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AMAG / Grosspeter: Garantieleistung verweigert

VW Sharan 2 (7N)
Themenstarteram 19. August 2016 um 22:10

Hallo zusammen,

bin im Moment grad recht gefrustet. Seit gut einem halben Jahr habe ich vorne links ein sehr gut hörbares Geräusch (schon mal gehabt, da wurde dann das Domlager gewechselt, auf Garantie). Ich habe meinen Sharan also wieder zur Garage (Region Basel, Grosspeter) gebracht (3 Monate vor Ablauf der 2 jährigen Garantie) und dachte natürlich, die wechseln wieder das Domlager, weil es schon wieder defekt ist.

Sie haben aber was anderes gewechselt, was natürlich nicht die Ursache war, denn das Geräusch war immer noch da. Also ich später wieder hin, nochmals gezeigt. Aussage: sie können nichts machen, wissen nicht was es sei.

In der Zwischenzeit lief die Garantie aus. Ich habe das Auto aber einen Monat nach Ablauf wieder vorbeigebracht und siehe da, sie sagen es sei das Domlager (das habe ich denen schon vor drei Monaten erzählt). Aber es könne nicht mehr auf Garantie gemacht werden, weil die sei ja inzwischen abgelaufen. Auf Kulanz haben sie 70% der Materialkosten übernehmen wollen (Gesamtkosten des Domlagers: CHF 75.-). Ich dachte der will mich auf den Arm nehmen. Sonderkulanz wurde auch abgelehnt und nun soll ich auf den Kosten sitzen bleiben.

Was ist das für eine Frechheit! Hat die AMAG und auch der Grosspeter es nicht mehr nötig, seine Kunden wie Kunden zu behandeln? Wollen sie sich nicht mehr an die Gesetze halten? Denn wo bleibt da die Garantie? Der Fehler wurde ja in der Garantie gemeldet und leider nicht ordentlich behoben.

Habt ihr auch ähnliche Fälle schon erlebt? Was hilft da noch?

Grüsse aus Basel

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14 Antworten

hallo, wenn du noch die Auftragsbestätigung deiner Reklamtion hast, würde das sehr hilfreich sein. Es muss halt der Grund des Auftrags drinstehen. Dann hast Du den Zeitpunkt der Mängelanzeige schriftlich. Und damit kann man dann auch mal mit Anwalt drohen.

Wenn das nicht hilft, musst Du wirklich einen Anwalt konsultieren. Der kann nochmal ganz anderen Druck machen. Auf jedenfall nicht einfach hinnehmen.

VG aus D

kleiner Nachtrag noch...

Du solltest aber vorher noch klären ob deine VW-Garantie dieses Schadensbild abdeckt. Das hängt in der Regel vom Bauteil und der Kilometerleistung ab. Ich bin mir nicht sicher ob Domlager als Verschleissteil von der Garantie ausgenommen sind.

am 20. August 2016 um 8:08

Wenn es das selbe Domlager ist, hast du ja automatisch wieder eine Garantie drauf. 2 Jahre dachte ich. Bleib hartnäckig.

Themenstarteram 20. August 2016 um 8:58

Es gibt keine Garantie auf geleistete Arbeit. Hat mir der Freundliche gesagt.

Habe leider nichts schriftliches. Werde dann noch meinen Anwalt einschalten. Es geht schlussendlich nur um etwa 300.- SFr. Aber es ist eine Prinzipfrage.

 

ASAG, bei der ich das Auto gekauft habe würde den Schaden einfach übernehmen. Entscheidet die AMAG über Kulanz und Sonderkulanz?

Die AMAG entscheidet über Sonderkulanz, ein freundlicher (aber bestimmter) Brief an die AMAG, Kundendienst VW, kann Wunder bewirken ... meine Erfahrung. Über Kulanz entscheidet ausschliesslich das Werk, so hat es mir mal ein MA meines VW-Händlers erklärt, sein Spielraum sei = 0. Sofern der Kunde nicht einverstanden ist, muss dieser an die AMAG schreiben. Diese nimmt dann meistens Rücksprache mit dem Händler und entscheidet abschliessend. Diesen Weg habe ich mit meinem Sharan bereits 2 mal erfolgreich beschritten.

Themenstarteram 23. August 2016 um 10:49

vielen Dank für eure Antworten. Werde der AMAG direkt schreiben.

 

Bin gespannt was nun passiert.

Hallo Moadin_ch,

Hier noch die Adresse:

AMAG

Automobil- und Motoren AG

Kundenbetreuung Volkswagen

Aarauerstrasse 20

CH-5116 Schinznach-Bad

customercare.vw(at)amag.ch

Tel 0800 402 040

Viel Glück,

tdnyh

Themenstarteram 24. August 2016 um 9:47

Super, vielen Dank!!

Ich habe die Adresse gesucht und nicht gefunden. Hab dann mal an info@ geschrieben. Jetzt habe ich es gleich nochmals an die von Dir genannte Mailadresse geschickt. Bin ich gespannt.

am 24. August 2016 um 9:49

Wir auch. Halte uns auf dem laufenden...

