ForumFahrzeugtechnik
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Fahrzeugtechnik
  5. Akustisches Signal NSL

Akustisches Signal NSL

Themenstarteram 12. November 2021 um 7:29

Die heutigen Automobile tuten doch bei jeder passenden, oder unpassenden Gelegenheit.

Könnte man nicht ein Feature dergestalt implementieren, daß bei eingeschalteter NSL, sowie einer Fahrgeschwindigkeit jenseits der fünfzig Km/Std, ein im Interieur eingebettetes Nebelhorn, der Bauart wie es Hochseedampfer verwenden, in Aktion tritt?

Ähnliche Themen
53 Antworten

......und Stromstöße über das Sitzkissen !!

Ein geschickter Elektronikbastler könnte sich das sicher herstellen. Das Tachosignal ist über die Elektronik abrufbar und der Schaltzustand der NSL auch.

Aber wäre es nicht besser, gleich eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Limiter) auf 50 Km/h zu verbauen sobald die NSL aktiviert ist? :p. Dann würde wahrscheinlich niemand mehr auf die eingeschaltete NSL "vergessen".

Den Vorschlag habe ich gestern im V&S schon gebracht - mit durchwachsenem Echo. :)

Ein Schlaumeier fragte sogar nach einer Quelle, wo die 50km/h stünden. :D

am 12. November 2021 um 8:03

Technisch natürlich möglich.

Aber mal etwas über den deutschen Tellerrand hinausschauen. In anderen Ländern gelten andere Vorschriften, soll das Auto dann beim Überfahren der Grenze umschalten auf die dortigen Regeln? Was ist, wenn sich die Vorschriften mal ändern sollten?

So ist der Einsatz der Leuchte in Belgien bei Sichtweiten unter 100 Meter Pflicht, egal, ob bei Nebel, Regen (Stichwort Aquaplaning) oder Schnee. In Frankreich wiederum dürfen Sie die Leuchte zwar bei Nebel und Schnee ohne Sichtweitenbeschränkung einschalten, jedoch nicht bei Regen. Und in der Slowakei ist der Betrieb der Nebelschlussleuchte überhaupt nicht erlaubt.

https://www.allianz-autowelt.de/sicherheit/nebelschlussleuchte/

Ob der Fahrer dann die eingeschaltete NSL schnallt?

Oder reklamiert er dann in der Werkstatt??? ;-)

Themenstarteram 12. November 2021 um 8:26

@Go}][{esZorN Pardon, das habe ich nicht gesehen

@motor_talking Danke, again what learned, wenn auch von mir nicht verstanden.

Gegen Aquaplaning dürfte die Leuchte nicht helfen. Dafür vervielfacht sich die Blendwirkung bei Regen durch Spiegelung auf der nassen Fahrbahn. Aber andere Länder, andere Sitten.

Nicht ganz...

Bei Dunkelheit ein klares ja, am Tage, wo die Rücklichtfunzeln durch die aufgewirbelte Gischt nicht zu sehen sind, ist die NSL hilfreich.

Leider wird es i.d.R. genau andersrum praktiziert....

Ja, einfach die Leuchten von der Formel 1 verbauen.

Ha Ha

Dafür ist die Menschheit zu doof, die fährt dann in die Werkstatt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Matador 8 schrieb am 12. November 2021 um 08:41:14 Uhr:

Aber wäre es nicht besser, gleich eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Limiter) auf 50 Km/h zu verbauen sobald die NSL aktiviert ist? :p.

Nö nicht besser, den das ist eine ganz schlechte Idee.

Innerorts, Traktor, dahinter ein unser PKW mit NSL. Ortsendeschild, der PKW-Fahrer sieht etwas entfernt ein Motorrad als Gegenverkehr, denkt, kein Problem mit meine 250 PS und setzt zum Überholen an. Nun setzt der NSL-Limiter bei 50 km/h ein. Der PKW-Fahrer, der zu blöd ist, die Funktion und Sinn der NSL zu begreifen, ist folgerichtig auch zu blöd zu erfassen, dass er einfach das Gas voll durchdrücken muss, um voll zu beschleunigen.

…und was ist das Ende der Geschichte, ein toter Motorradfahrer. :(

Also ist ein NSL-Limiter keine gute Idee. Besser ist einfach ein nervendes Geräusch, wenn 50 km/h (oder besser eine etwas höhere Geschwindigkeit) überschritten wird, also ähnlich, wie der TE es vorgeschlagen hat, nur halt nicht gefährlich laut und erschreckend, sondern einfach nur nervend.

Das ist ebenso effektiv, denn wer erträgt das nervende Geräusch, nur weil er die NSL nicht ausschalten will.

 

Gruß

Uwe

 

Gutes Argument, wobei ich bei entgegen kommenden Mopedfahrern grundsätzlich nicht überhole, weil es kaum möglich ist, deren Geschwindigkeit einzuschätzen.

Ansonsten bin ich bei dir.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 13. November 2021 um 01:02:37 Uhr:

Gutes Argument, wobei ich bei entgegen kommenden Mopedfahrern grundsätzlich nicht überhole, weil es kaum möglich ist, deren Geschwindigkeit einzuschätzen.

Ansonsten bin ich bei dir.

So ist es, du schaltest ja auch nicht unnötigerweise die NSL, da du vernünftig bist.

Wer aber unnötigerweise mit NSL rumfährt, ist der auch vernünftig? Wenn nicht, könnte es nicht sein, dass er dann auch dort überholt, wo er es eigentlich bleiben lassen sollte?

 

Gruß

Uwe

 

Das eine schließt das andere nicht aus. Viele merken einfach nicht, dass das Ding an ist. Gerade die NSL ist nicht immer mutwillig an.

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 12. November 2021 um 08:54:07 Uhr:

Den Vorschlag habe ich gestern im V&S schon gebracht - mit durchwachsenem Echo. :)

Ein Schlaumeier fragte sogar nach einer Quelle, wo die 50km/h stünden. :D

Der Schlaumeier war ich. ;)

Und es gibt auch keine Anweisung in der StVO, die konkret die Nutzung der NSL mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf max. 50km/h festlegt.

Es gibt nur eine Überschneidung zweier Paragraphen, so das die korrekte Nutzung der NSL nur bei Wetterbedingungen erlaubt ist, bei denen nicht schneller als 50km/h gefahren werden darf.

Die Kausalität geht quasi nur in eine Richtung.

Sicht unter 50m = max. 50km/h + es darf die NSL genutzt werden

Sprich, die Geschw.-Begrenzung ist nur auf die Sichtweite definiert.

 

Und interessant wäre mal, wer von denen, die sich über die fehlerhafte Nutzung der NSL aufregen, dann noch mal zusätzlich darüber aufregt, sich also in seiner Aufgeregtheit weiter hineinsteigert, wenn dadurch das nachfolgende Verkehrsgeschehen entsprechend eingebremst wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen