ForumE90, E91, E92 & E93
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Allgemeine Fragen zu ABEs, Verkehrskontrollen, KFZ Schein Angaben, ESD und MSD

Allgemeine Fragen zu ABEs, Verkehrskontrollen, KFZ Schein Angaben, ESD und MSD

BMW 3er E90
Themenstarteram 25. Mai 2020 um 0:04

Hey Leute,

 

Ich bin neu hier und habe mir vor 2 Monaten meinen ersten BMW gekauft. Es ist ein e90 330i geworden und ich kann es kaum erwarten, mir die Modifikationen zu holen von welchen ich schon als kind geträumt habe.

 

Da ich was Modifikationen betrifft wirklich wenig Ahnung habe, habe ich ein paar Fragen.

Eine meiner ersten Modifikationen soll ein Auspuff werden. In meinem Fahrzeugschein steht eine DB Angabe von 86db bei einer Bemessungs Drehzahl von 5000 (??? Ein bisschen übertrieben findet ihr nicht). Bedeutet das, dass mein Auto niemals lauter als 86db bei 5000 rpm in einer Polizei kontrolle sein darf? Ich habe mich bei der Auspuff Auswahl natürlich nach einem mit ABE umgeschaut und diese werde ich dann selbstverständlich auch immer mitführen und es steht ja wohl außer Frage, dass ein Sportauspuff lauter sein wird als der Serien Endtopf. Oder wird durch die ABE eine Eintragung und somit eine Änderung der db werte im Schein garantiert? In den anderen Threads gab es immer verschiedene Meinungen zu diesem Thema und ich bin mal gespannt was ihr dazu zusagen habt.

 

Beim Auspuff werde ich mich für eine Duplex-Anlage von Insideperformance entscheiden (wer Erfahrung mit deren Produkten hat, kann diese hier gerne wiedergeben). Jetzt ist es so, dass es einmal eine Duplexanlage für den 330d gibt (ca. 600€) und dann gibt es noch eine Anlage für den 330i (ca. 1000€). Beide haben eine ABE und ich gehe mal davon aus, dass der ESD für den Diesel einfach weniger gedämmt ist aber den großen Preisunterschied kann ich mir trotzdem nicht erklären (falls jemand den Grund kennt, kann er ihn mir gerne mitteilen). Jetzt zu der Frage zum ESD:

 

Wie ist den so eine ABE aufgebaut? Steht da genau drinne, dass der ESD nur für den 330d zugelassen ist oder steht da einfach drinnen, dass dieses Teil verbaut werden darf? Steht auf dem ESD auch drauf, dass es sich eigentlich um einen ESD für einen Diesel handelt? Denkt ihr, dass wenn ich den ESD für den Diesel unter meinen 330i baue, dass es jemandem auffallen wird? Steht in der ABE ein DB Wert drinne, um wie viel lauter das Auto wird? Steht in der ABE überhaupt etwas von einer Lautstärke veränderung?

 

Danke schonmal an die, die bis hier durchgehalten haben. Ich verspreche, dass es nur besser werden kann.

 

Meine nächste Frage geht an all diejenigen welche illegal mit einem bearbeiteten MSD unterwegs sind.

 

Angenommen ich hole mir jetzt einen ESD welcher mein Auto etwas lauter macht UND ich lassen meinen MSD bearbeiten, kann man mir das dann irgendwie noch nachweisen? Ich meine, falls in der ABE vom ESD nicht steht um wie viel lauter das Auto wird, dann kann ich ja der Polizei einfach meine ABE in das Gesicht halten und sagen, dass mein Auto wegen dem ESD so laut ist.

 

Vielleicht stelle ich mir das einfach zu leicht vor aber wenn ich schon wüsste wie es läuft dann würde ich diesen Post hier nicht schreiben.

 

Generell würden mich auch einfach eure Erfahrungen mit legalen und Illegalen AGAs interessieren. So etwas wie zum Beispiel das Verhalten der Polizei bei einer Verkehrskontrollen oder wie oft bei euch schon der db wert gemessen wurde. Ob die Polizei einen lauteren DB Wert als im KFZ Schein akzeptiert wenn man eine ABE dabei hat und so weiter und so fort.

 

Einfach mal hier reinschreiben wenn ihr denkt, dass es weiterhelfen könnte.

