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AM ab 15 auch im Ausland möglich

Themenstarteram 29. August 2021 um 13:32

Die neue SZ 195 gilt nur in Deutschland. Die Inlandseinschränkung interessiert also im Ausland nicht. Wenn das Ausland (Österreich, Italien) also kein Mindestalter von 16 festlegt, darf man mit dem AM ab 15 auch ins Ausland.

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21 Antworten

Was für eine SZ 195? :confused:

Themenstarteram 29. August 2021 um 13:41

Seit 28.7.2021 kann man AM bundesweit ab 15 machen:

SZ 195:

"Auflage zu der Klasse AM:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland."

"Das Wichtigste rund um den AM-Führerschein in aller Kürze:

Mindestalter: 16 Jahre

Kleinkraftrad mit einem Hubraum von 50 ccm

maximale Geschwindigkeit von 45 km/h

auch Quads oder Trikes dürfen mit dieser Klasse gefahren werden

"

Das ist in der EU die geltene Regelung.

Zusätzlich such dir was raus...

194

 

Klasse B berechtigt im Inland

 

a) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A1

 

b) nach Vollendung des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters zum Führen von dreirädrigen Kraftfahrzeugen der Klasse A.

196

 

Im Inland Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

197

 

Die Prüfung wurde auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt (§ 17a FeV).

Zitat:

@TilJes schrieb am 29. August 2021 um 15:41:36 Uhr:

Seit 28.7.2021 kann man AM bundesweit ab 15 machen:

SZ 195:

"Auflage zu der Klasse AM:

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland."

Hast du einen Link dazu?

MIt sind nur die SZ 194, SZ 196 und SZ 197 bekannt.

Themenstarteram 29. August 2021 um 13:48

@Timbow7777

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html

@Papstpower

Ach, wieder mal meine Sig bestätigt :) aber du bist in dieser Diskussion nicht erwünscht. Also halte dich bitte raus. Übrigens: du solltest schon Quellen angeben, wenn du Text von einer Webseite klaust. PS: das Mindestalter von 16 in der EU dürfen die Mitglieder bis auf 14 absenken oder bis auf 18 anheben. Schau mal in die Richtlinie.

Meines Wissens nach gelten hier immer die Bestimmungen der nationalen Fahrerlaubnis. Wenn es dort eine Einschränkung gibt (in diesem Fall "nur im Inland" unter der Schlüsselnummer 195), dann gilt im Ausland logischerweise die Gültigkeit ab Vollendung des 16. Lebensjahres.

Themenstarteram 29. August 2021 um 14:09

Ja, das ist hier eben etwas verzwickt. Dreistellige SZ gelten halt nur im Inland. Im Ausland sieht man daher nur AM. Die Beschränkung aufs Inland gilt eben nur in Deutschland. Ist also etwas unsinnig. Der italienische Beamte kann gar nicht wissen, was sich hinter der 195 verbirgt, und das muss er auch nicht wissen.

Schön, dass ich von dir gewürdigt werde. Selbstverständlich werde ich mich nicht fernhalten.

Erkläre gern eine Fahrerlaubnis AM:

"Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahr-

erlaubnis mit der Auflage zu versehen, dass von ihr nur

bei Fahrten im Inland Gebrauch gemacht werden darf.

Die Auflage entfällt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das

16. Lebensjahr vollendet hat."

https://www.buzer.de/10_FeV.htm

@TilJes

Themenstarteram 29. August 2021 um 14:15

Schön, dass du mal wieder zeigst, dass gute Manieren nicht deine Stärke sind.

Dann erkläre mal, wie die 195 im Ausland Gültigkeit erlangen soll. In der aktuellen Ausgestaltung gilt AM somit bedingt ab 15 ebenfalls im Ausland. Es bräuchte schon eine homologierte zweistellige SZ dafür.

Das Land reguliert sich zu Tode ... und keiner verstehts

Der Rahmen wurde doch durch die EU vorgegeben mit der Möglichkeit, nationale Regelungen zu implementieren.

Themenstarteram 29. August 2021 um 15:38

Ja, was das Mindestalter generell angeht. Aber D war einfllsreich und scheint das einzige Land zu sein, das hier versucht, eine Sonderregelung für AM einzuführen, um die Fahrerlaubnis nur im Inland gelten zu lassen. Und dann noch mit einem dillettantischen Versuch. Österreich und Italien vergeben einfach gleich eine reguläre AM (ab 15, bzw. ab 16).

Insofern ist das schon richtig, dass D sich zu Tode reguliert. Und verstehen tue ich es auch nicht. Warum will man diese Inlandsbeschränkung? Eine Begründung liefert die Einlassung zur Gesetzesänderung dahingehend nämlich ist (obwohl eine Begründung normalerweise stattfindet).

Oh lieber Themenstarter.

So wie es ausschaut, wirst du hier keine eindeutigen Ratschläge bekommen.

Am Besten rufst du mal in deiner Führerscheinstelle an und fragst.

Vielleicht können sie dir diesbezüglich, ländermässig auch was ausdrucken.

Solche Anfragen hier sind immer gefährlich.

Der Eine bildet sich ein, ein Rechtsanwalt zu sein, der nächste ist Arzt und kennt die Anatomie auswendig (ich eingeschlossen) usw.

Nee, ruf bei der Führerscheinstelle an.

Gruß

Themenstarteram 29. August 2021 um 20:26

Die Führerscheinstellen wissen sowas noch weniger.

Mein Beitrag war auch keine Frage, sondern ein Hinweis.

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