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Airbagfehler im Speicher
Ich habe bei einem Golf 4 2,0 Tdi Bauj. 10/04 das Lankrad ausgebaut und somit natürlich auch den Airbag. Ich habe den Airbag natürlich nach Anleitung ausgebaut und habe nun einen Fehler im Speicher. Meiner meinung nach kann das Steuergerät bei abgeklemmter Batterie den ausbau des Airbags nicht kontrolieren, da das Steuergerät nur bei eingeschalteter Zündung einen Check macht! Hätte ich also den Airbag gleich wieder eingebaut, wäre kein fehler im Speicher. Da ich aber den Motor mit abgeklemmten Airbag gestartet habe, hat er beim Check natürlich auch ein fehler gespeichert.
Kann das jemand bestätigen oder ist da wirklich was nicht in ordnung?
Ich werde natürlich den Speicher auslesen und den fehler löschen
lassen aber irgendwie mache ich mir schon gedanken
bitte um Antworten
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29 Antworten
Re: Airbagfehler im Speicher
Zitat:
Original geschrieben von meister191279
aber irgendwie mache ich mir schon gedanken
Solltest du auch, denn du hast dich strafbar gemacht nach dem bestehenden Sprengstoffgesetz. Du hättest keinen einzigen Finger Am Airbag krumm machen dürfen!
Also fehler auslesen und löschen lassen und eine verdammt gute Erklärung mitbringen, wieso du gegen das Sprengstoffgesetz verstossen hast! (Im Übrigen, Versicherungsschutz hat dein Auto dadurch jetzt auch nicht mehr, sowie das die BE auch hinüber is)...
ja, dem kann nicht viel hinzufügen. Vielleicht solltest du noch wissen das ab 2006 auch Onboard-Diagnosesysteme vom Tüv ausgelesen und hinsichtlich bestimmter Fehler analysiert werden.
Am besten jetzt einen sehr guten Freundlichen zu Rate ziehen...
Fehler rauslöschen und gut is
Ich danke für die schnellen antworten und Belehrungen !!!!!!
Ich habe jetzt richtig ein schlechtes gewissen !!!!!!!!!!!!!
Zitat:
Original geschrieben von meister191279
Ich habe jetzt richtig ein schlechtes gewissen !!!!!!!!!!!!!
Du nimmst das jetzt viel zu leicht hin.
Du solltest dir aber darüber im klaren sein, dass du aufgrund der erloschenen BE und des fehlenden Versicherungsschutzes schlecht da stehst, wenn du mal in einen Unfall verwickelt sein solltest. Denn dann wirst du auch als nicht schuldiger die Schuld auferlegt bekommen, zurecht sogar.
Im Übrigen kann wissentliches fahren ohne BE zum dauerhaften Verlust der fahrerlaubnis führen.
Mit deinem Kommentar findest du bei MT keine Freunde, eher im Gegenteil...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
Du nimmst das jetzt viel zu leicht hin.
Du solltest dir aber darüber im klaren sein, dass du aufgrund der erloschenen BE und des fehlenden Versicherungsschutzes schlecht da stehst, wenn du mal in einen Unfall verwickelt sein solltest. Denn dann wirst du auch als nicht schuldiger die Schuld auferlegt bekommen, zurecht sogar.
Im Übrigen kann wissentliches fahren ohne BE zum dauerhaften Verlust der fahrerlaubnis führen.
Mit deinem Kommentar findest du bei MT keine Freunde, eher im Gegenteil...
Da gebe ich dir schon Recht. Lenkrad- und damit verbundener Airbagausbaukann ja auch ein großes Sicherheitsrisiko darstellen.
Soll man auch nicht leichtfertig hinnehmen....
Allerdings mache ich mich ja dann auch strafbar und die Leute im Forum werden's mir übel nehmen, denn ich habe ein Pop-Off Ventil im GTI. Dadurch erlöscht ja auch die BE sowie der Versicherungsschutz. Aber das bedeutet doch noch lange nicht eine Gefährdung der anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn die Versicherung nicht zahlt, ist man eben selbst haftbar und das kann im Schuldfall schnell sehr teuer werden....
