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Alkohol am Fahrradlenker. was ist auffällig?

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 7:51

so, kurze geschichte: gestern bei sage und schreibe 0,52 promille beim fahrradfahren erwischt worden. fahruntüchtig ist 1,6, ab 0,3 und auffällig ist ja auch schon ne straftat.

nur: was ist genau auffällig? die herren trachtenträger sagten ich wäre schlangenlinien gefahren. stimmt, weil ich schrittegschwindigkeit neben einem hergefahren bin. selbst nüchtern schafft das keiner auf einer geraden linie. und das waren wirklich nur kleine schlenker....

ende vom lied das die herren es bei einer verwarnung belassen haben, mich würd aber trotzdem interessieren was jetzt genau diese auffälligkeit ist. hab leider noch keine antworten im netz gefunden, wäre super wenn einer was wüsste.

Grüße!

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34 Antworten
am 6. Juli 2007 um 8:18

Du hast Dir die Antwort schon selber gegeben! Auffällig bist Du durch Deine Fahrweise geworden, das Fahren in Schlangenlinien!

Sei froh, bist glimpflich davon gekommen und niemandem ist etwas passiert!

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 8:22

wie ist denn auffällige definiert? wenn ich dadurch auffällig werde weil mein fahrrad so schön auffällig rot lackiert ist...?! das ist doch am sinn vorbei!

also wo genau steckt der sinn in der regelung?

am 6. Juli 2007 um 8:25

@Überholspur:

Sicherheit hin oder her aber das ist doch ein Witz "das niemanden was passiert ist" mit 0,3 darf ich noch Autofahren und er hatte 0,5 das ist gerinfügig mehr, und wie er schon gesagt hat mach das selber mal nüchtern nach!

@wartemal: Ich denke mal die hatten langeweile und haben dann gerade dich, schleichenderweise auf dem Fußweg schlangenlinien fahren sehen, und mehr, denke ich hatte das auch nciht zu sagen.

MFG

Tabac

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 8:34

die kamen mir entgegen. ich war auch nur so langsam weil mein kumpane zu fuß gelaufen ist, und ich aufm fahrrad nebenher. und wie gesagt: schrittgeschwindigkeit ne gerade linie kriegt selbst nüchtern keiner hin.

die hatten wohl wirklich nix zu tun...hätte ich noch 20 min gewartet hätt ich wieder auto fahren können...das fährt nämlich keine schlangenlinien!

am 6. Juli 2007 um 8:45

Grob gesagt, jedes Fahrverhalten welches nicht im Einklang mit der StVo ist, oder sonst wie von dem "normalen" Fahrverhalten abweicht. Beispiele:

- Fahren in Schlangenlinien

- Abruptes Bremsen

- unnötiges und deutliches Unterschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit

- zu schnelles Fahren

- Orientierungsloses Fahren

Das sind nur kleine Beispiele für auffälliges Fahrverhalten, welche den Polizisten eine Rechtsgrundlage für eine, Überprüfung des Fahrers geben. Sinn dessen ist u.a. die Sicherheit im Straßenverkehr, da solches Verhalten eine Gefahrenquelle darstellt., die es zu unterbinden gilt!

Dein Verhalten wäre vollkommen ausreichend gewesen, um Dir an Ort und Stelle die Weiterfahrt zu untersagen und Dich zur ärztlichen Untersuchung mit zur Wache zu nehmen. Das heißt Blutentnahmen inkl. Tests wie Messung von Körpergewicht und Körpergröße, Reaktion, Koordination, Schriftprobe.... Nur damit Du einen Eindruck davon erhältst, was alles im Rahmen des Möglichen gewesen wäre.

Wie gesagt, nichts passiert, daher kann man froh sein!

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 8:51

ja, das sind merkmale. aber wenn man schlangenlinien fährt und nüchtern ist, ist das doch genauso eine gefährdung?

verstehen könnte ich z.b. das es auffällig ist dass man evtl. fahruntüchtig ist, die reaktionszeit beinflusst ist etc. aber wenn das verhalten dem nüchternen zustand endspricht (auch wenn es evtl. irgendwie auffällig sein sollte) sehe ich da gerade keinen sinn drin.

am 6. Juli 2007 um 9:03

1.

Ja, es ist genauso eine Gefährdung und daher prüfenswert.

2.

Ob jemand fahruntauglich ist, muß erst festgestellt werden. Vorliegend gab es ja zunächst nur den Verdacht, Du fährst Schlangenlinien. Daher mußten die Polizisten Dich ja erstmal anhalten und klären "was Sache ist".

Ob Du den Fahrstil auch im nüchternen Zustand gefahren wärst, ist völlig unerheblich. Der Gesetzgeber geht nun mal davon aus, daß ein nüchterner Fahrer keine Schlangenlinien im Straßenverkehr fährt!

Sinn soll wohl sein, Gefahrenquellen zu erkennen und zu unterbinden.

