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Altschaden, neuer Unfall...habt ihr Tips?

Themenstarteram 16. November 2009 um 16:32

Hallo,

ich hätte von euch gerne Tips, auf was ich achten sollte, wenn der Gutachter der gegnerischen Versicherung am Mittwoch antanzt.

Kurze Fallschilderung:

Erster Unfall

Mir ist am 17.10. eine Dame beim Ausparken rückwärts auf meine vordere Stoßstange draufgefahren. Sie hat Ihre Schuld am Unfallort schriftlich akzeptiert.

Gutachten: Neue Stoßstange (da geringfügig plastisch verformt an einer Stelle), Lackierung, Kleinteile und Arbeitszeit...Brutto 1200€

Reparatur:

Ich habe am 30.10. die Stoßstange durch meinen Bruder und einem Freund von ihm richten lassen, d.h. die Stoßstange wurde runtergenommen. Die verbogenen Träger gerade gebogen und Stoßstange erneut montiert, so dass der schiefe Spalt zwischen Stoßstange und Kotflügel verschwunden ist. Es wurde keine Lackierarbeit und auch kein Ausbeulen durchgeführt, da die Delle relativ klein ist.

Zweiter Unfall

Am 01.11. ist mir auf gleiche Art und Weise erneut eine Dame draufgefahren. Diesmal war ich nicht dabei. Sie hat mir einen Zettel an die Windschutzscheibe geklemmt.

Der erste Unfall ist in Klärung bei der gegnerischen Versicherung. Hier wird auf Antwort von der Fahrzeughalterin gewartet...da die Fahrerin nicht die Fahrzeughalterin war...

Beim zweiten Unfall habe ich der gegnerischen Versicherung vom ersten Unfall und der Reparatur berichtet. Am Mittwoch kommt ein Gutachter der gegnerischen Versicherung, um ein Gutachten zu erstellen.

Auf was sollte ich achten, wenn der Herr sein Gutachten erstellt?

Ich schätze ich kann nicht mehr fordern, als die Arbeiten für Demontage, Ausrichtung und erneute Montage...Wäre sehr dankbar für eure Tips.

Beste Antwort im Thema

Frank, ich erkläre dir gern, warum das Einschalten eines eigenen Gutachters in diesem Fall sogar contraproduktiv sein könnte und warum sogar der Anwalt des TE diesen Rat hier gegeben hat:

Zitat:

Original geschrieben von pipmen

 

Ich habe einen Anwalt meines Vertrauens kontaktiert. Dieser hat mir empfohlen den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Der Gutachter der Versicherung wird also den Betrag für das erneute Richten der vorbeschädigten Stossstange kalkulieren, zur Versicherung schicken und diese wird den Betrag auszahlen - recht schnell und ohne weitere Nachfragen.

 

Reicht der TE hier ein Fremdgutachten ein, wird dieses zunächst von der Versicherung geprüft.

Man liest etwas von einem Vorschaden und prüft weiter, ob der Vorschaden ggf. auch ausreichend berücksichtigt ist.

Das kann dauern - wenn dann auch noch eine Nachbesichtigung im Raume steht, dann zieht sich dieser Kleinschaden (nochmal: Wir sprechen hier von rund 100 Euro) nur unnütz in die Länge.

 

Man muss im Schadenfall auch individuelle Besonderheiten berücksichtigen und ggf. hiernach handeln.

 

Stures Festhalten an Dogmen bringt einen nicht immer auf dem schnellsten Wege ans Ziel.

 

 

16 weitere Antworten
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16 Antworten
am 16. November 2009 um 16:42

Also,

1. SV von der gegnerischen absagen und eigenen SV beauftragen.

2. SV Gutachten vom letzten Unfall aushändigen und Fragen zum Altschaden wahrheitsgemäß beantworten.

3. Bei einem unverschuldetem Haftpflichtschaden nie einen SV der gegnerischen Versicherung ans Fahrzeug lassen.

Gruß

Frank, der kein "SV" ist

Zitat:

Original geschrieben von Frank128

Also,

1. SV von der gegnerischen absagen und eigenen SV beauftragen.

2. SV Gutachten vom letzten Unfall aushändigen und Fragen zum Altschaden wahrheitsgemäß beantworten.

 

3. Bei einem unverschuldetem Haftpflichtschaden nie einen SV der gegnerischen Versicherung ans Fahrzeug lassen.

 

Gruß

Frank, der kein "SV" ist

@all

 

ich habe Frank nicht dazu genötigt, dass hat er ganz von allein geschrieben........:eek:

 

Wirklich echt jetzt........

 

Gruß

 

Delle

 

 

 

:D:D:D

Themenstarteram 16. November 2009 um 16:48

Hallo Frank128,

danke für die schnelle Antwort.

Als mir die Versicherung das mit dem SV am Donnerstag letzte Woche angeboten hat, habe ich es zunächst abgesagt, da ich wie von dir vorgeschlagen den Gutachter vom ersten Unfall kontaktieren wollte.

Ich habe meinen Gutachter kontaktiert. Dieser hat mir empfohlen in diesem Fall einen Anwalt einzuschalten, da mir die gegnerische Versicherung Betrug unterjubeln versuchen könnte...

Ich habe einen Anwalt meines Vertrauens kontaktiert. Dieser hat mir empfohlen den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

War das nun der falsche Weg?

@Frank:

Stimmt schon alles, was du schreibst.

Nur: Was soll denn auch der eigene Gutachter in einem solchen Falle anders feststellen, als genau das, was der TE hier ja selbst auch angibt:

Zitat:

Original geschrieben von pipmen

 

Ich schätze ich kann nicht mehr fordern, als die Arbeiten für Demontage, Ausrichtung und erneute Montage..

