Alle ziemlich falsch beschildert hier- oder nicht?
Nachdem ich ecuh heute schon Fotos gepostet hatte, was die Verwaltung im Nachbarort so treibt
https://www.motor-talk.de/forum/geschwindigkeitsbeschraenkung-wann-aufgehoben-t8263292.html?page=4
hänge ich noch einen "Schildbürgerstreich" (Achtung Wortspiel) an:
Man kommt in einen vbB, der
- statt über eine gemeinsame Verkehrsfläche hier Fahrbahn und Gehweg hat
- dort ist eine Einbahnstraße beschildert (beides m.M.n. nicht in Einklang mit der Verwaltungsvorschrift zur StVO. Bin aber zu faul zum Raussuchen 🙃)
- dann kommt links eine Grenzmarkierung (Zickzacklinie Z299), die aber unsinnig ist, da im gesamten vbB sowieso Parkverbot herrscht. Oder was soll sie verdeutlichen?
- dann wurden (jetzt ganz neu) Parkflächen markiert, die zur Hälfte auf dem (eigentlich nicht zulässigen) Gehweg sind
- und der Hit: in dieser Einbahnstraße wird Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen. Interessant, wenn dann ein Radler links an Fzgen vorbei will, die für ihn in Gegenrichtung stehen. Zumal dafür die verbleibende Breite gar nicht ausreichend ist.
16 Antworten
Ja, das machen die Gemeinden gerne, wenn sie "Schrittgeschwindigkeit" durchsetzen wollen, aber keine Lust oder kein Geld für bauliche Veränderungen haben. Dann wird Zeichen 325.1 aufgestellt und das war es dann. Nach ein paar Tagen Übergangszeit wird dann auch geblitzt.
Die Einbahnstraßenregelung ist m.E. zulässig. Ich wüsste jetzt jedenfalls keine Regelung, wonach ein vbB keine Einbahnstraße sein darf.
Eine Trennung in Fahrbahn und Gehweg ist nicht zulässig, die Grenzmarkierung ist auch unnötig (daher auch unzulässig).
Die Eltern dürfte es eher freuen, weil ja da der Kindergarten ist. Zumindest solange, bis die Mutter, die ja immer Schrittgeschwindigkeit fährt, mit knapp 30 nach Abzug der Toleranz geblitzt wird.
Zitat:
@Rockville schrieb am 28. Mai 2025 um 17:31:12 Uhr:
Die Einbahnstraßenregelung ist m.E. zulässig. Ich wüsste jetzt jedenfalls keine Regelung, wonach ein vbB keine Einbahnstraße sein darf.
Naja der Wortlaut ist (habs halt doch rausgesucht):
Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden.
Desweiteren dienen Einbahnstraßen ja dazu, Verkehrsströme zu lenken, und vbBe sind ja gerade dort zu installieren, wo wenig Verkehr ist:
Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen
Zitat:
@nogel schrieb am 28. Mai 2025 um 16:51:09 Uhr:
Fotos dazu
Auszug aus den Beitragsregeln:
"Beachte auch, dass es sich bei Kfz-Kennzeichen ebenfalls um personenbezogene Daten handelt. Kennzeichen Dritter dürfen daher nicht ohne deren Zustimmung veröffentlicht werden."
Hast Du eine Zustimmung? Siehe Bild 3.
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Deswegen steht das Zeichen 220 auch noch nicht im vbB, sondern knapp davor.
Naja, im Ernst: Wenn die Straße zu schmal für Begegnungsverkehr ist, dann wäre ja die Alternative, dass man auf die Anordnung des Zeichen 325.1 verzichten müsste, d.h. dass schmale Straßen nie ein vbB sein dürften.
Welcher Bürgersteig? Da ist keiner ausgeschildert. Einbahnstraße und vbB sehe ich auch nicht als Problem.
Die Markierungen sind unsinnig und gefährlich. Da das kein Gehweg ist im vbB sondern alle Flächen gleichberechtigt sind hätte die Zickzacklinie weg gemusst und die Parkflächen bis an den Zaun gemusst damit der allgemeine Verkehrsbereich breiter wird und für Fahrrädern in beide Richtungen dann auch genug Platz lässt.
Aber ok, unsinnige, unrechtmäßige bis gefährlich falsche Ausschilderungen können die bei uns auch zu genüge. Und trotz mehrfach schon von Verwaltungsgerichten kassiert wird der gleiche Unfug auch immer wieder neu so ausgeschildert weil man das so will bis einer was dagegen unternimmt.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 28. Mai 2025 um 18:18:10 Uhr:
Welcher Bürgersteig? Da ist keiner ausgeschildert.
Bürgersteige müssen ausgeschildert werden?
Auf Bild 2 sieht man es nicht so gut, aber auf Bild 3 und 4 schon: ganz "normaler" Gehweg mit Bordsteinen.
So wie es halt baulich war vor Aufstellung der Schilder.
