- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Ampel Lichtzeichenanlage Rot - Rot und Gelb - Aus
Ampel Lichtzeichenanlage Rot - Rot und Gelb - Aus
Erlebnis zum Thema Verkehr und Sicherheit
Hallo zusammen,
wird an einer Ampel / Lichtzeichenanlage z. B. eine Glühlampe / Verkehrssignallampe für das Wechsellichtzeichen Grün zwecks Service / Austausch aus der Fassung gedreht und ist die betreffende Ampel / Lichtzeichenanlage mit einer anderen Ampel / Lichtzeichenanlage im Bereich der Kreuzung gleichgeschaltet, dann leuchtet an der gleichgeschalteten Ampel / Lichtzeichenanlage nach Rot - Rot und Gelb die intakte Glühlampe / Verkehrssignallampe Grün nicht auf, sondern bleibt während der Grünphase aus und Gelb blinkt nicht dauerhaft.
StVO § 37: Lichtzeichen gehen Vorrangregeln und Vorrang regelnden Verkehrszeichen vor. Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.
Konkreter Fall heute in Essen-Kupferdreh, A44 FR Nord, Ausfahrt Kupferdreh. Ampel / Lichtzeichenanlage richtungsgebundener Pfeil nach rechts am Ende der Ausfahrt. Nach Rot folgte Rot und Gelb und danach Aus. Irrtum. Der Verkehr war nicht freigegeben. Der Querverkehr von links war freigegeben und hatte Grün. Nach Aus gelten die Vorrang regelnden Verkehrszeichen. Allerdings scherte sich mein Hintermann recht wenig darum, überholte mein stehendes Fahrzeug und fuhr verkehrsgefährdend in den fließenden Querverkehr.
Der erst auf meinem Rückweg an Ort und Stelle sichtbare und von mir angesprochene Service-Mitarbeiter erklärte mir nicht nur den vorstehenden Sachverhalt, sondern beantwortete meine Frage, weshalb er diese "gleichgeschaltete Ampel / Lichtzeichenanlage" zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mit einer Schutzhülle abgedeckt habe dahingehend, es gelte § 37 der StVO und der Auftraggeber für die Wartung sei an Mehraufwand für Zeit und Fußwegstrecke nicht interessiert und würde dafür keine zusätzlichen Kosten übernehmen. Tenor Leitstelle der Polizei: Bei einem Unfall wäre es spannend geworden ...
LG, Walter
Ähnliche Themen
38 Antworten
Und weiter? Zeigt die Ampel kein Licht, dann gelten die angebrachten Verkehrszeichen, hier: Vorfahrt gewähren.
Ein gelbes Blinken auf der wartepflichtigen Seite ist ein "nice-to-have", rechtlich aber nicht erforderlich.
Wenn für dich die Lesbarkeit deines Beitrags eine gewisse Rolle spielt, dann lass doch diese Schrägstrichkonstruktionen weg!
Zur Sache: dass die zweite Grünlampe abgeschaltet wird, wenn die eine ausfällt, scheint mir durchaus vernünftig. Nur so wird eine eindeutige Situation erwirkt, so dass die stationieren Verkehrszeichen wirksam werden.
Immer wieder spannend, dass eine ausgefallene oder gelb blinkende Ampel für manche bedeutet: "Ich habe kein Rot, also Vorfahrt" Eventuelle Verkehrsschilder werden natürlich ignoriert (könnten ja gestört sein...).
Zitat:
@Heiminmax schrieb am 13. Januar 2023 um 17:06:31 Uhr:
Wenn für dich die Lesbarkeit deines Beitrags eine gewisse Rolle spielt, dann lass doch diese Schrägstrichkonstruktionen weg!
Vielen Dank für deinen Hinweis. Ja, die Schrägstrichkonstruktionen gefallen mir auch nicht, sondern sind der Suchfunktion geschuldet.
Zitat:
Zur Sache: dass die zweite Grünlampe abgeschaltet wird, wenn die eine ausfällt, scheint mir durchaus vernünftig. Nur so wird eine eindeutige Situation erwirkt, so dass die stationieren Verkehrszeichen wirksam werden.