Zitat:

Original geschrieben von wartemal

ja, das sind merkmale. aber wenn man schlangenlinien fährt und nüchtern ist, ist das doch genauso eine gefährdung?

verstehen könnte ich z.b. das es auffällig ist dass man evtl. fahruntüchtig ist, die reaktionszeit beinflusst ist etc. aber wenn das verhalten dem nüchternen zustand endspricht (auch wenn es evtl. irgendwie auffällig sein sollte) sehe ich da gerade keinen sinn drin.

Ich vermute es würde so begründet, das unterstellt würde, das du im 100% nüchternen Zustand überhaupt nicht Fahrrad gefahren wärst, sondern dein Fahrrad geschoben hättest (wegen mit Freund Quatschen).

Da du aber ja mit 0,51 Promille völlig Fahruntüchtig warst und zur Selbstüberschätzung neigst, hast du dich zur akrobatischen Einlage hinreissen lassen auf deinem Fahrrad herum zu ballancieren.

Die Gefahr, das du dabei die Balance verlieren könntest und dann z.B. deinen nebenherlaufenden Freund hättest verletzen können, hast du in deinem "volltrunkenen" Zustand gar nicht mehr wahrgenommen.

Das war zwar jetzt zimliches Geschwätz, aber ich denke so könnte man einem einen Strick aus solch einer Situation drehen wenn man wollte und die "Auffäligkeit" beschreiben.

am 6. Juli 2007 um 10:30

Zitat:

Original geschrieben von Tabac

@Überholspur:

Sicherheit hin oder her aber das ist doch ein Witz "das niemanden was passiert ist" mit 0,3 darf ich noch Autofahren und er hatte 0,5 das ist gerinfügig mehr, und wie er schon gesagt hat mach das selber mal nüchtern nach!

@wartemal: Ich denke mal die hatten langeweile und haben dann gerade dich, schleichenderweise auf dem Fußweg schlangenlinien fahren sehen, und mehr, denke ich hatte das auch nciht zu sagen.

MFG

Tabac

Mit 0,3 Promille darfst du eben nicht mehr Autofahren wenn du Ausfallerscheinungen hast. Da bist du dann nämlich absolut Fahruntüchtig....

Themenstarteram 6. Juli 2007 um 10:35

jap. aber da hab ich dann keine ausfallerscheinungen. aufm fahrrad hat diese "ausfallerscheinungen" jeder, auch nüchtern...

das ist was mich so wundert

Re: Alkohol am Fahrradlenker. was ist auffällig?

 

Zitat:

Original geschrieben von wartemal

nur: was ist genau auffällig? die herren trachtenträger sagten ich wäre schlangenlinien gefahren. stimmt, weil ich schrittegschwindigkeit neben einem hergefahren bin. selbst nüchtern schafft das keiner auf einer geraden linie.

Wenn man ein leichtes Fahrrad hat, welches nicht gerade vom Kaufland aus dem Sonderangebot ist und jeden Tag in der Stadt unterwegs ist, schafft man das durchaus; das nur mal am Rande.

am 6. Juli 2007 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von Überholspur

Dein Verhalten wäre vollkommen ausreichend gewesen, um Dir an Ort und Stelle die Weiterfahrt zu untersagen und Dich zur ärztlichen Untersuchung mit zur Wache zu nehmen. Das heißt Blutentnahmen inkl. Tests wie Messung von Körpergewicht und Körpergröße, Reaktion, Koordination, Schriftprobe.... Nur damit Du einen Eindruck davon erhältst, was alles im Rahmen des Möglichen gewesen wäre.

Die dürfen einem höchstens Blut abnehmen, alles andere was du aufzählst ist freiwillig und kann ohne Probleme verweigert werden.

am 6. Juli 2007 um 13:13

Natürlich, Zwang bei Reaktions- oder Koordinationstest, wie soll das gehen!? Ein Verweigerung erhärtet jedoch einen Afangsverdacht!

am 6. Juli 2007 um 13:24

Ausfallerscheinungen ist ein definierter Begriff. Dabei handelt es sich um "Beweisanzeichen, die auf eine alkoholische Beinflussung schließen lassen und für nüchterne Verkehrsteilnehmer nicht üblich sind!" So die Rechtsprechung. Das lässt natürlich eine Menge Platz für Spielraum. Und noch kurz zu Ping Pong Paul: Von 0,3 - 1,09 o/oo ist man, sofern Ausfallerscheinungen dazu kommen, relativ fahruntüchtig. Die absolute Fahruntüchtigkeit hat man für Kfz.-Führer ab 1,1 o/oo Promille festgelegt. Bei Radfahrern ist diese Grenze bei 1,6 o/oo. Weiterhin ist auch höchstrichterlicher Rechtsprechung folgendes zu entnehmen: "Je höher der Grad der alkoholischen Beeinflussung, desto geringer müssen die festgestellten Ausfallerscheinungen sein!" Daraus ergibt sich natürlich auch ein Umkehrschluss; wenn man nur 0,5 o/oo Alkohol im Blut (oder zur ersten Feststellung in der Atemluft) hat, dann muss man schon gewaltige Ausfallerscheinungen haben.

In diesem Sinne!

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