 

Vielen Dank schonmal im Vorraus und verzeit mir mein Unwissen. Ich möchte halt das meistes rausholen und so legal wie möglich unterwegs sein.

 

Beste Antwort im Thema
am 25. Mai 2020 um 18:49

Guter Klang und Laut sind nicht das Gleiche. Ziel bei mir war immer einen Auspuff zu bauen der ohne Klappe halbwegs leise ist und bei hohen Drehzahlen auch laut war. Wenn man mit normalem Tempo und leise durch die Stadt fährt macht die Rennleitung auch keine Probleme. Wer im Ort auf dicke Hose machen will darf gerne Radfahren üben...

38 weitere Antworten
Ähnliche Themen
38 Antworten

Zitat:

@Sinan_Ince schrieb am 25. Mai 2020 um 02:04:04 Uhr:

 

Vielen Dank schonmal im Vorraus und verzeit mir mein Unwissen. Ich möchte halt das meistes rausholen und so legal wie möglich unterwegs sein.

So legal wie möglich, und dann einen 330d ESD an einen 330i schrauben und den MSD "bearbeiten". Alles klar. :confused::rolleyes:

Wenn das Ding dann zu laut ist und noch dazu sch* klingt (und davon geh ich aus), kannst der Polizei noch so lang mit der ABE wedeln. Kollege in der Nachbarschaft meinte auch den MSD seines Beetles leeren zu müssen, hat geklungen wie vom Dorftuner (... aber ich wohn ja auch im Dorf :D). Wer Autos und den Klang ein wenig kennt, und da gibt's auch welche von der Polizei, weiß dass da was faul ist.

am 25. Mai 2020 um 4:55

was zählt ist der fahrzeugschein, du stellst dir das alles in der tat viel zu einfach vor. was meinst du passiert wenn du dir nen alten sporauspuff kaufst, der altersbedingt lauter ist als bei auslieferung damals? gerätst du an den falschen polizisten, gibts ne db messung, das auto wird still gelegt und abgeschleppt. wenn er dann untersucht wird und noch festgestellt wird das am msd rumgepfuscht wurde, dann gute nacht. dann bist du instgesamt locker ein 4stelliges sümmchen los und machst so etwas nie wieder. und ide idee mit dem 330d esd ist völlig absurd, ambesten gleich vergessen.

Themenstarteram 25. Mai 2020 um 16:21

Zitat:

@niedersachse01 schrieb am 25. Mai 2020 um 06:55:30 Uhr:

was zählt ist der fahrzeugschein, du stellst dir das alles in der tat viel zu einfach vor. was meinst du passiert wenn du dir nen alten sporauspuff kaufst, der altersbedingt lauter ist als bei auslieferung damals? gerätst du an den falschen polizisten, gibts ne db messung, das auto wird still gelegt und abgeschleppt. wenn er dann untersucht wird und noch festgestellt wird das am msd rumgepfuscht wurde, dann gute nacht. dann bist du instgesamt locker ein 4stelliges sümmchen los und machst so etwas nie wieder. und ide idee mit dem 330d esd ist völlig absurd, ambesten gleich vergessen.

So wie du das sagst, macht das überhaupt keinen Sinn. Warun DÜRFEN Hersteller wie Eisenmann, Insideperformance oder Bastuck lautere Agas produzieren und verkaufen mit ABE und Eintragungsfrei, wenn das Auto nicht lauter sein darf als im kfz schein? Guck dir doch mal den Performance ESD an. Der ist arsch laut ist aber trotzdem zugelassen. Da kann die Polizei gar nichts machen meiner Meinung nach, weil wenn es so wäre, dann hätte die AGA erst gar keine ABE erhalten. Aber einmal erhalten, darf man mit ihr im Straßenverkehr fahren, egal wie laut das Auto ist. Und warum ist die 330d idee absurd? Bitte um genauere Erklärungen hier. In meinem Kopf hat sich das nach einem schönen Weg angehört wie man die Beamten austricksen kann :D

Du bist für dein Fahrzeug und die geforderten Lärmgrenzen verantwortlich; du darfst natürlich alles unter dein Auto schrauben was käuflich zu erwerben ist.

 

Es darf nur nicht lauter sein (und rein theoretisch auch nicht lauter werden) und benötigt eine Zulassung für dein Auto.

