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  5. alten 1a Führerschein und heutige Klasse A - MUSS ich umschreiben um das Fahren zu dürfen, JA oder N

alten 1a Führerschein und heutige Klasse A - MUSS ich umschreiben um das Fahren zu dürfen, JA oder N

Themenstarteram 2. Mai 2021 um 11:32

Hallo Leute, wie ist das nun mit dem alten Führerschein der Klasse 1a ? Also so ganz versteh ich das ganze nicht. Meine Führerscheinstelle hat mir auf Anfrage per Mail schriftlich ausdrücklich mitgeteilt, das ich mit meinem 1992 gemachten 1a Führerschein auch OHNE Umschreibung Motorräder der Klasse A unbegrenzt fahren darf, und eine Umschreibung erst bis 2024 erforderlich wäre. Was ist denn nun richtig?

Was passiert wenn ich kontrolliert werde und der liebe Polizeibeamte das anderes sieht als die Führerscheinbehörde?

Darf ich jetzt OHNE Umschreibung Klasse A ohne Beschränkung fahren, oder mache ich mich damit Strafbar, und MUSS erst Umschreiben lassen?

Danke euch allen und DlzG ?

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55 Antworten

Moin!

Unabhängig davon, ob der Schein nun umgeschrieben werden muss, würde ich mir das gar nicht erst antun. Wo ist denn das Problem, sich jetzt mal für die paar Euronen einen neuen Schein erstellen zu lassen und damit problem- und risikolos fahren zu können.

Wenn dir der Exekutivbeamte vor Ort das Thema nicht abnimmt, kannst du im Nachgang drei Mal recht erlangen und bestätigt bekommen - deine Fahrt endet erst mal an der Stelle. Im Zweifelsfall durch Stillegung der Maschine, Einzug des Führerscheins und Untersagung der Weiterfahrt.

Wie gesagt, kannst du das dann im Zweifelsfall vielleicht im Nachgang alles klären - aber ist es das wert? Für was - 30 Euro oder so?

Wir sind hier nicht schlauer als die Behörden und die Polizei. Allerdings sehe ich es als unnötig riskant an, mit einem Führerschein der Klasse 1A ein Fahrzeug zu fahren, das nicht der Klasse 1A entspricht. Nach dem Umtausch bekommst Du Klasse A und darfst alle Mopeds legal fahren. Also => umtauschen!

Mit der Klasse C1E darf man z. B. Züge mit vier Achsen bis 12 Tonnen zGG fahren, mit der Klasse 3 aber nicht. Nach dem Umtausch schon, denn für seine Klasse 3 bekommt man beim Umtausch C1E.

Der Umtausch lohnt sich also doppelt, denn wenn Du auch die Klasse 3 haben solltest, wird auch die erweitert.

 

Gruß Michael

am 2. Mai 2021 um 12:47

Der 1A konnte seinerzeit nach zwei Jahren auf 1 unbegrenzt umgeschrieben werden, ohne eine Prüfung ablegen zu müssen. 1A war auf 34 PS begrenzt.

Im Zuge der Umstellung auf die neue Führerscheinkarte wird der ohnehin umgeschrieben. Da kommt es auf den Geburtsjahrgang an, wann Du den rosa Lappen gegen die Karte umtauschen musst. Mach es einfach schon jetzt.

Der Führerschein 1A wird nach zwei Jahren automatisch Klasse 1.

Man muß Ihn nicht umschreiben lassen.

Ich gehe auch davon aus, dass das die meisten Offiziellen wissen, aber wer garantiert einem das? Außerdem frage ich mich was ist, wenn man mal ins Ausland fährt? Wissen das auch die Offiziellen der anderen Länder?

Mag sein, dass man nicht muss, sinnvoll ist es trotzdem.

 

Gruß Michael

       

am 2. Mai 2021 um 16:12

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 2. Mai 2021 um 14:13:01 Uhr:

Mit der Klasse C1E darf man z. B. Züge mit vier Achsen bis 12 Tonnen zGG fahren, mit der Klasse 3 aber nicht. Nach dem Umtausch schon, denn für seine Klasse 3 bekommt man beim Umtausch C1E.

Alte Klasse 3 durfte eine Zug bis 18,49 Tonnen bewegen. Davon 7,49 Tonnen ZGG beim Zugfahrzeug und 11 Tonnen beim Anhänger, allerdings mit Tandemachse, mit Achsabstand unter einem Meter. Beim Umtausch vom der alten auf den neuen Führerschein, wird aus der Klasse 3 die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79x.

Den dreiachsigen Zug durfte man immer mit Klasse 3 fahren, aber keinen vierachsigen Zug, den darf man erst mit Klasse C1E bewegen. Das zGG ist geringer, aber es darf eine Achse mehr sein. Zwei Achsen mit weniger als 1 m Mittenabstand galten und gelten dabei schon immer als eine Achse. Das kennt man auch von Pferdeanhängern, Wohnwagen, Bootstrailern u. ä. mehr. Also bitte nicht die Reifen zählen, sondern die Achsen! Eine Tandemachse mit Zwillingsbereifung braucht acht (!) Räder/Reifen. Trotzdem ist das nur eine Achse.

 

Gruß Michael

am 2. Mai 2021 um 17:35

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 2. Mai 2021 um 15:52:45 Uhr:

       

Find ich gut.

... genau auf die Diskussion hätte ich am Sonntagnachmittag, bei 28° in Lederkombi, 250km von zu Hause entfernt, auf lustiger Tour mit den Kollegen, mit einem Polizisten total Bock. Vor allem, wenn der dann erst mal am längeren Hebel sitzt und die Fahrt an der Stelle beendet. ;)

Zitat:

@Demogantis schrieb am 2. Mai 2021 um 18:12:13 Uhr:

Alte Klasse 3 durfte eine Zug bis 18,49 Tonnen bewegen. Davon 7,49 Tonnen ZGG beim Zugfahrzeug und 11 Tonnen beim Anhänger, allerdings mit Tandemachse, mit Achsabstand unter einem Meter. Beim Umtausch vom der alten auf den neuen Führerschein, wird aus der Klasse 3 die Klasse CE mit Schlüsselzahl 79x.

Das stimmt so nicht. Es ist ein maximales Zuggewicht von 12000 Kg erlaubt (siehe auch hier). Aber das war für die Klasse 3 und ohne Ausbildung für solch ein Monstergewicht auch schon richtig heftig. Ich selbst habe vor etlichen Jahrzehnen als junger Bub genau solch ein Gespann gefahren.

Allerdings muß das heute genau wie der richtige LKW-Schein auch alle 5 Jahre verlängert werden.

Klasse 3 taugte und taugt für ein Zugfahrzeug mit zGG bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger, der bei durchgängiger Bremsanlage das anderthalbfache zGG des Zugfahrzeugs haben darf. Das gibt einen Zug von über 18 Tonnen, der mit Klasse 3 gefahren werden darf. Erst mit Klasse C1E, also nach dem Umtausch ist ein vierachsiger Zug erlaubt, aber der muss dafür leichter sein.

 

Gruß Michael

am 2. Mai 2021 um 17:55

Um mal die Frage des TE kurz und bündig zu beantworten: Nein.

Hier mal ein Bild eines solchen Zuges - fahrbar mit Klasse 3: https://www.fliegl-fahrzeugbau.de/.../AgroCenterZug.jpg

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