Themenstarteram 30. August 2016 um 12:04

Ich konnte nicht mehr warten, habe das Auto reparieren lassen, die ASAG hat die Kosten übernommen. Hier aber die Antwort auf meine Forderung, die Auslagen der ASAG zu begleichen, und warum denn die Kulanz nicht gewährt wurde.

"Vielen Dank für Ihre E-Mail vom 24. August 2016. Wir bedauern, dass es im Zusammenhang mit einer Reparatur, welche bei einem Volkswagen-Partner ausgeführt wurde zu Unstimmigkeiten gekommen ist.

 

Bei der Garage Grosspeter AG in Füllinsdorf handelt es sich um einen rechtlich wie auch wirtschaftlich selbstständigen Betrieb, der seine Geschäfte in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung wahrnimmt. Das heisst, wenn Ihrerseits oder von dritten Forderungen gegenüber Händlern bestehen, können diese auch nur dort geltend gemacht werden."

überhaupt nicht eingegangen auf die Kulanz-Geschichte. Habe gleich nochmals nachgefragt. bin gespannt wie es weitergeht.

Frechheit diese AMAG.

Themenstarteram 31. August 2016 um 6:49

Das beste kommt jetzt, die AMAG wusste gar nichts von einer Kulanzanfrage. Grosspeter hat die gar nicht bei der AMAG gestellt. Die könnten selber eine Kulanz machen und müssten dann etwa 30%-70% selber bezahlen. Das war bestimmt nicht in ihrem Interesse. Ich werde jetzt mal dort nachfragen.

Ich sach ja immer: Fehler können passieren, es kommt immer drauf an, wie damit umgegangen wird :-)

Themenstarteram 5. September 2016 um 20:20

Antwort von Grosspeter, vom Chef himself, sie haben der AMAG die Kulanzanfrage geschickt, wollten aber keine 50:50 Kulanz anbieten, weil sie vom Auto noch nicht profitiert hätten (AMAG hat in der Region Basel die Vertragsgaragen gewechselt, neu macht Grosspeter VW, früher Opel, und die ASAG hat VW verloren). Für mich als Kunden ist das natürlich kacke, denn ich kann ja nichts dafür, dass ein Wechsel stattgefunden hat.

Seltsame Politik. Die Sache ist nun abgeschlossen, bezahlt hat meine alte Garage, also die ASAG. Die waren sehr kulant. Kann ich nur weiter empfehlen.

Hallo,

bin verwundert dass hier noch keiner Garantie / Kulanz / Gewährleistung aufgedröselt hat.

In D sieht es in etwa folgendermaßen aus.

Du hast eine 2 jährige gesetzliche Gewährleistung. In diese 2 Jahren gilt für die ersten 6 Monate muss der Verkäufer beweisen dass Du das Produkt missbräuchlich verwendet hasst sprich für den Schaden selbst schuld bist. Für die Monate 7 bis 24 musst Du beweisen, dass der Schaden bereits bei Auslieferung vorgelegen hat. In der Praxis wird selten unterschieden. Für die Gewährleistung ist der Verkäufer verantwortlich i.d.R das Autohaus, nicht der Hersteller. Mit diesem hast Du keinen Vertrag. In wie weit das Autohaus den Anspruch bei seinem Verkäufer sprich Hersteller refinanziert kann Dir egal sein.

Garantie ist eine freiwillige Leistung. Diese kann auf alles und nichts eingeschränkte werden. Siehe 5 Jahre gegen Durchrostung und im kleingedruckten steht nur wenn jährlich in einer zugelassenen Werkstatt eine Inspektion erfolgt. Hier ist derjenige in der Verantwortung der das Versprechen abgegeben hat.

Garantie und Gewährleistung wird landläufig oft verwechselt.

Kulanz ist auch eine freiwillige Leistung, will heißen die Werkstatt hat ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Leistung erbracht.

Für Reparaturen und Bauteile die entgeltlich oder auf Gewährleistung erbracht werden gilt die gesetzliche 24 monatige Gewährleistung. Sprich in Deinem Fall wenn die Werkstatt das Domlager auf Gewährleistung getauscht hat hat das Domlager eine neue Gewährleistung.

Wurde das Bauteil auf Kulanz / Teilkulanz getauscht gibt keine Gewährleistung.

Ich sehe Dich im Vorteil:

Zum einen müßte die Gewährleistung vom Domlager greifen - zum anderen hast Du ja fristgerecht reklamiert.

Das Problem ist wahrscheinlich, dass die Werkstatt sich nicht beim Hersteller refinanzieren kann und dies dann beim Kunden abladen will. VW ist da nach meiner Erfahrung Schwarz - Weiss. Wenn der Händler eine Frist versäumt oder oberflächlich arbeitet, dann geht dies mit dem Händler heim.

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