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alfa romeo 159 sw ti gekauft und jetz ärger mit dem verkäufer, was tun?
Hallo an alle Alfa Romeo Fans,
habe mir vor kurzem einen alfa Romeo 159 sw ti gekauft.
Habe ihn beim ADAC durch checken lassen und der Prüfer fing an, die Motorhaube, der Kotflügel, Fahrertür, Hintertür also sozusagen die komplette Fahrerseite sei neu bei lackiert. Der Kotflügel sei erneuert worden, ebenso der Radkasten. Der Besitzer sagte mir, es sei ihm mal der aussenspiegel abgefahren worden und er habe es erneuert aber von der kompletten Lackieraktion hat er mir nichts gesagt.
Die kauf Abwicklung geschah alles über den Fiat Händler der es für den Kunden, also im Kundenauftrag, verkauft. Im Kaufvertrag steht nichts über die Beilackierung und der Händler wusste auch nichts über die Lackierung.
Nun möchte ich denn wagen nicht mehr haben da man mir die ganze Lackieraktion verschwiegen hat und ich ein mulmiges Gefühl bei der ganzen Sache habe und kein Spaß mehr am Wagen hab, also mir ist der Spaß an wagen vergangen.
Meine Frage an euch, kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten.
Mit freundlichen Grüß
Beste Antwort im Thema
Wenn der Vorschaden nicht angegeben ist, müsstest du mit dem Hinweis auf "arglistige Täuschung" den Kauf rückabwickeln können. Eine Reparatur in dem beschriebenen Ausmaß vergisst man nicht aus versehen. Das Fahrzeug müsste damit als "Unfallwagen" gelten.
Dem Händler müsste das eigentlich egal sein, da er ebenfalls mit dieser Begründung dem eingetlichen Eigentümer einen Einlauf machen kann. Wobei, wenn der Händler selber eine Reparatur in dem Ausmaß übersieht...
Bereite dich aber auf einen langwierigen Papierkrieg vor.
Wenn der Händler nicht beim ersten Gespräch einen heftigen Nachlass oder Rückabwicklung anbietet, gehe zu einem Anwalt...
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19 Antworten
Wenn der Vorschaden nicht angegeben ist, müsstest du mit dem Hinweis auf "arglistige Täuschung" den Kauf rückabwickeln können. Eine Reparatur in dem beschriebenen Ausmaß vergisst man nicht aus versehen. Das Fahrzeug müsste damit als "Unfallwagen" gelten.
Dem Händler müsste das eigentlich egal sein, da er ebenfalls mit dieser Begründung dem eingetlichen Eigentümer einen Einlauf machen kann. Wobei, wenn der Händler selber eine Reparatur in dem Ausmaß übersieht...
Bereite dich aber auf einen langwierigen Papierkrieg vor.
Wenn der Händler nicht beim ersten Gespräch einen heftigen Nachlass oder Rückabwicklung anbietet, gehe zu einem Anwalt...
Hier gar nicht lange warten. Und auch selbst keinen längeren Schriftwechsel führen.
Sofort an den Rechtsschutz herantreten und dort beraten lassen. Und dann die Rückabwicklung durch einen Anwalt durchführen lassen. Aber nicht lange warten. Muß alles zügig gehen.
Moin,
Wenn es sich um einen Privatverkauf handelt - also der Händler hier nur Vermittler war - dann liegt ein zivilrechtlicher Streit zwischen Privatpersonen vor - gewisse Rechte gegenüber einem Händler gelten hier nicht. Dadurch wird die Sache nämlich erheblich verkompliziert, als wenn das Auto von einem gewerblich Handelnden käme. Wenn der Verkäufer nicht ein lieber Kerl ist ... bist Du zuerst mal in der Pflicht nachzuweisen, dass ein Schaden vorlag. Dies müßte durch einen Gutachter geschehen, den du vorfinanzieren darfst. (Vorher werden die wenigsten Rechtsschutzversicherungen die Kostenübernahme zusichern, und ohne Rechtsschutzversicherung ist es eh unsinnig hier etwas zu machen).
