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Alter KFZ- Brief

Themenstarteram 3. Mai 2009 um 17:21

Hallo,

was bedeutet im alten KFZ-Brief unter Ziff. 27 Anhängerkupplung Prüfzeichen der Zusatz Ziff. 27 Gen. : M4731, M4732, od. F3942?

Würde mich über eine treffsichere und genaue Aw freuen.

Hintergrund meiner Frage ist folgender:

Ich habe mir heute eine AHK starr mit kompletten E-Sartz für meinen Astra F-CC BJ 93, 52KW / 71PS günstig bei Ebay ersteigert, die AHK ist von: (Originaltext Kopiert)

Anhängerkupplung für OPEL Astra CC ab Bj 1991 mit E-Satz, Montagematerial, Unterlagen zur Montage und Eintragung in die Fzg-Papiere

 

möglicherweise auch passend für andere Modelle, das müssten Sie recherchieren

Technische Daten:

* Hersteller Tobo

* Typ B251

* max. Stützlast 75kg

* max. Anhängelast 1500kg

* D-Wert 7,59

Die AHK wurde bis zum Verkauf des Fahrzeugs benutzt und lagert seit 3 Jahren trocken im Keller. Bis auf ein paar Kleinteile wie Quetschverbinder ist offenbar alles zum sofortigen Anbau vorhanden.

Ich hoffe, das euch oder jemanden mit dem nötigen Fachwissen die von mir gemachten Angaben reichen.

Mfg

Santana045

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16 Antworten

Nunja, ich würde sagen dass in deinem Fzg bereits eine Anhängerkupplung eingetragen ist, und zwar genau diese die diese Kennzeichnung aufweist:

"Prüfzeichen der Zusatz Ziff. 27 Gen. : M4731, M4732, od. F3942"

Die neu gekaufte ist wohl eine andere, also musst du diese erneut mit den entsprechenden Papieren eintragen lassen.

die bezeichnungen stehen in allen fahrzeugpapieren bundesweit drinn egal welches model oder hersteller.

die angabe bezieht sich nur auf vom werk original eingebaute ahk und sonst auf garnichts, auch wenn sie original schon in einem anderen drinn war must du sie trotz dem abnehmen lassen.

da die nicht in deinem original ab werk drinn war.

Themenstarteram 3. Mai 2009 um 17:38

Danke euch beiden Habichnet und pc-bastler1

Wieder was gelernt :)

Zitat:

Original geschrieben von Habichnet

Wieder was gelernt :)

ist bei dir wenigsten auch schon der frühling da und nicht nur die gefühle:D

oder bist du schon wieder im land

Jaa, ist zwar noch nichts grün aber dafür Tagsüber bis 15° und Sonnenschein. :)

Die Schneeberge schmelzen auch dahin ;)

Hallo!

Werkseitig verbaute Anhängerkupplungen beim Opel Astra F: nur PEKA als abnehmbare Version.

Als Originalzubehörteil (für nachträglichen Einbau) gab es über den FOH folgende Hersteller: Oris, Brink, PEKA als starre Anhängerkupplung. Die PEKA auch als abnehmbare.

Falls ihr fragt, woher weis der dies, hab dutzende davon eingebaut bei Kadett, Astra, Vectra, Calibra, Omega, Senator, Frontera, Montrey. War halt schrauben, gestehe bei einem Berliner FOH und zwar für Geld!

Die eingetragenen Nummern beziehen sich auf die Hersteller PEKA, Oris und Brink. Eine Anhängerupplung die Nachträglich montiert wird ist auf Jedenfall bei einer Prüforganisation vorzustellen zwecks Abnahme.

Weini

Wieso muß die AHK abgenommen werden??

Ohne Quatsch jetzt mal. Bei meinem Omega und dem Vectra meines Vaters haben wir ne AHK nachgerüstet und nichts mit Eintragen. Lediglich die Anbauanleitung ist in den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Und ich kann mir jetzt nicht vorstellen das das beim Astra anders ist ?!?!?

Und die Aussage mit dem "nicht Eintragungspflichtig, nur die Anbauanleitung mitführen" hab ich von verschiedenen Werkstätten und auch vom TÜV selbst, da ich es auch nicht glauben wollte damals.

Habs gerade nochmal er"google"t

AHKs mit E-Prüfzeichen müssen eine Anbauanleitung haben, wo sämtliche Werte drauf vermerkt sind (zul. Zuggewicht, Aufliegelast, usw...) Somit ist eine Abnahme nicht nötig.

Bei älteren AHKs OHNE E-Prüfzeichen MÜSSEN eingetragen werden.

Zitat:

Original geschrieben von EifelOmega

Wieso muß die AHK abgenommen werden??

Ohne Quatsch jetzt mal. Bei meinem Omega und dem Vectra meines Vaters haben wir ne AHK nachgerüstet und nichts mit Eintragen. Lediglich die Anbauanleitung ist in den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Und ich kann mir jetzt nicht vorstellen das das beim Astra anders ist ?!?!?

