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Alt für Neu-Abzug für Reifen bei Haftpflichtschaden?
Alt für Neu-Abzug für Reifen bei Kaskoschaden?
Hallo Zusammen!
Zunächst bitte ich um Entschuldigung - konnte in der Sufu keine passende Antwort finden!
Zur Frage: mein Bruder hatte heute Früh einen kleinen, unverschuldeten Unfall, bei dem sein rechter Vorderreifen aufgeschlitzt wurde. Da der Verursacher wenigstents nicht abgehauen ist, wollen wir die Kosten fairer Weise auch im Rahmen halten und auf Gutachten und Antwalt verzichten.
Jetzt meinte die Werkstatt:
a) es würde grundsetzlich nur ein Reifen ersetzt (keine Paarweise Erneuerung trotz Profilunterschied) und
b) mein Bruder müsse für den einen neuen Reifen noch den Alt für Neu-Abzug berücksichtigen?
Hat dies seine Richtigkeit? Ich meine, die Werkstatt weigert sich natürlich, einen gleichwertigen "gebrauchten" Reifen einzubauen, womit wir völlig zufrieden wären.
Schon mal Danke für die Antworten!
Torsten
PS
... meinte natürlich Haftpflichtschaden!
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9 Antworten
Im Kasko- Schaden ist das durchaus realistisch. Der Abzug richtet sich nach der Profiltiefe.
Das hängt aber immer auch vom Ermessen des Sachverständigen ab. Da gibt es pingelige und welche die das nicht so Eng sehen. Ich mache im Kasko- Schaden keine Abzüge für so etwas, weil die Reifnpreie im Kalkulationsprogramm viel zu teuer ausgewiesen sind und nicht den aktuellen Marktpreisen entsprechen.
Ich setze den aktuellen Marktpreis ein und wenn die Versicherung nachfragt, sage ich denen, dass Sie auch ohne Abzug noch Geld gespart haben
Na toll....
in KH ist das natürlich anders. Da gäbe es einen Abzug für einen Vorteilsausgleich. Aber mit neuen Reifen wird das Auto nicht wirklich mehr Wert.
Das vorstehende würde ich daher auch beim dem neuen Reifen anwenden. Also keinen Abzug vornehmen.
Das hier beide Reifen getauscht werden sollen, ist fachlich richtig und nicht zu beanstanden.
Alt für Neu-Abzug für Reifen bei Kaskoschaden?
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Im Kasko- Schaden ist das durchaus realistisch.
Hallo Dellenzaehler!
Vielen Dank für die schnelle Antwort - leider habe ich Trottel mich in der Überschrrift vertan: es handelt sich ja um einen Haftpflichtschaden. Wir haben einen Unfallgegner mit einer PKW-Haftpflichtversicherung!
Viele Grüße
Torsten
Zusatz: die Werkstatt sagte, dass eben nicht beide Reifen getauscht werden sollen (jedenfalls nicht zu Lasten des Unfallverursachers!).
Erst mal hat die das gar nicht zu interessieren, dass obliegt nämlich der rechtlichen Würdigung.
Wenn die das nicht wollen oder können Fahrt einfach in eine andere (Fach) Werkstatt.
Hallo,
mein Vorredner hat ja schon soweit alles gesagt. Würde aber trotzdem zur Beweißsicherung einen weisungsfreien, unabhängigen Gutachter beauftragen. Wenn der Anstoß gegen das Rad dementsprechend war können vielleicht auch Schäden an der Achse eingetreten sein. Man muss hier auch auf die Lenkung aufpassen!
Wenn Schäden an der Achse sind, gibt es ohne Gutachter meist Probleme. Achsschäden sind, wenn sie nicht gravierend sind, auf Lichtbildern meist nicht zu erkennen. Wenn ein Gutachter anhand eines ordentlichen Meßblattes den Achsschaden bestätigen kann, hat es der Geschädigte leichter. Stichwort: Beweißführung.
Die Werkstatt hat Abzüge für Wertverbesserung (Haftpflicht) oder Neu für Alt (Kasko) nicht zu interessieren. Das ist Sache der Gutachter und Sachbearbeiter bei der Versicherung. Das eine ist aus schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, das andere aus vertragsrechtlichen.
Das Werkstätten nicht lernen, sich solche Aussagen zu verkneifen. Die tun sich doch keinen Gefallen damit. Und wenn sie Bauchschmerzen haben, können sie doch dem Geschädigten antragen, für solche Fragen einen Gutachter einzuschalten. Dann sind sie schön aussen vor. Es ist doch leichter sagen zu können "... der Gutachter hat gesagt........".
