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Alkohol 1,28 Promille und Unfall

Themenstarteram 18. September 2022 um 14:28

Moin leute.

Vor 2 tagen hatte ich einen Autounfall

Mit meinen Fahrzeugen bin ich in einen LKW rein gefahren ich habe nur den Reifen des Fahrzeugen beschädigt.

Ich war unter Alkoholkonsum 1,28 Promille

Mein Führerschein würde sofort eingezogen.

Ich Besitz den deutschen Führerschein seit 5 Jahre

Ich war immer ein sehr ruhiger Fahrer habe keine Punkte in Flensburg noch nie besoffen gefahren b.zw noch keine Einträge in registriert unter Alkoholkonsum gefahren zu haben.

Das ist mein erster mal gewesen.

Hat jemand von euch die gleiche Erfahrung gemacht ?

Welch Konsequenzen kommen? auf mich zu muss ich zu MPU?

Ich bitte nur um ernst gemeint Antwort.

Ich danke euch in voraus für jede ehrliche Antwort.

 

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120 Antworten

Wird wohl in Richtung Führerscheinentzug mit 6-12 Monaten Sperrfrist für eine Neuerteilung gehen. MPU ist bei dem Wert unwahrscheinlich.

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 18. September 2022 um 16:28:00 Uhr:

Mit meinen Fahrzeugen bin ich in einen LKW rein gefahren...

Beim Umparken der Fahrzeuge?

Themenstarteram 18. September 2022 um 15:01

@Timbow7777 Nein Straße mit cc 25-30km...

am 18. September 2022 um 15:02

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 18. September 2022 um 16:55:59 Uhr:

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 18. September 2022 um 16:28:00 Uhr:

Mit meinen Fahrzeugen bin ich in einen LKW rein gefahren...

Beim Umparken der Fahrzeuge?

Glaub Karlos ist kein Deutscher und schreibt daher etwas anders. Er meinte sicher Fahrzeug

Einige können mit 1,28 Promill nicht mehr stehen und du fährst Auto.

Wenn der aufnehmende Beamte fest stellt, das du mit dem Wert noch gut beisammen

bist, wird sich das negativ ausfallen, den ein Gewohnheitstrinker kommt mit solch

einen Wert unauffällig durch Leben.

Die Blut und Leberwerte werden zeigen ob du in 6 Monaten "trocken" bist oder

der Alkohol dein Freund weiter bleibt.

Tom

das ist richtig und kann/wird das weitere Verfahren bestimmen. Einige Monate ÖPNV kommt sicher, MPU ist bei Erstverstoß nicht zu erwarten.

Es kommt darauf an, ob Du sichtbare Ausfallerscheinungen hattest. Der Regelfall ist bei dem Promillewert keine MPU. Stell Dich auf 12 Monate Sperrfrist und ca. 40 Tagessätze als Geldstrafe ein. Du bekommst einen Strafbefehl, ein Anwalt kann nicht wirklich helfen.

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 18. September 2022 um 16:28:00 Uhr:

Welch Konsequenzen kommen? auf mich zu muss ich zu MPU?

Ich bitte nur um ernst gemeint Antwort.

Ich danke euch in voraus für jede ehrliche Antwort.

- Du hast eine Trunkenheit im Straßenverkehr §316 StGB bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1.1)

- Du hast eine Gefährdung im Straßenverkehr §315 c StGB, die sich in der Verunfallung ausdrückt.

- Führerscheinentzug (mindestens sechs Monate, eher 12 Monate, grds. aber individuell)

- vierstellige Strafe (auch hier würde ich auf Grund der Gefährdung nicht von unter 1.500€ ausgehen)

- Du hast ein Schaden verursacht, den der Haftpflichtversicherer ohne Rücksicht darauf ob Dir gegenüber Versicherungsschutz besteht bezahlen muss. Dein Versicherer wird bei Dir das Geld zurückholen. Ggf. ist der Regress gedeckelt auf EUR 5.000.

- Prozesskosten wirst Du zahlen müssen

vG

Themenstarteram 18. September 2022 um 19:45

Zitat:

@Julian44 schrieb am 18. September 2022 um 19:01:20 Uhr:

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 18. September 2022 um 16:28:00 Uhr:

Welch Konsequenzen kommen? auf mich zu muss ich zu MPU?

Ich bitte nur um ernst gemeint Antwort.

Ich danke euch in voraus für jede ehrliche Antwort.

- Du hast eine Trunkenheit im Straßenverkehr §316 StGB bei absoluter Fahruntüchtigkeit (ab 1.1)

- Du hast eine Gefährdung im Straßenverkehr §315 c StGB, die sich in der Verunfallung ausdrückt.

- Führerscheinentzug (mindestens sechs Monate, eher 12 Monate, grds. aber individuell)

- vierstellige Strafe (auch hier würde ich auf Grund der Gefährdung nicht von unter 1.500€ ausgehen)

- Du hast ein Schaden verursacht, den der Haftpflichtversicherer ohne Rücksicht darauf ob Dir gegenüber Versicherungsschutz besteht bezahlen muss. Dein Versicherer wird bei Dir das Geld zurückholen. Ggf. ist der Regress gedeckelt auf EUR 5.000.

