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Allgemeine Fragen zur LKW Nutzung

Themenstarteram 28. August 2006 um 18:05

Hallo,

ich habe 1998 mal den CE Führerschein gemacht und möchte mich nun als Berufskraftfahrer versuchen. Ich habe zwar schon diverse Suchmaschinen und Webseiten durchstöpert aber nichts aussagekäftiges gefunden. Nun möchte ich es hier mal versuchen. Hier ein paar Fragen die mir so eingefallen sind:

1. Lenk- und Ruhezeiten

Wieso, Weshalb, Warum ist mir klar aber wie sehen die Strafen aus wenn ich mich nicht daran halte?

2. Zulässigesgesamtgewicht

Ich habe mir sagen lassen das ich 3% der Zuladung als Übergewicht mehr haben darf. Stimmt das? Wenn ja wie sieht es hier mit Strafen aus?

3. Höchstgeschwindigkeiten

BAB 80

Landstrasse 60

Innerorts 50

Gab es nicht mal eine Sache wo man Innerorts auch 70 Fahren durfte wenn es ausgeschildert war?

Ich bedanke mich im Voraus für Euro Hilfe.

MfG

 

dotterswelt :evil:

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17 Antworten

Wenn ich mich nicht irre,

macht der Besitz des CE aus

dir noch keinen Berufskraftfahrer:rolleyes:

Ja innerorts 30-50

Landstraße 60

Baulich getrennte Straßen BIS zu 80

Autobahn 80

Strikte Tempoeinhaltung aber nur für die, die sonntags in die Kirche gehn:p

am 28. August 2006 um 19:21

Berufskraftfahrer wird man erst durch eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer ;)

Wir hatten das Thema zwar erst kürzlich hier....

Aber in naher Zukunft, wird der C/E nur noch MIT

der Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu erwerben sein.

So wünscht sich das jedenfalls eine EU-Verordnung;)

Themenstarteram 28. August 2006 um 19:52

Hi,

danke für Eure Antworten. Auch wenn man erst eine Ausbildung braucht zum Berufskraftfahrer dann nenne ich mich eben Lastkraftwagenfahrer. Aber Ihr habt mir meine Frage noch nicht wirklich beantwortet. Vielleicht habt Ihr auch nützlich Links.

MfG

 

dotterswelt :evil:

1. In D verhältnismässig wenig, hab aber grad keinen guten Link dazu. Vorsicht, in einigen Ländern richtig teuer.

2. Guckst du Bussgeldkatalog: Tabelle 3, Überladung ab 7,5t.

Fängt bei 2% und 30€ an für den Fahrer und nochmal 35€ für den Halter/Chef. Bei 20% sinds schon 3 Pünktchen und 100+200€

3. Guckst du StVO: 60km/h, ausser BAB und Strassen mit 2 Fahrspuren je Richtung oder bauartbedingter Trennung ... also 80 da wo für PKW kein Limit gilt. Ansonsten natürlich wenn was geringeres ausgeschildert ist - sollte logisch sein

Gruß Meik

Zitat:

Original geschrieben von voller75

Aber in naher Zukunft, wird der C/E nur noch MIT

der Ausbildung zum Berufskraftfahrer zu erwerben sein.

Das liegt wohl ein Mißverständnis vor.

 

Wer den C/E erwerben will, um damit sein tägliches Brot zu verdienen, der braucht dafür wohl in Zukunft eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Bestandsschutz für bereits bestehende Arbeitsverhältnisse soll gewahrt bleiben).

Wer den C/E jedoch just for fun erwerben will (z.B. um damit eine LKW-Oldtimer-Sammlung bewegen zu dürfen), der darf den Schein natürlich auch nach einer solchen Regelung ohne die entsprechende Ausbildung zum Berufskraftfahrer erwerben.

Wie soll das denn geregelt werden für Berufe wo das Fahren nicht der Hauptbestandteil des Jobs ist,wie meinetwegen Bauern,Zimmerer,LKW Schlosser usw.?

M.W. ist die Ausbildung nur für die die gewerblichen Güterverkehr betreiben. Alle anderen können so weiterfahren.

Gruß Meik

Diese Berufsgruppen dürften wohl nicht unter die neue "Berufskraftfahrer-Regelung" fallen. Ebensowenig die Schausteller.

Eifach ausgedrückt gilt die Berufskraftfahrerverordnung für diejenigen, für die das Fahren an sich der Beruf ist. (Z.B. LKW- oder Busfahrer). Handwerker, die mit dem LKW unterwegs zur Baustelle sind sind davon dann nicht betroffen.

MFG Sven

am 29. August 2006 um 10:56

Zitat:

Gab es nicht mal eine Sache wo man Innerorts auch 70 Fahren durfte wenn es ausgeschildert war?

wenn kurz hinter dem ortsschild ein 70 schild kommt(ortseinfahrt),dann darfst du auch mit dem lkw 70 innerorts fahren.

am 29. August 2006 um 14:10

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Diese Berufsgruppen dürften wohl nicht unter die neue "Berufskraftfahrer-Regelung" fallen. Ebensowenig die Schausteller.

Kranwagen-Fahrer?

Zitat:

Original geschrieben von DeVille

Kranwagen-Fahrer?

Das sind IMHO auch keine Berufskraftfahrer, da sie mit ihrem Arbeitsgerät auch nur zur Baustelle fahren.

Zitat:

Original geschrieben von steinkutscher

wenn kurz hinter dem ortsschild ein 70 schild kommt(ortseinfahrt),dann darfst du auch mit dem lkw 70 innerorts fahren.

60!

Zumindest für "richtige" LKWs. Und die Ausbildung gilt nur für den gewerblichen Transport. Dazu gehören weder Baustellenfahrzeuge, Kräne noch sonst etwas sondern nur die Fahrten wo der Zweck der Gütertransport ist.

Siehe auch hier "Güter- und Personenverkehr":

http://www.hk24.de/.../EU-Kraftfahrer.jsp

Gruß Meik

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