ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Altes Auto stillegen, neues mit selben Schildern anmelden

Altes Auto stillegen, neues mit selben Schildern anmelden

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 21:04

Hallo, ich möchte mein Auto abmelden und auf mein Grundstück im nächsten Zul.Bezirk abstellen, falls ich es in einigen Jahren nochmal fahren will. Ein neues Auto will ich anmelden.

Ich möchte ein Auto zum Gebrauch und eins als Ersatz, falls das andere mal kaputt geht...

Der Verkäufer meint, ich kann mit dem alten PKW zur Zulassungstelle fahren, eine Ummeldung beantragen, sodass ich mit den gleichen Schildern auch das neue Auto nutzen kann. Von der Zul.Stelle darf man danach noch nach Hause fahren bzw. bis 24:00 fahren. Nachdem ich das Auto auf meinem Stellplatz abgestellt habe, fahre ich mit den abmontierten Schildern (am gleichen Tag) zum Abholort des neuen Autos (auch nächster Bezirk) und fahre damit heim.

Ist das so richtig? Ich hab da inzwischen das halbe Netz durchgewühlt, aber jeder sagt was anderes bzw. hat sich einiges geändert.

Das alte Auto, was ich abmelden will hat keinen TÜV mehr. Kann ich das dann später wieder in Verkehr bringen, indem ich die selbe Prozedur nochmal mache, also das jetzt neu zu kaufende Auto ummelde, dann auf den Stellplatz abstelle und dann die Schilder auf das alte Auto schraube und damit wieder heim fahre (bzw. zum TÜV)?

Oder sind da zwei Schilder besser?

Wobei ja scheinbar die Schilder des abgemeldeten Autos nach 6 Monaten eh verfallen, sofern man sie nicht alle 6 Monate gegen Gebühr neu reservieren lässt.

 

Die Dame bei der Zulassungsstelle meinte wohl, ich muss erst das Auto abstellen, dann mit Öffentl. Verkehrsmitteln bei der Zul. Stelle abmelden gehen, dann das neue Auto holen.

Wenn ich diese Prozedur mehr als ein Mal machen will, würde ich fast lieber die 20€ für ein zweites Paar Schilder bezahlen, wäre da nicht der Punkt oben, dass sie eh verfallen sind, bis ich sie wieder brauche.

:confused:

Ähnliche Themen
12 Antworten

Zitat:

@HasiPF schrieb am 18. Juni 2016 um 23:04:56 Uhr:

 

Ist das so richtig? Ich hab da inzwischen das halbe Netz durchgewühlt, aber jeder sagt was anderes bzw. hat sich einiges geändert.

Dann warte mal ab, was hier passiert.....

Schilder ans neue geht, ABER: hast du die alten Schilder auf das neue Auto gemeldet, darfst du sie nicht mehr am alten nutzen, nicht mal bis 24h.

Wenn du natürlich irgendwann das alte wieder nutzen willst mit den Schildern, musst du wieder ummelden, was aber ohne TÜV nicht geht! D.h. du brauchst dann kzk zum TÜV machen!

Eigene Erfahrung in Bawü!

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 22:01

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 18. Juni 2016 um 23:17:15 Uhr:

Wenn du natürlich irgendwann das alte wieder nutzen willst mit den Schildern, musst du wieder ummelden, was aber ohne TÜV nicht geht! D.h. du brauchst dann kzk zum TÜV machen!

Eigene Erfahrung in Bawü!

Hier steht KzK gibt es nur noch mit TÜV, stattdessen kann man mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren.

Zitat:

@HasiPF schrieb am 19. Juni 2016 um 00:01:30 Uhr:

Hier steht KzK gibt es nur noch mit TÜV, stattdessen kann man mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren.

Ein weiterer Grund, die Kennzeichen nicht auf das neue Fahrzeug "mitzunehmen".

- altes FZ abmelden, neues FZ mit neuen Schildern zulassen,

entspannt nach Hause fahren.

- falls TÜV beim stillgelegten FZ gemacht werden soll,

mit den entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren.

(Werkstatt ist mMn auch "auf direktem Weg" erlaubt)

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 22:30

Ja, das wäre sinnvoll, falls ich die entstempelten Kennzeichen 2 Jahre reservieren darf, um dann zu entscheiden, welches Fahrzeug eher durch den TÜV kommt.

Ansonsten müsste ich ja wohl das neue Auto erst abmelden, um danach zu erfahren, ob das alte Auto nochmal durch den TÜV kommt. Wenn nicht, müsste ich das soeben abgemeldete Auto wieder anmelden, nach der Fahrt zum TÜV mit dem alten.

Mir wäre eigentlich lieber, erst das neue Auto anzumelden und später das andere abzumelden. Versicherungstechnisch darf sich das wohl 2 Wochen überschneiden.