Achtung! Eine Lackierung muss nicht zwingend die Folge eines ANZEIGEPFLICHTIGEN "Bumms" sein - sondern kann auch das Resultat eines Vandalen sein (Stichwort: Neidkratzer) sein - dies kann sogar ohne Wissen des Verkäufers geschehen sein. z.B. Lackschaden während der Auslieferung, Lackschaden bei einem Händler.
Ist der Verkäufer des Fahrzeuges NICHT der Erstbesitzer - besteht sogar die Möglichkeit, dass der Verkäufer von dem Unfall selbst keine Kenntnis hatte und dir gegenüber entsprechend keine Täuschung begannen hat. Wenn Ihm der Schaden nicht auffallen müsste - dann bist du im Privatverkauf auf der angeschmierte, da dann nicht mehr ermittelbar ist - wer verantwortlich ist.
Du siehst also - so einfach ist das nicht unbedingt, wenn du das Auto zurückgeben willst. Dazu müßte schon ein beweisbarer Grund vorliegen und nicht "gefällt mir nicht mehr".
Deshalb macht man eine solche Prüfung VOR dem Kauf und nicht danach...
MFG Kester
Also ist der Schaden mit dem bloßen Auge nicht zu erkennen, die Reparaturen fachmännisch durchgeführt? Nur der ADAC man sagt, da wurde mal etwas repariert, ohne Ihn hättest du das niemals gemerkt?
Wie Rotherbach aufzeigte, sollte der Verkäufer nicht schnell einsichtig sein wird das ganz schön Arbeit. Vielleicht am einfachsten als Lehrgeld abschreiben, akzeptieren das man übern Tisch gezogen wurde weil man vor dem Kauf nicht richtig gecheckt hat und zum nächsten Kauf ein Lackdichtemessgerät mitnehmen.
Wie lange wolltest du das Auto fahren? Wenn du es in 1 Jahr wieder verkaufen willst ist das natürlich ärgerlich, solltest du es aber ein paar Jahre fahren wollen ist das eigentlich recht egal und spiegelt sich im Wiederverkauf nicht soo groß wieder, Alfas verlieren sowieso viel an Wert. Du wirst auch sicher im Verhältnis zum Listenneupreis recht wenig gezahlt haben.
Also zunächst mal: Tut mir leid, dass dir da die Katze im Sack verkauft wurde.
Von einer werksmäßigen Nachlackierung kann hier keine Rede sein, wenn so viele Teile betroffen waren. Bei der Überführung etc. kommt es schonmal zu Kratzern, aber nicht am halben Auto. Vandalismus ist schwieriger zu beurteilen.
Das musst du jetzt natürlich selbst wissen. Wenn das Auto tadellos aussieht, würde ich sagen, pfeif drauf - auch je nach dem wie günstig der Preis war. Wenn der Preis eher teuer war - vielleicht doch der Rechtsweg. Insbesondere, wenn der Verkäufer der Erstbesitzer war, dazu hast du aber nichts geschrieben.
Hallo NaSa1972,
ich kann meinen Vorrednern nur z.T. zustimmen.
Der Reihe nach:
Hast Du den Wagen von Privat über einen Händler gekauft? (So habe ich es verstanden) Oder hast Du den Wagen vom Händler selbst gekauft? Sprich: Wer steht im Vertrag? Hast Du mit dem Händler handeln können oder war der Preis fest (Motto: Herr Müller hat gesagt 12900 und sonst nichts)?
Du solltest Dein Begehren, vom Kauf zurückzutreten (den Wagen zurückgeben und den Kaufpreis erhalten) schriftlich - am besten per Einschreiben - für eine bessere Nachweisbarkeit geltend machen. Erst dann werden die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren ersetzt! Wenn der Verkäufer das Begehren verneint, AUF ZUM ANWALT! Die sind nicht so teuer, wie es immer heißt; lass Dir aber einen empfehlen für allg. Zivilrecht. Vielleicht kennen Verwandte/Bekannte einen, mit dem sie gute Erfahrungen gemacht haben. Manche Anwälte bieten auch eine kostenlose Erstberatung an, sodass Du Dir keine Sorgen machen musst. Frag Ihn nach dem Kostenrisiko!
Es ist so, dass es in jedem Fall ein Mangel ist, der - je nachdem, wie gravierend der Vorschaden ist (bloße Lackierung oder Beispachteln nach Substanzschaden) - einen Rücktritt eröffnet.
