1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Sharan
  6. Sharan 2
  7. Akustisches Signal beim Versperren mit der FFB

Akustisches Signal beim Versperren mit der FFB

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 4. März 2012 um 15:57

ist das möglich??

Beste Antwort im Thema

Hoffe auch, dass dieser Unsinn bald unter drakonische Strafe gestellt wird. Einer meiner Nachbarn (leider in Richtung unseren Schlafzimmers) hat an seinem Auto auch diesen Quatsch aktiviert, so dass bei uns auch oft gegen halb sechsmorgens die Nacht rum ist, weil er zur Schicht fährt und seine Sch...karre rumhupt.

Sollte gleich beim TÜV mit überprüft werden und wenn aktiviert das Fahrzeug stillgelegt werden, da in D ja auch schon bisher nicht zugelassen.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Mit integrierter Alarmanlage sollte das gehen.

Sonst nur als Nachrüstmodul.

Themenstarteram 4. März 2012 um 16:19

weist du welche code ich anpassen muss damit das funktioniert

Zitat:

Original geschrieben von didarenni

Mit integrierter Alarmanlage sollte das gehen.

Sonst nur als Nachrüstmodul.

Nervt die Nachbarn. Das mechanische Schliessgeräusch reicht normalerweise aus, oder ?

Der Audi vom Papa hupt auch jedesmal kurz aber deutlich, wenn er auf/zu macht - morgens um 6 ist das nicht lustig !!

Hoffe auch, dass dieser Unsinn bald unter drakonische Strafe gestellt wird. Einer meiner Nachbarn (leider in Richtung unseren Schlafzimmers) hat an seinem Auto auch diesen Quatsch aktiviert, so dass bei uns auch oft gegen halb sechsmorgens die Nacht rum ist, weil er zur Schicht fährt und seine Sch...karre rumhupt.

Sollte gleich beim TÜV mit überprüft werden und wenn aktiviert das Fahrzeug stillgelegt werden, da in D ja auch schon bisher nicht zugelassen.

Themenstarteram 5. März 2012 um 4:57

Beleidigung entfernt - Postfach überprüfen! / Miwi123 / MT-Moderation

Zitat:

Original geschrieben von Rolling Thunder

Hoffe auch, dass dieser Unsinn bald unter drakonische Strafe gestellt wird. Einer meiner Nachbarn (leider in Richtung unseren Schlafzimmers) hat an seinem Auto auch diesen Quatsch aktiviert, so dass bei uns auch oft gegen halb sechsmorgens die Nacht rum ist, weil er zur Schicht fährt und seine Sch...karre rumhupt.

Sollte gleich beim TÜV mit überprüft werden und wenn aktiviert das Fahrzeug stillgelegt werden, da in D ja auch schon bisher nicht zugelassen.

am 5. März 2012 um 6:28

@Jackson1248: Warum beleidigst Du Rolling Thunder? Da ist das Niveau meines Kleinen im Kindergarten höher. Sollte der Meinungsaustausch auf diesem Niveau von Dir fortgeführt werden, so erwarte ich das Einschreiten eines Mods.

BTT: Ich wäre mächtig sauer wenn in der Nachbarschaft jmd jeden morgen frühs sein Auto hupen liesse.

Meiner piept auch und mein Nachbar hört es nicht obwohl mein Wagen vor seiner Wohnung steht. Hatte mal nachgefragt, weil die Diskussion schon öfter aufkam. Ist ja auch nicht die Hupe die einen Laut von sich gibt.

Nur bei den älteren Generation Golf IV wird die Hupe angesteuert.

Das Geräusch ist leiser als wenn man die Türe beim Sharan ins Schloss wirft.

Wer dadurch aufwacht sollte sich die Anschaffung einer schalldichten Immobilie überlegen

da ja beim kleinsten Geräusch der Schlaf gekillt ist......

So bisschen Sauerstoff ins Feuer gegeben.

 

Zum Thema Strafe kann ich nur sagen ihr solltet an eurer Terminologie arbeiten, es gibt Verwarnungen, Ordnungswiedrigkeiten und Straftaten. Und Straftaten sind es, weil sie im Strafgesetzbuch geregelt werden. Und da gehört dieser Sachverhalt definitiv nicht hin. Die Gerichte sind schon mit ähnlichen sinnlosen Nachbarschaftsstreitigkeiten gelähmt. Verhältnismäßigkeit ist das oberste Gebot und warum soll jemand bestraft werden nur weil sein Auto ein Geräusch von sich gibt wenn alles Andere lauter ist (Motor start / Standheizung / Türe öffnen und schließen). Kann jedem das StGB nur mal als Lektüre empfehlen, gerade was den Straßenverkehr angeht. Dann öffnet sich der Horizont....

Aber das ist ein anderes Thema.

Aber Beleidigungen haben hier definitiv nichts zu suchen, selbst wenn sie vllt nicht ernst sondern eher provokant gemeint sind. Sachliche Meinungsäußerung ist das oberste Gebot.

So jetzt habt euch wieder lieb ...

Das Wort Strafe hat aber nun nicht unbedingt was mit dem Strafgesetzbuch zu tun.

Oder stehen da z.B. Strafarbeiten aus der Schule auch drin?

Wir wissen nicht was da die Geräusche macht und wie laut es tatsächlich ist und es ist ja auch wurscht. Es ist nicht erlaubt und fertig. Allerdings ist es auch nicht erlaubt in der geschlossenen Ortschaft schneller als 50 zu fahren ;)

Mir reicht mein "Klack" der ZV und alles andere fände ich auch peinlich.

