Alle Jahre wieder - Unfall auf der AVUS
Hallo Leute,
wie die Überschrift schon sagt, hatte ich gestern einen Unfall. Was ist passiert? Ich fuhr auf der Stadtautobahn ( AVUS Berlin ) auf der linken Spur ( 3 Spuren). Auf einmal, sah ich rechts im Augenwickel etwas weißes, schaute rüber und da war ein Auto, hab noch versucht auszuweichen, aber links war die Leitplanke, aufgrund dessen hielt ich es für besser einfach gegenzuhalten. Bremsen, Beschleunigen nix war möglich war gegen 8:40 und somit die komplette Avus voll und dazu noch Regen...
Die Frau meinte auch gleich zur Polizei, Sie sei der Unfallverursacher, Sie musste auch 35 € Bußgeld zahlen. Sie ist bei der DEVK, ich bei der Allianz mit Rechtsschutz.
was meint ihr, wer hat Schuld? Was kann ich tun um alles zu beschleunigen? Echt ärgerlich das Ganze aber nun gut, ist passiert jetzt soll es nur noch schnell behoben werden.
Mfg BlacKKBurN
Beste Antwort im Thema
die schuldfrage am unfallort wird nicht durch die polizei geklärt. die sind nur für die formalitäten da. die klären ja schliesslich auch nicht den versicherungsschaden.
mfg
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17 Antworten
Bilder? Und Hauptsache es ist niemand zu Schaden gekommen. Hoffe der Fall erledigt sich schnell und ordentlich für dich.
Viele Grüße
r1pp3
wie ich denk alle jahre wieder,ist doch routine für dich ne, mal schbass beiseite,hatte letztens mit meinem S3 auch nen kleinen schaden(gegner war schuld), ich bin einfach in die werkstatt gefahren,die haben nen kostzenvoranschlag gemacht,und alles ist zu meiner zufriedenheit erledigt worden(dauer alles zusammen ca 4 wochen)
also ab in die werkstatt und fertig
gruß
Zitat:
Original geschrieben von BlacKKBurN
Was kann ich tun um alles zu beschleunigen?
im prinzip garnichts! außer schnell die notwendigen papiere (gutachten, eines gutachters DEINER wahl) zu beschaffen...und der versicherung den schaden zeitnah zu melden....
das du einen anwalt mit der durchsetzung deiner forderungen auf kosten der gegnerischen haftpflichtversicherung beauftragen kannst, ist dir bekannt?!
ansonsten gibts hier ein versicherungs-unterforum, in dem diese themen bereits ausgiebig behandelt wurden....
Zitat:
das du einen anwalt mit der durchsetzung deiner forderungen auf kosten der gegnerischen haftpflichtversicherung beauftragen kannst, ist dir bekannt?!
Das mit dem Anwalt und der Haftpflichtversicherung ist mir neu - Es gilt hier eher die Schadenminderungspflicht beider Parteien.
Man kann ein Gutachten auf Kosten der "schuldigen" Haftpflicht erstellen lassen.
Zitat:
Original geschrieben von zz-top
Das mit dem Anwalt und der Haftpflichtversicherung ist mir neu...
es ist üblich, das die haftpflicht des verursacher dafür aufkommen muss...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von zz-top
Das mit dem Anwalt und der Haftpflichtversicherung ist mir neu...
es ist üblich, das die haftpflicht des verursacher dafür aufkommen muss...
Hab ich in meiner 5 Jährigen Vers-Praxis noch nicht gesehen - lerne aber gerne hinzu... :-)
Hab ein ähnliches Szenario, wenn es um "Abwehr eines Schadens" geht, bisher gesehen. Dies ist aber nicht auf Initiative des Kunden geschehen sondern ausschließlich seitens der beteiligten Versicherungen.
Kurz:
Versicherung lehnt Schuldfrage ab und zahlt nicht --> Haftpflicht zahlt Anwalt um Schuldfrage zu klären.
Kunde will seine Rechte gerichtlich vertreten wissen --> Verkehrsrechtsschutz des Kunden zahlt kosten (leider Rechtsschutz optional und zu bezahlen).
Ist der Ausgang des Gerichtsverfahren, dass Kunde unschuldig ist, obliegen die Kosten des Rechtsstreites der gegnerischen Partei und somit dessen Haftpflichtversicherung. Ein reiner Schuldspruch ist aber eher selten, da solche Fälle direkt von der Versicherung bereinigt werden um Kosten zu sparen. Es ist eher davon auszugehen, dass jeder Beteiligte des Unfalls einen Teil der Schuld und somit der Kosten trägt.
Zitat:
Hab ich in meiner 5 Jährigen Vers-Praxis noch nicht gesehen - lerne aber gerne hinzu... :-)
Hab ein ähnliches Szenario, wenn es um "Abwehr eines Schadens" geht, bisher gesehen. Dies ist aber nicht auf Initiative des Kunden geschehen sondern ausschließlich seitens der beteiligten Versicherungen.
Kurz:
Versicherung lehnt Schuldfrage ab und zahlt nicht --> Haftpflicht zahlt Anwalt um Schuldfrage zu klären.
