- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- AMG Styling II auf Mercedes W210 nur mit bestimmten Reifentypen?
AMG Styling II auf Mercedes W210 nur mit bestimmten Reifentypen?
Hi,
ich hatte die Frage schon im Mercedes W210 Forum gestellt, aber evtl können mir die Experten hier auch weiterhelfen.
Ich fahre einen W210 E430 4MATIC aus dem Jahr 2000.
Die HU wurde mir heute nicht erteilt weil der Prüfer mir die Räder nicht eintragen konnte/wollte.
Anbei findet ihr das Teilegutachten aus dem Jahr 2001 für den W210.
Gescheitert ist es daran, dass ich ja laut Auflagen unter 1) im Gutachten nicht einen der besagten Reifentypen fahre (wie auch, die sind 23 Jahre alt).
Nur eine Einzelabnahme würde Abhilfe schaffen...
Ist dieses Thema mit den bestimmten Reifentypen überhaupt noch aktuell? Gibts da irgendwas schriftliches worauf ich mit beziehen kann?
Aufgezogen sind aktuell Goodyear Allwetterreifen aus 2022 in 235/40 rundum, die Felgen sind alle 8x18 ET31 (HWA 210 401 01 02)
Gruß
Homer
Ähnliche Themen
20 Antworten
Was stimmt denn mit dem Kollegen Prüfer nicht?
Inzwischen sollte sich herumgesprochen haben, dass Reifenfabrikats-Bindungen lediglich noch Empfehlungs-Charakter haben.
https://...esverband-reifenhandel.de/.../
https://www.gtue.de/fm/873/gtue-informativ_reifen.pdf
Zitat:
@King Homer schrieb am 3. April 2024 um 16:40:23 Uhr:
Die HU wurde mir heute nicht erteilt weil der Prüfer mir die Räder nicht eintragen konnte/wollte.
Hat er das so in den Prüfbericht reingeschrieben? Und das war der einzige Mangel?
Was mich etwas wundert: Das Teilegutachten ist vom Oktober 2001, die Reifen-Fabrikatsbindung ist aber schon im März 2000 ohne Übergangsfrist entfallen.
Zitat:
@Rockville schrieb am 3. April 2024 um 19:47:46 Uhr:
Zitat:
@King Homer schrieb am 3. April 2024 um 16:40:23 Uhr:
Die HU wurde mir heute nicht erteilt weil der Prüfer mir die Räder nicht eintragen konnte/wollte.
Hat er das so in den Prüfbericht reingeschrieben? Und das war der einzige Mangel?
Was mich etwas wundert: Das Teilegutachten ist vom Oktober 2001, die Reifen-Fabrikatsbindung ist aber schon im März 2000 ohne Übergangsfrist entfallen.
Im Prüfbericht steht "Räder 1. und 2. Achse Zulässigkeit nicht nachgewiesen (Auflagen beachten)".
Das ist der einzige Mangel.
Teilegutachten ist das einzige was ich ausfindig machen konnte, es gibt ja auch bei AMG oder Mercedes keine Anlaufstelle mehr, wo die Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Die ganzen Links die es dazu im Netz gibt sind tot.
@King Homer
Unter 1 steht doch, der entsprechende Hinweis.
Der Fahrzeughalter/-führer muß dafür Sorge tragen, daß es bei Erneuerung der Reifen mit einem anderen, als den oben genannten Reifentypen, zu keiner Gefährdung oder Unvorschriftsmäßigkeit kommt.
Was also spricht also gegen andere Reifen?
Und diesen Link hier.
Zitat:
@hwd63 schrieb am 3. April 2024 um 20:57:23 Uhr:
Unter 1 steht doch, der entsprechende Hinweis.
Ja, da steht aber auch: "Werden andere Reifentypen verwendet, sind entsprechende Eignungsnachweise erforderlich." Nach alter Rechtslage wäre das also erforderlich gewesen.
Ich würde den Prüfer oder den Leiter der techn. Prüfstelle mal direkt darauf ansprechen und fragen, wie sich seine Auffassung mit dem Entfall der Fabrikatsbindung verträgt.
Ja der Prüfer hat sich an folgendem aufgehangen
"Werden andere Reifentypen verwendet, sind entsprechende Eignungsnachweise erforderlich [...]"
Aber was das ist, war dann auch nicht bekannt. Deswegen meine Frage hier weil ich eben auch der Meinung bin, das ist Schnee von gestern.
Die aktuelle Reifengröße entspricht den Anforderungen des Teilegutachtens und gut ist, Eintragung sollte kein Problem darstellen.
Diese Unstimmigkeit ist ja mit einem Telefonat mit dem Dienststellenleiter vom Tisch.
Womit kann Dir jetzt noch hier geholfen werden?
Hallo,
der TÜV Prüfer ist leider nicht auf dem aktuellen Stand !
ABER:
um es einfach zu machen würde ich einfach schnell eine Reifenfreigabe vom entsprechenden
Hersteller einholen. Dies geht meistens kostenlos und super schnell über die HP und eigene E-Mail Adresse.
Damit zum Prüfer und er müsste zufrieden sein ;-)
Was genau soll denn freigegeben werden, wenn es keinerlei Ein-/Beschränkungen gibt?
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 4. April 2024 um 10:59:10 Uhr:
Was genau soll denn freigegeben werden, wenn es keinerlei Ein-/Beschränkungen gibt?
hab doch geschrieben, UM ES EINFACH ZU MACHEN + dass der Prüfer sich täuscht :-)
Aber, wenn er mit der Reifenfreigabe zufrieden ist, hat der TE schnell und unbürokratisch seine Ruhe ;-)
Früher hatte ich auch manchmal so eine Reifenfreigabe benötigt um den Prüfer ruhig zu stellen ....
Kann man so machen, wenn man 154,50 € für eine HU bezahlt, die maximal 20 Minuten Zeit beansprucht und einen Prüfer ruhig stellen möchte, der mit den Vorschriften nach denen er prüft, überfordert scheint. ;-)
Zitat:
Im Prüfbericht steht "Räder 1. und 2. Achse Zulässigkeit nicht nachgewiesen (Auflagen beachten)".
Das ist der einzige Mangel.
Räder sind keine Reifen.
Hätte der TE die Auflage 'sofortige Abnahme durch einen Sachverständigen' des Teilegutachtens beachtet, hätte er keine Probleme bei der HU.
Aus dem Eröffnungsbeitrag ist jedoch zu entnehmen, dass eine Anbauabnahme der Sonderräder verweigert wurde, weil die „Reifen-Auflagen“ nicht erfüllt waren.
Eventuell den Traglastindex oder Geschwindigkeitsindex nicht korrekt eingehalten?
Sind ja GJR montiert.