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Alte Geschichte, Garantie Unterlagen

Moin,meine Fall ist so:habe gekauft eine gebrauchte KFZ,in Kaufvertrag steht klar mit 12 Monaten Gebrauchtwagen Garantie.Ich habe alle andere Papier gkriegt ,ausser Garantie Unterlagen.Bei meine Anfrage,Handler hatt geantwortet dass wann etwas passiert ich muss bei er fahren und er macht Reparataur.Naturlich dass ich finde Das nicht normal.Kann ich zuruck tritten aus Kaufvertrag?Weill fur mich ist klar dass Verkaufer hatt seine vetragliche Pfichts nicht gemacht.Danke in Voraus fur Hilfe

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18 Antworten

Für 1 Jahr ist der Händler in der Gewährleistungspflicht. Wenn er darauf besteht, selber zu reparieren, dann ist das sein gutes Recht. Das ist sogar der gesetzliche Normalfall.

Hier liegt kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag vor.

Sei froh wenn der Händler überhaupt sein Wort hält und die Fehler auf seine Kosten beseitigt. Zum Glück ist Deutschland noch ein Land wo es das Gewährleistungsrecht überhaupt gibt.

Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung!

Das gilt es zu wissen.

Gewahrleistung ist seine Pflicht,Garantie habe ich durch Vertrag gekauft und bezahlt,warum muss ich zufriedn sein dass er macht seine Aufgaben?Wenn in siebteMonat ist etwas kaputt und er sagt dass ich muss prufen dass Mangel war schon da?Ich denke dass ,wenn steht in Vertrag,er muss eine echte Garantie fur Gebrauchtwagen geben,nicgt....Gewahrleistung.Oder...?

Also erstmal muss man klären was genau gekauft wurde.

Räumt der Händler von sich auch eine Garantie ein, hat er logischerweise auch das Recht die Reparatur durchzuführen. Selbe bei Gewährleistung. Sollte dann in den AGBs stehen.

Wurde eine Gebrauchtwagengarantie über Dritte ( wie CarGarantie ) zum Beispiel mitverkauft, stehen dir natürlich die Unterlagen zu. Und idR. muss es auch eine Übergabeinspektion gegen haben. Ansonsten ist das eh wertlos.

In wie fern das ein Grund zur Wandlung ist, verrät dir ein Anwalt.

Meine Vermutung. Händler hat Cargarantie mitverkauft allerdings noch keine Police dafür abgeschlossen und macht dieses auch erst wenn wirklich etwas auftritt. Passiert in dem einen Jahr nicht , freut der sich über das mehr an Marge an dem Auto.

So steht in Vertrag,nach meine Meinung Garantie ist Teile aus Vertrag.

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Naja, falls der Händler nicht bewusst Gewährleistung mit Garantie vertauscht, fordere die Unterlagen doch schriftlich ein.

Man muss ja wissen, was die Garantie im Einzelnen umfasst!

Ich sehe aktuell keinen Grund vom Kaufvertrag zurückzutreten :cool:

Zitat:

@LCG schrieb am 6. September 2023 um 14:31:20 Uhr:

Naja, falls der Händler nicht bewusst Gewährleistung mit Garantie vertauscht, fordere die Unterlagen doch schriftlich ein.

Man muss ja wissen, was die Garantie im Einzelnen umfasst!

Ich sehe aktuell noch keinen Grund um vom Kaufvertrag zurückzutreten :cool:

Ich mochte nicht aus Kaufvertrag zurcktretten,aber ich mochte versichert sein dass wenn etwas passiert nach ersten 6 Monaten Handler macht Reparatur ohne Bedarf des Prufung dass Mangel war schon da.Gebrauchtwagen Grantie war in Preis berechnet,dann muss er diese zusammen mit Auto liefern.

Wenn es keine weiteren Unterlagen gibt, dann muss der Händler in der Garantiezeit jeden auftretenden Defekt beheben der kein Verschleiß ist.

Ach so, dann alles klappt

Uff …:cool::cool:

Vielleicht kann man es so beschreiben.

Händlergarantien stellen quasi eine kostenpflichtige Erweiterung zur Sachmängelhaftung dar.

Sie bieten zusätzlichen Schutz vor ausufernden Kosten für Reparaturen.

1. Um ein Komplettpaket handelt es sich jedoch nicht!

2. Häufig deckt die Garantie nur bestimmte Bauteile des Fahrzeugs ab!

3. Zudem wird teils ein Eigenanteil angesetzt!

Da jeder Anbieter über unterschiedliche Konditionen verfügt, ist das genaue Studieren des Vertrages vor der Unterzeichnung sehr zu empfehlen.

Also, im Ideal den Garantievertrag einfordern.

Der Händler muss den Umfang der Garantie darstellen können. Im Interesse des Käufers und sicherlich auch im eigenen Interesse.

Zitat:

@Ceconi schrieb am 6. September 2023 um 15:04:11 Uhr:

Gebrauchtwagen Grantie war in Preis berechnet,dann muss er diese zusammen mit Auto liefern.

Was, ais meiner Sicht, Unsinn für den Käufer ist. EU-Recht sieht 24 Monate Gewährleistung vor. Die ersten 12 Monate (so hat man die Rechtslage fiestgelegt) wird unterstellt das der Mangel schon zum Kaufdatum vorliegt. D.h. die ersten 12 Monate muß der Händler in jedem Fall und vollumfänglich gewährleisten. Ein zus. Gebrauchtwagengarantie braucht man im Grunde erst ab dem 13 Monat ... diese deckt in der Regel aber nicht 100% der Schadenskosten.

Aus meiner Sicht ist der zus. Verkauf einer Gebrauchtwagengarantie für die ersten 12 Monate eine Abzocke die nur dem Verkäufer hilft weil er sich darüber einen Teil der Kosten zurückholt.

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