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Alufelgen ohne ABE

VW Passat B5/3B
Themenstarteram 14. April 2005 um 19:38

Ich habe mir Alufelgen mit Reifen in der selben Größe gekauft wie meine originalen von VW. Die Neuen stammen aber gebraucht von einem Audi. Die Reifengröße und die Felgengröße stehen also so im Schein, brauche ich trotzdem von Audi die ABE?

VAG hat doch Felgen für Audi und VW, man kann bei den Felgen auch das Audizeichen rausmachen, es gibt sicher ein passendes VW Zeichen.

Für die originalen Alufelgen hatte ich ja auch keine ABE.

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27 Antworten

Moin

Originale VW Felgen brauchen keine ABE!

Aber Zubehörfelgen benötigen eine, sonst drohen 3 Punkte und 75 Euro Bußgeld.

Sollte doch auch kein problem sein, diese Papiere beim Felgenhersteller zu bekommen.

Sollten es Original Audi Felgen sein, einfach beim nächsten Tüv im Räderkatalog nachschauen lassen, stehen die für den Passat drin ist es o.k, stehen die nicht drin, entweder runter damit oder versuchen per § 21 eintragen zu lassen.

gruss Mickie

P.S Ich kläre solche Dinge vor dem Kauf

hallo

wenn es die gleiche größe,breite und gleiche ET sind kannst du sie ohne jegliche bedenken fahren!

Brauchst nichts eintragen und nichts ändern!

Der Lochkreis muss auch stimmen!

Du brauchst damit auch nicht zu vw oder audi!

gruß

thomas

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

hallo

wenn es die gleiche größe,breite und gleiche ET sind kannst du sie ohne jegliche bedenken fahren!

Brauchst nichts eintragen und nichts ändern!

Der Lochkreis muss auch stimmen!

Du brauchst damit auch nicht zu vw oder audi!

gruß

thomas

Das ist mal eine klare Aussage!

Übernimmst Du auch Punkte und Kosten für den Fall einer Mängelanzeige?

Leute ignoriert die obige Aussage, die kann teuer werden.

Im Zweifel einfach mal beim örtlichen Tüv anrufen, die reden wirklich Klartext und können notfalls auch die Stellen zum nachlesen in der StVZO nennen

Kopfschüttel Mickie

Ja, zwar eine klare aber auch eine falsche Aussage.

Ich habe mir gerade Felgen gekauft. Obwohl die Reifengröße eingetragen ist meinte der Reifenhändler (genauer: ATU) Alle Felgen die nicht original sind müssen eingetragen werden! Auch wenn die Größe stimmt. Und dann gab er mir die zugehörige ABE mit.

Gruß, Kai

Ja felgen die nicht original sind!

Leute wenn ihr nur beleidigungen aussprechen wollt macht das woanders!

Da ich aber einen gelernten DEKRA Techniker in der Familie habe und die gesetzes texte neben mir liegen habe. Kann ich nur klar sagen!

Du darfst diese felgen fahren!

Wenn die größen über einstimmen!

Meine freundin fährt schon seit 4jahre "Audi" winterfelgen im winter auf ihrem Golf4! War auch mit diesen felgen vor 4monaten beim TÜV! Von daher kein problem!

Nur zur Info! ALLES WAS SCHON MAL IN EINEM AUTO VERBAUT UND GEPRÜFT WURDE DARF MAN AN BZW UMBAUEN!

Ich habe selber in meinem Honda CRX ED9 Fiat Punto scheinwerfer aus dem Modell 01 drin. Sprich die scheinwerfer sind 14jahre neuer als das eigentliche auto! Die müssen auch nicht eingetragen werden, da bereits E Prüfzeichen vorhanden!

Vondaher immer schön die Füße still halten!

Oder wollt ihr mir jetzt ernsthaftig erzählen, wenn ich meine 7x17 Et 37 Felgen von VW gegen 7x17 EZ37 Felgen von Audi tausche, das das verboten ist?

Ich bitte euch!

Wenn es nicht verboten wäre, würde ich hier die seite aus meinem Gesetzbuch reinstellen!!

@mickie nur weil du Moderator im audi forum bist, musst du nicht zwingend recht haben!

Aber macht doch was ihr wollt! Mir egal!

@suzuki-gs wie du schon richtig festgestellt hast sind die von dir gekaufen felgen von ATU! UND NICHT VON AUDI ODER VW!

Von daher eintragungspflichtig! Wer kauft auch schon bei ATU felgen! Selber schuld!

gruß thomas

Zitat:

Original geschrieben von ThomasV6TDI

@suzuki-gs wie du schon richtig festgestellt hast sind die von dir gekaufen felgen von ATU! UND NICHT VON AUDI ODER VW!

