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Alte Sitze mit Airbag drin tauschen gegen Leder ohne Airbag im Sitz, geht das?

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 1. April 2012 um 19:55

Wollte mal von euch wissen habe bei meinen Golf 3 Joker- Variant Vorne Stoff-Sitze mit Seitenairbags drin und wollte sie gerne gegen Ledersitze-Komplett vom Kollegen tauschen die haben aber keine Airbags im Sitz drinn.Geht das Ohne weitere Probleme,wegen den Airbags oder gibts da Fehlermeldungen im Speicher wegen den nicht angeschlossenen Airbags und weil die ja dann nicht angeschlossen sind und die Stecker nicht angeschlossen sind.

Beste Antwort im Thema

Ich habe diesen Gang nach Canossa erfolgreich hinter mich gebracht,

sprich der Austausch gegen andere Sitze ohne Airbag ist legal möglich.

Entscheidend sind 2 Sachen:

Du musst es in einer Werkstatt machen lassen (wg. Airbag).

Der Umbau muss "nach Herstellervorschrift" erfolgen.

 

Die Werkstatt muß sich von VW einen Endwiderstand liefern lassen.

Außerdem muß sie die alten Sitze entsorgen.

Dann kommt noch ein Aufkleber ins Auto (daß Airbags deaktiviert worden

sind).

Dann wird Dir noch ein Zettel mit allen möglichen Umbaubestätigungen in

die Hand gedrückt (für zukünftige TÜV Fragen).

Zum TÜV musst Du aber nicht extra fahren!

Eine Änderung von Steuergeräten ist beim III-er nicht erforderlich.

Grüße Klaus

8 weitere Antworten
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8 Antworten

...genau so ist es...und beim Tüv wird die Airbag-Lampe ja Kontrolliert...Eigentor...:D

Themenstarteram 1. April 2012 um 20:02

Also kann ich nur Sitze reinsetzen die auch mit Airbags ausgestattet sind.Schade die Lederaussttung hätte richtig gut ausgesehen.Mist

am 1. April 2012 um 20:23

Ich weiß zwar nicht ob das legal ist, aber da kannst du dich ja erkundigen.

Habe das gleiche thema mal im Golf 3 Forum gesehen, dort wurden die sitze gegen welche ohne airbags getauscht.

Ich habe diesen Gang nach Canossa erfolgreich hinter mich gebracht,

sprich der Austausch gegen andere Sitze ohne Airbag ist legal möglich.

Entscheidend sind 2 Sachen:

Du musst es in einer Werkstatt machen lassen (wg. Airbag).

Der Umbau muss "nach Herstellervorschrift" erfolgen.

 

Die Werkstatt muß sich von VW einen Endwiderstand liefern lassen.

Außerdem muß sie die alten Sitze entsorgen.

Dann kommt noch ein Aufkleber ins Auto (daß Airbags deaktiviert worden

sind).

Dann wird Dir noch ein Zettel mit allen möglichen Umbaubestätigungen in

die Hand gedrückt (für zukünftige TÜV Fragen).

Zum TÜV musst Du aber nicht extra fahren!

Eine Änderung von Steuergeräten ist beim III-er nicht erforderlich.

Grüße Klaus

Zitat:

Original geschrieben von Klausel

Ich habe diesen Gang nach Canossa erfolgreich hinter mich gebracht,

sprich der Austausch gegen andere Sitze ohne Airbag ist legal möglich.

Entscheidend sind 2 Sachen:

 

Du musst es in einer Werkstatt machen lassen (wg. Airbag).

Der Umbau muss "nach Herstellervorschrift" erfolgen.

 

Die Werkstatt muß sich von VW einen Endwiderstand liefern lassen.

Außerdem muß sie die alten Sitze entsorgen.

Dann kommt noch ein Aufkleber ins Auto (daß Airbags deaktiviert worden

sind).

Dann wird Dir noch ein Zettel mit allen möglichen Umbaubestätigungen in

die Hand gedrückt (für zukünftige TÜV Fragen).

 

Zum TÜV musst Du aber nicht extra fahren!

 

Eine Änderung von Steuergeräten ist beim III-er nicht erforderlich.

 

Grüße Klaus

wär es nicht einfacher die neuen sitze einzubauen und das airbagsteuergerät zu tauschen ? auf quasi eins was nur fahrer- und beifahrerairbag hat ? bekommste doch bei ebay für nen euro hinterhergeschmissen

Zitat:

Original geschrieben von Golf_Cabrio97

Ich weiß zwar nicht ob das legal ist, aber da kannst du dich ja erkundigen.

