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Allgemeine Fragen zur LKW Nutzung
Hallo,
ich habe 1998 mal den CE Führerschein gemacht und möchte mich nun als Berufskraftfahrer versuchen. Ich habe zwar schon diverse Suchmaschinen und Webseiten durchstöpert aber nichts aussagekäftiges gefunden. Nun möchte ich es hier mal versuchen. Hier ein paar Fragen die mir so eingefallen sind:
1. Lenk- und Ruhezeiten
Wieso, Weshalb, Warum ist mir klar aber wie sehen die Strafen aus wenn ich mich nicht daran halte?
2. Zulässigesgesamtgewicht
Ich habe mir sagen lassen das ich 3% der Zuladung als Übergewicht mehr haben darf. Stimmt das? Wenn ja wie sieht es hier mit Strafen aus?
3. Höchstgeschwindigkeiten
BAB 80
Landstrasse 60
Innerorts 50
Gab es nicht mal eine Sache wo man Innerorts auch 70 Fahren durfte wenn es ausgeschildert war?
Ich bedanke mich im Voraus für Euro Hilfe.
MfG
dotterswelt :evil:
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17 Antworten
Wenn ich mich nicht irre,
macht der Besitz des CE aus
dir noch keinen Berufskraftfahrer
Ja innerorts 30-50
Landstraße 60
Baulich getrennte Straßen BIS zu 80
Autobahn 80
Strikte Tempoeinhaltung aber nur für die, die sonntags in die Kirche gehn
Berufskraftfahrer wird man erst durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer
Wir hatten das Thema zwar erst kürzlich hier....
Aber in naher Zukunft, wird der C/E nur noch MIT
der Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu erwerben sein.
So wünscht sich das jedenfalls eine EU-Verordnung
Hi,
danke für Eure Antworten. Auch wenn man erst eine Ausbildung braucht zum Berufskraftfahrer dann nenne ich mich eben Lastkraftwagenfahrer. Aber Ihr habt mir meine Frage noch nicht wirklich beantwortet. Vielleicht habt Ihr auch nützlich Links.
MfG
dotterswelt :evil:
1. In D verhältnismässig wenig, hab aber grad keinen guten Link dazu. Vorsicht, in einigen Ländern richtig teuer.
2. Guckst du Bussgeldkatalog: Tabelle 3, Überladung ab 7,5t.
Fängt bei 2% und 30€ an für den Fahrer und nochmal 35€ für den Halter/Chef. Bei 20% sinds schon 3 Pünktchen und 100+200€
3. Guckst du StVO: 60km/h, ausser BAB und Strassen mit 2 Fahrspuren je Richtung oder bauartbedingter Trennung ... also 80 da wo für PKW kein Limit gilt. Ansonsten natürlich wenn was geringeres ausgeschildert ist - sollte logisch sein
Gruß Meik
Zitat:
Original geschrieben von voller75
Aber in naher Zukunft, wird der C/E nur noch MIT
der Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu erwerben sein.
Das liegt wohl ein Mißverständnis vor.
Wer den C/E erwerben will, um damit sein tägliches Brot zu verdienen, der braucht dafür wohl in Zukunft eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Bestandsschutz für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse soll gewahrt bleiben).
Wer den C/E jedoch just for fun erwerben will (z.B. um damit eine LKW-Oldtimer-Sammlung bewegen zu dürfen), der darf den Schein natürlich auch nach einer solchen Regelung ohne die entsprechende Ausbildung zum Berufskraftfahrer erwerben.
Wie soll das denn geregelt werden für Berufe wo das Fahren nicht der Hauptbestandteil des Jobs ist,wie meinetwegen Bauern,Zimmerer,LKW Schlosser usw.?
M.W. ist die Ausbildung nur für die die gewerblichen Güterverkehr betreiben. Alle anderen können so weiterfahren.
Gruß Meik
Diese Berufsgruppen dürften wohl nicht unter die neue "Berufskraftfahrer-Regelung" fallen. Ebensowenig die Schausteller.
Eifach ausgedrückt gilt die Berufskraftfahrerverordnung für diejenigen, für die das Fahren an sich der Beruf ist. (Z.B. LKW- oder Busfahrer). Handwerker, die mit dem LKW unterwegs zur Baustelle sind sind davon dann nicht betroffen.
MFG Sven
Zitat:
Gab es nicht mal eine Sache wo man Innerorts auch 70 Fahren durfte wenn es ausgeschildert war?
wenn kurz hinter dem ortsschild ein 70 schild kommt(ortseinfahrt),dann darfst du auch mit dem lkw 70 innerorts fahren.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Diese Berufsgruppen dürften wohl nicht unter die neue "Berufskraftfahrer-Regelung" fallen. Ebensowenig die Schausteller.
Kranwagen-Fahrer?
Zitat:
Original geschrieben von DeVille
Kranwagen-Fahrer?
Das sind IMHO auch keine Berufskraftfahrer, da sie mit ihrem Arbeitsgerät auch nur zur Baustelle fahren.
Zitat:
Original geschrieben von steinkutscher
wenn kurz hinter dem ortsschild ein 70 schild kommt(ortseinfahrt),dann darfst du auch mit dem lkw 70 innerorts fahren.
60!
Zumindest für "richtige" LKWs. Und die Ausbildung gilt nur für den gewerblichen Transport. Dazu gehören weder Baustellenfahrzeuge, Kräne noch sonst etwas sondern nur die Fahrten wo der Zweck der Gütertransport ist.
Siehe auch hier "Güter- und Personenverkehr":
http://www.hk24.de/.../EU-Kraftfahrer.jsp
Gruß Meik