Airbagkontrolle leuchtet zeitweise
Frohes neues Jahr!
Seit 3 Tagen leuchtet an meinem e280t BJ.94 ab und zu die Airbagkontrollleuchte im KI auf. Anfänglich war es nur ein kurzes aufblinken, jetzt leuchtet sie öfter und länger. Egal, ob Beifahrer an Bord ist oder nicht. Fehlerspeicher kann ich leider erst in einer Woche auslesen lassen. Aber vielleicht kennt ja einer von euch den Fehler.
Vielen Dank schonmal im voraus.
Greetzzz
Der Mindgapper
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Problem ergibt sich hier folgendermaßen:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.
so'nen nachbar habe ich auch! der ruft gleich das ordnungsamt, wenn ich nicht korrekt in der parklücke stehe
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19 Antworten
Ab und zu? Steckt die auch richtig drin, d.h leuchtet die als einzige schon auf Schlüsselstellung 1?
Leuchtet bei Stellung1 auf.
Evtl ist:
1. der Schleifring am Lenkrad dem Ende nahe.
Oder
2. die Sitzbelegungsmatte(n) defekt, auch Steckverbinder unter den Sitzen prüfen
3. Überspannschutzrelais (in Verbindung mit anderen Fehlern)
4. Airbagsteuergerät (eher unwahrscheinlich)
Gruß
Jens
Moin,
hast Du einen Anhänger dran, der eine Batterie oder Kühlschrank drin hat, die während der Fahrt vom Zugfahrzeug geladen bzw betrieben wird. Immer wenn der Kühlschrank sich anschaltet bzw die Bordspannung kurzzeitig oder länger unter einen bestimmten Wert fällt, dann leuchtet die Lampe kurz auf.
Gruss
Harro
Hallo Harro, mein Auto hat glücklicherweise keinen Schweinehaken hinten dran. Daran kann's nicht liegen.
Die Lösung des Problems ist auf jeden Fall ein Job für die Fachwerkstatt.
Ja, das Auslesen. Ansonsten krieg ich das schon hin. Hätte ja sein können, dass mich hier jemand auf ne heiße Spur bringen kann. Next Week geht's zum Auslesen.
Das Problem ergibt sich hier folgendermaßen:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Problem ergibt sich hier folgendermaßen:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.
so'nen nachbar habe ich auch! der ruft gleich das ordnungsamt, wenn ich nicht korrekt in der parklücke stehe
So, hat etwas gedauert. Das Steuergerät lässt sich nicht Auslesen. Werde mir demnächst ein gebrauchtes zulegen. Wisst ihr welches der e280t bj94 verbaut hat und wo das genau sitzt.
Danke
Mindgapper
So, nachdem ich heute erst merkte, dass meine Hupe auch nicht funktioniert (in Berlin hupt man selten bis gar nicht), habe ich mal wieder das Lenkrad abgenommen und siehe da, das Wickelflachkabel ist gebrochen (Teilenummer 170 460 00 49). Daher auch der SRS-Fehler. Hat einer von euch noch das Bauteil rum zu liegen oder weiß einer von euch aus dem Kopf was das Teil beim Freundlichen kostet?
Danke
Mindgapper
So, nachdem ich heute erst merkte, dass meine Hupe auch nicht funktioniert (in Berlin hupt man selten bis gar nicht), habe ich mal wieder das Lenkrad abgenommen und siehe da, das Wickelflachkabel ist gebrochen (siehe Bild). Daher sehr wahrscheinlich auch der srs-Fehler. Hat einer von euch noch das Bauteil rum zu liegen oder weiß einer von euch aus dem Kopf was das Teil beim Freundlichen kostet?
Danke
Mindgapper
Hab das Teil in der Bucht für nen Zwanni incl. Versand gekauft. Dann sollte die rote Lampe bald aus sein.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das Problem ergibt sich hier folgendermaßen:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Zusammengefasst: Schraubt jemand privat am Airbagsystem erlischt die Zulassung der Airbags.
Moin,
ja ne, alle Theorie ist grau.... die Praxis in vielen Werkstätten sieht anders aus...
Gruss
Harro