Wir reden vom Straßenverkehr und nicht von der Schule !?!

Und da ist rechtlich alles abgesteckt. Wenn ich einen meiner

3 Kids bestrafe dann nehm ich auch nicht das StGB her.

Bleibt doch mal bei der Sache....

Und nebenbei bemerkt ist es falsch, dass man i.g.O nicht schneller als 50 km/h fahren darf

StVO Anlage 2 lfd. Nr. 49 (VZ 273) und übrigens ändern sich 14 Regelungen die zu beachten sind wenn man an der Ortstafel (VZ 310) vorbeifährt.

Sorry aber aufgrund meiner Tätigkeit muss ich bei solchen Dingen den Klugscheißermodus aktivieren.

Das Thema hier betrifft den § 30 (1) StVO.

Gem. Bußgeldkatalog würde das evtl. 10 € hergeben.

Bei Benutzung eines Fahrzeugs unnötigen Lärm oder vermeidbare Abgasbelästigung verursacht.

Wobei ich es dabei darauf ankommen lassen würde :D

Das ganze verstößt gegen die StVZO. Eben im anderen MT-Forum gefunden:

Zitat:

In der Straßenverkehrszulassungsordnung gibt es auch noch einen entsprechenden Hinweis:

§ 38b StVZO Anhang (74/61/EWG)

9.9 Zustandsanzeige

9.9.1 Zur Bereitstellung von Informationen über den Zustand des AS (scharfgeschaltet, entschärft, Frist für die Alarmbereitschaft, Alarm wurde aktiviert) sind optische Anzeigen innerhalb und außerhalb des Insassenraums zulässig. Die Lichtstärke von optischen Signalen außerhalb des Insassenraums darf 0,5 cd nicht übersteigen.

9.9.2 Ist eine kurzfristige Anzeige von „dynamischen“ Prozessen wie dem Umschalten von „scharfgeschaltet“ auf „entschärft“ und umgekehrt vorgesehen, muß diese gemäß 9.9.1 optisch sein . Eine solche optische Anzeige kann auch durch das gleichzeitige Aufleuchten der Fahrtrichtungsanzeiger und/oder Innenraumbeleuchtung erfolgen, sofern die Dauer der optischen Anzeige durch die Fahrtrichtungsanzeiger 3 Sekunden nicht übersteigt.

Richtig aber das sieht es mit Sanktionen seitens des Gesetzgebers recht dünn aus :cool:

Auch die Betriebserlaubnis erlischt dadurch nicht.

am 5. März 2012 um 10:01

@Tanea

Auch Du solltest an Deiner Terminologie arbeiten. Strafarbeiten sind nicht existent! In NRW (Kulturhoheit der Länder!) werden Maßnahmen bei Fehlverhalten von SuS in §53 SchulG geregelt. Hier wird zwischen erzieherischem Einwirken und Ordnungsmaßnahmen unterschieden. Deine "Strafarbeiten" sind "...die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen."

Jo, der musste raus! ;-)

 

Ich empfinde diese Diskussion wieder mal als typisch deutsch. Warum sollten wir uns auch auf unseren gesunden Menschverstand, soweit vorhanden, verlassen, wenn wir unser Gegenüber doch mit Gesetzestexten traktieren können.

Ein klärendes Gespräch mit dem Nachbarn soll schonmal weitergeholfen haben. Ich bin auch der Meinung, dass laute Hupgeräusche als Quittung für die scharfgeschalltete Alarmanlage nicht sein müssen. Aber wenn sich der Ton auf ein sehr kurzes "Piep" in der Lautstärke einer zufallenden Türe beschränkt ist das für mich völlig in Ordnung. Ich glaube die ZV meines alten Autos ist da bedeutend lauter auch ohne Quittungston.

 

Studiac

Eigentlich gehört das Thema ja an einen Juristen adressiert, denn meiner Meinung nach ist das Thema nicht eindeutig in der StVO geregelt.

So gibt es den §16 der besagt, dass

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

Dann gibt es noch den §55, der besagt, dass

(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen [hier sind Hupen und Einsatzhörner gemeint] für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.

Der zitierte Passus aus §38 bezieht sich auf Alarmanlagen und nicht auf die Zentralverriegelung.

Wie hier schon oft angesprochen, verwendet eine ZV i.d.R. nicht die Auto-Hupe sondern quäkt deutlich leiser.

 

Wenn also einen Fachanwalt für StVO unter uns ist, so möge er sich bitte äußern :D

@studiac

Wenn ich ein Auto hätte, dass beim Öffnen und Schließen quäkt und mich spricht der Nachbar drauf an: was soll ich da machen? Irgendwie muss ja den Wagen aufbekommen ;)

am 5. März 2012 um 10:24

Eigentlich hast Du ja Recht, aber es muss unterschieden werden ob es sich hierbei um eine nachgerüstete Lösung, evtl. auch noch mit Sprachquittung à la "Armed", handelt oder um eine werkseitig verbaute. Ersteres sollte man in den Griff bekommen und letzteres mit dem :) besprechen.

Vielleicht ist dem morgendlichen "Ruhestörer" auch noch gar nicht in den Sinn gekommen, dass er Häuptling Rollender Donner in seinem Tipi :rolleyes: weckt und nimmt sich der Sache dann doch selbst an.

Das Thema Schallschutzklassen von Fenstern und Mindestschallschutz nach DIN 4109 lassen wir mal besser, wäre ja auch ein klein wenig zu OT.

 

 

Ähnliche Themen