Die in Rede stehenden Ampeln befinden sich nicht an ein und derselben Fahrspur, sondern sind jeweils untereinander nicht einsehbar.
Das Gleichschalten bezieht sich auch nicht auf eine gleichzeitige Anzeige von Lichtzeichen, wie üblich bei nebeneinander oder übereinander befindlichen Ampeln, denn zwischen beiden Lichtzeichenanlagen befindet sich eine 4spurige Autobahnbrücke und aus diesem Grunde war der Service-Mitarbeiter mit seinem orangefarbenen Sprinter mit Hubsteiger zunächst außer Sichtweite.
Hier handelt es sich um gleichgeschalteten Stromkreis und dieser wird unterbrochen, wenn eine Glühlampe zwecks Austausch entfernt wird, vergleichbar mit "Licht aus" per Schalter und es blinkt nicht dauerhaft Gelb. Offenbar erfolgte das Herausdrehen einer Glühlampe unter den gleichgeschalteten Ampeln in einem Moment, als "meine" Ampel auf Grün umspringen sollte.
Edit: Offen bleibt die Frage, weshalb "meine" Ampel von Rot nach Rot und Gelb und Aus wechselte und gleichzeitig per Lichtzeichen der Querverkehr freigegeben wurde.
Zitat:
@Goify schrieb am 13. Januar 2023 um 17:44:34 Uhr:
... Eventuelle Verkehrsschilder werden natürlich ignoriert ...
Ja, die Anonymität im Straßenverkehr reicht bis zur Unfallaufnahme.
Ja, Nierenhofer Str., Essen-Kupferdreh
Die Sache ist aber die: Wenn die Ampel auf "Nichts" schaltet, dann kann die Querrichtung nicht gleichzeitig Grün haben, denn "Nichts" wäre im Normalbetrieb "Grün".
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 13. Januar 2023 um 18:18:02 Uhr:
... Offen bleibt die Frage, weshalb "meine" Ampel von Rot nach Rot und Gelb und Aus wechselte und gleichzeitig per Lichtzeichen der Querverkehr freigegeben wurde.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. Januar 2023 um 21:11:32 Uhr:
Die Sache ist aber die: Wenn die Ampel auf "Nichts" schaltet, dann kann die Querrichtung nicht gleichzeitig Grün haben. denn "Nichts" wäre im Normalbetrieb "Grün".
Für diese Frage habe ich (noch) keine Antwort. Ich kenne auch nicht die für einen Service-Mitarbeiter geltenden Vorschriften, wenn im Rahmen von Wartungsarbeiten Glühlampen ausgetauscht werden. Fakt ist, dass er mir sagte, ihm sei bekannt, dass bei seiner Vorgehensweise die "gleichgeschaltete Ampel" ausginge und in diesem Moment - richtigerweise - die Beschilderung gelte.
Darüber hinaus stellt sich die Frage, ob und wie das Ampel-Steuergerät in einem solchen Fall, Glühlampe während Normalbetrieb aus der Fassung entfernt, womöglich nicht mit einem durchgebrannten Glühfaden vergleichbar, die Freigaben für den Querverkehr, hier für eine vorfahrtsberechtigte Hauptstraße gegenüber einer Einmündung - an der die Ampel "belegbar durch meine Inaugenscheinnahme ausgegangen" ist, steuert.
Edit: In Korrektur zu meiner oben zitierten Aussage kann ich nicht belegen, ob die Freigabe für den Querverkehr durch Lichtzeichen "Grün" erfolgte, oder ob die Ampelanlage an der vorfahrtsberechtigten Hauptstraße auch "ausging" und die Freigabe qua Beschilderung erfolgte.
Informativ: Lichtzeichenanlage und deren Verwendung
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 13. Januar 2023 um 21:43:17 Uhr:
Edit: In Korrektur zu meiner oben zitierten Aussage kann ich nicht belegen, ob die Freigabe für den Querverkehr durch Lichtzeichen "Grün" erfolgte, oder ob die Ampelanlage an der vorfahrtsberechtigten Hauptstraße auch "ausging" und die Freigabe qua Beschilderung erfolgte.