Es ist auch vorbildlich ehrlich vom TE, dass er hier nicht versucht einen Reibach zu machen (hatten wir hier nicht neulich erst ein Beispiel von einer zu vergoldenden Stossstange:D?), sondern wahrheitsgemässe Angaben zum (teilweise reparierten) Vorschaden getätigt hat.

 

Wir sprechen hier von einem Aufwand im knappen dreistelligen Bereich, ob da der ganze Aufwand lohnt - und welche Differenz (sofern es überhaupt eine geben sollte) da wohl herauskommen kann?

am 16. November 2009 um 16:59

Hallo twelferider,

wir wissen natürlich, dass alle SV objektiv und ehrlich sind. Müssen sie ja.

Und nur ein böser Mensch, wie ich :D, könnte auf den Gedanken kommen: " Beiße nicht in die Hand die dich füttert." .......

Somit habe "ich" ein kleines Problem wenn die gegnerische Versicherung einen eigenen SV schicken möchte.

Zu Thema

Der TE hat meiner Meinung nach keinen Fehler gemacht. Es spielt mir völlig offenen Karten und möchte sich nicht Bereichern.

Finde ich "sehr" Lobenswert, da von anderen in vielen anderen Thread`s ja eher das Gegenteil versucht wird.

Gruß

Frank, der "vieleicht" etwas unter Verfolgungswahn leidet. :D

Nur damit es hinterher keine Tränen gibt:

 

Onkel Hafi hat ein Treuhandkonto eingerichtet.

Da überweisen bitte alle, die meinen, das man -ohne den ganzen Vorgang zu kennen- gleich mal einen Gutachterauftrag erteilt, pauschal 80 EUR an.

 

Ich werd das dann sammeln und an den TE weiterleiten, wenn der Faden die zu erwartende Entwicklung nimmt....:D

 

Gruß

Hafi

 

Frank, ich erkläre dir gern, warum das Einschalten eines eigenen Gutachters in diesem Fall sogar contraproduktiv sein könnte und warum sogar der Anwalt des TE diesen Rat hier gegeben hat:

Zitat:

Original geschrieben von pipmen

 

Ich habe einen Anwalt meines Vertrauens kontaktiert. Dieser hat mir empfohlen den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren.

Der Gutachter der Versicherung wird also den Betrag für das erneute Richten der vorbeschädigten Stossstange kalkulieren, zur Versicherung schicken und diese wird den Betrag auszahlen - recht schnell und ohne weitere Nachfragen.

 

Reicht der TE hier ein Fremdgutachten ein, wird dieses zunächst von der Versicherung geprüft.

Man liest etwas von einem Vorschaden und prüft weiter, ob der Vorschaden ggf. auch ausreichend berücksichtigt ist.

Das kann dauern - wenn dann auch noch eine Nachbesichtigung im Raume steht, dann zieht sich dieser Kleinschaden (nochmal: Wir sprechen hier von rund 100 Euro) nur unnütz in die Länge.

 

Man muss im Schadenfall auch individuelle Besonderheiten berücksichtigen und ggf. hiernach handeln.

 

Stures Festhalten an Dogmen bringt einen nicht immer auf dem schnellsten Wege ans Ziel.

 

 

Themenstarteram 16. November 2009 um 17:07

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Blumen...muss ich auch gleich zurückgeben...da ich dank dieses Forums und meinem Gutachter den Fehler nicht begangen bin den Altschaden zu verschweigen...was ja sehr verlockend ist.

Was ich mir vorstellen könnte ist, dass der SV mir versucht einzureden, dass ich das Geld eh schon von der ersten Versicherung bekomme und er keinen "neuen Schaden" sieht...und ich die Reparatur beweisen soll/ müsste...

Wie kann ich dieser Situation entgegentreten? Ich habe Fotos vom ersten Unfall, Fotos nach der Reparatur und Fotos vom zweiten Unfall...

Wobei die Fotos vom ersten und zweiten Unfall wirklich sehr ähnlich sind, außer dass nach dem zweiten Unfall zusätzlich die Kunststoffhalterung des Kennzeichens abgebrochen ist...Als Nachweis habe ich somit "nur" die Fotos. Es sei hierzu gesagt, dass ich die Fotos mit einer Digitalkamera geschossen habe. In Windows kann man auch erkennen, wann die Fotos geschossen worden sind...Weiß aber nicht ob das Beweis genug ist...Außerdem gibts meinene Bruder und dessen Freund als zeugen für die Reparatur.

 

 

Kannst du die Fotos hier einstellen .......:confused:

 

Gruß

 

Delle

am 16. November 2009 um 17:17

Hallo twelferider,

gebe dir in "diesem Fall" völlig Recht. Hätte ich auch selber drauf kommen können.

Aber auch ein alter Mann ist Lernfähig. ;)

Gruß

Frank, ............

 

Themenstarteram 17. November 2009 um 9:52

Hallo zusammen,

habe die Bilder auf Rapidshare hochgeladen als WINRAR-File (knapp 71MB).

Bilder

Bilder gehen nicht mit Free User, und extra anmelden, nein Danke.  

stimmt, Siggi hat Recht.

 

Gruß

 

Delle

Das geht auch für Free-User.

Unter den linken "Tacho" auf "Free-User klicken.

Dann 80 Sekunden warten und es kann losgehen.

 

Kann aber passieren, dass das hier angezeigt wird: "Es sind derzeit keine freien Download-Plätze für Nicht-Mitglieder verfügbar. Falls Sie kein Premium-Mitglied werden wollen, können Sie den Download später noch einmal probieren."

 

Nein, danke!

Meine Geduld ist endlich (wie manche hier wissen:D) - dann eben nicht.

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