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- Als 21-jähriger übergangsweise mit Auto fahren bei dem eine Versicherung für Personen über 25 gilt?
Als 21-jähriger übergangsweise mit Auto fahren bei dem eine Versicherung für Personen über 25 gilt?
Servus!
Verirre mich heute mal ins Versicherungsforum... :-)
Mein Sommerauto (Golf Cabrio 7/97) ist noch bis März abgemeldet, in der Regel bin ich im Winter mit dem alten Cabrio (5/94) meiner Mam unterwegs.
Da der Wagen zur Zeit ziemliche Zicken macht, hat mir mein Vater seinen Golf IV TDI zur Verfügung gestellt. Der TDI ist allerdings so versichert, dass an und für sich nur Personen über 25 Jahren dürfen. Problem: Ich bin 21 (einhalb).
Was passiert jetzt bei einem Unfall? Bin ich da noch versichert? Muss man Strafe zahlen? (Hör da immer entweder was von der Differenz des Jahresbeitrags bzw. ner Geldstrafe von bis zu 5.000,- €)
Ist wie gesagt nur eine Übergangslösung bis der alte Wagen wieder einigermaßen fahrbereit ist. Ab März steht mir dann eh wieder mein eigenes Auto zur Verfügung, dass auch so wie sichs gehört versichert ist.
Danke für eure Hilfe!
Gruß
Flo
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10 Antworten
Wenn Du mit den vereinbarten Sanktionen leben kannst,
warum Nicht?
Aber hinterher bitte nicht weinen ...
Oder mit der Versicherung sprechen und halt anbieten für das 1/4 Jahr den erhöhten Beitrag zu zahlen.
Alternativ: einfach keinen Unfall bauen
grüße
Steini
1/4 Jahr bräucht ich ja nicht mal... da gehts vielleicht um 3 bis 4 Wochen!
Wie sieht das jetzt aus? Was würde bei einem Unfall passieren? Zahlt die Versicherung garnicht? Müssen wir einen gewissen Teil des Beitrags nachzahlen? Gibts strafrechtliche Folgen? Passiert garnix?
Wenn ich unverschuldet (!) in einen Unfall verwickelt bin: Köntne es da auch Probleme geben? (Die gegnerische Versicherung sagt, dass ich ja garnicht mit dem Wagen hätte fahren dürfen oder sowas?)
Wie wärs, einfach mal mit der Versicherung zu reden??
Bei uns kann für bis zu 4 Wochen der Fahrerkreis OHNE Mehrkosten
geöffnet werden
Hallo "ChaosB99",
gilt dies pro Jahr oder einmal für den Vertrag?
Gruß Christian
Zitat:
Original geschrieben von Flöz
1/4 Jahr bräucht ich ja nicht mal... da gehts vielleicht um 3 bis 4 Wochen!
Wie sieht das jetzt aus? Was würde bei einem Unfall passieren? Zahlt die Versicherung garnicht? Müssen wir einen gewissen Teil des Beitrags nachzahlen? Gibts strafrechtliche Folgen? Passiert garnix?
Wenn ich unverschuldet (!) in einen Unfall verwickelt bin: Köntne es da auch Probleme geben? (Die gegnerische Versicherung sagt, dass ich ja garnicht mit dem Wagen hätte fahren dürfen oder sowas?)
Also:
Die Versicherung zahlt - bei der Haftpflicht muss Sie das. Bei der Vollkasko könnte es sein, dass die Zahlung verweigert wird, da kenne ich mich nicht aus.
Auf jeden Fall müßte der Beitrag nachbezahlt werden, der fällig wäre, wenn Du von Anfang an angemeldet worden wärst. Und bei einigen Versicherungen gibts zusätzlich noch eine Vertragsstrafe - kommt auf die genauen Versicherungsbedingungen an.
Strafrechtlich könnte man an Betrug denken. Auch die Nichtanzeige von Veränderungen kann den Betrugstatbestand erfüllen. Kommt sehr häufig bei ALG-II-Beziehern und deren Nebeneinkünften vor. Habe ich im Zusammenhang mit Kfz-Versicherungen aber noch nie gesehen und kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas verfolgt würde.
