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Aktivlenkung die Zweite...Garantiefall?

BMW 5er E60
Themenstarteram 7. September 2016 um 12:06

Servus Folks,

nachdem das Initialisieren der Aktivlenkung nicht geklappt habe, bin ich nun zu den Freundlichen.

Empfang war wirklich sehr angenehm, und nach dem Erfassen der ganzen Mentalitäten stand auch schnell ein kostenloser Leihwagen (F31) und die Option der Autowäsche nach der Reparatur für mich bereit.

Neben der Aktivlenkung habe ich ebenfalls erwähnt das mein PDC des Öfteren ausfällt und mein Bildschirm ebenfalls sporadisch flackert.

Dann kam eben der ernüchternde Anruf, man müsse die komplette Lenkung tauschen, ein PDC Sensor sei defekt und das sporadische Flimmern des Bildschirms wird ebenfalls nur durch Austausch möglich sein.

Gesamtkosten 6000€!

Ich habe meinen Wagen vor 3 Wochen gebraucht bei einem Händler gekauft, die Garantieabwicklung

geht über deren Versicherung, der Real Garant.

Der Werkstattleiter meinte nur er hoffe sie übernehmen die Kosten da der Wagen zwar eine relativ geringe Laufleistung aufweist, 122k km, aber eben schon 12 Jahre alt ist.

Mir war nicht klar, dass hier die komplette Lenkung zu tauschen ist, soweit ich mich eingelesen habe kommt diese Meldung meist bei einem defekten Steuergerät zu Tage, auch mein Blinker rastet noch richtig beim Lenken und geht korrekt aus, wenn das Lenkrad zurückdreht, was ja auf eine funktionierende Lenkung schließen lässt.

Naja mal abwarten was die Real Garant dazu sagt...

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34 Antworten
Themenstarteram 8. September 2016 um 10:34

Habe soeben von der Real Garant bescheid bekommen, das nur 60% der Lenkgetriebereparatur übernommen werden, den PDC Sensor sowie den Bildschirm übernehmen Sie überhaupt nicht!

Kann das sein? Bzw was ist mit meiner Gewährleistung vom eigentlichen Händler?

Sehe nicht ein 3 Wochen nach Kauf aus eigener Tasche soviel bezahlen zu müssen.

Du weisst nicht zufällig, welche I-Stufe (Software-Datum) Deine Fahrzeug-Software hat, oder?

Wenn es noch die GANZ alte Software ist, ist das zwischenzeitlich durch Update behoben.

Hatte das auch mit der AL am E61 VFL (05/2005), es hörte nach dem Update mit finaler I-Stufe auf.

Außerdem sehe ich den Verkäufer in der Gewähr. Für sowas sollten die versichert sein. Falls nicht... nicht Dein Problem.

Sicher ist das nicht mit der Gewähr, weil es sich um ein so altes Fahrzeug handelt.

Bei 6000€ Streitwert würde ich zum Rechtsanwalt gehen (bitte vorher klären, welcher brauchbar ist :D).

Abgesehen davon steht ja vielleicht auch eine Wandlung nach zwei vergeblichen Nachbesserungen im Raum, weil die extremen Kosten den Zeitwert (das ist NICHT der mobile.de-Preis) des Fahrzeuges möglicherweise übersteigen. Aber sowas weiß der Anwalt.

k-hm

am 8. September 2016 um 11:34

Wieso Wandlung? Stichwort Sachmängelhaftung. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen das der Fehler beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Außer natürlich bei Kauf im Kundenauftrag oder wenn der Verkäufer ein Privatmann war (über die Firma).

Dein erster Ansprechpartner ist immer der Händler - die Zusatzgarantie hat für dich gar kein Interesse. Die wird erst nach 6 Monaten interessant für dich ;)

Zitat:

@CCC88 schrieb am 8. September 2016 um 13:34:48 Uhr:

Wieso Wandlung? Stichwort Sachmängelhaftung. In den ersten 6 Monaten muss der Verkäufer beweisen das der Fehler beim Verkauf noch nicht vorhanden war. Außer natürlich bei Kauf im Kundenauftrag oder wenn der Verkäufer ein Privatmann war (über die Firma).

Dein erster Ansprechpartner ist immer der Händler - die Zusatzgarantie hat für dich gar kein Interesse. Die wird erst nach 6 Monaten interessant für dich ;)

Jepp, völlig richtig, der Verkäufer ist in der Gewährleistungsfrist immer der erste Ansprechpartner.

Das mit der Wandlung bezog sich aufs BGB:

Wenn zwei Nachbesserungen erfolglos sind, dann steht das im Raum.

Aber hier zählt noch mehr, unter anderem auch der Kaufvertrag.

Bei so alten Fahrzeugen gibt es u.U. Einschränkungen bei der Gewähr, denn Gewähr ist keine unbegrenzte Haftung.

Wie weit solche Einschränkungen gehen, weiss ich nicht. Aber der Anwalt (hoffentlich :D)

Außerdem kann der Händler ja die Rücknahme (3 Wochen sind nicht viel) anbieten.

Gruß

k-hm

Du musst garnichts bezahlen. Wieso telefonierdt du überhauot mit der garantiefirma. Stell die kiste auf den hof vom händler und sag, dass die es bereinigen sollen. Am besten mit viel weihwasser....... in den ersren 6 monaten ist die gewährleistung auf deiner seite. Egal ob garantie mit abgeschlossen wurde oder nichr

Kommt drauf an.

