- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Aktuelle Entwicklungen zur (Verweigerung der Zahlung einer) Wertminderung
Aktuelle Entwicklungen zur (Verweigerung der Zahlung einer) Wertminderung
Hallo zusammen,
wie sieht die aktuelle Lage bei dem Thema aus? Hintergrund: Gegenerische Versicherung hat (sogar völlig anstandslos) alles laut Gutachten gezahlt, aber verweigert 200EUR Wertminderung wegen Alter und Laufleistung. Dieses war aber dem Gutachter ja nun auch bekannt und er hält 200EUR für angemessen.
Auto ist 9 Jahre, 120.000. Schaden war Blechschaden am Radhaus, also keine Teiletausch möglich, sondern Instandsetzung.
Versicherung meint, nach 4 Jahren bzw. 100Tkm gibts nix mehr, nur noch bei den wenigsten Gerichten. RSV und SV sagen, das wollen wir doch mal sehen... ;-)
Was wird mich erwarten? Geht ja nicht wirklich ums Geld, sondern um die "Arroganz" der Krawall-Versicherung.
Beste Antwort im Thema
Jupp, die alte Leier...
Und wenn die Klage eintrudelt, wird ganz schnell anerkannt und bezahlt....
Ähnliche Themen
93 Antworten
Prozesskostenrisiko in 1. Instanz ca. 420,- € + SV. Mit RSV unproblematisch. Je nach Gerichtsort 3 bis 24 Monate bis zur ersten Verhandlung. Wahrscheinlich setzt man darauf, dass wg. 200,- € keine Klage geführt wird.
Jupp, die alte Leier...
Und wenn die Klage eintrudelt, wird ganz schnell anerkannt und bezahlt....
Mitunter geht's auch mal bis zum Urteil.
Vielleicht könnte der TE die Höhe der Reparaturkosten auch posten?
Repkosten knapp über 2300.
Also hat die Versicherung vermutlich schlechte Karten?
Finde es zwar krank, wegen 200€, aber wenn es gute Aussichten gibt, zumal es mich ja nix kostet...
Mich wundert, dass die das Gutachten ansonsten nicht gekürzt haben. Ist ja sonst uso...
Zitat:
@3dition schrieb am 13. Mai 2016 um 19:10:04 Uhr:
Repkosten knapp über 2300.
Also hat die Versicherung vermutlich schlechte Karten?
Finde es zwar krank, wegen 200€, aber wenn es gute Aussichten gibt, zumal es mich ja nix kostet...
Mich wundert, dass die das Gutachten ansonsten nicht gekürzt haben. Ist ja sonst uso...
Das bleibt abzuwarten. Kommt es tatsächlich zum Prozess wird wohl ein Gutachten eingeholt.
Kostenpunkt hierfür ca. 1000 bis 1.200 Euro.
Oder aber der Richter schätzt nach eigenem Ermessen, ist aber eher selten.
Das sind ja fast 10% Wertminderung von den Reparaturkosten.
Wie hoch wäre denn die Wertminderung, wenn das Auto erst 2 Jahre alt wäre?
Zitat:
@Norbert5 schrieb am 13. Mai 2016 um 19:17:20 Uhr:
Das sind ja fast 10% Wertminderung von den Reparaturkosten.
Wie hoch wäre denn die Wertminderung, wenn das Auto erst 2 Jahre alt wäre?
Als Faustformel -so über den Daumen- ca 20 bis 25% Prozent.
Hängt dann aber doch vom Schadenbild und auch dem Marktwert des jeweiligen Fahrzeuges ab.
% der Reparaturkosten ist doch keine relevante Größenordnung.
Hauptbestandteil des merkantilen Minderwerts ist der Verlust der wertbildenden Eigenschaft der Unfallfreiheit und das damit einhergehende Marktverhalten potentieller Käufer.
Es ist durchaus denkbar, dass z. B. bei höherpreisigen, jüngeren Fahrzeugen bei Reparaturkosten von 1.000,- € ein Minderwert von 5.000,- € entsteht.
Zitat:
@rrwraith schrieb am 13. Mai 2016 um 20:00:27 Uhr:
% der Reparaturkosten ist doch keine relevante Größenordnung.
Hauptbestandteil des merkantilen Minderwerts ist der Verlust der wertbildenden Eigenschaft der Unfallfreiheit und das damit einhergehende Marktverhalten potentieller Käufer.
Es ist durchaus denkbar, dass z. B. bei höherpreisigen, jüngeren Fahrzeugen bei Reparaturkosten von 1.000,- € ein Minderwert von 5.000,- € entsteht.
Selbstverständlich ist die prozentuale Bemessung eine relevante Größenordnung. Das ist nämlich die Bezugsgröße, welche die Käufer (der Markt) berücksichtigt.
das war Sie schon immer und das wir auch so bleiben.
Und nicht irgendwelcher Formelquatsch, der dann mit "Parametern" nach oben oder nach unten korigiert wird.
Im übrigen ist dein "Beispiel" hier aber wirklich völlig abstrus.
Was sind denn Reparaturkosten von 1.000 Euro bei einem hochpreisigen Fahrzeug?
Ein beschädigter Scheinwerfer oder meintetwegen eine kaputte Rad/- Reifenkombination.
Mehr doch nicht. Wie bitte, will man da denn einen merkantilen Minderwert von 500 Euro konstuieren.
Entschuldige, aber das ist wirklich lächerlich.....
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. Mai 2016 um 19:16:08 Uhr:
Zitat:
@Dellenzaehler schrieb am 13. Mai 2016 um 19:16:08 Uhr:
Zitat:
@3dition schrieb am 13. Mai 2016 um 19:10:04 Uhr:
Repkosten knapp über 2300.
Also hat die Versicherung vermutlich schlechte Karten?
Finde es zwar krank, wegen 200€, aber wenn es gute Aussichten gibt, zumal es mich ja nix kostet...
Mich wundert, dass die das Gutachten ansonsten nicht gekürzt haben. Ist ja sonst uso...
Das bleibt abzuwarten. Kommt es tatsächlich zum Prozess wird wohl ein Gutachten eingeholt.
Kostenpunkt hierfür ca. 1000 bis 1.200 Euro.
Oder aber der Richter schätzt nach eigenem Ermessen, ist aber eher selten.
Die Rep.kosten aus dem Gutachten und der Nutzungsausfall wurde ja gezahlt. Geht ja nur noch um die Wertminderung. Dafür wird doch wohl im Prozess kein 1000-EUR-Gutachten eingeholt?!
Die Rep.kosten aus dem Gutachten und der Nutzungsausfall wurde ja gezahlt. Geht ja nur noch um die Wertminderung. Dafür wird doch wohl im Prozess kein 1000-EUR-Gutachten eingeholt?!
Aber doch. Das kann durchaus passieren. Dem Richter ist das nämlich völlig Wumpe.
Der braucht etwas um sein Urteil zu begründen.
Sicher wird er die Parteien auf die Wirtschaftlichkeit in dieser Angelegenheit hinweisen und eine Einigung anstreben.
Mehr aber auch nicht.
Ok, aber das eigentliche Schadensgutachten und die Zahlung darauf ist ja nicht mehr anfechtbar?!
Zitat:
@3dition schrieb am 13. Mai 2016 um 20:27:46 Uhr:
Ok, aber das eigentliche Schadensgutachten und die Zahlung darauf ist ja nicht mehr anfechtbar?!
nö, warum auch?