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Als Fußgänger bei Rot über Ampel - Probezeit

Themenstarteram 9. September 2014 um 13:10

Hallo!

Angenommen folgendes Szenario:

Ein Fußgänger überquert eine rote Fußgängerampel und wird von der Polizei erwischt. Der Fußgänger ist in der Führerschein-Probezeit. Was droht ihm nun für eine Strafe?

Nur die 5 Euro, oder kann man auch einen Punkt bekommen?

Bis dann! :)

Beste Antwort im Thema
am 9. September 2014 um 13:24

1 Monat gehverbot ;)

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Man läuft weiter, aber halt jetzt mit Probezeit fürs Gehen....

Nur Verwarngeld von 5,-€

BKat Nr. 130

am 9. September 2014 um 13:24

1 Monat gehverbot ;)

Ganz so lustig wie die Antworten ist die Frage eigentlich gar nicht.

Es ist z.B. ziemlich leicht als Radfahrer den Führerschein abzugeben (Alkoholpegel über 1,6).

Achtung Hörensagen: In ganz extremen Fällen (besoffen auf der Straße gelegen) soll daß auch schon ganz ohne Fahrrad/Auto passiert sein.

Bei Sachen wie "rot über die Ampel" wird sowas ehr nicht passieren.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

In ganz extremen Fällen (besoffen auf der Straße gelegen) soll daß auch schon ganz ohne Fahrrad/Auto passiert sein.

nur wenn damit ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholkrankheit beweisbar würde.

Bei Rot über die Ampel mit dem Fahrrad musst du zum ASF und die Probezeit verlängert sich um 2 weitere Jahre. Neuen Bußgeld Katalog einfach kostenlos beim KBA runterladen

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

In ganz extremen Fällen (besoffen auf der Straße gelegen) soll daß auch schon ganz ohne Fahrrad/Auto passiert sein.

nur wenn damit ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholkrankheit beweisbar würde.

Wie definiert sich Alkoholmissbrauch? Wenn man so viel säuft daß mein einfach irgendwo umfällt dürfte das doch zweifelsfrei zutreffen.

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

In ganz extremen Fällen (besoffen auf der Straße gelegen) soll daß auch schon ganz ohne Fahrrad/Auto passiert sein.

nur wenn damit ein Alkoholmissbrauch oder eine Alkoholkrankheit beweisbar würde.

Wer besoffen auf der Straße liegt hat wohl mehr als 1-2 Bierchen getrunken..

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

Wie definiert sich Alkoholmissbrauch? Wenn man so viel säuft daß mein einfach irgendwo umfällt dürfte das doch zweifelsfrei zutreffen.

nein, das trifft noch nicht notwendigerweise zu. Es gibt einige Definitionen für Alkoholmißbrauch, führt jetzt hier zu weit

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Es gibt einige Definitionen für Alkoholmißbrauch, führt jetzt hier zu weit

Wer gackert muß auch ein Ei legen. :)

»Alkoholmissbrauch« ist - unabhängig von der getrunkenen Menge - jeder Alkoholkonsum, der zu psychischen, sozialen oder körperlichen Schäden führt.

Kannst du es evtl. an zwei Beispielen kurz verdeutlichen?

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

»Alkoholmissbrauch« ist - unabhängig von der getrunkenen Menge - jeder Alkoholkonsum, der zu psychischen, sozialen oder körperlichen Schäden führt.

das ist bei einem gepflegten Vollrausch, selbst wenn man danach auf der Straße liegt, schon mal nicht der Fall.

Es gibt noch die verkehrsrechtliche Definition:

Mißbrauch: Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkoholkonsum kann nicht hinreichend sicher getrennt werden.

Oder die Definition über die Konsummotive: Konsum aus Trinkmotiven, die nicht Genuss sind

Oder über die Konsumgewohnheiten: Regelmässiger oder häufiger Konsum in Übermaßen

Oder über die Abrenzung von der Alkoholsucht:

Zitat:

In den Diagnosesystemen ICD-10 und DSM-IV wird unterschieden zwischen Abhängigkeitssyndrom (F10.2 bzw. 303.90) und schädlichem Gebrauch von Alkohol/Alkoholmissbrauch (F10.1 bzw. 305.00).

http://de.wikipedia.org/.../Alkoholkrankheit?...

Zitat:

Original geschrieben von Kai R.

Zitat:

Original geschrieben von metalhead79

»Alkoholmissbrauch« ist - unabhängig von der getrunkenen Menge - jeder Alkoholkonsum, der zu psychischen, sozialen oder körperlichen Schäden führt.

das ist bei einem gepflegten Vollrausch, selbst wenn man danach auf der Straße liegt, schon mal nicht der Fall.

Naja, wenn einem das im Urlaub auf dem Ballermann passiert vielleicht nicht (es sei denn, es landet auf Youtube), im Heimatort aber vielleicht schon.

Muß der körperliche Schaden vom Alkohol direkt verursacht sein, oder zählt da auch der 40-Tonner der dich überrollt?

Ansonsten deutet es sich hier so Richtung Alkoholmissbrauch = Alkoholsüchtig an.

Danke.

Gruß Metalhead

Leute, wo steht was von Fahrrad ? Und wo ist der Fußgänger betrunken ?

Zitat:

Original geschrieben von eugain

Leute, wo steht was von Fahrrad ? Und wo ist der Fußgänger betrunken ?

Nirgendwo, die Ursprungsfrage ist doch schon längst beantwortet. Jetzt darf abgeschweift werden. :D

Gruß Metalhead

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