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ALS bei eingeschaltetem Nebelscheinwerfern inaktiv?

VW
Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 20:24

Moinsen,

bin gerade von einer Nebelfahrt nach Hause gekommen.

War auf der Strecke natürlich dunkel (außerorts) und abschnittsweise recht Nebelig.

Ich habe dann, ich glaube das erste mal überhaupt mit diesem Fahrzeug, mal die Nebelscheinwerfer zugeschaltet. Wirkungsvoll?….naja…..aber darum gehts nicht.

Mir ist aufgefallen das das ALS mit/bei eingeschalteten Neblern dann nicht mehr „Aufblendet“. Auch wenn kein Fremdlicht oder Verkehr erkennbar ist.

Kann das sein? Habe davon noch nichts gelesen oder wird „die Reflexion / Blendwirkung“ durch den Nebel von der Kamera erkannt und darüber dann ein „Aufblenden“ des Systems unterbunden? Aber auch davon hab ich noch nichts gelesen.

Ansonsten, also ohne Nebel, funktioniert das ALS zuverlässig und präzise.

Kann dieses Verhalten jemand bestätigen?

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45 Antworten

Hi.

Ich denke mal, dass ist so gewollt.

Du schaltest die NSW ja nur bei starker Sichtbeeinträchtigung durch Regen, Schnee oder eben auch Nebel ein. Da ist Fernlicht aufgrund der starken eigenen Blendung kontraproduktiv, da du dann gar nichts mehr siehst.

Die NSW sind ja nicht ohne Grund so tief am Auto montiert, eben um diese eigene Blendung zu minimieren.

Gruß m_driver

Ähnliches hatte ich mal während einer Nachfahrt bei sehr starkem Regen. Es hat wirklich aus Kübeln geschüttet und die Scheibenwischer liefen auf Hochtouren. Die Nebler hatte ich nicht eingeschaltet.

Es gab starke Spiegelungen von der regennassen Straße. Musste von Hand auf Fernlicht schalten. Als der Regen dann später nachließ, hat das ALS/DLA wieder sauber funktioniert.

Zitat:

@m_driver schrieb am 7. Dezember 2023 um 21:36:35 Uhr:

Da ist Fernlicht aufgrund der starken eigenen Blendung kontraproduktiv, da du dann gar nichts mehr siehst.

Das ist genau der Grund. Bei eingeschalteten NSW muss das Fahrzeug von starkem Nebel mit Sichtweiten unter 50m ausgehen (erst dann, darf ich die Dinger einschalten). Und wenn das der Fall ist, würde ich mit Fernlicht noch weniger sehen als ohne (nämlich eine weiße Wand vor dem Fahrzeug).

Ich vermute mal, in beiden Fällen ist der "Übeltäter" das Lichtsteuergerät.

Fall 1: Nebelscheinwerfer sind an suggeriert dem Steuergerät "Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee" => das Steuergerät entscheidet (bzw. der Programmierer hat entschieden) "Fernlicht bleibt wegen der Eigenblendung aus"

Fall 2: Scheibenwischer laufen auf höchster Stufe suggeriert dem Steuergerät "Sichtbehinderung durch Regen oder Schnee" => das Steuergerät entscheidet (bzw. der Programmierer hat entschieden) "Fernlicht bleibt wegen der Eigenblendung aus"

Zitat:

@MondeoRider schrieb am 7. Dezember 2023 um 22:40:18 Uhr:

...unter 50m ausgehen (erst dann, darf ich die Dinger einschalten)...

...ist so nicht ganz korrekt.

Die Nebelscheinwerfer dürfen bei starker Sichtbehinderung eingeschaltet werden.

Die Nebelschlussleuchten dürfen bei Sichtbehinderung mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden, dann ist die Geschwindigkeit aber auf 50km/h zu reduzieren.

Stimmt, die 50m bezogen sich auf die Nebelschlussleuchte.

Bei den NSW sind es 150 auf Autobahnen und 100m auf Landstraßen ;-)

edit: NSL in NSW geändert :D

Zitat:

@MondeoRider schrieb am 7. Dezember 2023 um 23:13:32 Uhr:

...Bei den NSL...

Klugscheißermodus an:)

Ich nehme mal an, du meinst NSW.

Nicht dass es hier zu Missverständnissen kommt.

Klugscheißermodus aus:)

Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 22:29

Erst einmal Danke für die Beiträge bis hier…..und ja natürlich fährt man bei starkem Nebel mit Fernlicht gegen eine weiße Wand. Das ist schon klar….und das sollte man tunlichst vermeiden.

Mir gehts in erster Linie darum ob die „Automatik“ der Lichtsteuerung des ALS ein „Szenario“ Nebel eingelernt bekommen hat und dann das automatische Aufblenden verweigert. Dann natürlich die Frage: woran erkennt das ALS das „Nebel“ herrscht.

Das wäre ja simple programmierbar über das Signal „NSW oder möglicherweise auch NSL - „An“ oder eben dann noch intelligenter über die Kamera hinter dem Spiegel. Wird da nach dem Aufblenden eine Blendung erkannt, wird das automatische Aufblenden verhindert.

