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Allgemein zum Thema TÜV...

Themenstarteram 19. März 2005 um 19:28

Hi, ich hab da mal ein paar Fragen für Leute die sich auskennen.

Wie ist das mit dem eintragen lassen, wenn ich jetzt z.B. eine minimale Veränderung an meinem Auto vornehme, sagen wir mal, ich bau mir einen Sportschaltknüppel ein, erlischt dann gleich automatisch die Betriebserlaubnis?

Müssen Teile wie z.B. ein Endtopf mit ABE auch eingetragen werden?

Ich hab mir heute nachmittag 2 LEERE Gasflaschen zunächst mal als Dekoration in den Kofferraum gebaut, müsste ich deswegen jetzt auch zum TÜV, oder laufen die unter Transportgut, oder muss der TÜV die Halterungen prüfen und abnehmen, wie is das?

Dann meine Letzte Frage, was passiert wenn ich mit einem uneingetragenen Teil, nehmen wir als beispiel wieder den Schaltknüppel, das is bei mir nämlich der Fall, was droht mir im schlimsten Fall?

Der Schaltknüppel hat eigentlich ein TÜV Gutachten, aber ich hab das net auf Papier irgendwo bestätigt.

Danke schonmal für eure Antworten.

MfG criZ

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14 Antworten
am 20. März 2005 um 10:39

Schaltknüppel muss logischerweise nicht eingetragen werden. Du musst nur Veränderungen eintragen lassen, welche das Fahrzeug grundlegend ändern. Beispielsweise wenn die Daten, die im Fahrzeugschein stehen, nach der Tuningmaßnahme nicht mehr korrekt sind. Aber auch Pedalauflagen sind eintragungspflichtig, weil sie ja grundlegende Bedienungseinrichtungen darstellen. Wie auch das Lenkrad.

Beipiel Fahrwerk: Nach Einbau ist die Gesamthöhe geändert. Beispiel Auspuffanlage (ohne ABE): Der Geräuschpegel ändert sich. Karosserieteile müssen auch eingetragen werden, es sei denn sie haben ABE oder sind Originalteile, beispielsweise Peugeot-Seitenschweller oder -Heckspoiler.

Das mit der ABE ist doch logisch. Eine Allgemeine Betriebserlaubnis brauchst Du - ebensowenig wie eine EU-Betriebserlaubnis - natürlich nicht eintragen zu lassen. TÜV-Teilegutachten müssen eingetragen werden, und zwar unverzüglich nach dem Anbau der Teile. Materialgutachten bringen dir absolut keinen Vorteil bei ner Eintragung, da ist ne Einzelabnahme fällig. Ich sag da nur eBay-Tuningteile aus GFK... Das lass ma mal besser. Aber zu diesem Thema gibts hier allerdings jede Menge Threads, wo unter anderem ich das auch erklärt habe :)

Fazit: Schaltknauf ist TÜV-frei, wie z.B. auch Alu-Handbremsgriffe, die Flaschen im Kofferraum sind nicht mehr als Ladung. Das interessiert keinen.

Und wenn Du mit nicht eingetragenen Teilen erwischt wirst (also jetzt Fahrwerk, Felgen, Spoiler, Lenkrad, Pedale oder ähnliches), kannste (bei neuen Felgen) beispielsweise sagen "hab ich erst angebaut, lass es die Woche eintragen", damit kommst Du eventuell durch ;) . Aber nur wenn die Teile auch wirklich neu sind. An sonsten Fahren ohne BE, führt theoretisch zum Fahren ohne Versicherungsschutz und ohne Zulassung. Aber nur im Schadenfall (besonders Personenschaden), und wenn die Veränderung schon gravierend war, und Kausalität gegeben war, wird man Dir da die volle Ladung an Ärger machen. So in ner Verkehrskontrolle brauchste eigentlich keine Panik zu haben. Wenn die es bös meinen, kommt ne kleine Geldbuße, und eventuell bekommst Du nen Termit, um das Auto wieder vorzuführen, wo dann alles entweder eingetragen oder abmontiert ist.

Die Theorie ist hart, aber in der Praxis siehts so aus, dass selbst Polizisten auch nur Menschen sind :)

Ich hoffe, das löst dein Problem.

