- Startseite
- Forum
- Wissen
- Finanzierung
- altes Auto als Firmenfahrzeug // 1% Regelung
altes Auto als Firmenfahrzeug // 1% Regelung
Hallo,
ich bin selbstständig und überlege aktuell, ob ein Firmenfahrzeug sinnvoll ist oder ob ich mir doch lieber privat ein Fahrzeug kaufen soll. Da mein Steuerberater die Beratung nicht ganz so ernst nimmt und ich nicht genug Wissen besitze, bitte ich euch um eine Einschätzung und vielleicht sogar eine Erläuterung meiner Fragen.
Zuerst möchte ich euch ein paar Infos geben:
- Ich habe einen Arbeitsweg von 10 km (einfach), das bedeutet "theoretisch" 140 km in der Woche, wobei ich vieles auch im Homeoffice erledigen kann und mir für Privatfahrten km "einsparen" kann. Der Rest wären Privatfahrten.
- Aktuell fahre ich knapp 13.000 km im Jahr, inklusive Urlaub.
- Auch wenn ich gerade in einem Autoforum bin, ist mir mein Auto nicht ganz so wichtig. Deswegen soll es in erster Linie nach ein paar Jahren wenig verursacht haben.
Durch die 1%-Regelung wird sich ein etwa 7 Jahre altes Auto als Firmenfahrzeug nach meiner Einschätzung nur sehr bedingt rentieren. Hier ist gleich meine erste Frage:
- Gibt es eine Möglichkeit, ein altes gebrauchtes Fahrzeug auf die Firma zu kaufen, um die volle MwSt. zurückzubekommen, ohne die 1%-Regelung oder ein Fahrtenbuch und sonstige "Ausnahmeregelungen"?
Meine zweite Frage ist wahrscheinlich etwas kniffliger:
- Um die 1%-Regelung zu umgehen und das Fahrtenbuch einfach halten zu können, habe ich mir überlegt, mir das Auto selbst zu verleihen. Wenn es Vorteile bringt, dann auch gerne an ein Familienmitglied, um dadurch auch für die Privatfahrten wie Urlaub das Fahrtenbuch einfach halten zu können.
Nun frage ich mich, ob das Fahrzeug ähnlich wie bei "Sixt" während der Verleihzeit von dem korrekt geführten Fahrtenbuch ausgeschlossen ist und ich lediglich die Anfangs- und Endkilometer eintragen müsste oder ob auch hier alles korrekt samt Tankbelegen passen müsste, weil ich kein reines Autoverleihgeschäft habe?
Grüße Adrian
Ähnliche Themen
9 Antworten
Die Beantwortung der Fragen würde sehr weit in die Steuerberatung gehen, was hier nicht geleistet wird.
Nur soviel: Deine Ideen sind nicht umsetzbar. Wenn Dein Steuerberater dir das nicht erklären kann oder will, solltest du dir dringend einen neuen suchen.
Mit dem Hinweis zum Steuerberater hast Du sicherlich recht und steht auf meiner Liste, jedoch nicht ganz oben. Vielleicht ist das auch eine falsche Entscheidung...
Ansonsten ist Deine Antwort ja recht eindeutig und somit hilfreich. Zu Punkt 2 bedeutet das im Umkehrschluss, dass auch beim Verleih (selbstverständlich gegen eine marktübliche Leihgebühr) ein korrekt geführtes Fahrtenbuch zu führen ist.
Du kannst dir die Fragen eigentlich selbst beantworten. Wenn es so leicht wäre, die Regelungen zu umgehen, würden das wohl praktisch Alle machen....
Statt der 1% Pauschale könnte die Firma (also du mit Hilfe eines Steuerberaters!) auch die tatsächlichen Kosten des Autos ansetzen (z.B. am Jahresende).
Bei alten ehemals teuren Autos, die wenig gefahren werden, kann das günstiger sein. Ansonsten sind 1% meist eher "Arbeitnehmerfreundlich"
Sollen hier wirklich Tipps gegeben werden, wie steuerliche Vorschriften umgangen werden können?
Zitat:
@PeterBH schrieb am 31. Juli 2024 um 17:39:31 Uhr:
Sollen hier wirklich Tipps gegeben werden, wie steuerliche Vorschriften umgangen werden können?
Warum? Der Ansatz der tatsächlichen Kosten für den geldwerten Vorteil ist doch legitim? Dürfte bei einem alten Auto tatsächlich interessant sein, selbst bei 100 % Privatanteil der Fahrten.
Nichts anderes ist ja dir Fahrtenbuch-Methode.
Kein Themenbezug zu Finanzierung. Auch ist steuerliche Berstung auf MT nicht gewünscht.
**Closed**
Zimpalazumpala, MT-Moderator