Bei einem unverschuldeten Unfall mußt Du Deine Versicherung gar nicht informieren. Wenn die nichts weiß, kann es ihr egal sein. Die gegnerische Versicherung interessiert es auch nicht.
Es sind aber Konstellationen denkbar, in denen Deine Versicherung es auch bei einem unverschuldeten Unfall erfährt, z.B. wenn der Unfallgegner bei derselben Versicherung ist oder wenn Deine Versicherung unberechtigte Ansprüche des Unfallgegners abwehren muß. Dann ist eine Nacherhebung und Vertragsstrafe durchaus denkbar.
Mach es so, wie steini111 und ChaosB99 vorgeschlagen haben - einfach mal die Versicherung fragen! Ich hab auch gehört, dass man bei den meisten Versicherungen für kurze Zeit zusätzliche Fahrer ohne zusätzliche Kosten anmelden kann. Und selbst wenn Du für den 1 Monat einen erhöhten Beitrag zahlst, das wird schon keine Riesensumme sein. So bist Du in jeder Hinsicht abgesichert und kannst beruhigt fahren.
Vielen Dank für die Info!
Werd morgen mal mit meinem Dad reden, dass er da nachfragt, ist ja seine Versicherung!
Moin,
Wo ist das Problem ... die Rabattstruktur der Versicherung ANPASSEN zu lassen ... ist eine Aktion von vielleicht ... 10 Minuten und mit einem Anruf bei der Versicherung erledigt. Die schickt euch dann stante Pede die geänderte Beitragsrechnung. Und in 6 Wochen ... ändert ihr dass dann entsprechend wieder. Wenn der Versicherungsmensch fragt wieso hin und her ... lautet die Antwort : Risiko ist weggefallen wegen neuem Auto.
Fertig aus und Ende ...
Der Rest ist dann eigenes Risiko ... klar kann man sagen ... ich fahre vielleicht 450 km in der Zeit ... das Risiko einen Haftpflichtschaden zu haben ist minimal ... aber meistens passiert auch genau DANN ein Unfall. Wie oben schon gesagt ... Welche Vertragsstrafe im Falle eurer Versicherung fällig ist, steht im Vertrag drin und kann dort nachgelesen werden, ist von Versicherung zu Versicherung sehr unterschiedlich.
MFG Kester
Zitat:
Original geschrieben von 2_litres
Hallo "ChaosB99",
gilt dies pro Jahr oder einmal für den Vertrag?
Gruß Christian
Naja...offiziell einmal pro Jahr. Kommt allerdings auch auf die Kundenverbindung an, wenn die paßt,
gehts auch 2 mal....
Zitat:
Original geschrieben von K080907
Zitat:
Original geschrieben von Flöz
1/4 Jahr bräucht ich ja nicht mal... da gehts vielleicht um 3 bis 4 Wochen!
Wie sieht das jetzt aus? Was würde bei einem Unfall passieren? Zahlt die Versicherung garnicht? Müssen wir einen gewissen Teil des Beitrags nachzahlen? Gibts strafrechtliche Folgen? Passiert garnix?
Wenn ich unverschuldet (!) in einen Unfall verwickelt bin: Köntne es da auch Probleme geben? (Die gegnerische Versicherung sagt, dass ich ja garnicht mit dem Wagen hätte fahren dürfen oder sowas?)
Also:
Die Versicherung zahlt - bei der Haftpflicht muss Sie das. Bei der Vollkasko könnte es sein, dass die Zahlung verweigert wird, da kenne ich mich nicht aus.
[...]
Also im Schadenfall MUSS der Versicherer sowohl bei Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung bezahlen, sofern es sich um einen berechtigten Fahrer gehandelt hat. Berechtigter Fahrer heisst, keine Schwarzfahrt, keine Alkoholfahrt und MIT Erlaubnis des VN...
Der Vertrag wird "zurückgestuft" als wäre schon immer ein Fahrerkreis <25 Jahre gefahren. Vertragsstrafen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden jedoch von den meissten Versicherer erhoben. Desweiteren besteht ein Kündigungsrecht wegen Obliegenheitsverletzung. Nachzulesen im alten VVG §6 "Der Versicherer kann den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, es sei denn, daß die Verletzung als eine unverschuldete anzusehen ist."