Christian

Themenstarteram 20. März 2005 um 11:50

Wow, alle Fragen perfekt beantwortet, big THX!!! :)

Kann dem nicht ganz zustimmen was passiert wenn du mit nicht eingetragenen Teilen draußen rum fährst. Sobald du dort was ran baust was nicht eingetragen ist oder keine ABE für hast erlischt wie ja schon richtig gesagt wurde die Betriebserlaubnis für dein Fahrzeug. Sprich es ist normalerweise nicht nur mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen sondern mit einem Bußgeld + 3 Punkte. Das sollt man sich gut überlegen. In den meisten Fällen kassierst du die Punkte und wenn du ganz großes Pech hast darfst dein Auto gleich stehen lassen (bei gravierenden Dingen). Also laß soetwas sein. Desweiteren mußt du dir bewußt werden was bei nem Unfall ist mit Personenschaden. Du bezahlst dein Leben lang und das ist es wirklich nicht wert. Da lieber alles schön eintragen lassen.

am 21. März 2005 um 5:52

Natürlich hast Du recht. Ganz klar, es muss alles eingetragen sein. Ich wollte ja auch niemanden verleiten, es zu unterlassen.

Nur ists so, dass wenn Du nun beispielsweise wirklich neue Felgen hast, welche noch nicht eingetragen sind (aus Zeitgründen o.ä.), und Du nun in eine AVK gerätst, sehen Dir die Polizisten dir dies in aller Regel nach. Aber nur, wenns auch glaubhaft ist, ganz klar.

Natürlich: Wenn ein Wide-Body-Kit, überdimensionierte Felgen und eine 110 dB-Auspuffanlage angebaut sind, und da nichts eingetragen ist, wirds eng :)

Also dein Schaltknauf, ist eintragungspflichtig (da kein ABE), entgegen dem was mein Voredner sagt. Original Peugeot Spoiler, die aber an deinem KFZ serienmäßig nicht sind, mußt du auch eintragen lassen, frag dazu mal Peschi.

Der worst case ist natürlich, das dein Versicherungsschutz erlischt bei nem Unfall, aber dazu muß dir nachgewiesen werden, daß das Teil mit an dem Unfall Schuld war(außer im Versicherungsvertrag oder AGB der Versicherung steht was anderes).

Eigentlich sind mit KFZ an denen Änderungen vorgenommen wurden nur die Fahrt zum Tüv erlaubt, also die Ausrede mit keine "Zeit zum Tüv" zieht nicht.

Bedenke beim Thema ABE noch eins, wenn du ein Fahrwerk mit ABE hast, du aber dann noch andere Felgen drauf machst, gilt die ABE fürs Fahrwerk nicht mehr und die für die Felgen auch nicht.. Das Gleiche gilt bei Luftfilter + Auspuff, da sämtliche ABE auf Serienteile ausgelegt sind.

hi jetzt hab ich auch noch einen frage. Ich will ja mein Auto tieferlegen. Das ist ja Eintragungspflichtig. Wenn ich ihn jetzt tiefergelegt habe kann ich dann zum TÜV fahren um das eintragen zu lassen oder muss ich ihn dort anders hintranspotieren lassen ?

Die Fahrt zum Tüv ist erlaubt, solltest aber wirklich auf direktem Weg zum Tüv und nicht erst über 20 Landstraßen brettern.

Dann ist es ja gut.

Danke

Themenstarteram 21. März 2005 um 21:02

Wird bei der TÜV HU in den Luftfilter geschaut?

Wie meinst du das? Also der Luftfilterkasten wird normalerweise nicht geöffnet, wenn du nen Tauschfilter hast, wird das wohl eher nicht bemerkt. Aber wenn du nen kompletten Kit hast, sieht man das ja sofort bei öffnen der Motorhaube und das wird natürlich gemacht.

Themenstarteram 22. März 2005 um 13:12

Ich hab einen Tauschfilter, aber das Problem ist, er passt nicht richtig, er ist ca. 3cm zu kurz, ich hab das beim ersten einbauen leider nicht gemerkt und erst vor kurzem beim einbauen eines rückschlagventils in den Luftfilterkasten, ist es mir aufgefallen, also hab ich ein bisschen Schaumstoff unten rein, damit er abschließt. Wenn die das sehen, müsste ich ihn wahrscheinlich austauschen.

Themenstarteram 23. März 2005 um 9:38

Hier die Antwort auf meine Anfrage wegen TÜV-Gutachten vom Sportschalthebel:

"Hallo,

vielen Dank für Ihre Email.

Für einen Sportschalthebel für einen Peugeot 106 sind keine

Eintragungen erforderlich. Es ist vergleichbar mit einem Windschott,

bei dem auch keine Eintragungen erforderlich sind.

Mit freundlichen Grueßen"

Sieht so aus als hatte Kandidat 1 recht ;)

Okay wieder was gelernt.

am 23. März 2005 um 11:33

Danke :)

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