Zitat Nogel: "Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden." Das Wort "sollen" ist rechtlich etwas anderes als "nicht dürfen".
Zitat Nogel: "Desweiteren dienen Einbahnstraßen ja dazu, Verkehrsströme zu lenken, und vbBe sind ja gerade dort zu installieren, wo wenig Verkehr ist." Dazu Zitat www.stvo2go.de: "...Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung enthält keine rechtliche Grundlage für die Vorgabe der Fahrtrichtung in verkehrsberuhigten Bereichen". Heißt, Einbahnstraßenregelungen kann man auch im vbBe machen.
Zitat moers75: "Da das kein Gehweg ist im vbB sondern alle Flächen gleichberechtigt sind hätte die Zickzacklinie weg gemusst und die Parkflächen bis an den Zaun gemusst". Dass das so "muss", steht nirgendwo, zumindest finde ich im Gesetz diesbezüglich nichts.
Zitat www.stvo2go.de: "...ist ein niveaugleicher Ausbau auf die ganze Straßenbreite erforderlich (VwV-StVO zu den Zeichen 325.1 und 325.2). Gehwege haben in verkehrsberuhigten Bereichen nichts zu suchen."
Das ist IMO das einzigste was man der Verwaltung vorwerfen könnte. Und wer klagt jetzt - oder einigen wir uns darauf, dass alle wissen, was die Verwaltung mit den Markierungen und Verkehrszeichen bezwecken möchte :-)
Zitat:
@VIN20050 schrieb am 28. Mai 2025 um 21:23:12 Uhr:
Zitat Nogel: "Desweiteren dienen Einbahnstraßen ja dazu, Verkehrsströme zu lenken, und vbBe sind ja gerade dort zu installieren, wo wenig Verkehr ist." Dazu Zitat www.stvo2go.de: "...Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung enthält keine rechtliche Grundlage für die Vorgabe der Fahrtrichtung in verkehrsberuhigten Bereichen". Heißt, Einbahnstraßenregelungen kann man auch im vbBe machen.
Wenn du schon eine Quelle nennst,solltest du sie vorher auch (ganz) gelesen haben.
Dort ist doch gerade erläutert, warum in verkehrsberuhigten Bereichen eben KEINE Einbahnstraße möglich ist.
Sogar der von dir zitierte Satz sagt das aus
Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung enthält keine rechtliche Grundlage für die Vorgabe der Fahrtrichtung in verkehrsberuhigten Bereichen
Zudem wird darauf verwiesen, daß das Schild "Einbahnstraße" die Fahrtrichtung auf Fahrbahnen vorschreibt, ein vbB aber gar keine Fahrbahn hat.
Zitat:
Zitat www.stvo2go.de: "...ist ein niveaugleicher Ausbau auf die ganze Straßenbreite erforderlich (VwV-StVO zu den Zeichen 325.1 und 325.2). Gehwege haben in verkehrsberuhigten Bereichen nichts zu suchen."
Bei uns ist es niveaugleich gepflastert und auf beiden Seiten ist es so das neben (aussenliegend) der markierten Parkflächen Fahrungswege liegen. Bei eienr großen Ortsbegehung wegen Parkplatzmangel und Falschparkerrei, wurde genau dieser (freizuhaltende) Fahrungsbereich hervorgehoben.
... mittlerweile wird eine andere Handhabung durch parkende allerdings behördlich toleriert.
Zitat:
@nogel schrieb am 28. Mai 2025 um 22:00:37 Uhr:
Wenn du schon eine Quelle nennst,solltest du sie vorher auch (ganz) gelesen haben.
https://www.stvo2go.de/verkehrsberuhigter-bereich-voraussetzungen/#einbahnstrasse-in-einem-verkehrsberuhigten-bereich
Dort ist doch gerade erläutert, warum in verkehrsberuhigten Bereichen eben KEINE Einbahnstraße möglich ist.
"es zu den Zeichen 325 und 326 unter Nr. VI 4 [heißt], dass neben der Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit aus städtebaulichen Gründen als Maßnahme auch die Einrichtung von Einbahnstraßen in Frage kommt."
Aus deinem Link 😉
Du zitierst das Urteil des VG Lüneburg.
Und direkt darunter steht:
Die Rechtsprechung des VG Lüneburg sollte demnach in Bezug auf die Zulässigkeit von Einbahnstraßen in verkehrsberuhigten Bereichen hinfällig sein
Immer ganz zu Ende lesen. 🙃
(im übrigen war das nicht "mein" Link)
Genau, "sollte", "Meinung", ... 😉
Mal ganz abgesehen davon dass wir hier keine Einbahnstraße im vbB haben sondern einen vbB innerhalb einer Einbahnstraße.
Zitat:
@Moers75 schrieb am 29. Mai 2025 um 18:28:55 Uhr:
Mal ganz abgesehen davon dass wir hier keine Einbahnstraße im vbB haben sondern einen vbB innerhalb einer Einbahnstraße.
Beide Schilder beim Einfahren am selben Mast?