Ich denke die Belehrung ist schon richtig, denn am Airbag sollte man, zunächst einmal aus Angst um die eigene Sicherheit net rumspielen. Damit hat es sich allerdings. Wer trotzdem das Risiko eingeht, trägt halt selbst die Gefahr dass das Teil nicht aufgeht beim Unfall.....
Welche Versicherung liest bitte den Fehlerspeicher aus nach einem Unfall ? Und wann kontrolliert der TÜV die onBoard Diagnose ? Verbreitet doch nicht immer diese Panik. Lass das überprüfen und gut ist...
Hallo erstmal!
Also meines Erachtens erlischt die BE (und damit der Versicherungsschutz) dann, wenn am Fahrzeug, bzw. genauer gesagt an einem für die Betriebssicherheit relavanten Teil des Fahrzeugs etwas verändert wird. Was hat der TE gemacht? Aus- und wieder eingebaut. Hat er was verändert? Nein! (Ich beziehe mich jetzt nur auf die Airbaggeschichte, das alberne Ventil wäre gesondert zu würdigen...) Also bitte keine Panikmache! Ja, ich weiss, es ist verboten am Airbag zu arbeiten. Wenn ich mir aber den relevanten Gesetzestext durchlese, finde ich keine wirklich genaue Definition, wo das anfängt, bzw. wo das aufhört. Wenn einige Mods/User immer gleich "Verboten" oder sogar "Strafbar" rufen, so würde ich doch gerne mal wenigsten ein Urteil sehen, wo jemand, weil er -für sich, privat- sein Lenkrad oder die Sitze aus- und wieder eingebaut hat, verurteilt wurde. Ich spreche jetzt wirklich nur vom reinen -privaten- Aus- und Einbauen der kompletten Baugruppe und das Sach- und Fachgerecht! Ich spreche nicht vom Einbauen eines anderen (gebrauchten) Airbagmoduls nach einem Unfall oder sogar vom "Rumbasteln" am Airbagmodul!!! Auch wenn einer das "gewerbsmäßig" ohne entsprechenden "Schein" macht, ist das eine andere Sache!!! Wenn man das extrem auslegen würde, wäre es ja sogar strengstens verboten, schon nur die Batterie abzuklemmen, da sie ja das Airbagsteuergerät mit Strom versorgt...
Ich hatte den "Airbagfehler" neulich auch. Allerdings hatte ich nur mein RCD300 rausgenommen und ein Pioneer Radio mit CAN-Bus Interface reingesetzt. War definitiv nicht an irgendeinem Airbag oder am Steuergerät zugange! Mein meinte nur "Komisch, beim Radiotausch sollte das normal nicht kommen, auch wenn man die Batterie nicht abklemmt...", hat den Fehlerspeicher gelöscht und gut wars...
Damit ich nicht falsch verstanden werde: Ich will hier niemanden angreifen! Es ist mit Sicherheit richtig, darauf hinzuweisen, dass man da besser die Finger von lassen sollte, aber das Wort "strafbar" und die "Panikmache" mit erloschener BE wird hier in diesem Zusammenhang meines Erachtens doch etwas überstrapaziert...
Also: Nix für ungut, ja?
Der TE hat (finde ich) genug Prügel bezogen - Back to Topic:
Beim Ausbau meines Handschuhfaches (bakanntlich mit Schalter für Beifahrer Airbag) kamen genau die gleichen Fehler. Kurz VAG-COM angeworfen, Fehler gelöscht - das wars.
Also: Finger weg vom Airbag, aber die Fehler sind schnell beseitigt.
Zitat:
Original geschrieben von individual-wob
Welche Versicherung liest bitte den Fehlerspeicher aus nach einem Unfall ? Und wann kontrolliert der TÜV die onBoard Diagnose ? Verbreitet doch nicht immer diese Panik. Lass das überprüfen und gut ist...
Als Unfallgegner kannst du jederzeit darauf bestehen, kein Problem!
