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Alkoholisiert Unfall gebaut mit Fremdfahrzeug

Themenstarteram 5. Februar 2017 um 14:43

Hallo,

mein holdes Weib hat echt einen Bock geschossen. :mad:

Sie ist mit meinem Auto stark alkoholisert gefahren (1,7 %) und hat ein Verkehrsschild umgefahren. Also kein Dritter beteiligt.

Dies geschah ohne mein Wissen und Zustimmung! War gerade auf der Hunderunde, als ich wiederkam war Schlüssel, Frau und Auto weg.

Ich bin Halter, Besitzer und VN sowie Vollkasko versichert. Die Haftpflicht zahlt den Flurschaden, aber zahlt meine Kasko den Schaden von unter 5.000 € am Fahrzeug? Meine Frau ist nur als zusätzliche Fahrerin eingetragen.

Ihre Strafe bekommt Sie (auch zu Recht), aber muss ich auch bluten, ausser hochgestuft zu werden?

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19 Antworten

Mir fällt nichts ein, außer der versicherungstechnische Kram, wofür Du persönlich jetzt zur Rechenschaft gezogen werden könntest.

Die Haushaltskasse vllt., die wird ein wenig geschröpft.

Unfall/Alkohol/Kasko

Ich denke auch das ausser einer Hochstufung nichts weiteres auf Dich zukommt.

Aufgrund des Alkohol-Themas könnte die Kasko über einen (Teil)Regress bei der Ehefrau nachdenken, wenn kein Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vereinbart ist. Man sollte also erstmal die Schadenshöhe genauer betrachten, bevor man eine Regulierung anfordert. Die Schadensmeldung sollte dennoch sofort erfolgen. Die Höherstufung kann man mit einem Forderungsverzicht erreichen.

Die FS-Stelle wird bei der Neuerteilung der zu entziehenden Fahrerlaubnis eine MPU anordnen.

Wie auch immer, es wird ärgerlich.

edit:

Das bezieht sich auf den Kaskoteil.

Ob du aus dem Haftpflichtschaden ganz raus bist?

Alkohol fällt nicht unter grobe Fahrlässigkeit.

Die VK wird bei 1,7 Promile garnix zahlen

*hust* Der VN saß nicht am Steuer. ;)

ist das notwendig

Um dem VN in der Kasko einen Strick zu drehen, müsste er selbst eine Obliegenheit erheblich verletzt haben.

am 5. Februar 2017 um 16:35

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 5. Februar 2017 um 16:57:56 Uhr:

Um dem VN in der Kasko einen Strick zu drehen, müsste er selbst eine Obliegenheit erheblich verletzt haben.

Das ist eine - so allgemeingültig gesprochen - irreführende Aussage. Meine Versicherung würde, wenn ein anderer berechtigter Fahrer unter Alkoholeinfluss einen Unfall baut, diesen zur Rechenschaft ziehen. Ausnahme: Häusliche Gemeinschaft (hier wohl zutreffend).

HUK24 A 2.8.

am 6. Februar 2017 um 14:50

Am Ende stellt sich eh die Frage, in wie weit er und seine Frau eine Wirtschaftsgemeinschaft darstellen. Es hilft ihm ja nichts, wenn die Versicherung zahlt, es sich aber bei seiner Frau wiederholt, sofern das eh "eine Kasse" ist.

Themenstarteram 6. Februar 2017 um 16:33

Hallo und Danke für die Antworten. Da Sie "Ersttäterin" ist hoffe ich natürlich, dass die Versicherung zahlt. Ich bin und bleibe ja sowieso Geschädigter, da die Kaskoversicherung und Haftpflichtversicherung hochgehen. Ich hätte den Schlüssel ja nicht verstecken können. Eigentlich habe ich als VN gar nichts mit der Alkoholfahrt und den daraus resultierenden Folgen zu tun. Gibt es hier nicht schon gleich gelagerte Fälle samt Ausgang?

Boah ich könnt se... ????

Ich hoffe für dich, dass ihr Gütertrennung ehevertraglich vereinbart habt und sie nicht insovent wird.

am 6. Februar 2017 um 17:49

"Ersttäterin" könnte in einem Strafverfahren Linderung verheißen. Die Versicherung interessiert das nicht.

Und natürlich hat der TE vollumfänglich mit der Sache zu tun. Sein Auto, seine Versicherung für alles, was mit diesem Auto angerichtet wird oder was ihm passiert.

Und wenn man weiß, dass der/die Partner/in trinkt oder anderen Drogen nicht abgeneigt ist, vielleicht künftig besser doch die Schlüssel sichern.

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