Werkstatt repariert, Gutachter gutachtet, Versicherung reguliert , Verkehrsrechtsanwalt (Haftpflicht) passt auf...........
Gruß Haule
Zitat:
Original geschrieben von Haule
Hallo,
mein Vorredner hat ja schon soweit alles gesagt. Würde aber trotzdem zur Beweißsicherung einen weisungsfreien, unabhängigen Gutachter beauftragen. Wenn der Anstoß gegen das Rad dementsprechend war können vielleicht auch Schäden an der Achse eingetreten sein. Man muss hier auch auf die Lenkung aufpassen!
Wenn Schäden an der Achse sind, gibt es ohne Gutachter meist Probleme. Achsschäden sind, wenn sie nicht gravierend sind, auf Lichtbildern meist nicht zu erkennen. Wenn ein Gutachter anhand eines ordentlichen Meßblattes den Achsschaden bestätigen kann, hat es der Geschädigte leichter. Stichwort: Beweißführung.
Die Werkstatt hat Abzüge für Wertverbesserung (Haftpflicht) oder Neu für Alt (Kasko) nicht zu interessieren. Das ist Sache der Gutachter und Sachbearbeiter bei der Versicherung. Das eine ist aus schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, das andere aus vertragsrechtlichen.
Das Werkstätten nicht lernen, sich solche Aussagen zu verkneifen. Die tun sich doch keinen Gefallen damit. Und wenn sie Bauchschmerzen haben, können sie doch dem Geschädigten antragen, für solche Fragen einen Gutachter einzuschalten. Dann sind sie schön aussen vor. Es ist doch leichter sagen zu können "... der Gutachter hat gesagt........".
Werkstatt repariert, Gutachter gutachtet, Versicherung reguliert , Verkehrsrechtsanwalt (Haftpflicht) passt auf...........
Gruß Haule
Das mit der Prüfung der Achsgeometrie ist ein wichtiger und ergänzender Hinweis. Diesen Voschlag sollte man beherzigen....
Zitat:
Original geschrieben von Haule
Wenn Schäden an der Achse sind, gibt es ohne Gutachter meist Probleme. Achsschäden sind, wenn sie nicht gravierend sind, auf Lichtbildern meist nicht zu erkennen. Wenn ein Gutachter anhand eines ordentlichen Meßblattes den Achsschaden bestätigen kann, hat es der Geschädigte leichter. Stichwort: Beweißführung.
Hallo Haule!
Auch Dir vielen Dank für die Antwort!
Auf jeden Fall konnten wir schon mal durchsetzen, dass das Fahrwerk am Montag ordentlich vermessen wird! Und mein durch Euch unterstütztes Gefühl sagt mir, dass wir vielleicht doch lieber einen Anwalt aufsuchen sollten, denn die Werkstatt (VW) ist der Meinung, der Schaden sei zu gering für ein Gutachten. Mal sehen, was beim Vermessen raus kommt...
@Dellenzaehler: ich habe keine Ahnung, ob die die Achsgeometrie automatisch mitmessen - werde Montag nachfragen, danke.
Allen ein schönes Wochenende!
Torsten
Hallo Torsten,
mir kommt es immer so vor, als müstest du bei der Werkstatt "mit der Faust" auf den Tisch hauen. So verstehe ich es wenn du schreibst, das du die Vermessung "durchsetzen" mustest. Was für Anwandlungen haben die denn? Und das Thema Bagatellschaden sollten die sich auch mal erklären lassen. Die Beauftragung eines unabhängigen Gutachters findet nämlich insofern nur Einschränkungen, wenn es sich für einen technischen Laien offen ersichtlichen Bagatellschaden handelt. Bei einem Anstoß an ein Rad ist dem nicht so. Die Grenze wurde von der Rechtssprechung als Daumenpeil-Richtschnurr bei ca. 750,- Euro gezogen. Wie gesagt: offen ersichtlich!!!
Gruß Haule
Zitat:
Original geschrieben von TorstenGer
... Alt für Neu-Abzug ...
Hallo!
Ich wollte nur noch einmal den Endstand bekannt geben:
Die Beschädigungen waren nicht so gravierend - die Fahrwerksvermessung hat keine Abweichung ergeben. Lediglich ein Reifen (aufgeschlitzt) und eine Felge (zerkratzt) waren beschädigt.
Die gegnerische Versicherung hat die Felge und einen neuen Reifern ersetzt - zwar nur den Reifen auf einer Seite, dafür aber ohne Abzug!
Nochmal vielen Dank für all die netten Ratschläge!
Torsten