Kunde will seine Rechte gerichtlich vertreten wissen --> Verkehrsrechtsschutz des Kunden zahlt kosten (leider Rechtsschutz optional und zu bezahlen).
Ist der Ausgang des Gerichtsverfahren, dass Kunde unschuldig ist, obliegen die Kosten des Rechtsstreites der gegnerischen Partei und somit dessen Haftpflichtversicherung. Ein reiner Schuldspruch ist aber eher selten, da solche Fälle direkt von der Versicherung bereinigt werden um Kosten zu sparen. Es ist eher davon auszugehen, dass jeder Beteiligte des Unfalls einen Teil der Schuld und somit der Kosten trägt.
Viel Glück bei Deiner beruflichen Laufbahn! Von deutschem Recht hast Du mal keine Ahnung! Wer nicht wird wird Wirt und wem dann immernoch nichts gelungen, der geht zu den ....! :-)
Grundsaätzlich braucht man die Rechtschutz nur, wenn man eine Teilschuld bekommt oder ggf. div. Ansprüche nicht durchsetzen kann. Ansonsten muss die gegnerische Versicherung, da es von dem entsprechenden Geschädigten nicht erwartet werden darf, dass er die rechtlichen Gegebenheiten kennt, bezahlt werden. Die gegnerische Versicherung beauftragt nur im Fall einer Klage einen RA, der aber mit Dir nichts zu tun hat!
Wenn du schneller gefahren bist als 130km/h trägst du 25% Teilschult (Richtgeschwindigkeit)....aber keine Anhnung wie schnell man da auf der Stadtautobahn überhaupt fahren darf....
Bei meinem letzten Unfall hat das ganze vor Gericht inkl. Berufung 2 Jahre gedauert.....
Zitat:
Original geschrieben von c32amg
Wenn du schneller gefahren bist als 130km/h trägst du 25% Teilschult (Richtgeschwindigkeit)....
nicht zwangsläufig!
dies kommt auf die jeweiligen umstände drauf an...
servus,
die schuldfrage klären die versicherungen unter sich. aber vorsicht bei gutachtern, die von der "gegnerischen" versicherung kommen. wenn, dann auf einen unabhängigen bestehen. der heckmeck ist schon nervig. mir ist mal so ne schlaf-tante hinten drauf gefahren und hat mich auf den vordermann geschoben - sprich sandwich. die gegnerische versicherung behauptete nun, dass ich dem vordermann erst drauf gefahren bin und dann der heckaufprall passierte. nach fast 3 jahren (!) war die sache zu meinen gunsten geklärt worden. wünsche viel erfolg und starke nerven...
mfg
Auf der Stadtautobahn darf maximal 100 gefahren werden, dort wo der Unfall passiert ist 80ig, bis jetzt gibts noch ne Menge zu klären, die DEVK schickt mich zu nem FORD Händler, für einen Kostenvoranschlag.... Das nehme ich so nicht an, weil hier ne Menge Gerüchte rumgehen, das die Werkstatt das Letzte sei. Werd jetzt zu meinem Audihändler fahren und der soll den Schaden mal unter die Lupe nehmen, dann werde ich nochmals bei der DEVK anrufen und denen alles schildern was mir dort gesagt wurde. Zur not schalte ich die Rechtschutz ein, falls es Probleme geben sollte und die sich quer stellen.
Mfg BlacKKBurN
Zu aller Erst: Mein Beileid zur Kaltverformung Deines A4.
Jetzt 2 Tipps:
1) Man muss nicht zum gegnerischen Sachverständigen gehen, der meist bedacht ist, für seine (=gegnerische) Seite zu urteilen.
}Deswegen nimm Dir einen Anwalt und gehe zu einem Sachverständigen, die ER Dir empfiehlt.
2) Wenn die Frau verwarnt worden ist und auf dem Unfallbericht der Polizei als "01" genannt ist, ist sie zu 100% schuldig.
Die generische Versicherung wird mit so einer Konstellation meist nicht wagen, es auf einen Prozess ankommen zu lassen!
Zitat:
Original geschrieben von Doc-Magoo
2) Wenn die Frau verwarnt worden ist und auf dem Unfallbericht der Polizei als "01" genannt ist, ist sie zu 100% schuldig.
was allerdings NICHT heißt, das der te durch sein verhalten den unfall nicht begünstigt hat, ferner auch hätte verhindern können! womit wir dann im bereich der teilschuld angekommen wären!
Zitat:
Die generische Versicherung wird mit so einer Konstellation meist nicht wagen, es auf einen Prozess ankommen zu lassen!
*lol*
das glaubst auch nur du.....
schuldig im sinne der polizei und unschuldig im sinne der versicherung sind immernoch zweierlei!
und die versicherung, kann immernoch auf eine teilschuld pochen, die der te mit nem findigen anwalt der versicherung dann auch noch vom richter zugesprochen bekommt!
die schuldfrage am unfallort wird nicht durch die polizei geklärt. die sind nur für die formalitäten da. die klären ja schliesslich auch nicht den versicherungsschaden.
mfg