ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Allgemeine Frage: Welche Kfz Arbeiten ohne Meister darf ein Geselle ausführen?

Allgemeine Frage: Welche Kfz Arbeiten ohne Meister darf ein Geselle ausführen?

Themenstarteram 8. Juli 2020 um 16:21

Hallo,

Weiß leider nicht ob das hier so rein passt, wusste aber jedoch nicht wo ich so eine Frage stellen könnte wo auch evtl. KFZ-Meister vorhanden sind..

wie ist es wenn ich als Geselle bei einem großen Kfz Konzern angestellt bin, der sich auch als Meisterbetrieb auszeichnet, obwohl seit 2 Jahren kein Meister mehr vorhanden ist.

Welche Kfz-Tätigkeiten darf ich ohne einer Abnahme vom Meister (da dies ja nicht möglich ist) gesetzlich ausführen?

Darf ich z.b. Sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Stoßdämpfer usw. einfach so tauschen wenn nur ich als Geselle angestellt bin?

Falls die Frage hier nicht passt, entschuldige ich mich jetzt schon mal...

 

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 8. Juli 2020 um 19:53:11 Uhr:

Sogar ein Leihe darf sicherheitsrelevante Teile wechseln.

Ein Laie, wer Böses dabei denkt ... :D :p

21 weitere Antworten
Ähnliche Themen
21 Antworten
am 8. Juli 2020 um 17:15

Wenn Du Geselle bist und eine Gesellenprüfung bestanden hast, solltest Du auch wissen, was Du darfst und was nicht;

seit wann darf ein Geselle nicht sicherheitsrelevante Bauteile wie Bremsen, Stoßdämpfer usw. tauschen ?!

in jeder Werkstatt arbeiten div. Gesellen und nicht nur Meister.....

wenn Du angestellt bist, gibt es eine Tätigkeitsbeschreibung deines Arbeitsplatzes und dein Arbeitgeber erteilt Dir die Arbeitsaufträge; da Du nicht selbstständig tätig bist und mit dem Kunden kein direktes Vertragsverhältnis eingehst kann Dir der Rest egal sein;

wenn irgendwo im Konzern ein Meister tätig ist, arbeitest Du ggf. zum Schein unter dessen Aufsicht....

aber worauf zielt Deine Frage jetzt genau ab ?!

Gruß rmx

am 8. Juli 2020 um 17:24

Wenn du das nicht dürftest hätten sie dich nicht eingestellt

Sogar ein Laie darf sicherheitsrelevante Teile wechseln.

Leihe! Das ist drollig

Also entweder gibt es für so etwas gesetzliche Grundlagen seitens der Innung/Handwerkskammer (wenn sich die Firma "Meisterbetrieb" nennt), oder es ist im Autohaus geregelt, nicht zuletzt durch die Vorschriften des Konzerns bei einer Vetragswerkstatt.

Sicher muß nicht der Meister die Arbeit selbst durchführen, aber er muß z.B. greifbar sein, wenn Unklarheiten auftreten.

Und er muß (müßte) die Arbeit am Schluß kontrollieren, deswegen wird zumindest bei Vetragswerkstätten, immer eine abschließende Probefahrt vom Meister gemacht.

 

Ich persönlich kenne eine (freie) Werkstatt, die von drei Gesellen betrieben wird, aber auch hier gibt es "auf dem Papier" einen Meister, auch wenn der schon über 80 ist und nie da ist.

So lange wie nix passiert, interessiert das niemanden, aber im Falle des Falles wird man da in Erklärungsnot gegenüber dem Staatsanwalt kommen, warum der 80 Jährige Meister gerade nicht da war. :D

Zitat:

@SchelmMR schrieb am 8. Juli 2020 um 18:21:26 Uhr:

... wie ist es wenn ich als Geselle bei einem großen Kfz Konzern angestellt bin, der sich auch als Meisterbetrieb auszeichnet, obwohl seit 2 Jahren kein Meister mehr vorhanden ist.

Was diese Frage angeht, so ist die Angelegenheit mit der zuständigen Handwerkskammer (HWK) zu klären.