Habe das gleiche thema mal im Golf 3 Forum gesehen, dort wurden die sitze gegen welche ohne airbags getauscht.

Ich weiss sogar auch welches Golf 3 Forum Du damit gemeint hast, denn den besagten Eintrag habe ich auch mal gelesen ;)

.... aber zu der Frage ob das legal ist, kann ich sehr klar mit NEIN beantworten, denn man sollte auch bedenken, sollte ein Unfall geschehen und es fällt dann durch ein Gutachter auf, dass eben so ein Widerstand verbaut wurde ohne Eintragung, sprich eine eben nicht legale Veränderung somit gemacht worden ist am Airbagsystem des Fahrzeugs.

So kann der Gutachter im Gutachten nämlich da schreiben, dass das Airbagsystem im Betrieb nicht ordnungsgemäss funktioniert hat und somit kann auch die BE ( = Betriebserlaubnis ) vom Fahrzeug erlöschen und auch wenn man vielleicht nicht Schuld hat am Unfall, dann kann jedoch aber da trotzdem es passieren, dass der Versicherungsschutz erlischt.

So ein Widerstand stellt leider eine nicht ganz legale Veränderung des Originalzustands dar und damit fährt man ohne Versicherungsschutz rum und das kann zu heftigen Strafen führen. Lieber man achtet darauf, dass die neuen Sitze auch Airbags haben, dann passt das Ganze wieder und man hat Ruhe vor grossem Ärger ;)

Anders rum ist es ja genauso ! In so einem Golf III, wie Meiner von 1993, der eben nicht mit Airbags ausgestattet ist ab Werk, da darf man auch keine Airbag - Sitze verbauen, wenn das Grundsystem nicht vorhanden ist. Tut man es jedoch dann trotzdem erlöscht sofort somit auch leider die BE und der Versicherungsschutz genauso.

Deswegen immer drauf achten. Im Non - Airbag - Golf nur Sitze ohne Airbag und im Airbag - Golf nur Sitze mit Airbag und wenn man Schalensitze einbaut und so ein Widerstand aber einbauen muss, dann muss das auch im Schein stehen, was jedoch dann aber eine sehr teure Eintragung nach sich zieht ! Einfach einstecken und so fahren ist nicht ;)

Gruss Thomas

Zitat:

Original geschrieben von GOLFTFATF

wenn man Schalensitze einbaut und so ein Widerstand aber einbauen muss, dann muss das auch im Schein stehen, was jedoch dann aber eine sehr teure Eintragung nach sich zieht !

Nö, in den Schein kommt nichts rein, damit ist auch "eine sehr teure Eintragung"

gar nicht gegeben.

Der TÜV hatte mir nur klargemacht: Wenn es auffällt, daß Airbag entfernt

worden ist (z.B. dadurch, daß in der Liste der Origiinalausstattung Airbag

verzeichnet ist, aber jetzt keiner mehr drin ist), dann wird ein Nachweis

verlangt, daß es eine Herstellervorschrift für den Umbau gibt und daß danach

vorgegangen wurde. Das heißt, daß man sich mit der Werkstatt einigen muß,

diesen Papierkram durchzuziehen. Zum TÜV oder zur Eintragungsstelle muß man

nicht, und wie teuer es wird, hängt nur von der Werkstatt ab.

Grüße Klaus

Guten Abend,

Anleitungen und Tipps zum Umgang mit Airbag- und Gurtstraffersystemen sind auf Motor-Talk grundsätzlich nicht gestattet. Die Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz (3. SprengÄndG) zur Änderung des Sprengstoffgesetzes und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.

Sofern es sich bei den Airbag- und Gurtstraffersystemen um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV der Umgang nur im gewerblichen Bereich erlaubt und eine entsprechende Fachkunde vorgeschrieben, die selbstverständlich nur für den gewerblichen Bereich gilt. Beim Umgang mit diesen Komponenten im privaten Bereich liegt somit ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.

Da hier im Forum aber nur Privatpersonen lt. Nutzungsbedingungen etwas anbieten dürfen, kann der gewerbliche Background ausgeschlossen werden und somit ist auch dort keine Erlaubnis mehr gegeben.

Weil sich Motor-Talk weder selbst, noch wir die User in rechtliche Probleme bringen wollen, müssen wir an dieser Stelle darauf hinweisen und falls nötig entweder Beiträge aus Threads editieren oder entfernen, bzw. den entsprechenden Thread schließen.

Ich bitte um Verständnis.

Grüße,

Chris

MT-Moderation

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