 

Dein Verständnis für "legal und illegal" wird dich nochmal etwas Lehrgeld kosten!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Themenstarteram 25. Mai 2020 um 16:35

Zitat:

@Armani-Biker71 schrieb am 25. Mai 2020 um 18:30:04 Uhr:

Du bist für dein Fahrzeug und die geforderten Lärmgrenzen verantwortlich; du darfst natürlich alles unter dein Auto schrauben was käuflich zu erwerben ist.

 

Es darf nur nicht lauter sein (und rein theoretisch auch nicht lauter werden) und benötigt eine Zulassung für dein Auto.

 

Dein Verständnis für "legal und illegal" wird dir nochmal etwas Lehrgeld kosten!

 

Grüße vom Armani-Biker...

Genau das ist es was ich nicht verstehen. Die duplex anlage von Insideperformance hat eine ABE mit einer EG zulassung und ist somit eintragungsfrei und hat somit TÜV. So steht das auch auf deren Website. In der ABE steht eindeutig drinne, dass dieses Bauteil unter einen e90 330i verbaut werden darf, ohne es eintragen lassen zu müssen. Kann mir das denn keiner erklären? Es ist Ja nicht so als wären das Catless Krümmer oderso wo dann auf der Seite sowas steht wie zum Beispiel "Nur auf der Rennstrecke erlaubt. Dieses Teil ist für Gebrauch innerhalb der STVO nicht zugelassen." sondern es ist ein Auspuff welcher irgendwann mal vom TÜV zugelassen wurde und somit eine ABE besitzt.

am 25. Mai 2020 um 17:21

Wenn in deinem Fahrzeugschein 86db stehen bei 5000U/min darf man das nicht zu eng sehen denn heute wird nach einem völlig anderen Prüfprozedere vermessen, meistens im Stand bei 3000U/min-3500U/min, mit vorgegenen Abständen und Winkeln mit dem Phonmeter zum Auspuffrohr. Bei Insideperfomance sind da bestimmt Papiere mit dabei wo alles drinsteht bzw. was der Auspuff db bei so und soviel U/min haben darf.

MSD bearbeiten würde ich sein lassen, es sei denn du willst das die Polizei dein Fahrzeug stilllegt. Die Polizei weiß heutzutage genau wo sie hinschauen muß wenn ihnen ein Fahrzeug verdächtig vorkommt.

Zitat:

@Sinan_Ince schrieb am 25. Mai 2020 um 18:21:35 Uhr:

Zitat:

@niedersachse01 schrieb am 25. Mai 2020 um 06:55:30 Uhr:

was zählt ist der fahrzeugschein, du stellst dir das alles in der tat viel zu einfach vor. was meinst du passiert wenn du dir nen alten sporauspuff kaufst, der altersbedingt lauter ist als bei auslieferung damals? gerätst du an den falschen polizisten, gibts ne db messung, das auto wird still gelegt und abgeschleppt. wenn er dann untersucht wird und noch festgestellt wird das am msd rumgepfuscht wurde, dann gute nacht. dann bist du instgesamt locker ein 4stelliges sümmchen los und machst so etwas nie wieder. und ide idee mit dem 330d esd ist völlig absurd, ambesten gleich vergessen.

So wie du das sagst, macht das überhaupt keinen Sinn. Warun DÜRFEN Hersteller wie Eisenmann, Insideperformance oder Bastuck lautere Agas produzieren und verkaufen mit ABE und Eintragungsfrei, wenn das Auto nicht lauter sein darf als im kfz schein? Guck dir doch mal den Performance ESD an. Der ist arsch laut ist aber trotzdem zugelassen. Da kann die Polizei gar nichts machen meiner Meinung nach, weil wenn es so wäre, dann hätte die AGA erst gar keine ABE erhalten. Aber einmal erhalten, darf man mit ihr im Straßenverkehr fahren, egal wie laut das Auto ist. Und warum ist die 330d idee absurd? Bitte um genauere Erklärungen hier. In meinem Kopf hat sich das nach einem schönen Weg angehört wie man die Beamten austricksen kann :D

Nur eine Vermutung, ich nehme an die Hersteller von ESD's nutzen die Messunsicherheiten aus. Das Gerät selber, mehr noch aber dass die Polizisten keine "Messtechniker" o.ä. sind. Schätze da gibt's eine Toleranz von 3-5 dB und von 86 auf bis zu 91 ist ne ganze Latte, da es keine lineare Maßeinheit ist (6-10 dB Differenz entspricht je nach Quellenangabe eine wahrgenommene Lautstärkenverdoppelung).

