Allwettereifen in Italien im Sommer
Hallo, wir planen unseren Urlaub anfang Juni in Südtirol zu verbringen, sind aber etwas verunsichert, da in den Medien aktuell von bestimmten Regeln für Allwetter- bzw. Winterreifen berichtet wird.
Laut den Berichten dürfen in Italien Allwetter- bzw. Winterreifen im Sommer zwischen 15.04. und 15.11. nur dann gefahren werden, wenn der Speed Index der Reifen mindestens dem Wert in den Fahrzeugpapieren entspricht. Wir fahren auf dem iX1 eDrive20 Conti Allwettereifen 225/55R18 102V M+S (Speed Index 240 km/h).
In der Zulassungsbescheinigung Teil 1 stehen nur eine Größe 225/55 R18 102Y (Speed Index 300 km/h). Im CoC unter Ziffer 52 (zus. mögliche Radkombination) auch 225/55 R18 102H M+S (Speed Index 210 km/h).
D.h. laut dem CoC Papier sind unsere Allwettereifen zulässig, da unser Speed Index V auf den Reifen höher als Index H ist.
Bekommen wir bei einer Kontrolle in Südtirol wegen dem fehlenden Eintrag der Reifenkombination in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein Problem? Können wir das Vermeiden, indem wir eine Kopie des CoC Papaiers mitführen? Vielen Dank für eure Hilfe!
Anmerkung: Meines Wissens gibt es keine Allwetterreifen in der Größe mit Index Y!
65 Antworten
Gilt erst vom 16.05 mit den Winterreifen. Also, wenn ihr erwischt werdet und der Polizist einen schlechten Tag hat gibt's halt Theater. Würde mich aber nicht verkopfen, da der iX1 ja nur 170km/h bzw 180km/h fahren kann.
Ja es gibt eine Übergangsfrist bis 16.05., wir fahren aber anfang Juni und in dem Gesetz werden Allwetterreifen und Winterreifen identisch betrachtet. Daher meine Überschrift "Allwetterreifen", ich denke das "Problem" betrifft im Sommer mehrer iX1 oder iX2 Fahrer mit Allwettereifen.
Die Höchstgeschwindigkeit laut Ziffer T in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 hat laut den Bereichten hier keine Relevanz.
Sind diese Allwetterreifen mit einem Sternkenmzeichen versehen? Ansonsten würde ich die Reifen schnell wieder wechseln. Ich wollte auch für meinen iX1 Allwetterreifen aber hab keine mit der Sternkenmzeichnung gefunden.
Ohne dieses Symbol kann die Garantie erlöschen (war bei einem Kumpel der Fall).
Allwetterreifen gelten, glaube ich, gesetzlich als Winterreifen.
Muss mich korrigieren, laut AMS ist es egal, wie hoch die zul. Geschwindigkeit vom Auto ist.
https://www.auto-motor-und-sport.de/.../
Ich fahre die Reifen seit 12/2023 und hatte schon Reklamationen bzgl. Fahrwerksgeräusche. Für die große Niederlassung war der Reifen kein Problem, obwohl Fahrwerksgeräusche auch von den Reifen abhängen könnten. Sollte BMW mir die Garantie wegen dem fehlenden Stern Symbol verweigern freue ich mich jetzt schon auf die Begründung und wo das rechtlich verbindlich steht. Zur Not gibt es eine Rechtsschutzversicherung!
Ganz einfach:
Vom 16. Mai bis 15. Oktober darf in Italien mit Winter- oder Ganzjahresreifen nur dann gefahren werden, wenn diese mindestens einen Geschwindigkeitsindex aufweisen, der dem festgesetzten Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein entspricht. Dieser muss identisch sein mit dem Geschwindigkeitsindex im Zulassungsschein oder einer höheren zulässigen Geschwindigkeit entsprechen. Diese Regelung gilt grundsätzlich für alle Kraftfahrzeuge und Anhänger (ausgenommen Motorräder).
Welche Reifen sind vom Verbot betroffen?
In Italien ist es nicht zulässig, Reifen zu verwenden, die einen niedrigeren Reifen-Geschwindigkeitsindex aufweisen, als jener der in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. Die eingetragene Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs (Bauartgeschwindigkeit) hat in diesem Zusammenhang keine Bedeutung. Der im italienischen Kfz-Schein eingetragene (der Homologierung = Typengenehmigung entsprechend) und geforderte Geschwindigkeitsindex der Reifen ist immer höher als die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges. Eine Unterschreitung dieses Indizes ist verboten und strafbar.
Im Winter dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M + S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze "Q" (inklusive) aufgezogen werden.
Im Sommer darf der laut Zulassungsbescheinigung und Typengenehmigung des Fahrzeuges geforderte Geschwindigkeitsindex laut dem letzten Rundschreiben des Transportministeriums bei M+S-Reifen nicht mehr unterschritten werden.