@Netsmurf und andere
Ihr findet es also übertrieben davon zu reden, dass man sich strafbar mcahen würde! na dann lest mal:
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags- und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Siehe hier § 4 Abs.3 und 4
Und die BE erlischt damit auf jeden Fall!
@vagliebhaber
Ein einfaches löschen der Fehler kann unter Umständen fatale Folgen haben, bishin zum direkten auslösen des Airbags, löschen darfst du diese genau so wenig! Frag mal hurz100 hier aus dem Forum...
Zitat:
Original geschrieben von thommen
@vagliebhaber
Ein einfaches löschen der Fehler kann unter Umständen fatale Folgen haben, bishin zum direkten auslösen des Airbags, löschen darfst du diese genau so wenig! Frag mal hurz100 hier aus dem Forum...
Also ich habe vor 2 Wochen die komplette Mittelkonsole ausgebaut den Stecker zur Airbagleuchte abgeklemmt um eine Bluetooth-FSE einzubauen. Airbagleuchte blieb nach dem Wiedereinbau dann auch an. In der MFA+ stand sogar jedes Mal nach dem Motorstart: AIRBAG FEHLER.
Da bin ich hin zum Freundlichen, habe ihm erklärt was ich gemacht habe. Der hat dann das VAG-Gerät angeschlossen, den Fehlerspeicher ausgelesen und dann den Speicher wieder gelöscht. Ich brauche jetzt aber keine Angst zu haben, dass der Airbag zündet, bzw dass er beim Löschen des Fehlerspeichers hätte zünden können.
Hallo Thommen!
-Ich habe nicht gesagt, dass es übertrieben ist, überhaupt darüber zu reden, ich habe geschrieben, dass ich die Art und Weise bzw. die Wortwahl (s.u.) für übertrieben halte. Ich habe auch geschrieben, dass ich es für richtig halte, darauf hinzuweisen, dass man da die Finger von lassen sollte!
-Du schreibst selbst: "...liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor". Spezielle Beachtung verdienen die Worte "Gegebenenfalls" und "Verstoß"! Ob ein Verstoß vorliegt, bedarf der Klärung des Einzelfalls (juristisch, nicht durch uns hier!). Und ein "Verstoß" ist noch lange keine Straftat!!! Ungeklärt ist nach wie vor, an welcher Stelle das Gesetz anfängt zu greifen: Wie ich in meinem vorherigen Post schon geschrieben habe, dürfte -strenggenommen- niemand mehr die Batterie abklemmen, weil das alleine ja schon ein Eingriff in das Airbaggesamtsystem ist. So ist das Gesetz allerdings betimmt nicht auszulegen! Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fesnter und behaupte, dass weder Du, Thommen, noch der User hurz100 oder ich über die juristischen Kenntnisse verfügen, hier ein abschließendes Urteil bzw. eine vor Gericht bestehende Beurteilung abzugeben...
-Wieso soll die BE erlöschen, wenn nichts verändert wurde??? Baue ich meine Xenon Brenner aus und wieder ein (unverändert) erlischt auch nicht die BE. Baue ich allerdings andere (ohne Zulassung) ein, erlischt sie. Wieso sollte das bei einem Airbagmodul anders sein???
-Das blosse Löschen des Fehlerspeichers soll den Airbag auslösen können??? Das halte ich zumindest für Fragwürdig!
Zitat:
Original geschrieben von Netsmurf
Das blosse Löschen des Fehlerspeichers soll den Airbag auslösen können??? Das halte ich zumindest für Fragwürdig!
Wie gesagt, frag mal hurz100, er wird dir da erklären können.
Auch das erlischen der BE, denn er kann dir noch andere Texte vorlegen...
Zitat:
Original geschrieben von meister191279
Da ich aber den Motor mit abgeklemmten Airbag gestartet habe, hat er beim Check natürlich auch ein fehler gespeichert.
. . . wie dämlich.
Wenn man so gut informiert ist braucht man
aber einen Grund um hier seine 'tollen' Fähigkeiten zu posten.
E.