Von daher eintragungspflichtig! gruß thomas

Wieder keine richtige Aussage!

Wenn eine ABE dabei ist, und dort drin steht das die Felgen nicht eingetragen werden müssen reicht das mitführen der ABE.

Bei Original Felgen hilft nur der Blick in den Räderkatalog von VW/Audi

und was steht in dem "Räderkatalog"???

Muss ja ein furchtbar wichtiges und alleswissendes buch sein!

Naja mir es egal! Auf jeden fall brauchen die felgen nicht eingetragen werden!

OK der Tüver oder Dekra man freut sich wenn ihr vorbei kommt, da verdient er wenigstens bischen was!

Werd morgen mal zu ATU fahren und die sollen mir mal meine 7x17 ET 35 vom neuen A6 auf meinen Passat eintragen!

ICH LACH MICH TOT! Das wird ein schauspiel!

am 15. April 2005 um 22:07

Nicht nur die Felgengrösse ist entscheidend, sondern auch die Traglast. So dürfen z.B. meine original 17" Felgen vom Golf IV nicht auf nem Passat gefahren werden, obwohl Grösse und Lochkreis stimmen.

Man bekommt für original am Fahrzeuig montierte Felgen keine ABE dazu. Wenn Du Dir Felgen, die mal auf nem Neuwagen montiert waren, auf Dein Auto aufziehen willst, dann las Dir über die Teilenr. eine Traglastbescheinigung vom Hersteller geben (z.B. von Audi, wenns Audifelgen sind). Geht Problemlos, Anruf genügt. Damit gehst Du dann zum TÜV-Mann, der gibt Dir nen Schein, damit bist Du auf der ganz sicheren Seite.

Gruss

Jean

Zitat:

Original geschrieben von JeanK.

Nicht nur die Felgengrösse ist entscheidend, sondern auch die Traglast. So dürfen z.B. meine original 17" Felgen vom Golf IV nicht auf nem Passat gefahren werden, obwohl Grösse und Lochkreis stimmen.

Man bekommt für original am Fahrzeuig montierte Felgen keine ABE dazu. Wenn Du Dir Felgen, die mal auf nem Neuwagen montiert waren, auf Dein Auto aufziehen willst, dann las Dir über die Teilenr. eine Traglastbescheinigung vom Hersteller geben (z.B. von Audi, wenns Audifelgen sind). Geht Problemlos, Anruf genügt. Damit gehst Du dann zum TÜV-Mann, der gibt Dir nen Schein, damit bist Du auf der ganz sicheren Seite.

Gruss

Jean

Nicht ganz richtig. Die felgen vom golf passen nicht auf den passat. Der golf hat 5X100 und der passat 5x112. Wichtig ist nur das die gößen stimmen. Und ne felge vom audi A6 kannst locker auf nem passat fahren. Ich merks schon. Einer schreibt so und einer so. Wenn man auf nummer sicher gehen will dann einfach zum TÜV fahren und fragen. Und fragen kostet nichts.

und da bekommst auch nicht immer........eher meistens eine richtige antwort,

mein alter passat hatte 5x100, mein jetziger hat 5X112.......und das stimmt !!!

grüße suzruki

Ach erlich. Ich dachte immer der 3b und der 3bg sind gleich. Mein vater hat nen 97 3b. der hat auch 112.

am 16. April 2005 um 4:13

5*110 auf dem Passi war ja auch vor dem 3B!

Hallo,

bevor sich alle die Köpfe einhauen,jeder hat ein wenig recht.

1. Felgen vom Fahrzeug Hersteller werden nicht eingetragen,da die eine ABE haben.Dafür gibt es vom Hersteller eine so genannte Felgen Freigabeliste.Dort steht drinne mit welchen Fahrzeugen oder bis zu welcher Achslast die jeweilige Felge gefahren werden darf.Diese Freigabe kann bei VW / Audi einfach mit der Teile Nr. angefordert werden.

P.S. Man sollte diese Freigabe im Fahrzeug mitführen.

2. Alles was keine ABE hat muß Eingetragen werden.

3. Allgemein bei Felgen: Nicht nur der Lochkreis und die Traglast müssen stimmen,auch der Narbendurchmesser ist teilweise relevant.

4. In einer ABE steht drinne auf welchen Fahrzeug mit welchen Reifen die Felge gefahren werden darf.Sollten Reifen genommen werden die nicht drinne stehen,muß man dies Eintragen lassen.

5 . Um die verwirrungen zu lösen:

Ein paar Lochkreise;

Passat 35i teilw.= 5x100

Golf 3 teilw./ = 5x100

Golf 4 = 5x100

Golf 5 = 5x112

Passat 3B/BG = 5x112

 

Ich denke das reicht erst mal. ;)

mfg

TurboPassat

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