Zitat:

@HasiPF schrieb am 19. Juni 2016 um 00:01:30 Uhr:

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 18. Juni 2016 um 23:17:15 Uhr:

Wenn du natürlich irgendwann das alte wieder nutzen willst mit den Schildern, musst du wieder ummelden, was aber ohne TÜV nicht geht! D.h. du brauchst dann kzk zum TÜV machen!

Eigene Erfahrung in Bawü!

Hier steht KzK gibt es nur noch mit TÜV, stattdessen kann man mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren.

Du darfst auch ohne TÜV Kzk nutzen allerdings nur auf dem direkten Weg in die Werke bzw. Tüv, das aber auch nur im Zulassungsbezirk!

https://www.bmvi.de/.../kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html

Das mit der Überschneidung geht auch.

Falls Du unbedingt das jetzige Kennzeichen auf dem Neuen haben möchtest,

kann man das alte KFZ auch "umkennzeichnen".

Dabei wird das alte Kennzeichen sofort reserviert und ist für das neue KFZ verfügbar.

Zitat:

@Cokefreak schrieb am 19. Juni 2016 um 00:47:53 Uhr:

Das mit der Überschneidung geht auch.

Falls Du unbedingt das jetzige Kennzeichen auf dem Neuen haben möchtest,

kann man das alte KFZ auch "umkennzeichnen".

Dabei wird das alte Kennzeichen sofort reserviert und ist für das neue KFZ verfügbar.

Bedeutet aber Kosten, die man nicht unbedingt erzeugen muss, wenn das Auto vorerst nicht genutzt werden soll!

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 23:00

Hier steht, dass ein altes Kennzeichen kein "vorab zugeteiltes Kennzeichen" ist, und die Reservierung nach 2-3 Tagen bereits erlischt.

Aus dem dort verlinkten Text:

("(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.")

Das würde bedeuten, dass man mit einem vorher zugeteilten Kennzeichen (neues Kennzeichen, ohne Stempel) zum TÜV fahren könnte. Mit Kurzzeitkennzeichen hingegen nicht. Ein entstempeltes Kennzeichen aufheben würde dann auch nichts bringen.

Themenstarteram 18. Juni 2016 um 23:04

Zitat:

@Joehlinger schrieb am 19. Juni 2016 um 00:44:26 Uhr:

Zitat:

@HasiPF schrieb am 19. Juni 2016 um 00:01:30 Uhr:

 

Hier steht KzK gibt es nur noch mit TÜV, stattdessen kann man mit entstempelten Kennzeichen zum TÜV fahren.

Du darfst auch ohne TÜV Kzk nutzen allerdings nur auf dem direkten Weg in die Werke bzw. Tüv, das aber auch nur im Zulassungsbezirk!

https://www.bmvi.de/.../kurzzeitkennzeichen-faq_liste.html

"BIS zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat." bedeutet, dass ich auch von einem Bezirk ausserhalb in den Bezirk der Zulassung hineinfahren darf, also nicht nur IM Zulassungsbezirk.

Nichtsdestotrotz steht da, dass man auch ohne TÜV bis zum TÜV fahren darf. Warum wird das in dem Artikel nicht erwähnt, obwohl es da auch um das Fahren bis zu einer Werkstatt geht?

Wenn man mit KzK zum TÜV fahren darf und es keine so lange Reservierung für die Zuteilung eines Kennzeichens gibt, vermute ich momentan, dass das Ummelden der alten Schilder auf das neue KFZ, - und irgendwann später zum TÜV bringen des alten mit KzK am günstigsten ist.

Extra für dich!!!

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen (01.04.2015) Regelung in folgenden Fällen möglich:

- bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat. Ebenso Rückfahrten.

 

- zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

Das ohne Tüv bedeutet, das du kein Auto mehr ohne TÜV mit den KZK nutzen kannst (außer eben zum TÜV/ zur Werke). Viele haben das KZK genutzt, um ihre Lieblinge mal auszufahren, irgendwelche rollenden Rostsärge oder eben Autos (z.B: frisch gekauft) die keinen TÜV haben von a nach b zu bringen!

Da wurden eben Fahrzeuge die eigentlich nicht mal mehr Hof gefahren werden sollten, teilweise quer durch Deutschland ins Ausland verfrachtet, während andere eichfach nur ihre Verkehrstauglichen Autos nach Hause holen wollten.

Für letztere hat das KZK eigentlich den Sinn verloren, zumal sie ja wegen ein paar Lebensmüden eigeschränkt wurden. Deshalb bekommst alte Autos ohne TÜV eigentlich nur beim Schrotti oder eben bei den Exporteuren los (natürlich zu tiefstpreisen)!

Und so sieht es richtig aus:

Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

Der Vertrag mit der KFZ Versicherung läuft im Übrigen bis zum Ende des Tages der Abmeldung, um genau zu sein, ist das Auto bis um 23.59 Uhr versichert.

Die Dame der Zulassungsstelle hat vollkommen recht. Du kannst nicht ummelden, den alten dann mit dem Kz nach Hause fahren, ummontieren und den neuen damit nutzen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Altes Auto stillegen, neues mit selben Schildern anmelden