Ich will ja gar nicht mal darüber „meckern“ , ist ja nicht völlig sinnfrei, von so einer Funktionalität hab ich aber bisher nichts mitbekommen und ist meines Wissens nach auch nicht beworben worden.

Ich würd davon ausgehen dass das Herstellerseitig bedacht und entsprechend so programmiert wurden ist. Die werden einfach das Signal NSW dafür nutzen.

Ich vermute mal ein "dummes" Steuergerät.

NSW an = Fernlicht aus

Scheibenwischer Vollgas = Fernlicht aus

Themenstarteram 7. Dezember 2023 um 22:37

Zitat:

@MondeoRider schrieb am 7. Dezember 2023 um 23:32:31 Uhr:

…. Bei Deinem Wagen ist also alles OK

Danke….aber ich bin auch nicht unbedingt von einer „Fehlfunktion“ ausgegangen.

Aber ist ja ein leichtes das mal nachträglich bei klarem Wetter zu überprüfen. Wenn sich die Gelegenheit mal ergibt werd ich’s mal testen.

ALS auf Automatik und einige Kilometer damit fahren, dann die Nebeler zuschalten und schauen was passiert,.

Hierzu gibt es schlichtweg gesetzliche Vorgaben:

Nebelscheinwerfer dürfen bestenfalls zusammen mit dem Abblendlicht verwendet werden, und das auch nur dann, wenn eine entsprechende Sichtbehinderung vorliegt. (Ansonsten kann das derzeit 20 € kosten)

Deswegen müssen die Hersteller auch Maßnahmen ergreifen, dass da vorne nicht der gesamte Christbaum leuchten kann.

Nebelscheinwerfer darf man z.B. auch zusammen mit dem Standlicht betreiben, aber keinesfalls mit dem Fernlicht.

Beim Zuschalten der Nebelscheinwerfer musste das Fernlicht automatisch ausgehen, sonst kein TÜV.

Geprüft hat man das jedoch eher nur selten.

Doch die neuesten Fahrzeuge besitzen gar keine Nebelscheinwerfer mehr, sondern nur noch ein sog. "Schlechtwetter-Licht", das nur die untersten Lichtelemente der Matrix-LED-Scheinwerfer benutzt. Doch der Sinn eines Nebelscheinwerfers ist ja der, dass der so nah wie möglich an der Fahrbahn angebracht ist, um sozusagen unter dem Nebel durchleuchten zu können. Alles was höher sitzt, blendet im Zweifelsfall den Fahrer nur.

Daher plädiere ich für die Rückkehr der echten Nebelscheinwerfer, die richtig genutzt, einen großen Unterschied ausmachen können...

Zitat:

@kasemattenede schrieb am 7. Dezember 2023 um 21:24:28 Uhr:

 

Mir ist aufgefallen das das ALS mit/bei eingeschalteten Neblern dann nicht mehr „Aufblendet“. Auch wenn kein Fremdlicht oder Verkehr erkennbar ist.

 

Kann dieses Verhalten jemand bestätigen?

Das macht mein Tiguan bei Nebel auch ohne eingeschaltete Nebelscheinwerfer.

Denke das ist kein Defekt sondern so gewollt.

Bei starkem Regen funktioniert das ALS ja auch nur wie eine normale Abblendautomatik.

Die genannten Einschränkungen und das ALS erst ab ca. 60km/h funktioniert, stört mich schon ein wenig.

VW sollte dem Fahrer doch etwas mehr vertrauen und Eigenverantwortung überlassen.

Zitat:

@ambient-noise schrieb am 8. Dezember 2023 um 04:04:43 Uhr:

...Hierzu gibt es schlichtweg gesetzliche Vorgaben:...

Dann stellt sich mir die Frage, warum die KFZ- Hersteller bei den Nebelscheinwerfern die gesetzlichen Vorgaben so konsequent umsetzen, bei den Nebelschlussleuchten jedoch nicht.

gesetzliche Vorgaben:

1. Die Nebelschlussleuchte (NSL) darf nur bei Sichtbehinderung mit Sichtweiten unter 50 Meter eingeschaltet werden

2. Bei Sichtbehinderung mit Sichtweiten unter 50 Meter ist die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h

Da würde ich mir von den Fahrzeugherstellern folgendes wünschen:

Szenario 1:

Beim Einschalten der NSL reduziert das Fahrzeug automatisch die Geschwindigkeit auf die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h (plus sagen wir mal 5km/h). Wird diese Geschwindigkeitsreduzierung überstimmt (z.B. Tritt aufs Fahrpedal) geht die NSL wieder aus.

Wenn das zu viel Bevormundung ist:

Szenario 2:

Wird mit eingeschalteter NSL die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 50km/h um (sagen wir mal) 5km/h überschritten geht die NSL automatisch aus, bzw. bei Geschwindigkeiten über (sagen wir mal) 55km/h lässt sich die NSL erst gar nicht einschalten.

So könnte verhindert werden, dass Verkehrsteilnehmer mit eingeschalteter NSL mit 130km/h über die Autobahn fahren und den nachfolgenden Verkehr blenden.

Sorry, wenn`s jetzt OT wird, passt aber gerade.

Gruß m_driver

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