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Alter von Wintereifen

Themenstarteram 1. Februar 2007 um 10:27

Mein BMW Händler hat mir gebrauchte Winterreifen verkauft, 1 Saison gefahren. Jetzt stellt sich raus, daß die Vorderreifen 10 Jahre und Hinterreifen 6 Jahre alt sind.

Selbst wenn diese Reifen nur 1 Saison auf der Straße waren und selbst wenn diese bestens gelagert wurden, die Reifen stellen doch ein Sicherheitsrisiko dar oder?

Ich kenne die Regel, daß man nach 5-6 Jahren die Reifen wechseln soll -egal wie viel sie gefahren.

Muß ich mir Sorgen machen oder alles halb so wild?

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15 Antworten

Grundsätzlich ist die Verwendung eines 10 Jahre alten Reifens nicht mehr zu empfehlen.

Beim 6-jährigen Reifen sieht es anders aus, der kann problemlos gefahren werden.

Was steht im Kaufvertrag?

Wenn da das Alter mit einjährig angegeben wird, dann hast Du ein Recht entsprechende Ware zu fordern und kannst die Reifen zurückgeben.

Hast Du nur die Reifen gekauft?

Warum kaufst Du erst zum Ende des Winters Winterreifen?

Oder hast Du die Reifen schon ein paar Monate problemlos gefahren und möchtest sie am Ende der Saison umtauschen?

Heute muss man ja mit allem rechnen ...

Oder waren die Reifen beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges als Beigabe dabei?

Wenn ja, waren Sie Bestandteil eiens schriftlichen Angebotes oder des Kaufvertrages mit entsprechend zugesicherter Eigenschaft?

Wenn die Reifen in einem allgemein gutem Zustand sind, frei von Beschädigungen u.ä. sehe ich da erst mal kein problem. Natürlich sind die Dinger von den Eigenschaften nicht si gut wie neue WR, aber auf jeden Fall sehr viel besser als gar keine!

Was haste denn dafür bezahlt? Wenn die Reifen billig waren, finde ich es OK! Solltest Du mehr als 50€ für alle 4 bezahlt haben, isses ne frechheit!

am 1. Februar 2007 um 10:57

Re: Alter von Wintereifen

 

Zitat:

Original geschrieben von Christian Wind

Mein BMW Händler hat mir gebrauchte Winterreifen verkauft, 1 Saison gefahren. Jetzt stellt sich raus, daß die Vorderreifen 10 Jahre und Hinterreifen 6 Jahre alt sind.

Selbst wenn diese Reifen nur 1 Saison auf der Straße waren und selbst wenn diese bestens gelagert wurden, die Reifen stellen doch ein Sicherheitsrisiko dar oder?

Ich kenne die Regel, daß man nach 5-6 Jahren die Reifen wechseln soll -egal wie viel sie gefahren.

Muß ich mir Sorgen machen oder alles halb so wild?

Also ich würde mit 10 Jahre alte Winterreifen nicht mehr fahren , vielleicht sogar 200 kmH ? wo waren die überhaupt in den 10 jahren ?

buba

Themenstarteram 1. Februar 2007 um 11:01

erstmal danke für die prompte Antwort:

Die W-Reifen besitze ich seit Anfang Dezember. Es gab nur 1 Tag an dem Schnee lag und promt bin ich bei Stop and Go auf der Autobahn als einziger von der linken Spur auf die rechte gerutscht und habe dann die Reifen bei einem anderen Reifenhändler checken lassen, der mir das dann das Alter nannte. Vom Profil her sind die Reifen o.k., dennoch glaubt er nicht, daß diese nur 1 Saison hinter sich haben. Und das ganze hat mich inkl. normalen Stahlfelgen und Radkappen € 350 gekostet. In naiven Glauben nur 1 Jahr alte Reifen zu kaufen, habe ich den Deal gemacht. Zumal ich vor 1/2 Jahr meinen Wagen dort gekauft habe, somit das der Händler meines Vertrauens ist. Daß dieser Reifen jahrelang lagert und als 1 Saison gefahren verkauft, darauf bin ich im Traum nicht gekommen...........

hallo,

das alter der reifen steht auch drauf, als sogenannte DOT-nummer oder mit mmjj.

gruß, heiko

am 1. Februar 2007 um 13:18

Neulich in diesem Forum

http://www.motor-talk.de/t850474/f14/s/thread.html

am 1. Februar 2007 um 15:18

Da glaube ich bist du kräftig übers Ohr gehauen worden. Die Profiltiefe eines Winterreifens entscheidet nicht allein über die Wintertauglichkeit. Für gute Eigenschaften sorgen auch die Lammellentechnik und besonders die Gummimischung. Der Wintereifen hat immmer eine Weichere als der Sommerreifen. Die derart alten Reifen sind bestimmt so hart, daß sich die Lammellen nicht mehr in den Schnee beißen können. Ich hätte mich gar nicht auf den Deal eingelassen.

Jetzt bleibt dir nur die Reklamation. Ich würde dem Händler darlegen, daß die Winterreifen, Die er dir verkauft hat als solche gar nicht funktionieren.

@TE

hast du denn nunmal nachgeschaut, wie alt die reifen wirklich sind?

gruß, heiko

Themenstarteram 2. Februar 2007 um 11:52

Ja, habe ich: Vorderreifen sind 10 Jahre alt, Hinterreifen 6 Jahre. Wo die Reifen gelagert waren weiß ich nicht. Versteh auch nicht daß ein Händler, Reifen so lange lagert. kann mir nur vorstellen, daß das Ausschuß aus dem in Zahlung nehmen von Gebrauchtwagen ist.

Beschwerde beim Händler läuft bereits...........

Danke allen für die Antworten, bin an einem Tag viel schlauer geworden in Sachen Auto............

am 4. Februar 2007 um 7:24

Ältere Reifen als sechs Jahre würde ich nie fahren.

Das ist mir meine Sicherheit und die der anderen Verkehrsteilnehmer dann schon wert...

Wenn man an Reifen spart ist das wirklich das falsche Ende ;).

 

Allzeit gute Fahrt

Ich habe mal 6 Jahre alte WR gefahren.

Am Ende des Winters stellte ich fest, daß sie in jenem Winter kaum noch Profilabrieb hatten, ergo schon zu hart waren.

Somit kann ich nur bestätigen, daß man WR spätestens nach 6 Jahren ausmustern sollte.

Maximal-Alter von Winterreifen: 4 Jahre (da weichere Gummimischung und schnelleres Hartwerden durch das Ausdiffundieren der Weichmacher),

...von Sommerreifen ca. 8 Jahre.

So steht's zumindest nachzulesen bei den Automobilclubs und der Deutschen Verkehrswacht.

Wird ebenfalls bei Fahr-Sicherheitstrainings so vermittelt.

Gruß Joshi

am 1. März 2007 um 14:22

es wurde bis jetzt fast alles richtig gesagt.

kleiner tip beim reifenkauf:vorgabe an händler bei bestellung:maximales reifenalter 6-8 monate.bei montage oder abholung kontrolle.wenn kundenvorgabe nicht erfüllt:abnahmeverweigerung.klappt bei mir seit vielen jahren bestens.

gruß willi

am 3. März 2007 um 10:12

ein Händler darf Reifen nur als NEU verkaufen wenn das Herstellungsdatum max 1 Jahre zurück liegt

du musst da gar keine Forderungen stellen das ist einfach so. Ich weiß dies weil ich selbst lange genug gewerblich mit Autoreifen gehandelt habe.

 

Und um mal auf dieses Thema hier zu kommen, mit Sicherheit war dies nicht in Ordnung von dem Händler in wie weit man nun dagegen vorgehen kann weiß ich nicht aber der Käufer hätte dies anhand der DOT Nummer ganz leicht prüfen können. Zumindest für die Zukunft wird er daran denken

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