Beispiel:
Bauartgeschwindigkeit 170 km/h, eingetragener Geschwindigkeitsindex H (210 km/h). Zwischen 16. Mai und 15. Oktober müsste der Reifen (egal, ob Sommer- oder Winterreifen) mindestens "H" entsprechen. Im der restlichen Zeit (Winter) dürfen Reifen, die als Winterreifen gekennzeichnet sind (MS, M+S, M&S, Schneeflocke) bis zur Untergrenze „Q“ (inklusive) aufgezogen werden, keinesfalls weniger!
Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Geldstrafe zwischen 419 und 1.682 Euro rechnen. Dieser Betrag kann durch sofortige Zahlung deutlich reduziert werden. Allerdings können die italienischen Behörden auch die Sicherstellung des Fahrzeuges bis zur Anbringung vorschriftsgemäßer Reifen anordnen.
Quelle: ÖAMTC, ADAC, Landesamt für Kraftfahrzeuge der Provinz Bozen
Ja so ist es korrekt, meine Frage ist ob der eingetragene Geschwindigkeitsindex H im COC Papier auch zählt, denn im "Schein" Teil I ist bei mir nur der Geschwindigkeitsindex Y (300 km/h) eingetragen.
Gute Frage, fahre mit meinem mit GY Reifen mit Index V zu Pfingsten nach IT, bin ich dran wenn ich erwischt werde?
Soviel mir bekannt ist, gibt es Winterreifen nur bis 240 km/h !?
Dann könnte ich ja mit diesen Reifen überhaupt nicht nach Italien (im Sommerzeitraum) fahren,
da im KFZ-Schein 250 km/h eingetragen ist ( den Aufkleber "max 240" hab ich im Sichtfeld ! ) ???
Was ist denn nun massgebend im Kfz-Schein:
... Eintrag bei "Höchstgeschwindigkeit in km/h", ODER
... Eintrag bei "Bereifung"
Fragen über fragen
In meinem Fall steht Y = 300 km/h im KFZ Schein, es gibt meines Wissens namhafte 18“ Allwetterreifen nur bis zum Geschwindigkeitsindex W = 270 km/h.
Zusammenfassend fahre ich mit einem iX1 max.170 km|h in einem Land wo ich max. 130 km/h fahren darf und diese Regelung fordert wegen meinem KFZ Schein Reifen die 300 km/h aushalten… finde den Fehler ;-)
Ich gehe davon aus, dass das mitführen einer Kopie des CoC mit alle zugelassenen Reifengrößen reichen sollte. Leider sorgen Regelungen in Italien schon öfter für Verwirrung, erinnere mich gut an das Warnschilder Thema bei Fahrradmitnahme (1; 2 oder gar kein Schild?)…
Es gibt keine Allwetterreiefen mit Sternmarkierung.Zitat:
Sind diese Allwetterreifen mit einem Sternkenmzeichen versehen? Ansonsten würde ich die Reifen schnell wieder wechseln. Ich wollte auch für meinen iX1 Allwetterreifen aber hab keine mit der Sternkenmzeichnung gefunden. Ohne dieses Symbol kann die Garantie erlöschen (war bei einem Kumpel der Fall).
Hatte auch schon „leider“ viele Garantiefälle und keine Probleme mit meinen Allwetterreifen. Nicht übern Nuckel ziehen lassen von der Werkstatt. Allwetterreifen sind auch auf einem BMW zulässig. Selbst mein Frunk wurde akzeptiert.
Meine Allwetterreifen haben auch einen Geschwindigkeitsindex von 270km/h. In den Papieren steht zudem auch 300km/h.
Solange der Lastindex stimmt, würde ich mir da keine Gedanken machen. Ist aber generell schon bedenklich, worüber wir uns Gedanken machen müssen mit diesen Sonderregelungen.
Zitat:
@Michi-iX1 schrieb am 12. April 2025 um 09:36:52 Uhr:
...
Es gibt keine Allwetterreiefen mit Sternmarkierung.
...
... natürlich gibt es die ... z.B.
https://www.michelin.de/auto/tyres/michelin-crossclimate-2sG, nbg_lennon
Zitat:
@nbg_lennon schrieb am 12. April 2025 um 10:01:40 Uhr:
... natürlich gibt es die ... z.B.Zitat:
@Michi-iX1 schrieb am 12. April 2025 um 09:36:52 Uhr:
...
Es gibt keine Allwetterreiefen mit Sternmarkierung.
...
https://www.michelin.de/auto/tyres/michelin-crossclimate-2
sG, nbg_lennon
Ist Dir überhaupt klar, worum es hier geht?
Fahre iX1 und habe diese Reifen drauf.
https://faq.bmw.de/.../...R%C3%A4der-und-Reifen-Stern-Symbol-cZ7US?...