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Aktueller Funktionsumfang Parktronic - Gebrauchtwagen- BJ 01/2022
Hallo zusammen,
ich habe ein paar Fragen zum Thema Parktronic beim W/V177 aus dem BJ 01/2022 beziehungsweise würde gerne mal die Händleraussagen überprüfen. Denn die Aussagen des Händlers kamen mir teils etwas "schwurbelig" vor.
Heute habe ich einen gebrauchten V177 aus besagtem BJ angesehen und am Ende des Tages auch gekauft, die Auslieferung findet allerdings erst in 10 Tagen statt, daher kann ich selbst (noch) nicht prüfen.
Das Auto hat aktiven Park-Assistent mit Parktronic, sowie das Park-Paket mit 360° Kamera an Bord, auch laut Sonderausstattungen auf der Bestellung.
Als ich dann am Ende der Probefahrt auf dem Händlerhof meinte, ich würde gern noch eben das automatische Einparken ausprobieren, sagte der Händler mir "das geht aktuell nicht aufgrund eines Rechtstreits ist Parktronic deaktiviert, können wir nicht machen".
Allerdings sei der Rechtsstreit laut Händler noch offen und ggf. würden die Funktionen wieder freigeschaltet in Zukunft? Man würde mich hier auf dem laufenden halten.. Klang für mich eher nach Verkäufergeschwätz. Oder stimmt das so??
Am Ende des Tages habe ich das Auto trotzdem gekauft, da ich automatisches parken ohnehin bisher selten nutzte. Zudem nach ein wenig hin und her zum Ausgleich für die fehlende Funktion noch 36 Monate Garantieverlängerung ausgehandelt.
Dennoch "nervt" es mich etwas. Denn mein letzter Firmenwagen (Audi A3 BJ 08/2022) konnte das ohne Murren.
Ich habe mal recherchiert und das ganze Thema mit der ECE-Zertifizierung und dem falschen Sensorset gelesen. Allerdings auch parallel eine Liste gefunden, dass beim W177 ab ÄJ 20/2 zumindest die Querparkfunktion wieder eingeführt wurde?
Nun bin ich gänzlich verwirrt und kann meine Neugierde mangels V177 vor der Tür nicht befriedigen.
Kann mir daher jemand sagen ob:
a.) Beim V177 BJ01/2022 zumindest Querparken automatisch funktioniert?
b.) Tatsächlich noch ein Rechtstreit im Gange ist und auch mit dem verbauten Sensorset ggf. Längsparken in Zukunft wieder freigeschaltet wird?
Ich bedanke mich herzlich im Voraus für Antworten!
Beste Grüße!
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8 Antworten
Hallo.
Zu A meines Erachtens ging Querparken immer. Das das Längsparken aufgrund der fehlenden Zertifizierung entfallen ist, stimmt jedoch leider
Die verbauen Sensorensets sind jedoch die gleichen geblieben und die Funktion Längsparken wurde sozusagen für softwareseitig deaktiviert. Kannst Du beim Codierer für ca 150€ wieder freischalten lassen oder google mal nach Kufatec Dongle. Ist zwar teurer, aber kannst jederzeit vor Service/ Durchsichten wieder deaktivieren und nach Steuergerät Updates wieder aktivieren.
Zu B: glaube ich ehrlich gesagt nicht. Aber wissen kann man es nie. Arglistig erzählt er es Dir denke nicht, sonst hätte er die Garantieverlängerung nicht ausgepackt als Entschädigung. Stimmen tut es meiner Meinung nach aber trotzdem nicht.
VG
Vielen Dank für die Informationen !
Das mit dem Kulatec Dongle hatte ich auch schon im Kopf, bin aber denke ich zu nervös dass man evtl. in der Werkstatt doch etwas davon sehen könnte und Garantie erlischt (habe technisch aber auch keine Ahnung ).
Ich behalte es dennoch mal im Hinterkopf.
VG
Das wäre sogar der Vorteil von dem Dongle in dem Fall. Du steckst ihn vorm Werkstattbesuch dran, dann macht es alle Änderungen rückgängig und in dem Sinne unsichtbar für Mercedes. Es werden beim Anstecken dann keine Unterschiede in der Datenkarte und den bei Dir installierten Features im Fahrzeug geben.
Danach steckst Du das Dongle wieder dran und Längsparken wird wieder eincodiert. Das klappt auch noch nach einem Update von der Werkstatt. Beim Codierer hast Du das Risiko, dass es nach Updates in der Werkstatt weg ist und erneut freigeschalten werden muss.
zumindest Gurtwarnung und Start / Stop Dongle läuft 1A
@Hassinator
Vorab mal der Hintergrund für die Deaktivierung des Parkassistenten
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
Zitat:
Das mit dem Kulatec Dongle hatte ich auch schon im Kopf, bin aber denke ich zu nervös dass man evtl. in der Werkstatt doch etwas davon sehen könnte und Garantie erlischt
Wenn unzulässige Veränderungen/Einbauten festgestellt werden, entfallen Garantieansprüche.
Aber das wäre das kleinere Übel.
Wenn du auf der Kufatec Seite "Beschreibung" anklickst und nach unten scrollst, wirst du folgenden Hinweis (der auch bei freien Hinterhofprogrammieren auf Anfrage erfolgt) finden:
Zitat:
Die Verwendung von Dongles zur Aktivierung der Längspark- / Querparkfunktion kann u. U. zum Erlöschen der Betriebserlaubnis Ihres Kfz, zur Versagung einer Betriebserlaubnis für Ihr Kfz führen bzw. eine Betriebserlaubnis als Fahrzeugteil erfordern. Für Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Zulassungsstellen bzw. das Kraftfahrtbundesamt.
Gruß
wer_pa
Problematisch ist auch, wenn ein Reset der Codierung nicht mehr möglich ist, beispielsweise aufgrund eines Unfalls. Wenn da durch einen unglücklichen Zufall die Versicherungsgesellschaft Wind von der Codierung bekommt, und aufgrund der potentiell erloschenen Betriebserlaubnis aussteigt, wird es teuer. Wir reden hier ja nicht von einer Codierung, die ein neues Tachodesign freischaltet, sondern von einer Funktion, die ein tonnenschweres KFZ eigenständig bewegt.
Persönlich, habe ich deshalb von jeglichen Codierungen abgesehen, ich hätte keine Lust, jahrelang die teure Vollkasko zu blechen, nur damit die Versicherung dann im Schadensfall aufgrund einer Kleinigkeit aussteigen kann.
Ja du hast natürlich prinzipiell recht. Aber wie wahrscheinlich ist, das jemand auf die Idee kommt das zu prüfen bzw Zweifel zu bekommen, dass das Fahrzeug keine Längsfahrfunktion von Werk aus hat?
Klar, kommt es zu einem Parkunfall und man gibt an, automatische Einparkhilfe, dann kann das sicher passieren. Aber bei allen anderen Unfällen, halte ich das für sehr unwahrscheinlich, dass jemand auf die Idee kommt das zu prüfen. Aber ja, möglich wäre es. Muss jeder für sich selbst entscheiden das Risiko.
@Cla250Driver
Zitat:
Aber wie wahrscheinlich ist, das jemand auf die Idee kommt das zu prüfen bzw Zweifel zu bekommen, dass das Fahrzeug keine Längsfahrfunktion von Werk aus hat?
Darum geht es in erster Linie nicht.
Es geht darum, dass User wertfrei auch darüber informiert werden, dass die Annahme einer Empfehlung, durchaus zu Problemen führen kann. Ob der User dann darüber hinweg sieht, ist seine Entscheidung.
Gruß
wer_pa