Apropos, wenn mich als Beamter jmd austricksen will, ist er meist selbst der Dumme. Grad wenn das Gesicht zum Klischeebild passt. ;)

am 25. Mai 2020 um 18:32

Die Polizisten sind zwar keine Messtechniker verfahren aber immer nach einem vorgegenen Meßprotokoll. Hab das hier auch schon mal irgendwo geschrieben, weiß nur nicht mehr wo. So blöd sind die jetzt auch nicht und vermessen sich um bis zu 6-10 db. ;)

am 25. Mai 2020 um 18:49

Guter Klang und Laut sind nicht das Gleiche. Ziel bei mir war immer einen Auspuff zu bauen der ohne Klappe halbwegs leise ist und bei hohen Drehzahlen auch laut war. Wenn man mit normalem Tempo und leise durch die Stadt fährt macht die Rennleitung auch keine Probleme. Wer im Ort auf dicke Hose machen will darf gerne Radfahren üben...

Zitat:

@zepter schrieb am 25. Mai 2020 um 20:32:50 Uhr:

Die Polizisten sind zwar keine Messtechniker verfahren aber immer nach einem vorgegenen Meßprotokoll. Hab das hier auch schon mal irgendwo geschrieben, weiß nur nicht mehr wo. So blöd sind die jetzt auch nicht und vermessen sich um bis zu 6-10 db. ;)

Nach TA Lärm (keine Anwendung auf Verkehrslärm) sind bei Immissionsschutz-Messungen 3 dB von der Behörde vom Messwert abzuziehen, und diese werden üblicherweise von fachlich qualifizierteren Personen - zumindest auf dem Papier, solchen Hechten wie mir :D - durchgeführt als von Polizisten auf Streife.

Von daher sind die 3-5 dB (nicht 6-10) bei Auspuffmessungen ohne geeichte Geräte und ohne messtechnische Ausbildung (ungeachtet ob man sie bei dieser Messung braucht) in Analogie zur nicht greifenden TA Lärm schon realistisch meine ich. :cool:

-edit

Du meinst denke ich den ausgegrabenen Thread.

Zitat:

Die 98 dB (A) im Schein dürfen um maximal 5 dB (A) überschritten werden, also max. 103 dB (A), 5dB sind fast doppelte Lautstärke, sodass die Auspufftuner da etwas "Luft nach oben" haben. Misst der Beamte etwas grosszügiger im Abstand von einem Meter, dann ist das Auto schon 6dB leiser.

Dann sind wir ja einer Meinung, cheers. :)

Zitat:

@Sinan_Ince schrieb am 25. Mai 2020 um 18:21:35 Uhr:

 

...Da kann die Polizei gar nichts machen meiner Meinung nach, weil wenn es so wäre, dann hätte die AGA erst gar keine ABE erhalten. Aber einmal erhalten, darf man mit ihr im Straßenverkehr fahren, egal wie laut das Auto ist...

Hier

der Gegenbeweis. Wenn es lauter ist als zugelassen ist der Fahrer bzw Halter dafür verantwortlich und nicht "egal wie laut das Auto ist". Die Zulassung gilt nur wenn die Werte auch eingehalten werden. Auch original ist nicht ok wenn lauter als in Zulassung/ABE/Gutachten.

am 26. Mai 2020 um 8:42

Ab 2016 gilt die Geräuschemission ECE R51.03, in der heißt es:

Für die Sportauspuffanlagenhersteller - auch für Neufahrzeuge nach 2016 - ist aber in der Praxis das Standgeräusch entscheidend. Hier gibt es glücklicherweise keine Obergrenze durch die EU. Das Standgeräusch im KFZ- Schein wurde eingeführt, um Polizei/TÜV eine Möglichkeit zu geben, einen Hinweis auf Verstoß gegen die zulässige Geräuschemission zu geben. Hat die Polizei einen Verdacht auf zu lauten Auspuff, unternimmt sie Schalldruckmessung nach vorgeschriebenem Verfahren: Messgerät 0.5m vom Auspuffende entfernt, mindestens 0.2m vom Boden entfernt , 45 Grad Winkel, Umgebungslautstärke maximal 80 dB, sonst darf der Polizeibeamte den Fahrer auffordern, maximal 3km zu einer ruhigeren Gegend zu fahren, um die Messung zu ermöglichen. Der Beamte schaut in den KFZ-Schein und orientiert sich an der eingetragenen Drehzahl und Lautstärke(db), dann wird der Fahrer aufgefordert bis zur halben Nenndrehzahl im Stand den Motor hochzudrehen und macht dann die Messung (auch nach Gaswegnahme wird gemessen bis wieder Leerlaufdrehzahl erreicht ist, das kann durchaus lauter sein als beim Hochdrehen).Die im Schein angegebene Lautstärke darf um max. 5 db überschritten werden.

