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Airbagzündung - Zeitpunkt nachvollziehbar?

Themenstarteram 17. August 2008 um 9:19

Hab da mal ne Frage....

Sagt mal, ist am Steuergerät eigtl. nachvollziehbar wann (Dat.Uhrz.) wann/wenn

ein Airbag ausgelöst hat.

Um den Unfallzeitpunkt nachzuvollziehen.

Hab da so einen Fall wo ich mittendrinn auf Kundenwunsch die VK eingeschlossen habe,

einen Tag nach Vers.Schein Erhalt wurde der Unfall gemeldet.

Der Wagen zur Werkstatt (mt eigenem Hänger) geschleppt, ohne Polizei.

Oder hat der SV andere Möglichkeiten festzustellen ob der Unfall gestern oder vor

einer woche war?

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14 Antworten

Ich bin ja kein Versicherungsvertreter aber ich würde mir in so einem Fall erstmal den versicherten Gegenstand vorzeigen lassen wenn aufeinmal auf Vollkasko erweitert werden soll.

Ja, dass lässt sich feststellen. Der Zeitpunkt der Zündung ist im Steuergerät auf die Sekunde genau hinterlegt und kann ausgelesen werden. Es gibt aber auch Hersteller, die lassen das nur mit Ihren eigenen Testgeräten respektive mit ihrer Software zu. 

 

Gruß

 

Delle  

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Ich bin ja kein Versicherungsvertreter aber ich würde mir in so einem Fall erstmal den versicherten Gegenstand vorzeigen lassen wenn aufeinmal auf Vollkasko erweitert werden soll.

Da wärst du aber der einzige Vertreter, der das machen würde.....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Da wärst du aber der einzige Vertreter, der das machen würde.....

Wie sonst soll man sicher gehen können, dass nicht versucht wird die Versicherung zu bescheissen?

Ist doch nicht so zeitraubend, sich den PKW des Kunden für ein zwei Minuten mal was genauer anuzschauen.

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Ich bin ja kein Versicherungsvertreter aber ich würde mir in so einem Fall erstmal den versicherten Gegenstand vorzeigen lassen wenn aufeinmal auf Vollkasko erweitert werden soll.

Da wärst du aber der einzige Vertreter, der das machen würde.....

Wenn Du diese Aussage aus eigener Erfahrung triffst dann finde ich es Schade wie die Versicherungen mit dem Geld aller Kunden umgehen.

Wenn sich das rumspricht schliesst ja dann jeder noch schnell eine Vollkasko ab nach einem Unfall............

am 17. August 2008 um 10:38

wäre für mich ein klarer fall von vorsätzlichem betrug, bis man sich die sahce genauer angesehen hat und das ding ausliest.

Zitat:

Original geschrieben von Norbert-TDCi

Wenn Du diese Aussage aus eigener Erfahrung triffst dann finde ich es Schade wie die Versicherungen mit dem Geld aller Kunden umgehen.

Wenn sich das rumspricht schliesst ja dann jeder noch schnell eine Vollkasko ab nach einem Unfall............

Erst einmal setzt die Versicherung voraus, dass Ihre Kunden ehrlich sind.

 

Oder wie würdest du das finden, wenn dir deine Versicherung bei Einschluss der VK bei einer bereits bestehenden Versicherung gleich so ein Misstrauen entgegen bringt. :(

 

Und ganz so einfach ist das mit dem abschließen einer VK nach einen Unfall ja nun auch nicht.....:rolleyes:

Es sind ja nun auch nicht alle Betrüger, die im Nachgang eine VK mit einschließen. 

 

und im Übrigen sawfetyservices hat in solchen Dingen schon ein profundes Fachwissen. Er wird schon wissen wie er so etwas zu bewerkstelligen hat, da bin ich mir ganz sicher. 

 

 

 

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Wie sonst soll man sicher gehen können, dass nicht versucht wird die Versicherung zu bescheissen?

 

Deine Frage wurde eigentlich -hier Beispielhaft- mit der Frage des TE und meiner Antwort geklärt. Da gibt e noch ganz andere Möglichkeiten......

 

Lügen haben kurze Beine und Leute die so etwas vorhaben verfügen in der Regel nur über "Bauernschläue"

 

Keine Angst, die Versicherungen  sind nicht so dumm, wie manche Vielleicht glauben.

 

Und in diesem Zusammenhang: Bei Schäden ab 500 Euro ist im Kaskoschaden die Polizei zu rufen...... :cool:

 

Zitat:

Original geschrieben von FighterOne

wäre für mich ein klarer fall von vorsätzlichem betrug, bis man sich die sahce genauer angesehen hat und das ding ausliest.

Versuchter Betrug ;)

 

Vollendeter Betrug wäre es erst, wenn die Versicherung reguliert hat.....

...und vorsätzlich ist er immer.

Fahrlässigen Betrug gibt es nämlich nicht.

;)

(Daran erkennt man auch immer den schlecht informierten Dehbuchautor bei Fernsehkrimis: Wenn die anfangen vom "vorsätzlichen Mord" zu schwafeln.

Seit wann gibt es Mord als Fahrlässigkeitstat?

Aber das nur am Rande!

Hafi

Themenstarteram 17. August 2008 um 19:17

@dellenzähler

Danke für deine Info !

Dann werde ich den Betrieb wo der Wagen steht mir mal das Steuergerät auszulesen.

Hmmn, ansonsten müsste ich mir jedes Risiko zuvor ansehen.

Zumindest wenn es vorher nicht versichert war.

Das Haus-ob es nicht schon abgebrannt ist

Die Oma-ob sie noch lebt

Den kunden-ob alles Gliedmaßen noch voll funktionsfähig vorhanden sind

.....

Nein so einfach ist es nicht.

In aller Regel lässt sich meist recht gut feststellen ob der Versicherungsfall vor Versicherungsschutz bereits

eingetreten ist.

Betrug lässt sich nie 100% ausschliessen-nirgends-und es zahlen tatsächliche alle mit.

Zu der Privathaftpflicht sagte mir mal jemand dessen Umgang damit sein Tagewerk ist,

dass schätzungsweise 70% der Schadensfälle (Stückzahl) voll oder teilweise getürkt sind.

In der Kfz Versicherung geht es ähnlich hoch her.

Naja, in diesem Fall hier wird der Kunde auf jeden Fall sein Geld bekommen.

Es wäre nur ein moralischer Sieg für mich.

Er hatte im Vorvertrag, vor dem Fzg. Wechsel schon VK,

der TK Wunsch für das neue Fzg. war noch nicht dokumentiert, daher wird man ihm nichts anhaben können,

egal wann der Unfall tatsächlich war.

am 17. August 2008 um 20:13

Danke für eure Korrintenkackerei :D ihr habt aber Recht!

Da nich für.

Gibt´s bei uns auch gratis.

:D:D

Schöne Grüße

Hafi

Hehe.... :p;)

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