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Alte Klasse 3 nach § 76 der FEv
Meine Anfrage oder Behauptung zur Klasse 3, rechtlich erlaubt ist,was nicht verboten oder untersagt und
damit schriftlich fixiert wurde.
Die alte Klasse 3 in ihrem Wortlaut in der Fev nach § 76.
Hiernach ist es möglich,dreiachsige Zugkombinationen bis 12 Tonnen zul Gesamtgewicht im Güterverkehr
zuführen.
Weiter geht es mit Sattelkraftfahrzeugen aber nur bis 7,5 tonnen zul Gesamtgewicht.
Wir haben hier den Güterverkehr erwähnt ,dass alles ohne gesundtheitliche und augenärztliche Unter-
suchung.
Dies als Zwischenbemerekung zum Thema Qualifizierung und damit das BkrFQG,dass hier nicht zum
Tragen kommt.
Mit Klasse 3 können somit dreiachsige Fahrzeugkombinationen bis 18500 kg gefahren werden.
Ferner dürfen auch Zulassungsfreie Anhänger mit mehr als 3 Achsen geführte werden.
Beste Antwort im Thema
Wenn du über irgendwas diskutieren möchtest oder wenn du der Meinung bist, dass es sog. "Zweifler" gibt, die im Unrecht sind, solltest du dich klar ausdrücken, sonst weiß keiner, was du willst.
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19 Antworten
Eine Anmerkung zur Qualifizierung , hier spricht man nur von C1 und C1E die im Rahmen der Ausbildung oder zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassen .
Die alte Klasse 3 benötrigt keine Qualifizierung.
Und nun? Soweit so bekannt, wenn auch schwer verständlich formuliert. Hier ist es übersichtlicher.
Grüße vom Ostelch
Aha und jetzt?
Wie war die Frage?
Aber gut, dass wir mal drüber gesprochen haben!
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Friedhelm4968 schrieb am 10. Dezember 2018 um 17:37:27 Uhr:
Hiernach ist es möglich,dreiachsige Zugkombinationen bis 12 Tonnen zul Gesamtgewicht im Güterverkehr
zuführen.
Wenn der Zug zur Klasse C1E gehört, dann gibt es auch für Inhaber einer alten Klasse 3 keine Beschränkung der Achsanzahl.
Doch, die Klasse 3 war beschränkt auf Züge mit 3 Achsen, d.h. es durfte ein 1-achsiger Hänger gezogen werden. Alternativ Tandemachser, der gilt auch als 1-Achser.
Nur wenn man seinen Führerschein auf das neue Dokument umträgt, bekommt man (u.a.) die Klassen BE und C1E, bei denen es keine Beschränkung hinsichtlich der Zahl der Achsen gibt.
Stimmt nicht. Die Beschränkung auf Züge bis 3 Achsen ist für Inhaber einer Klasse 3 weggefallen, wenn sie einen Zug der Klasse C1E fahren. Das gilt auch ohne vorherige Umstellung des alten Führerscheins in einen Kartenführerschein. Die Beschränkung der Achsanzahl spielt nur noch eine Rolle, wenn man einen in Klasse CE fallenden Zug fahren möchte.
@Friedhelm4968 wird uns das sicher erklären können. Dieses Thema hat er ja hier aufgebracht. Warum auch immer.
Grüße vomOstelch
Zitat:
@Ostelch schrieb am 11. Dezember 2018 um 10:25:42 Uhr:
@Friedhelm4968 wird uns das sicher erklären können.
Aber hoffentlich nicht so, dass es wie aus dem Google-Übersetzer klingt.
Ich habe mir 2001 meine alte Klasse 3 umschreiben lassen.
Ich habe neu erhalten:
A1, B, C1 (171), BE, C1E, M, L (174,175), T aufgrund alter Führerschein Klasse 2.
Befristet bis zum 50 Lebensjahr wurden aufgrund der alten Klasse 2 umgeschrieben:
C, CE (habe ich dann verfallen lassen)
Das ist ganz toll,das du die Klass3 hast 2001 umschreiben lassen.
So geschehen noch Zeichen und Wunder.
Diese Wunder gibt es heute und hier auch noch.
An alle Zweifeler ,die Klasse 3 von Anno dazumal wird heute wie oben beschrieben ausgestellt,in eine EU Klasse.
Es gibt die Zweifeler auch unter Rechtsanwälte.
Auf Grundlage der Klasse 2.
Die Äußerungen dass man nur 7,5 t zul Gesamtgewicht damit Fahren entbehrt jeder Grundlage.
Die Grundlage findet sich in keiner Fev.
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