Ich würde den Wagen auf jeden Fall zurückgeben. Du hast keine Lust mehr auf den Wagen. Der Mangel ist verschwiegen worden. Wenn man die Möglichkeit hat zurückzutreten ist die Motivation egal!
Viele Grüße
Moin,
Ist zwar ein häufig gemachter Irrtum - aber auch eine großflächige Lackierung muss nicht zwingend ein Mangel sein, der einen Rücktritt rechtfertigt. Ein Mangel liegt nur vor - wenn ein ausreichend hoher Schaden am Fahrzeug vorhanden war - der strukturell bedeutsam ist.
Lackierungen auskosmetischen Gründen - fallen da nicht drunter. Und sowas geht hier durchaus auch. Desweiteren kann der Wagen schon im Werk nachlackiert worden sein, wenn in der Endkontrolle entsprechende Mängel festgestellt wurden.
Einen Rechtsanspruch gegen den Verkäufer hat man nur dann, wenn ein verschwiegener Mangel im Rechtssinne vorliegt - der dem Käufer angezeigt hätte werden müssen, weil er z.B. merkantile Auswirkungen auf den Fahrzeugwert hätte. Solange der ADAC nur sagt "da wurde mal lackiert" ... muss das nicht zwangsläufig die entsprechenden Rechtsfolgen bedeuten. Der ADAC Mann kann sich auch unter Umständen nur aufgespielt haben.
Deshalb wird jeder Anspruch nur über ein entsprechend teures Gutachten laufen... und der sagt dann ... iss nix, hat nur wer Lackmacken beseitigt. Was denn?
Gruß Kester
Hallo Rotherbach,
hallo NaSa1972
danke für die Anmerkung, aber ganz zutreffend ist das nicht. Ein Mangel ist ein abweichen der Ist- von der Sollbeschaffenheit. WEnn zu Lackierungen nichts (nachweisbares)vereinbart wurde, stellt sich die Frage, ob der Rechtsverkehr davon ausgeht, dass ein Gebrauchtwagen nachlackiert wurde.
Nein, das muss er nicht. Die übliche Beschaffenheit von Gebrauchtwagen ist die der Unfallfreiheit. Bezüglich der Nachlackierung stellt sich nur die Frage, wie umfangreich diese geschehen ist. Wenn es "nur" eine Überlackierung ist, dann wäre ein Rücktritt möglicherweise unverhältnismäßig. Bei Beispachteln und Lackieren, also dem Beheben eines erheblichen Schadens, wäre dies sicher nicht außer Verhältnis!
Unabhängig davon ist das Verkaufen eines Fahrzeugs mit einem solchen Mangel arglistig, sodass man überdies den Vertrag anfechten könnte. Dann müsste der Verkäufer natürlich den Mangel kennen. Aber davon ist wohl auszugehen, wenn beigespachtelt wurde. Wenn "nur" überlackiert wurde, würde sich (mit einem Gutachter) feststellen lassen, ob dies ab Werk erfolgt ist.
Daher geh zum Anwalt!
Viele Grüße
Hallo,
also an dem wage wurde auf jedemfall gespachtelt, wenn auch eine kleine stelle unterhalb des Außenspiegels. Wenn jemand fragt ob es irgendwelche Reparaturen an dem Wagen gegeben hat, dazu gehört meiner meinung auch eine lackier Aktion, dann sollte man es nicht verschweigen, oder liege ich da falsch? Und die Frage habe ich mehrmals gestellt. Jedesmal hieß es " nein, außer dem Außenspiegel, ist mir nichts bekannt" hieß es immer wieder vom Verkäufer,übrigens der Außenspiegel wäre von einem entgegen kommen des Fahrzeug erfast worden, in wie weit es man es auch glauben mag.
Verkäufer ist 1. Besitzer. Äußerlich keine sichtbaren schäden( Spaltmaßen usw.) Und warum wird der Radkasten erneuert?????? Warum die komplette Motorhaube Lackiert?????
Wozu habe ich eine Privatrechtsschutzversicherung ??????
Anwalt ist eingeschaltet.
Das brummen im Kopf ist etwas weniger geworden.
