Airbagsteuergerät
Airbagsteuergerät defekt?!
Hey zusammen!
Habe bei meinem A4 Avant 1.9 TDI (B5) folgendes Problem:
Seit einigen Tagen leuchtet die Airbag-Lampe dauerhaft. Nach dem Auslesen des Fehlerspeichers wurden die folgenden Fehler ausgelesen: Crash-Sensor und Airbag-Steuergerät (sporadischer Fehler). Der Fehler des Steuergerätes läßt sich auch nicht zurücksetzen und einen Unfall hatte ich nicht. Jetzt meint meine Werkstatt, dass das Steuergerät ausgetauscht werden muss. Kosten: Mal locker ca. 800 EUR
Hatte jemand von Euch auch schon so ein Problem und weiß eine Lösung, die möglichst keine 800 EUR kostet?!
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38 Antworten
Das finde ich ja jetzt "lustig" - seit heute früh leuchtet auch meine Airbag-Warnleuchte. War allerdings noch nicht in der Werkstatt, komme erst Freitag dazu. Was sich dann ergibt, werde ich berichten.
(bei mir allerdings 2,5 TDI B6).
Ist nicht selten, einige 8Ds haben das Problem, fehler liegt in der elektronik des Airbag STGs, meist hilft wirklich nur ein tausch, sonst ist die jede woche bzw. immer an.
Hatte ich bei meinem alten Auto auch (A4, BJ 1997). Die haben dann die Airbag-Steuerungseinheit getauscht. Kosten: DM 2.200,00, also ca. € 1.100,00. Audi hat davon allerdings 90% (!!!!!!) auf Kulanz übernommen und das, obwohl das Auto 4,5 Jahre alt war und 120.000 Km drauf hatte...
Die Airbag Steuerungseinheit sitzt übrigens ganz vorne, hinter den Armaturen, also mussten sie innen vorne alles komplett ausbauen... Auto war eine Woche in der Werkstatt.
Genauer gesagt sitzt es auf dem Mitteltunnel hinter der Mittelkonsole unterhalb des A-Bretts....meist muss nur die Mittelkonsole raus, wüsste keinen audi, wo es jetzt mehraufwand als das wäre.
Ja es reicht wenn die Mittelkonsole ausgebaut wird. Alles zusammen dürfte nicht länger als ne Stunde dauern, wenn man weiß wo man hinlangen muß. :-)
Das ist natürlich bescheuert und vorallem sehr ärgerlich. Ich weiß nicht, ob ich das zu dem Preis raparieren lasse...
Schade, dass das Teil im Innenraum sitzt, sonst könnte ja ein Marder vielleicht Schuld gewesen sein. Ich sag nur: TK ohne SB...
Oder kann man die Lampe irgendwie ausschalten?
Naja, das ist alles andere als sinnvoll... Wenn mir etwas am Herzen liegt, dann ist das die Funktionsfähigkeit des Airbags. Und die ist mir die 800 Euro wert.
Naja, im Prinzip hast Du Recht, aber der Wagen geht in zwei Monaten eh weg zur Inzahlungnahme. Und da habe ich verständlicher Weise keine Lust, noch 800 € reinzustecken...
So, war nun doch erst heute in der Werkstatt. Bei mir scheint das Steuergerät defekt zu sein. Der Meister sagte, er käme gar nicht ran an das Gerät zur Diagnose, es habe sich mit dem Hinweis auf einen Crash (sprich: wie nach einem Unfall) ausgeschaltet.
Er stellte mir aber in Aussicht, dass der Austausch zumindest teilweise auf Kulanz gehen wird (immerhin Bj. 10/2003).
Wäre sicherlich intressant mit der Kulanz....lass uns dann am ergebnis teilhaben....
Also, ich hatte meinen jetzt auch nochmal in der Werkstatt und die haben nochmal die Kabel und Stecker durchgemessen.
Bei mir ist also ganz sicher das Steuergerät defekt. Auch mit der Meldung des Crash-Sensors. Ist echt komisch, denn ich hatte keinen Unfall....
Auf jeden Fall sagte mein Händler, dass es keine Kulanz von Audi gäbe, und ich die Reparatur selbst zahlen müßte. Da aber, wie gesagt, das Auto in 2 Monten eh verkauft wird, werde ich sicherlich nicht jetzt noch so einen Haufen Geld investieren....
Nochmal meine Frage: Ist es möglich, die Lampe auszuschalten? Nervt mich nämlich ziemlich, das die ganze Zeit die Airbag-Lampe leuchtet....
Nicht ohne weiteres, ausserdem ist das soweit ich weiss auch verboten !
DAS IST EINE SICHERHEITSEINRICHTUNG !!!
Entweder mach sie heil oder lass die Lampe an !
Wenn du den Wagen verkaufst, wie willst du dem Käufer das rote Warnlämpchen erklären? Ohne Abschlag in Höhe der Reparaturkosten wird er das wohl nicht hinnehmen.
Und ein Verschweigen (wenn das rote Lämpchen denn nicht mehr leuchtet) könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Zitat:
Original geschrieben von UlleE
Und ein Verschweigen (wenn das rote Lämpchen denn nicht mehr leuchtet) könnte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
die fage ist eher, ob nach nem unfall des käufers das konto des verkäufers dies vereinbaren kann..?