Das Standgeräusch geben die Hersteller sicherlich mit einer Toleranz nach oben an, um Alterung von Auspuffanlagen etc. zu berücksichtigen. Das Fahrgeräusch im Schein ist immer niedriger. Solange die EU für das Standgeräusch keine Obergrenze vorsieht, haben die Tuner auch nach 2016 noch Spielraum, um möglichst die +5dB Toleranz für das Standgeräusch auszunutzen.:)

Themenstarteram 26. Mai 2020 um 14:44

Zitat:

@zepter schrieb am 26. Mai 2020 um 10:42:37 Uhr:

Ab 2016 gilt die Geräuschemission ECE R51.03, in der heißt es:

Für die Sportauspuffanlagenhersteller - auch für Neufahrzeuge nach 2016 - ist aber in der Praxis das Standgeräusch entscheidend. Hier gibt es glücklicherweise keine Obergrenze durch die EU. Das Standgeräusch im KFZ- Schein wurde eingeführt, um Polizei/TÜV eine Möglichkeit zu geben, einen Hinweis auf Verstoß gegen die zulässige Geräuschemission zu geben. Hat die Polizei einen Verdacht auf zu lauten Auspuff, unternimmt sie Schalldruckmessung nach vorgeschriebenem Verfahren: Messgerät 0.5m vom Auspuffende entfernt, mindestens 0.2m vom Boden entfernt , 45 Grad Winkel, Umgebungslautstärke maximal 80 dB, sonst darf der Polizeibeamte den Fahrer auffordern, maximal 3km zu einer ruhigeren Gegend zu fahren, um die Messung zu ermöglichen. Der Beamte schaut in den KFZ-Schein und orientiert sich an der eingetragenen Drehzahl und Lautstärke(db), dann wird der Fahrer aufgefordert bis zur halben Nenndrehzahl im Stand den Motor hochzudrehen und macht dann die Messung (auch nach Gaswegnahme wird gemessen bis wieder Leerlaufdrehzahl erreicht ist, das kann durchaus lauter sein als beim Hochdrehen).Die im Schein angegebene Lautstärke darf um max. 5 db überschritten werden.

Das Standgeräusch geben die Hersteller sicherlich mit einer Toleranz nach oben an, um Alterung von Auspuffanlagen etc. zu berücksichtigen. Das Fahrgeräusch im Schein ist immer niedriger. Solange die EU für das Standgeräusch keine Obergrenze vorsieht, haben die Tuner auch nach 2016 noch Spielraum, um möglichst die +5dB Toleranz für das Standgeräusch auszunutzen.:)

Hey vielen Dank für die Antwort und den Einblick in das Messverfahren. Du scheinst dich ja mit dem ganzen Thema wirklich gut aus zu kennen. Kannst du mir erklären wie BMW es schafft, dass man mit dem Performance auspuff rumfahren darf? Also ich hab ja noch nie einen live gehört aber der soll aufjedenfall um einiges lauter sein als der serien auspuff.

 

Mfg

am 26. Mai 2020 um 17:21

Beim BMW-Performance-Auspuff für den N54/335i sind es beim Standgeräusch lt. ABE bei 4350 U/min 93 db( + 5 db Toleranz max. 98 db sprich z.b wegen Alterung des Auspuffs etc.) wohlgemerkt Messung im Stand nach der alten Messung vor 2016 ECE R51.02

Nach der neuen Messung ab 2016 ECE R51.03 wird mit halber Nenndrehzahl also mit 2175 U/min.

Da kommt man nie an die 93 db ran, es sei denn man wieder irgendwo anderst rumgebastelt.

BMW-Performance-Auspuff ABE

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Allgemeine Fragen zu ABEs, Verkehrskontrollen, KFZ Schein Angaben, ESD und MSD