MFG
Wenns ordentlich gemacht ist, sollte es kein dauerhaftes Problem geben. Die Karosse ist ja verzinkt, und wenn der Lacker nicht allzuviel geschliffen hat, rostet da auch nix. Überlege dir also gut, ob du nicht mit einem deftigen nachlass besser bedient bist, als mit einer Rückabwicklung.
Bin gespannt, was dabei raus kommt!!!
Aber muss kurz ablenken vom Thema: Was hat denn das ansehen vom ADAC gekostet???
Wär für mich beim nächsten Fahrzeug vielleciht auch mal sinnvoll
Moin,
Und?! Das steht ausser Frage - nur WOHER weißt du - OHNE das Gutachten für 2-3.000 Euro vorzufinanzieren - DASS ein Unfall vorlag und eben nicht nur eine Überlackierung? Zur Info: In Bremerhafen unterhalten die Fahrzeugimporteure eine eigene Lackierei, um während des Transports aufgekommene Lackschäden zu beseitigen - das ist in gewissem Rahmen völlig legal (und die lackieren nicht nur 3cm ...). Weiters - muss in diesem Fall dem VERKÄUFER zudem auch noch die Arglistigkeit nachgewiesen werden (hier ist die Vertragsformulierung zu Vorschäden, sowie die Fahrzeughistorie ENTSCHEIDEND - diese kennst weder du, noch ich - ist es die übliche unter Privatpersonen, musst du dem Verkäufer WISSEN über den Schaden nachweisen.
In Zivilstreitigkeiten musst DU - zumindest zwischen Privatpersonen - NACHWEISEN ... das der entsprechende Mangel vorliegt. DAS ist hier das Problem. Beweislastumkehr hast du NUR zu Lasten eines gewerblichen Verkäufers (dann wäre ich der erste der sagen täte - wieder hinstellen), was hier aber nach Schilderung des TE nicht gegeben ist.
Ergo: Dein Verfahren kostet den TE unter Garantie viel Geld mit hohem Risiko, nichts zu erreichen.
Zitat:
Original geschrieben von momoTR1983
Hallo Rotherbach,
hallo NaSa1972
danke für die Anmerkung, aber ganz zutreffend ist das nicht. Ein Mangel ist ein abweichen der Ist- von der Sollbeschaffenheit. WEnn zu Lackierungen nichts (nachweisbares)vereinbart wurde, stellt sich die Frage, ob der Rechtsverkehr davon ausgeht, dass ein Gebrauchtwagen nachlackiert wurde.
Nein, das muss er nicht. Die übliche Beschaffenheit von Gebrauchtwagen ist die der Unfallfreiheit. Bezüglich der Nachlackierung stellt sich nur die Frage, wie umfangreich diese geschehen ist. Wenn es "nur" eine Überlackierung ist, dann wäre ein Rücktritt möglicherweise unverhältnismäßig. Bei Beispachteln und Lackieren, also dem Beheben eines erheblichen Schadens, wäre dies sicher nicht außer Verhältnis!
Unabhängig davon ist das Verkaufen eines Fahrzeugs mit einem solchen Mangel arglistig, sodass man überdies den Vertrag anfechten könnte. Dann müsste der Verkäufer natürlich den Mangel kennen. Aber davon ist wohl auszugehen, wenn beigespachtelt wurde. Wenn "nur" überlackiert wurde, würde sich (mit einem Gutachter) feststellen lassen, ob dies ab Werk erfolgt ist.
Daher geh zum Anwalt!
Viele Grüße
@TE - liegt dir denn bereits die ÜBERNAHME Zusicherung deiner Versicherung für ALLE (!) Kosten vor?!? Wenn ich dich richtig verstanden habe - wurdest du über einen Schaden am Spiegel vom Verkäufer informiert. DEN Schaden kannst du daher nicht bemängeln.
Wenn der Verkäufer nicht DOOF ist - wage ich zu behaupten - dass du das Auto behälst, einen Teil der Kosten tragen darfst und demnächst von der Rechtsschutzversicherung gekündigt wirst (That's Realität).
MFG Kester
Also der adac gebrauchtwagen check kostet für für adac mitglieder 108€, für nicht mitglieder weis ich net.
Moin,
Gibt bei TÜV und Dekra auch - nennt sich Ankaufprüfung und liegt so zwischen 75 und 150 Euro, je nachdem, welches "Paket" man wählt.
MFG Kester