Bei älteren Fahrzeugen kann man eine Gewährleistung auch in Übereinstimmung mit dem BGB dem Verbraucher gegenüber durchaus wirksam ausschließen.

Da würde ich erstmal sehr aufmerksam den Kaufvertrag lesen.

k-hm

am 8. September 2016 um 15:02

Also wie schon von einigen hier richtigerweise angemerkt wurde, ist der Händler in der Bütt. Da seit dem Kauf erst 3 Wochen vergangen sind, bist du auch auf der sicheren Seite. ABER: Der Händler hat das Recht, zweimal nachzubessern um die Schäden zu beheben. Dazu musst du aber auch zwingend immer zu dem Händler gehen, bei dem du gekauft hast, denn du musst ihm die Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Ich wollte das nur noch mal unterstreichen, da ich beim Lesen den Eindruck hatte, dass du in einer anderen Werkstatt warst.....

Hierzu muss ich auch noch etwas anmerken:

Zitat:

@k-hm schrieb am 8. September 2016 um 15:28:56 Uhr:

Bei älteren Fahrzeugen kann man eine Gewährleistung auch in Übereinstimmung mit dem BGB dem Verbraucher gegenüber durchaus wirksam ausschließen.

Dazu hat der BGH 2015 geurteilt, dass dies nicht zulässig ist. Man kann nicht durch AGB oder ähnliches gesetzliche Bestimmungen umgehen.....

Themenstarteram 9. September 2016 um 5:49

Vielen Dank erstmal für eure zahlreichen Kommentare, Daumen hoch.

Problem ist das ich den Wagen in München gekauft habe, sind ca. 500km Entfernung.

Habe gestern mit dem Werkstattleiter des Autohauses, wo ich das Fahrzeug gekauft habe, telefoniert.

Er hatte für die Situation Verständnis und meinte er redet heute mit der Versicherung, er hätte dort noch einen Bonus gut stehen bzw. stehe dort im Plus wegen geringer Beanspruchung.

Er möchte mich heute im Laufe des Vormittages anrufen, ich halte euch auf dem laufenden.

am 9. September 2016 um 7:25

Dass er Verständnis dafür hat, hilft dir im Zweifel aber leider nicht weiter. Ich finde auch seltsam, dass er nun versucht, die Versicherung zu "überreden", die Kosten zu übernehmen. Das klingt für mich so, als wolle er die Kosten auf diese abwälzen, denn eigentlich ist die Reparatur ja seine Aufgabe..... Wahrscheinlich weiß er aber genau, dass die Reparaturkosten den Fahrzeugwert übersteigen - möglicherweise wäre eine Rückabwicklung des Kaufvertrages ja für beide Seiten das Beste?! Lass dich auf jeden Fall nicht hinhalten oder für blöd verkaufen - zur Not musst du das Fahrzeug eben nach München bringen.

Themenstarteram 9. September 2016 um 7:35

Bevor ich Unsummen an Geld selbst investieren müsste, würde ich auch in den sauren Apfel beißen und

eben ein spontanes Wochenende in München verbringen :D

Im Grunde ist es mir auch egal ob der Händler selbst oder dessen Versicherung den Schaden trägt, Hauptsache ich bekomme meinen Wagen anständig Repariert und muss dafür nicht selbst löhnen.

Natürlich ist das zurücktreten des Kaufvertrages eine Alternative, die für mich allerdings erst der letzte Schritt sein wird, habe zwischenzeitlich auch schon genug Geld privat in das Auto investiert ( Komplettfolierung, Felgen usw.) .

am 9. September 2016 um 7:48

Vielleicht hast du ja auch Glück und die Sachen können mit der ersten Reparatur behoben werden.

Also, auf nach München, nächste Woche beginnt die Wiesn! :-)

Warum solltest du dass Auto nach München bringen..?

Bei einem Mangel ist der Verkäufer für Material-, Montage- und Transportkosten verantwortlich.

Du hast von BMW einen Nachweis was alles defekt ist, dies wird er nicht rechtskräftig widerlegen können.

Wenn er das Fahrzeug bei sich auf dem Hof haben will, kann er gerne ein Transportunternehmen beauftragen, dass dann dein Fahrzeug abholt u dir wieder bringt. Oder er erkennt gleich den Nachweis von BMW an und stimmt zu, dass du die Mängel bei dir in der Nähe auf seine Kosten beseitigen lassen kannst.

am 9. September 2016 um 9:14

Dass er die Nebenkosten auch übernehmen muss, ist ja nicht strittig - § 439 Abs. 2 BGB. Sofern die Versicherung aber nicht doch die Zahlung übernimmt, glaube ich kaum, dass er bei der genannten Schadenhöhe eine fremde Werkstatt beauftragt, weil das die teuerste Lösung für ihn ist.

Das es für den Verkäufer erst einmal teurer ist direkt zu BMW zu gehen stimmt. Aber das Auto zu holen u wieder zum Käufer zu bringen kostet auch schon einmal was. Dann is die Frage ob der Verkäufer überhaupt die Möglichkeit hat alles zu reparieren ( Software usw).

Des weiteren steht dem Käufer natürlich auch ein Ersatzfahrzeug zu wenn er sich auf die gesetzliche Gewährleistung beruft.

Aber um des alles so durch zu Boxen würd es nur über den Anwalt u evtl auch ein Gericht gehen (leider selbst schon erlebt).

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