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Als Fahrradfahrer am Zebrastreifen! Ist das so schwer?!

Themenstarteram 20. September 2012 um 19:08

Ihr fahrt in eurem Auto und nähert euch einem Zebrastreifen, weit und breit ist nichts zu sehen, außer ein Radfahrer, der langsam auf den Zebrastreifen zufährt und weiter bremst.

Was tut ihr?!

Leider befinde ich mich als Radfahrer oft in dieser Situation und zu 95% steigen die Autofahrer in die Eisen, wobei ich natürlich trotzdem auch anhalte. Die meisten bestehen dann darauf, dass ich erst drüberfahren soll. Einmal sogar verstärkt mit unfreundlicher Handgeste.

Es ist echt nervig. Kennt das wer? Was kann man dagegen tun?

Beste Antwort im Thema

:confused::confused::confused:

radfahrer haben bei benutzung bdes zebrastreifens abzusteigen

wo ist das problem?

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Wieso sollte man als Radfahrer an einem Zebrastreifen bremsen, wenn weit und breit kein Fußgänger zu sehen ist, der diesen Zebrastreifen nutzen möchte?

:confused::confused::confused:

radfahrer haben bei benutzung bdes zebrastreifens abzusteigen

wo ist das problem?

Würde sagen, der Radfahrer muß an einem Zebrastreifen absteigen und zu Fuß die Straße überqueren. Dann müssen auch die Autofahrer ihm den vortritt lassen. Fährt er mit dem Fahrrad, dann hat das Auto vorfahrt.

MfG aus Bremen

Themenstarteram 20. September 2012 um 19:19

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

der Radfahrer muß an einem Zebrastreifen absteigen und zu Fuß die Straße überqueren

??? Wo steht das? Ist mir unbekannt.

@Drahke: Es geht darum, den Zebrastreifen "in Richtung der Fußgänger" zu benutzen. Also wie die Fußgänger nur ohne absteigen, da nervig.

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Was kann man dagegen tun?

Absteigen.

Durch das Queren des Fußgängerüberweges auf einem Fahrrad werden sehr viele PKW-Fahrer verunsichert und wollen daher nicht das geringste Risiko eingehen.

Zitat:

Original geschrieben von AR147

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

der Radfahrer muß an einem Zebrastreifen absteigen und zu Fuß die Straße überqueren

??? Wo steht das? Ist mir unbekannt.

http://www.anwalt.de/.../...d-ueber-zebrastreifen-schieben_018591.html

Deswegen bremse ich auch nicht für Radler die sich nicht an die Stvo halten.

am 20. September 2012 um 19:28

Ein Radfahrer muss nicht absteigen wenn er über einen Zebrastreifen fährt, das gibt die StVO. Er hat nur keinen Vorrang wie ein Fußgänger.

Als Radfahrer geht's mir wie dem TE, jedenfalls wenn ich schon stehe. Dann muss ich nicht nur wieder anfahren, sondern auch noch schneller als normal.

Viele Grüße,

Martin

Ist das nicht sogar eine Fahrschulfrage?

am 20. September 2012 um 19:31

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

http://www.anwalt.de/.../...d-ueber-zebrastreifen-schieben_018591.html

Deswegen bremse ich auch nicht für Radler die sich nicht an die Stvo halten.

Aus dem zitierten Artikel: "Wollen sie radfahrend den Fußgängerüberweg überqueren, sind sie gegenüber dem Kraftverkehr wartepflichtig."

Zitat:

Original geschrieben von MartinTriker

Ein Radfahrer muss nicht absteigen wenn er über einen Zebrastreifen fährt, das gibt die StVO. Er hat nur keinen Vorrang wie ein Fußgänger.

Als Radfahrer geht's mir wie dem TE, jedenfalls wenn ich schon stehe. Dann muss ich nicht nur wieder anfahren, sondern auch noch schneller als normal.

