- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Alkohol Fahrt. Unfall. Zahlt Haftpflicht?
Alkohol Fahrt. Unfall. Zahlt Haftpflicht?
Angenommen, ich fahre mit 2 Promille Auto und überfahre ein kleine Kind das die Straße überquert. Dann sind hohe Schmerzengelder vonnöten. Zahlt das die Haftpflicht?
Beste Antwort im Thema
eigentlich sollte es schon bestraft werden, allein solche Gedanken zu haben "was wäre wenn" mit Kinder und Co.
ich hoffe nicht das du dir hier eine Alkoholfahrt überlegst
Ähnliche Themen
69 Antworten
Ja, aber die Versicherung wird dich mit der höchstzulässigen Summe in Regreß nehmen.
ja, sie wird (muss) zahlen!
ABER die verischerung kann den vertraglich verienbarten regress (max. 5000€) von dir fordern und die leistung beschränkt sich auf die gesetzl. mindestdeckungssumme...
eigentlich sollte es schon bestraft werden, allein solche Gedanken zu haben "was wäre wenn" mit Kinder und Co.
ich hoffe nicht das du dir hier eine Alkoholfahrt überlegst
Hat der TE die Absicht, ein Kind unter Alk-Einfluss über den Haufen zu fahren oder ist der Fall schon akut? Was soll diese prophylaktische Frage?
Der TE wiegt ab, ob es sich lohnt, ein Taxi zu nehmen oder doch die 5.000 EUR zu riskieren
Für mich informativ: Ich dachte immer, dass man in einem solchen Fall den kompletten "Schaden" (im Falle der Kids eigentlich pervers von monetärem Schaden zu sprechen) begleichen muss..
Zitat:
Original geschrieben von rnevik
Der TE wiegt ab, ob es sich lohnt, ein Taxi zu nehmen oder doch die 5.000 EUR zu riskieren
Für mich informativ: Ich dachte immer, dass man in einem solchen Fall den kompletten "Schaden" (im Falle der Kids eigentlich pervers von monetärem Schaden zu sprechen) begleichen muss..
Oder er rechnet ob Unterhalt oder Versicherung teurer ist. die Frage ist echt pervers. Ich find das die Versicherung in solchen Fællen zahlen muss schon gut aus sicht der Opfer. Nur sollte es møglich sein in solch harten Fællen ueber die 5000€ Grenze in Haftung zu nehmen.
Wer eine solche Tat im Suff begeht, hat anschließend weitaus größere Probleme als die Zahlung von 5000 € aus dem eigenen Vermögen...
Und die wären?
Ein Verfahren wegen Körperverletzung und Fahren unter Alkoholeinfluß.
http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6rperverletzung_%28Deutschland%29
http://de.wikipedia.org/.../...unter_Einfluss_psychoaktiver_Substanzen
Bei fahrlässiger Körperverletzung mit dem Auto würde es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Hat da wer Erfahrungen?
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Bei fahrlässiger Körperverletzung mit dem Auto würde es wohl auf eine Geldstrafe hinauslaufen. Hat da wer Erfahrungen?
Bei fahrlässiger KV im Suff, je nach Verletzungen eher Bewährungsstrafe (was je nach Verletzung wirklich sehr sehr milde ist, denn Bewährungsstrafe ist eigentlich keine Strafe). Der Böhse Onkel hat keine Bewährung bekommen z.B.
über 1,6 Promille ists nichts mehr mit fahrlässigkeit und auch ohne Personenschaden bereits eine Sache für Staatsanwalt und Gericht.
Zitat:
über 1,6 Promille ists nichts mehr mit fahrlässigkeit
http://www.abendblatt.de/.../...faehrt-Radfahrerin-tot-Bewaehrung.html
Hier war es das aber noch.
Zitat:
Original geschrieben von micci1
Angenommen, ich fahre mit 2 Promille Auto und überfahre ein kleine Kind das die Straße überquert. Dann sind hohe Schmerzengelder vonnöten. Zahlt das die Haftpflicht?
sinn der frage?
wer das macht ist ein......
der gehört für ewig.....
willste dich beschimpfen lassen?
was ein unnötiger thread.....