Und die Aussage mit dem "nicht Eintragungspflichtig, nur die Anbauanleitung mitführen" hab ich von verschiedenen Werkstätten und auch vom TÜV selbst, da ich es auch nicht glauben wollte damals.

und wer bestätigt dir den richtigen einbau

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ah stimmt die bodenpflegerinn von neben an.

spaß beiseite du mußt sie nicht eintragen lassen das stimmt aber

bei jeder muss der richtige einbau bestätigt werden ohne ausnahme.

das kann bei jeder prüfstelle für ca 31,50 euro gemacht werden.

wenn du glück hast bestätigt dir eine werkstatt den ordnungs gemäßen einbau, was ich eher nicht glaube.

diese abnahme ist dann mit der einbauanleitung mit zu führen.

ps: dark-angel712 und santana045 können dir es bestätigen weil wir auf unserem stammtisch erst die rede davon hatten.

dann habe ich ihnen meine einbau bestätigung gezeigt, weil sie auch der meinung waren es würde reichen.

ich habe nicht nur eine eingebaut sondern 1x kadett-d, 2x astra-f, 2x subaru legaci weitere werden noch folgen

Zitat:

Original geschrieben von pc-bastler1

 

spaß beiseite du must sie nicht eintragen lassen das stimmt aber

bei jeder muss der richtige einbau bestätigt werden ohne ausnahme.

Dann zeig mir bitte mal den Gesetzestext dazu :D:D

Selbst eine Bestätigung des "richtigen Einbaus" muss nicht stattfinden. Frag mal beim TÜV nach. Keiner verpflichtet dich dazu den Einbau abzunehmen oder begutachten zu lassen. Solange ein E-Prüfzeichen mit dazugehöriger Nummer vorhanden ist:

Zitat:

Abweichend von Absatz 2 .Satz 2 erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs jedoch nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen

2. für diese Teile

a) eine EWG-Betriebserlaubnis, eine EWG-Bauartgenehmigung oder eine EG-Typgenehmigung nach Europäischem Gemeinschaftsrecht oder

b) eine Genehmigung nach Regelungen in der jeweiligen Fassung entsprechend dem übereinkommen vom 20. März 1958 (BGBl. 1965 II S. 857) über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung, soweit diese von der Bundesrepublik Deutschland angewendet werden, erteilt worden ist und eventuelle Einschränkungen oder Einbauanweisungen beachtet sind oder

3. die Wirksamkeit der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung dieser Teile nach Nummer 1 Buchstabe a oder b von einer Abnahme des Ein- oder Anbaus abhängig gemacht ist und die Abnahme unverzüglich durchgeführt und nach § 22 Abs. 1 Satz 5, auch in Verbindung mit § 22 a Abs. 1 a, bestätigt worden ist oder

4. für diese Teile

a) die Identität mit einem Teil gegeben ist, für das ein Gutachten eines Technischen Dienstes nach Anlage XIX über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau dieser Teile (Teilegutachten) vorliegt

Quelle: § 19 Abs. 3 StVZO

Und das beinhaltet auch AHKs ;)

EDIT:

Sonst hätte ich nicht als Vermerk nach der normalen TÜV-Prüfung auf dem Prüfzettel als Hinweis stehen gehabt "Die Anbauanleitung der Anhängerzugvorrichtung ist zusammen mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen". Die hatte ich nämlich vergessen ;) Sonst wäre auch der Hinweis von der Abnahmebescheinigung mit vermerkt worden.

Ich vermute mal eher, dass es manche TÜV oder GTÜ oder auch DEKRA-Stellen nicht leiden können, dass sie jetzt kein Geld mehr verdienen wollen ;)

Außerdem hab ich erst vorletzte Woche an einem C-Klasse-Benz ne AHK nachgerüstet und der Wagen ist letzte Woche übern TÜV gegangen. Ohne Mängel und ohne irgendeinen Hinweis

Hallo!

@eifelomega:

Die AHK's die damals verwendung fanden bei den Fahrzeugen hatten alle noch die alten Prüfzeichen (~xxxx) und da musste mann zum Tüv, Dekra... und Zulassungsstelle um die in die Papier eintragen lassen.

Natürlich gibt es jetzt auch bereits für die älteren Fahrzeuge mit E-Prüfung aber eine gebrauchte hat diese nicht unbedingt bzw. wahrscheinlich nicht.

Weini

Ja klar, das mag sein. Aber hier war die Rede vom Allgemeinen und dann stimmt die Aussage nämlich nicht.

Die Alten müssen eingetragen werden, solange kein E-Prüfzeichen drauf ist. Sobald das aber drauf ist braucht es keiner Eintragung und auch keinerlei Abnahme. So stehts in der StVZO und wurde mir auch vom TÜV bestätigt.

Aber da ich nächste Woche eh wieder zum TÜV muß zwecks Absprache eines Umbaus (Astra F Caravan X16SZR auf C20NE) werd ich mir das nochmal bestätigen lassen und, wenn möglich, schriftlich geben lassen.

Hallo Eifel!

Ich habe auch schon beide Varianten eingebaut. Mir ist das mit dem E-Prüfzeichen wohl bekannt. die Eintragung ist nicht nötig.

Als ich meinem Vectra B gekauft hab, war eine Bescheinigung von TÜV dabei, in der der ordnungsgemäße Anbau der Brink AHK (mit E.Prüfzeichen!!!)bescheinigt wurde. Hätte gereicht, hab dies bei der Ummeldung mit vorgelegt und die AHK wurde ohne extra Kosten in die Fahrzeugpapiere übernommen.

Hätte ich nicht machen müssen, aber wenns nichts kostet...

Weini

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