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Allgemeine Frage zu Gutachten
Abend Liebe Community,
ich habe da nochmal eine Frage, die ich mir nicht richtig erklären kann und auch keine passende Einträge (hier und bei Google) gefunden habe...
Angenommen es kracht (100% Schuldfrage geklärt), Anwalt wird beauftragt und ein Gutachter (öffentlich bestellter und vereidigt).
Auto ist älter, (NICHT SCHECKHEFTGEPFLEGT) es soll fiktiv abgerechnet werden. Das weiß er natürlich auch alles. Trotzdem nimmt der Gutachter Stundenverrechungssätze einer Markenwerkstatt, sagt aber, dass man mit einer Kürzung rechnen müsste, da der Versicherer auf eine freie Werkstatt verweisen könnte.
Jetzt meine Frage (ja, ich kenne die BGH-Rechtsprechung etc. zu Markenwerkstatt, Schadensminderungspflicht etc...)
Warum nimmt der Gutachter nicht direkt Stundensätze einer durchschnittlichen im Ort ansässigen freien Werkstatt? Möchte er damit sein Honorar in die Höhe treiben, da dieser von der Schadenssumme im Gutachten abhängt oder ist das mittlerweile bei allen Gutachtern so üblich. Ich meine er ist ja vereidigt und somit sollte sein Gutachten ja immer "gerichtsfest" sein (keine unberechtigten hohen Forderungen).
Ich frage halt nur deswegen, falls man diesen Betrag einklagen müsste, und dann der Streitwert dementsprechend gekürzt würde, müsste man ja trotzdem den Anwalt für den ursprünglichen Streitwert entlohnen.
Danke!!
MfG Ben
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@sharock22 schrieb am 28. März 2020 um 11:21:53 Uhr:
Also der Schaden an dem Auto von meiner Schwiegermutter wurde beglichen. Der Kva hat dafür gereicht.
Soviel zum Thema Anwalt und Gutachten.
Ich habe bei der Vs angerufen und der Dame das erklärt und gefragt ob sie ein Gutachten brauch weil ich mir schon einen Gutachter rausgesucht habe.
Antwort:
Ne, der Kva reicht, abzüglich der Mehrwertsteuer, das wussten wir ja schon. Die Summe wurde genannt und das Geld war am Freitag auf dem Konto.
na dann, herzlichen Glückwunsch euch.
Und gebt die Wertminderung nicht gleich auf einmal aus.........
Soviel von mir zum Thema Gutachter und Versicherung
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44 Antworten
Manche Reparaturen können nur in der Vertragswerkstatt des Herstellers im engeren Sinne fachgerecht durchgeführt werden. Der ö.b.u.v. wird seine Gründe darlegen, wenn Du ihn darauf ansprichst.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 20. März 2020 um 01:35:10 Uhr:
Manche Reparaturen können nur in der Vertragswerkstatt des Herstellers im engeren Sinne fachgerecht durchgeführt werden. Der ö.b.u.v. wird seine Gründe darlegen, wenn Du ihn darauf ansprichst.
Danke für die zügige Antwort, obwohl es spät ist
Macht aber aufjedenfall Sinn, ich habe gar nicht in die Richtung gedacht.
Kleiner Nachtrag: Wieso geht der Gutachter dann aber von einer Kürzung schon aus? Ich glaube die Frage kann nur er beantworten...
natürlich wird damit schön das gutachten gepusht und somit folglich auch die sachverständigenrechnung, bei gleichem aufwand.
die wenigsten herstellergebundenen betriebe (zumindest in meiner ecke) reparieren unfallschäden noch selbst. die lassen es auch nur in fachwerkstätten beheben..
letztlich kann die das, wie bereits erwähnt, nur der sv beantworten.
Wie teilt man eigentlich der Versicherung mit das man fiktiv abrechnen möchte?
Einfach ne kurze Mail oder ein Anruf? Dann wird die Märchensteuer abgezogen und das Geld flattert ins Haus?
Reine Neugierde
Ja, wobei ich selbst schon erlebt habe, dass "von Natur aus" davon ausgegangen wurde, dass fiktiv abgerechnet werden sollte. Dann kommt eben der Nettobetrag vorab und die Differenz mit einem zweiten Scheck nach Einreichung der Reparaturrechnung.
du kannst auch ne brieftaube schicken @sharock22 oder der gutachter schreibt es direkt in das gutachten. ansonsten wird auch mal schnell, wie guruhu bereits schriebe, ein scheck rausgeschickt.
Meine Schwiegermutter hat nen Schaden vorne links durch die guten Pfadfinder
KVA ist erstellt mit der Summe von 1600€. Das Auto ist 1 Jahr alt.
Die gegnerische Versicherung hat geschrieben:
Sie begleichen den Schaden wenn die Rechnung eingeht.
Das will meine Schwiegermutter aber nicht, denn da kommen bestimmt noch mehr Schrammen
Deswegen die Frage.
Meine Brieftaube ist leider schon unterwegs sonst hätte ich sie los geschickt
@beachi
Und wo wir schon dabei sind: Ich kann schwerlich glauben, dass Deine Schwiegermutter vorne links einen Schaden haben soll und man nennt das bei Damen auch nicht Schrammen ... :-)
Eher soll das bei deren Fahrzeugen so sein - sagen meist die Schwiegersöhne und ganz alte Märchen . ...
Hmm, du meinst ich hab nen Schaden?
Ne nicht wirklich, meinem Auto geht's sehr gut, steht sich die Reifen platt. Ich hätte sogar den KVA mit einem Namen der ganz und garnicht zu nem Mann passt
@sharock22 für sowas ist zwingend ein SV-Gutachten notwendig. Geht schließlich auch um Wertminderung usw..
Also reicht der KVA nicht? Hmmm, ok.
Dann werd ich das mal so weiter geben. Ich hab davon wenig Ahnung hatte noch ne nen Unfall oder sonst was. Gott sei dank!
Wer zahlt dann das Gutachten? Die gegnerische Vs oder?
Davon kann man bei deiner Schilderung ausgehen.
Alles klar, merci.
Ich sag ihr das alles mal und dann rufen wir mal zusammen dort an.
Zitat:
@sharock22 schrieb am 20. März 2020 um 13:08:34 Uhr:
Alles klar, merci.
Ich sag ihr das alles mal und dann rufen wir mal zusammen dort an.
Wo wollt ihr zusammen anrufen?
Ich hoffe nicht bei der gegnerischen Versicherung. Das solltet ihr dringend einem Fachanwalt für Verkehrsrecht überlassen, der die Rechtslage kennt.
Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen solltet ihr natürlich anrufen und mit der Erstattung des Gutachtens beauftragen.