da ich noob auf dem gebiet hier bin mal noch eine andere Frage. Wie kann man das als Privatmensch selber machen? Helfen da so Sachen wie zb.VAGCOM? Das hab ich nämlich zufälligerweise hier. Mir fehlt nur noch die Hardware...

Ähnliche Themen
16 Antworten

Es ist häufig der Stecker unter dem Fahrersitz, wenn mit dem Seitenairbag etwas nicht stimmt. Entweder Wackelkontakt oder Feuchtigkeit. Das zu beheben kann aber nicht hunderte von Teuros kosten, zumindest nicht in einer kompetenten Werkstatt.

Am Airbagsystem bitte nicht selber Arbeiten. Dir wird hier höchstwahrscheinlich auch keiner Tipps dazu geben, da das gefährlich und nicht erlaubt ist.

Themenstarteram 14. November 2006 um 14:54

Danke für deine Antwort AKOM.

Also selber dran arbeiten wollte ich nicht. Bringt es evt etwas den Fehler zurückzusetzen?

Es ist mal davon auszugehen, dass er wiederkommen wird. Außerdem ist es besser man weiß woran es liegt, ist immerhin ein sicherheitsrelevantes Bauteil.

kann zwar nicht helfen, habe aber das gleiche problem seit monaten, und audi will bestimmt geld dafür.

würde mich deshalb brennend interessieren wo GENAU dieser stecker ist. denn mal kurz säubern und feststecken kann doch nicht gefählich sein, oder????

 

vielen dank

gruss

claudio

am 5. Dezember 2006 um 20:21

.

ok, ok ich werd mich noch nicht einmal bücken um unter den sitz zu gucken und termin beim freundlcihen machen.

c

Themenstarteram 14. Januar 2007 um 9:04

Oh, habe diesen Thread gerade wiedergefunden ...

Also der Diagnosestecker war irgendwann eingetroffen und gab Fehlercode 0199 oä . Seitenairbagwiederstand zu hoch (sporadisch) aus. An die genaue Fehlerbeschreibung erinnere ich mich nicht mehr. Einfach gelöscht und gut ist. Der Fehler ist "bisher" nicht wieder aufgetreten. Der Kostenvoranschlag meiner netten Audivertretung belief sich auf >300€!

Die wollten direkt den Sitz ausbauen usw.

Also bitte nicht gleich immer solche Fragen blocken und das hart verdiente Geld den überteuren Werkstätten in den Rachen jagen.

Ich hatte im ersten Post darauf hingewiesen das der fehler "alle Jubeljahre" auftritt und deshalb imho eigentlich nicht richtig Sicherheitsrelevant sein kann.

Danke :)

am 14. Januar 2007 um 11:40

Zitat:

Original geschrieben von Hunterle

Also bitte nicht gleich immer solche Fragen blocken und das hart verdiente Geld den überteuren Werkstätten in den Rachen jagen.

Es wurde ja auch nur gesagt, dass du an der Hardware vom Airbagsystem nicht selber Hand anlegen sollst, da es erstens nicht erlaubt und zweitens gefährlich ist.

Beim Fehlerspeicher löschen war ich nur der Ansicht, dass es nichts bringt, da so ein Fehler häufig wiederkommt.

Zitat:

Ich hatte im ersten Post darauf hingewiesen das der fehler "alle Jubeljahre" auftritt und deshalb imho eigentlich nicht richtig Sicherheitsrelevant sein kann.

Da würde ich mal nicht so einfach von ausgehen.

Wenn es sich z.B um einen Wackelkontackt am Stecker handelt und der nur bei Sitzverstellung oder besonder starken Erschütterungen auftritt, dann kann es sein, dass er im Falle eines Unfalles auftritt und den Airbag nicht auslöst.

am 14. Januar 2007 um 13:03

Zitat:

Original geschrieben von Hunterle

....

Einfach gelöscht und gut ist.

.......

Es ist doch immer wieder interessant, wie leichtfertig Leute mit Ihrer Gesundheit umgehen, wenn sie keine Ahnung von der Materie haben und obendrein keinen Zugriff auf Herstellerinformationen !

Hier zeigt sich mal wieder deutlich, warum solche Sachen in die Hände von Fachwerkstaätten gehören !

Durch löschen eines Fehlers wird die eigentliche Fehlerursache nicht behoben und der Fehler kann jederzeit wieder auftreten !

Und gerade bei dem hier beschriebenen Fehlerbild gibt es eine Herstellerinformation, nach der das Löschen dieses Fehlers OHNE Behebung der Fehlerursache unzulässig und gefährlich ist !

Fehler der Aktorik und Sensorik werden NICHT automatisch gelöscht !

Diese müssen manuell gelöscht werden !