Das klingt am plausibelsten.
Würde ich auch annehmen
Ja, das ist nachvollziehbar.
Mit der Unterbrechung eines Stromkreises durch die Entnahme einer Glühlampe aus der Glühlampenfassung fällt die gleichgeschaltete Ampel und damit dort das Sperrlicht Rot aus. Sind die Signalglühlampen wie stromlos, ist auch kein gelbes Blinklicht möglich, ähnlich wie nach einem Blitzeinschlag oder wenn nach einem Verkehrsunfall eine Lichtzeichenanlage vom Netz fällt.
Der Ausfall eines Sperrlichtes soll zum Ausschalten der am Ampel-Steuergerät eingebundenen Ampeln führen, denn in einem solchen Fall können die Anforderungen an die Verkehrs- und Betriebssicherheit nicht mehr erfüllt werden.
Soweit die für mich nur sehr verkürzt einsehbaren Teile der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RilSA).
Wie jedoch ein Service-Mitarbeiter explizit während eines Austausches von Signalglühlampen nach geltenden Bestimmungen vorzugehen hat, schließlich stellt der Eingriff in eine Lichtzeichenanlage einen besonders schweren Eingriff in den Straßenverkehr dar, konnte ich nicht in Erfahrung bringen.
Während der Wartung von Ampelanlagen vor Ort waren diese auf meiner Fahrspur mit dem Sperrlicht Rot in Betrieb. Es folgte Rotgelb, danach ging "meine" Ampel aus sowie die Ampeln für den Querverkehr vermutlich auch aus.
Für die gesamte Zeit der Wartung von min. 16x3 Signalglühlampen waren die Lichtsignalanlagen demnach nicht dauerhaft, sondern jeweils temporär ausgeschaltet.
Nach meiner Wahrnehmung schalteten sich diese für die Dauer der Entnahme von Signalglühlampen aus den Fassungen pro Ampel aus und nach dem Eindrehen wieder ein, kurzer Hand ist damit eine sofortige Inaugenscheinnahme zwecks Kontrolle der Funktionstüchtigkeit verbunden und somit nicht wirklichkeitsfremd.
Hat jemand Kenntnis über den gesamten Inhalt der Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RilSA) und womöglich weiteren Richtlinien zur Wartung von Ampeln und kann erläutern, ob die mutmaßlichen und tatsächlichen von mir beobachteten Abläufe den Vorschriften entsprechen?
Zitat:
@WalterE200-97 schrieb am 13. Januar 2023 um 16:15:57 Uhr:
Erlebnis zum Thema Verkehr und Sicherheit
... Der erst auf meinem Rückweg an Ort und Stelle sichtbare und von mir angesprochene Service-Mitarbeiter erklärte mir nicht nur den vorstehenden Sachverhalt, sondern beantwortete meine Frage, weshalb er diese "gleichgeschaltete Ampel / Lichtzeichenanlage" zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht mit einer Schutzhülle abgedeckt habe dahingehend, es gelte § 37 der StVO und der Auftraggeber für die Wartung sei an Mehraufwand für Zeit und Fußwegstrecke nicht interessiert und würde dafür keine zusätzlichen Kosten übernehmen. ...
Das ist keine Frage für den Auftraggeber, sondern für den Ausführenden sich um die nötige Sicherheit zu kümmern. Für diese Kosteneinspar-Mentalität wäre eigentlich eine Beschwerde angebracht
Zitat:
@Glg11 schrieb am 14. Januar 2023 um 18:26:22 Uhr:
Das ist keine Frage für den Auftraggeber, sondern für den Ausführenden sich um die nötige Sicherheit zu kümmern. Für diese Kosteneinspar-Mentalität wäre eigentlich eine Beschwerde angebracht
Warum soll der Ausführende Kosten tragen, die der Auftraggeber nicht übernimmt?