Entsprechend der Handwerksordnung (HwO) muss ein Kfz-Meister bestellt werden, wenn der Geschäftsführer/Inhaber des Betriebes nicht selbst die fachliche Eignung für dieses Handwerk besitzt. (Sofern nicht eine befristete/unbefristete Ausnahme-

bewilligung der HWK vorliegt.)

Mit Deiner Tätigkeit als Geselle hat das überhaupt nichts zu tun. Deine Aufgabe ist die qualitäts- und fachgerechte Ausführung Dir übertragener Tätigkeiten.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 8. Juli 2020 um 19:53:11 Uhr:

Sogar ein Leihe darf sicherheitsrelevante Teile wechseln.

Ein Laie, wer Böses dabei denkt ... :D :p

Die Geschäftsidee ist doch der "Reifenverleih" beim TÜV um die Ecke :D

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 8. Juli 2020 um 19:53:11 Uhr:

Sogar ein Leihe darf sicherheitsrelevante Teile wechseln.

*LOOOL*

wo hast du denn bloß diese Weisheit her??

Übrigens heißt es "Laie", "leihen" tust dir zB Geld.

Wo steht denn das ich(Laie)nicht die Bremsen an meinem Auto selbst wechseln darf?

 

Im Zusammenhang mit der Werkstatt, da erwarte ich als Kunde das da ein Meister ist wenn dort steht Meisterwerkstatt/Meisterbetrieb. Aber wechseln darf auch der Geselle oder Lehrling.

Um überhaupt Reperaturen an den von dir genannten Sicherheitsrelevanten Bauteilen durchführen zu dürfen, muss der Betrieb in der Handwerksrolle eingetragen sein, und die schreibt beim Kfz-Handwerk einen Meister vor. Für Einfache Servicetätigkeiten (handwerksrechtlich unwesentlichen Arbeiten an Kraftfahrzeugen) braucht es keinen Meister. Also Wartungen, Reifenwechsel, usw. Wenn die Werkstatt den Titel Kfz-Meisterbetrieb hat, braucht es auch einen Meister, denn ich meine den Titel dürfen nur in der Handwerksrolle eingetragenen Betriebe benutzen. "KFZ Fachbetrieb" sind dann die Betriebe die in die Einfache Servicetätigkeiten fallen. Ob eine Werkstatt sofort den Titel verliert wenn der Meister geht oder ob es da eine Übergangsfrist gibt, oder auf dem Papier jemand anders Meister/Verantwortlicher ist den man nie im Betrieb sieht, sollte man vorher klären, dazu kann ich nichts sagen.

Zitat:

@HighspeedRS schrieb am 8. Juli 2020 um 21:53:56 Uhr:

Wo steht denn das ich(Laie)nicht die Bremsen an meinem Auto selbst wechseln darf?

gilt das deiner Meinung auch für den Airbag?

Zitat:

 

gilt das deiner Meinung auch für den Airbag?

"Der Einbau und Ausbau eines Airbag`s darf nur von Ihnen selbst durchgeführt werden, wenn Sie von einem Automobilhersteller geschult worden sind..."

So habe ich gelesen, wenn ich mich nicht irre.

Zitat:

"Einen alten Airbag wechseln lässt man, hängt nicht zufällig der eigene Gesellen- oder Meisterbrief des Kfz-Handwerks an der Wand, also besser in einer Fachwerkstatt. Und selbst dort darf nicht jeder Mechaniker oder Mechatroniker ran: Für den Umgang mit Airbags und Gurtstraffern, die als pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 klassifiziert sind, ist mindestens ein sechsstündiger Lehrgang erforderlich. In Deutschland dürfen gemäß Paragraph 4 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz den Ein- und Ausbau sowie den Vertrieb von Airbags lediglich Personen mit mindestens eingeschränkter Fachkunde im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit vornehmen."

Ein Airbag unterliegt dem dt. Sprengstoffgesetz. Ein Laie hat absolut nichts dran verloren.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Allgemeine Frage: Welche Kfz Arbeiten ohne Meister darf ein Geselle ausführen?