Viele Grüße,

Martin

Hierzu einige Auszüge aus Gerichtsurteilen:

Ein Radfahrer, der sich als solcher fortbewegt, genießt bei Überquerung der Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen nicht diesen Schutz (OLG Hamm, 13 U 219/91).

Radfahrer haben auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr gem § 26 (1) StVO, es sei denn, sie schieben ihr Rad. Andernfalls handeln sie verbotswidrig. Fußgängerüberweg/Zebrastreifene dienen dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98).

Zwischen einem Radfahrer, der einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen verkehrswidrig befährt, und einem Kraftfahrer, der sich nicht mit nachweisbar mäßiger Geschwindigkeit genähert hat, ist der Schaden zu teilen (AG Köln, 266 C 135/83).

Zitat:

Original geschrieben von Kawaman1974

radfahrer haben bei benutzung bdes zebrastreifens abzusteigen

wo ist das problem?

Wie kommst du denn darauf?

Wie schon 100mal erklärt, gilt lediglich das Vorrecht für Fußgänger dann nicht, wenn der Radfahrer nicht schiebt (Edit: abgesehen von häufigen Ausnahmen, bspw. im Verlauf von gemeinsamen Geh- und Radwegen).

Außerdem kann es -je nach Art der Anlage- sein, daß ein Fahrrad (das ja nicht auf dem Fußweg fahren darf) den Zebrastreifen garnicht ("legal") fahrend erreichen kann.

Es gibt durchaus Urteile, die sich damit beschäftigen, wo denn die Grenze zwischen Schieben und nicht schieben ist. Demnach reicht es, sich seitlich neben das Rad auf eine Pedale zu stellen und zu rollern.

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

http://www.anwalt.de/.../...d-ueber-zebrastreifen-schieben_018591.html

Deswegen bremse ich auch nicht für Radler die sich nicht an die Stvo halten.

Wenns dir lieber ist, kannst du auch warten bis der Radfahrer kurz vor dem Zebrastreifen absteigt und dann gaaanz langsam -als Fußgänger- rüberschiebt. Dauert halt erheblich länger (auch für dich).

 

am 20. September 2012 um 19:33

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

Zitat:

Original geschrieben von MartinTriker

Ein Radfahrer muss nicht absteigen wenn er über einen Zebrastreifen fährt, das gibt die StVO. Er hat nur keinen Vorrang wie ein Fußgänger.

Als Radfahrer geht's mir wie dem TE, jedenfalls wenn ich schon stehe. Dann muss ich nicht nur wieder anfahren, sondern auch noch schneller als normal.

Viele Grüße,

Martin

Hierzu einige Auszüge aus Gerichtsurteilen:

Ein Radfahrer, der sich als solcher fortbewegt, genießt bei Überquerung der Fahrbahn auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen nicht diesen Schutz (OLG Hamm, 13 U 219/91).

Radfahrer haben auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr gem § 26 (1) StVO, es sei denn, sie schieben ihr Rad. Andernfalls handeln sie verbotswidrig. Fußgängerüberweg/Zebrastreifene dienen dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98).

Zwischen einem Radfahrer, der einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen verkehrswidrig befährt, und einem Kraftfahrer, der sich nicht mit nachweisbar mäßiger Geschwindigkeit genähert hat, ist der Schaden zu teilen (AG Köln, 266 C 135/83).

Danke für das Bekräftigen meiner Aussage. Denn nichts anderes sagen die Urteilszitate aus.

Viele Grüße,

Martin

Zitat:

Original geschrieben von Chrysler88

 

Hierzu einige Auszüge aus Gerichtsurteilen:

[...]

Radfahrer haben auf einem Fußgängerüberweg/Zebrastreifen keinen Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr gem § 26 (1) StVO, es sei denn, sie schieben ihr Rad. Andernfalls handeln sie verbotswidrig. Fußgängerüberweg/Zebrastreifene dienen dem Schutz von Fußgängern und Rollstuhlfahrern (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98).

[...]

Ja wie jetzt? :D

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