- Prozesskosten wirst Du zahlen müssen

vG

Abend,ich danke Ihnen für die ausführliche Erklärung.

Eines habe ich nicht so verständlich verstanden.

Wenn der Schaden bis 5.000 tausend wehre müsste ich es an der Versicherung zurück zahlen. Was wäre wenn der Betrag in einen höheren Summe ausfallen sollte.?

Was ich nicht denke das ein reifen so viel kostet soll.

Das ist der Schaden an den LKW Reifen..

Lkv

Grundsätzlich kann der Versicherer von Dir das Geld zurückverlangen.

Es gibt aber eine Deckelung in der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV)

Nach §5 selbiger Verordnung ist die Verletzung einer sogenannte Obliegenheit unter gewissen Bedingungen auf bis zu EUR 5.000 je Obliegenheit beschränkt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

Ob das vorliegt, kann ich mit den bisherigen Angaben nicht beantworten. Dafür müsste man zumindest mal paar Sachen noch wissen:

1. Bist Du Versicherungsnehmer oder lediglich Fahrer des Fahrzeuges?

2. Wenn Du Fahrer bist, wusste der Versicherungsnehmer, dass Du betrunken fährst?

3. Was passierte nach dem Unfall? Hast Du die Polizei gerufen oder wurdest erwischt. Ggf. Stünde dann noch eine Verkehrsunfallflucht als zweite Obliegenheit im Raum.

4. Hast Du ggü der Versicherung bei Schadenmeldung eingeräumt, dass Du getrunken hast?

So mal die ersten Fragen.

vG

Themenstarteram 18. September 2022 um 20:24

Zitat:

@Julian44 schrieb am 18. September 2022 um 22:00:14 Uhr:

Grundsätzlich kann der Versicherer von Dir das Geld zurückverlangen.

Es gibt aber eine Deckelung in der Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung - KfzPflVV)

Nach §5 selbiger Verordnung ist die Verletzung einer sogenannte Obliegenheit unter gewissen Bedingungen auf bis zu EUR 5.000 je Obliegenheit beschränkt.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html

Ob das vorliegt, kann ich mit den bisherigen Angaben nicht beantworten. Dafür müsste man zumindest mal paar Sachen noch wissen:

1. Bist Du Versicherungsnehmer oder lediglich Fahrer des Fahrzeuges?

2. Wenn Du Fahrer bist, wusste der Versicherungsnehmer, dass Du betrunken fährst?

3. Was passierte nach dem Unfall? Hast Du die Polizei gerufen oder wurdest erwischt. Ggf. Stünde dann noch eine Verkehrsunfallflucht als zweite Obliegenheit im Raum.

4. Hast Du ggü der Versicherung bei Schadenmeldung eingeräumt, dass Du getrunken hast?

So mal die ersten Fragen.

vG

Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen b.zw Haupftflich versichert.

Die Polizei ist zufällig vorbei gefahren

Und hat es mitbekommen das ein Unfall passiert ist.

Ich habe die Versicherung noch nicht informiert da es erst am Freitag Nacht geschehen ist.

wenn du es noch gemeldet hast, tu es jetzt und spiel mit offenen Karten.

Nur vorsichtshalber: den Alkohol zu verschweigen bringt dir nichts, die Polizei hat das garantiert in ihrem Bericht stehen.

Wenn du so vor den Reifen gekracht bist, dass dieser danach platt ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass nur der Reifen beschädigt ist.

Bei dem LKW kann viel mehr beschädigt worden sein an der Radaufhängung, würde erstmal abwarten was da für Summen zusammen kommen.

Zitat:

@Karlos_HH schrieb am 18. September 2022 um 22:24:05 Uhr:

Das Fahrzeug ist auf mich zugelassen b.zw Haupftflich versichert.

Die Polizei ist zufällig vorbei gefahren

Und hat es mitbekommen das ein Unfall passiert ist.

Ich habe die Versicherung noch nicht informiert da es erst am Freitag Nacht geschehen ist.

Ok, dann würde ich davon ausgehen, dass der Regress tatsächlich gedeckelt ist.

Eine Verkehrsunfallflucht sehe ich momentan noch nicht und Deiner Schadenanzeigepflicht würde ich jetzt zeitnah wahrgeheitsgemäß nachkommen.

Wie @Audijazzer schreibt, wird sich die Versicherung sicherlich die polizeiliche Ermittlungsakte anfordern auf Grund der Gesamtsituation, und wenn es dann herauskommt, dass Du in der Schadenanzeige gelogen hast, sieht die Sache anders aus. (§7 Satz 2 Variante 2 - https://www.gesetze-im-internet.de/kfzpflvv/BJNR183700994.html)

Zum Fahrzeugschaden teile ich @Daemonarch Bedenken, bin aber keine Kfz-Mechaniker oder Sachverständige und halt mich da entsprechend zurück.

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