Solange diese Fehler im Fehlerspeicher eingetragen sind wird die Ausfallwarnlampe gesetzt und das System schaltet die Steuergeräteausgänge der Aktoren ab !

Dadurch wird z.B. bei einem Fehler des Seitenairbags "Kurzschluß nach Masse / Plus / Unterbrechung, sporadisch", welche bei normalem Betrieb des Fahrzeugs auftreten kann, verhindert, das dieser aufgrund des Kurzschlusses auslösen kann!

Bei Systemstart wird zum prüfen der Zünder dabei eine Prüfspannung vom Steuergerät auf einen Anschluß des Airbags geschaltet, wärend gleichzeitig der zweite Anschluß mit einem Meßwiderstand beschaltet wird, um den Stromfluß zu begrenzen und damit unter dem Auslösestrom zu bleiben.

Liegt nun ein "Kurzschluß nach Masse / Plus" im Kabelstrang vor, würde das bei aktivem Steuergeräteausgang ein Auslösen zur Folge haben !

Genau deswegen darf z.B. ein solcher Fehler nicht gelöscht werden, ohne die Fehlerursache zu beheben !

Und genau deswegen werden solche Fehler, auch wenn sie Sporadisch aufgetreten sind nicht automatisch gelöscht !

Denn genau das hätte fatale Folgen !

Solange der Fehler eingetragen ist, bleibt der Aktorausgang deaktiv, dieser wird erst aktiviert, wenn der Fehlerspeicher manuell gelöscht wird.

Ist der Fehler dann noch vorhanden, kann es zu einer unkontrollierten Auslösung des Airbags beim Systemcheck kommen !

am 14. Januar 2007 um 13:16

Ich finde es viel sinnvoller mal so eine Erklärung zu schreiben als immer den Gesetzesauszug zu posten. Das alleine das Löschen des Fehlerspeichers schon nicht so besonders klug ist, läßt sich so viel einfacher nachvollziehen.

 

P.S. ein paar weniger Ausrufezeichen machen einen Text immer seriöser und lesbarer.

Airbag abschalten

 

tach auch,

nachdem ich meinen A4 - 2,5 tdi Mod. 2000 nach Facelift auf Recaro "Style" umgerüstet habe musste ich den airbag durch einen mitgelieferten Wiederstand überbrücken damit das Steuergerät keine Fehlermeldung macht. Ich habe die sitze Original bei Recaro gekauft und für den selbsteinbau diese Wiederstände mitbekommen. Sollte das etwa Illegal sein wenn ein nichtfachmann eine Steckverbidung am Airbag macht die man vom Zubehöhrhändler bekommt?

Und übrigens ist das eine Krankheit beim B5 das der Fahrersitz Airbag eine sehr wackelige Steckverbindung hat die sporadische Fehler produziert. Da hilft nur ein lösen des Steckers und wieder schön zusammenstecken. Fehler mit VAG-Com Löschen und alles funktioniert wieder prächtig.

am 14. Januar 2007 um 15:34

Re: Airbag abschalten

 

Zitat:

Original geschrieben von TDIforever

Sollte das etwa Illegal sein wenn ein nichtfachmann eine Steckverbidung am Airbag macht die man vom Zubehöhrhändler bekommt?

Mal ganz davon abgesehen, dass du nichteinmal den Sitz mit den Seitenairbags hättest ausbauen dürfen: JA.

Man darf auch ohne Herstellergenehmigung nicht einfach Seitenairbags ausbauen, dass führt evtl. zum Verlust der Betriebserlaubnis. Das gibt viel Spass wenn man danach mal einen Unfall hat.

Wieviele Teile im Zubehör kann man den ohne TÜV und ABE kaufen? Die darfst du auch alle nicht verbauen.

Illegaler Ausbau von Aibag

 

@AKOM

Ich habe die Sitze direkt bei Recaro gekauft und eine Betriebserlaubniss dazu bekommen! Und das obwohl der Seitenaibag dabei verloren geht. Also kann es wohl nicht sein das ich mich damit Strafbar gemacht habe. Denn wenn es so währe hätte ich die Sitze auf jeden fall über einen Frundlichen kaufen müssen. oder? In der Montageanleitung stand sehr genau wie ich den Airbag abklemmen und den Wiederstand anzubringen habe.

Es wurde nichtmal darauf hingewiesen das ich danch noch zum TÜV muss um irgendwas abnehmen zu lassen.

Also sollte ich wohl doch Legal gehandelt haben.

am 14. Januar 2007 um 18:15

Die Betriebserlaubnis hast du dann natürlich nicht verloren. Das war ja auch nut theoretisch gemeint, wenn Recaro die nötigen Unterlagen dazulegt ist auch alles in ordnung.

Den Umbau hättest du aber nicht alleine vornehmen dürfen, einsperren wird man dich dafür aber wohl nicht :-))

Deine Antwort
Ähnliche Themen